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Über zwei Mil­lio­nen Euro vom Land für Kom­mu­nen und pri­va­te Waldbesitzer

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Das Land unter­stützt die Besei­ti­gung der Wald­schä­den, den Wald­schutz, Wald­um­bau und den forst­wirt­schaft­li­chen Wege­bau im Rhein­gau-Tau­nus. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth mit­tei­len, setzt die Lan­des­re­gie­rung ein umfas­sen­des Maß­nah­men­pa­ket für den Erhalt der Wäl­der und die forst­li­che För­de­rung in Hes­sen um. „Das Pro­gramm kommt in unse­rer Regi­on an“, erklär­ten die CDU-Politiker.

Allein für die Scha­dens­auf­ar­bei­tung sei­en 2021 Mit­tel in Höhe von 2.131.918 Euro an die kom­mu­na­len und pri­va­ten Wald­be­sit­zer im Rhein­gau-Tau­nus aus­be­zahlt wor­den. Das Land unter­stüt­ze die Bewäl­ti­gung von Schä­den, die durch Stür­me, Tro­cken­heit und Schäd­lin­ge ent­stan­den sind, und för­de­re die Auf­fors­tung. Die Extrem­wet­ter­richt­li­nie Wald, die 2019 erlas­sen wur­de und auf deren Basis Bemü­hun­gen zur Bewäl­ti­gung der Fol­gen von Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen im Wald geför­dert wer­den, zei­ge posi­ti­ve Wir­kung – im Kreis und hes­sen­weit. Sie sei ein Schwer­punkt des Hilfs­pa­kets des Lan­des und wer­de unbü­ro­kra­tisch umgesetzt.

Die Gel­der kön­nen für die Räu­mung von Scha­dens­flä­chen, Ver­kehrs­si­che­rung, ver­schie­de­ne Wald­schutz­maß­nah­men, die Anla­ge von Holz­la­ger­plät­zen und Wald­brand­schutz­maß­nah­men ver­wen­det wer­den. Die Nach­fra­ge sei auf­grund des enor­men Scha­dens­um­fangs sehr hoch. „Auch 2022 ste­hen Mit­tel bereit. Anträ­ge kön­nen jeder­zeit gestellt wer­den“, tei­len die Abge­ord­ne­ten mit.

Unter­stüt­zung bei Auf­räum­ar­bei­ten, Ver­kehrs­si­che­rung und Aufforstung

Wie die Abge­ord­ne­ten von Umwelt­mi­nis­te­rin Pris­ka Hinz erfah­ren haben, sind 2021 Mit­tel an 14 Städ­te und Gemein­den im Rhein­gau-Tau­nus geflos­sen: nach Aar­ber­gen 35.537 Euro, Elt­ville 52.847, Gei­sen­heim 67.731, Hei­den­rod 348.335, Hohen­stein 179.536, Hün­stet­ten 30.007, Idstein 377.512, Lorch 10.945, Nie­dern­hau­sen 223.295, Oestrich-Win­kel 131.322, Rüdes­heim 27.430, Schlan­gen­bad 160.920, Tau­nus­stein 278.068 und Wald­ems 180.964. Dar­über hin­aus wur­den 27.469 Euro an vier pri­va­te Wald­be­sit­zer im Kreis ausbezahlt.

Der Löwen­an­teil der För­der­gel­der – näm­lich 2.110.808 Euro – wur­de für die Räu­mung von Scha­dens­flä­chen aus­be­zahlt. Die übri­gen 21.110 Euro wur­den für Wald­schutz-Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Schad­or­ga­nis­men durch Auf­fin­den und Auf­ar­bei­tung von befal­le­nem Holz bewil­ligt, um eine wei­te­re Aus­brei­tung von Fol­ge­schä­den zu verhindern.

Wei­te­re Gel­der sind aus der Lan­des­kas­se auf der Basis der Richt­li­nie für die forst­li­che För­de­rung in Hes­sen in den Rhein­gau-Tau­nus gegan­gen – in einer Gesamt­hö­he von 96.077. So erhielt die Stadt Bad Schwal­bach 49.277 Euro für den forst­wirt­schaft­li­chen Wege­bau, die Stadt Rüdes­heim 13.193 Euro. Die Gemein­den Hei­den­rod und Hohen­stein wur­den mit 22.927 bzw. 4.081 Euro beim Wald­um­bau unter­stützt. An zwei pri­va­te Wald­be­sit­zer gin­gen 6.599 Euro für Wald­um­bau und Waldentwicklung.

2022 wer­de die Hil­fe auf hohem Niveau fort­ge­setzt. „Im Haus­halts­plan ist ein Bewil­li­gungs­vo­lu­men von 29,48 Mil­lio­nen Euro für Maß­nah­men nach den bei­den Richt­li­ni­en vor­ge­se­hen“, so die Abge­ord­ne­ten. Man habe haus­häl­te­ri­sche Vor­keh­run­gen getrof­fen, damit die Ansät­ze bei Mehr­be­dar­fen erhöht wer­den könnten.

Für einen gesun­den, kli­ma­sta­bi­len Wald

Bis zum Jahr 2023 inves­tie­re das Land mit sei­nem Maß­nah­men­pa­ket 260 Mil­lio­nen Euro, um die nöti­gen Arbei­ten in den Wäl­dern vor­an­zu­brin­gen, so Mül­ler-Klep­per und Beuth. Es sei das größ­te Wald­stär­kungs­pro­gramm, das es in Hes­sen bis­her gege­ben habe. Das Geld kom­me sowohl dem Lan­des­be­trieb Hes­sen-Forst als auch den vie­len kom­mu­na­len und pri­va­ten Wald­be­sit­zern zu Gute.

Die Hil­fe sei drin­gend nötig. „Die Ergeb­nis­se des Wald­zu­stands­be­richts zei­gen einen seit 2019 anhal­tend schlech­ten Gesund­heits­zu­stand. Hit­ze­pe­ri­oden, Sturm­schä­den, der Bor­ken­kä­fer haben dem Wald — auch im Rhein­gau-Tau­nus — stark zuge­setzt. Das Öko­sys­tem ist bedroht und damit auch sei­ne viel­fäl­ti­gen Nutz‑, Schutz- und Erho­lungs­funk­tio­nen. Es braucht Hil­fe“, beton­ten die Abge­ord­ne­ten. Rund ein Vier­tel der Bäu­me habe aktu­ell mit einer lich­ter wer­den­den Baum­kro­ne zu kämp­fen, bei den für die CO²-Spei­che­rung so not­wen­di­gen älte­ren Laub­bäu­men sogar ein Drittel.

Der Wald sei Erho­lungs­raum für die Men­schen, Lebens­raum für vie­le Tie­re und Pflan­zen, sor­ge für gesun­de Luft und sau­be­res Was­ser, tra­ge durch die Bin­dung von Koh­len­di­oxid wesent­lich zum Kli­ma­schutz bei und sei auch als Wirt­schafts­fak­tor von Bedeu­tung. „Ihn zu bewah­ren, ist eine Gemeinschaftsaufgabe.“

Vie­le Flä­chen im Rhein­gau-Tau­nus und ganz Hes­sen müss­ten neu bepflanzt wer­den. Bezüg­lich der Baum­ar­ten stel­le das Land den Kom­mu­nen und pri­va­ten Wald­be­sit­zern flä­chen­schar­fe Pla­nungs­hil­fen für die Wie­der­be­wal­dung zur Ver­fü­gung. Das Land unter­stüt­ze sie, den Wald der Zukunft auf­zu­bau­en – einen viel­fäl­ti­gen, sta­bi­len Misch­wald mit dem Schwer­punkt auf hei­mi­schen Arten. Die Beschäf­tig­ten von Hes­sen Forst stün­den bei der Pla­nung und Umset­zung mit ihrer Kom­pe­tenz zur Sei­te und leis­te­ten her­vor­ra­gen­de Arbeit.

„Unser Wald muss wider­stands­fä­hi­ger wer­den“, unter­stri­chen die Abge­ord­ne­ten. Über­all dort, wo bereits neue Bäu­me wach­sen, wür­den des­halb vor­han­de­ne Baum­ar­ten ergänzt, um eine aus­ge­wo­ge­ne Baum­ar­ten­mi­schung zu errei­chen. Ziel sei es auch, den Fol­gen des Kli­ma­wan­dels zu begeg­nen. Nach­hal­tig bewirt­schaf­te­te Wäl­der min­der­ten das Risi­ko des Wald­ster­bens. Maß­nah­men des Wald­um­baus und der Wie­der­be­wal­dung stün­den im Zen­trum der forst­li­chen För­de­rung, um kli­ma­sta­bi­le­re und stand­ort­ge­rech­te Laub- oder Misch­wäl­der aufzubauen.

Elek­tro Lind
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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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