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Über zwei Millionen Euro vom Land für Kommunen und private Waldbesitzer

Das Land unterstützt die Beseitigung der Waldschäden, den Waldschutz, Waldumbau und den forstwirtschaftlichen Wegebau im Rheingau-Taunus. Wie die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mitteilen, setzt die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Erhalt der Wälder und die forstliche Förderung in Hessen um. „Das Programm kommt in unserer Region an“, erklärten die CDU-Politiker.
Allein für die Schadensaufarbeitung seien 2021 Mittel in Höhe von 2.131.918 Euro an die kommunalen und privaten Waldbesitzer im Rheingau-Taunus ausbezahlt worden. Das Land unterstütze die Bewältigung von Schäden, die durch Stürme, Trockenheit und Schädlinge entstanden sind, und fördere die Aufforstung. Die Extremwetterrichtlinie Wald, die 2019 erlassen wurde und auf deren Basis Bemühungen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald gefördert werden, zeige positive Wirkung – im Kreis und hessenweit. Sie sei ein Schwerpunkt des Hilfspakets des Landes und werde unbürokratisch umgesetzt.
Die Gelder können für die Räumung von Schadensflächen, Verkehrssicherung, verschiedene Waldschutzmaßnahmen, die Anlage von Holzlagerplätzen und Waldbrandschutzmaßnahmen verwendet werden. Die Nachfrage sei aufgrund des enormen Schadensumfangs sehr hoch. „Auch 2022 stehen Mittel bereit. Anträge können jederzeit gestellt werden“, teilen die Abgeordneten mit.
Unterstützung bei Aufräumarbeiten, Verkehrssicherung und Aufforstung
Wie die Abgeordneten von Umweltministerin Priska Hinz erfahren haben, sind 2021 Mittel an 14 Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus geflossen: nach Aarbergen 35.537 Euro, Eltville 52.847, Geisenheim 67.731, Heidenrod 348.335, Hohenstein 179.536, Hünstetten 30.007, Idstein 377.512, Lorch 10.945, Niedernhausen 223.295, Oestrich-Winkel 131.322, Rüdesheim 27.430, Schlangenbad 160.920, Taunusstein 278.068 und Waldems 180.964. Darüber hinaus wurden 27.469 Euro an vier private Waldbesitzer im Kreis ausbezahlt.
Der Löwenanteil der Fördergelder – nämlich 2.110.808 Euro – wurde für die Räumung von Schadensflächen ausbezahlt. Die übrigen 21.110 Euro wurden für Waldschutz-Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen durch Auffinden und Aufarbeitung von befallenem Holz bewilligt, um eine weitere Ausbreitung von Folgeschäden zu verhindern.
Weitere Gelder sind aus der Landeskasse auf der Basis der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen in den Rheingau-Taunus gegangen – in einer Gesamthöhe von 96.077. So erhielt die Stadt Bad Schwalbach 49.277 Euro für den forstwirtschaftlichen Wegebau, die Stadt Rüdesheim 13.193 Euro. Die Gemeinden Heidenrod und Hohenstein wurden mit 22.927 bzw. 4.081 Euro beim Waldumbau unterstützt. An zwei private Waldbesitzer gingen 6.599 Euro für Waldumbau und Waldentwicklung.
2022 werde die Hilfe auf hohem Niveau fortgesetzt. „Im Haushaltsplan ist ein Bewilligungsvolumen von 29,48 Millionen Euro für Maßnahmen nach den beiden Richtlinien vorgesehen“, so die Abgeordneten. Man habe haushälterische Vorkehrungen getroffen, damit die Ansätze bei Mehrbedarfen erhöht werden könnten.
Für einen gesunden, klimastabilen Wald
Bis zum Jahr 2023 investiere das Land mit seinem Maßnahmenpaket 260 Millionen Euro, um die nötigen Arbeiten in den Wäldern voranzubringen, so Müller-Klepper und Beuth. Es sei das größte Waldstärkungsprogramm, das es in Hessen bisher gegeben habe. Das Geld komme sowohl dem Landesbetrieb Hessen-Forst als auch den vielen kommunalen und privaten Waldbesitzern zu Gute.
Die Hilfe sei dringend nötig. „Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts zeigen einen seit 2019 anhaltend schlechten Gesundheitszustand. Hitzeperioden, Sturmschäden, der Borkenkäfer haben dem Wald — auch im Rheingau-Taunus — stark zugesetzt. Das Ökosystem ist bedroht und damit auch seine vielfältigen Nutz‑, Schutz- und Erholungsfunktionen. Es braucht Hilfe“, betonten die Abgeordneten. Rund ein Viertel der Bäume habe aktuell mit einer lichter werdenden Baumkrone zu kämpfen, bei den für die CO²-Speicherung so notwendigen älteren Laubbäumen sogar ein Drittel.
Der Wald sei Erholungsraum für die Menschen, Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, sorge für gesunde Luft und sauberes Wasser, trage durch die Bindung von Kohlendioxid wesentlich zum Klimaschutz bei und sei auch als Wirtschaftsfaktor von Bedeutung. „Ihn zu bewahren, ist eine Gemeinschaftsaufgabe.“
Viele Flächen im Rheingau-Taunus und ganz Hessen müssten neu bepflanzt werden. Bezüglich der Baumarten stelle das Land den Kommunen und privaten Waldbesitzern flächenscharfe Planungshilfen für die Wiederbewaldung zur Verfügung. Das Land unterstütze sie, den Wald der Zukunft aufzubauen – einen vielfältigen, stabilen Mischwald mit dem Schwerpunkt auf heimischen Arten. Die Beschäftigten von Hessen Forst stünden bei der Planung und Umsetzung mit ihrer Kompetenz zur Seite und leisteten hervorragende Arbeit.
„Unser Wald muss widerstandsfähiger werden“, unterstrichen die Abgeordneten. Überall dort, wo bereits neue Bäume wachsen, würden deshalb vorhandene Baumarten ergänzt, um eine ausgewogene Baumartenmischung zu erreichen. Ziel sei es auch, den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Nachhaltig bewirtschaftete Wälder minderten das Risiko des Waldsterbens. Maßnahmen des Waldumbaus und der Wiederbewaldung stünden im Zentrum der forstlichen Förderung, um klimastabilere und standortgerechte Laub- oder Mischwälder aufzubauen.


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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de