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Kre­dit­neu­ge­schäft rutscht ins Minus

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Das von KfW Rese­arch berech­ne­te Kre­dit­neu­ge­schäft der Ban­ken und Spar­kas­sen mit hei­mi­schen Unter­neh­men und Selbst­stän­di­gen ist im Schluss­quar­tal 2020 deut­lich ins Minus gerutscht. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ging es um ‑4,3 % zurück, wie der aktu­el­le KfW-Kre­dit­markt­aus­blick zeigt. Für das ers­te Halb­jahr pro­gnos­ti­ziert KfW Rese­arch eine Fort­set­zung des Abwärts­trends: Im ers­ten Quar­tal dürf­te das Kre­dit­neu­ge­schäft um ‑8 % unter Vor­jahr lie­gen, im zwei­ten bei ‑10 %.
 
Die Ursa­chen für den Rück­gang der Kre­dit­neu­ver­ga­be im vier­ten Quar­tal 2020 sind über­wie­gend nach­fra­ge­sei­tig. Zum einen sind die Unter­neh­men auf­grund der fort­be­stehend hohen Unsi­cher­heit wei­ter­hin sehr zurück­hal­tend bei Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­run­gen. Zum ande­ren dämpft auch die in der Gesamt­wirt­schaft trotz Lock­down recht sta­bi­le Liqui­di­täts­la­ge die Kre­dit­nach­fra­ge.
 
Im Gegen­satz zum Früh­jahr 2020 ist ein Anstieg der Kre­dit­nach­fra­ge als Fol­ge der Ein­däm­mungs­maß­nah­men in der zwei­ten Coro­na­wel­le aus­ge­blie­ben“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. Dies dürf­te maß­geb­lich auf ihre gesamt­wirt­schaft­lich weni­ger schwer­wie­gen­den Fol­gen zurück­zu­füh­ren zu sein.“ Zwar haben der im Herbst begon­ne­ne Lock­down „light“ und sei­ne Ver­schär­fung ab Mit­te Dezem­ber die Geschäfts­tä­tig­keit vie­ler Unter­neh­men erneut belas­tet – aller­dings vor allem in den direkt von Schlie­ßun­gen betrof­fe­nen Bran­chen. Unter dem Strich reich­te es im vier­ten Quar­tal den­noch für ein posi­ti­ves Wirt­schafts­wachs­tum von 0,3 % gegen­über dem Vor­quar­tal. „Die Kom­bi­na­ti­on aus rela­ti­ver Sta­bi­li­tät der gesamt­wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on, staat­li­chen Finanz­hil­fen und unter­neh­me­ri­scher Anpas­sungs­fä­hig­keit bei Ange­bo­ten und Kos­ten hat es den Unter­neh­men ermög­licht, ihre finan­zi­el­le Lage zu fes­ti­gen. Der Bedarf an neu­en Kre­di­ten zur Absi­che­rung des Geschäfts­be­triebs in der Pan­de­mie ist gesun­ken“, so Köh­ler-Geib.
 
Der Befund einer sta­bi­len Liqui­di­täts­la­ge für den Unter­neh­mens­sek­tor ins­ge­samt über­deckt, dass – ein­her­ge­hend mit der unter­schied­lich star­ken Betrof­fen­heit durch die Coro­na-Ein­däm­mungs­maß­nah­men — die finan­zi­el­le Situa­ti­on zwi­schen ein­zel­nen Bran­chen und Unter­neh­men erheb­lich vari­iert. So konn­te etwa das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be im vier­ten Quar­tal unbe­ein­druckt von der Ver­schär­fung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens auf Erho­lungs­kurs blei­ben und mit 6,7 % zum Vor­quar­tal wach­sen. Dazu passt, dass ins­be­son­de­re die Unter­neh­men des Ver­ar­bei­ten­den Gewer­bes ihre Bank­schul­den erheb­lich zurück­führ­ten und über 10 Mrd. Euro net­to tilg­ten, wäh­rend das Gast­ge­wer­be die Kre­dit­auf­nah­me auf­stock­te. „Staat­li­che Kre­dit­ga­ran­tien und Finanz­hil­fen sowie die Sicher­stel­lung güns­ti­ger Finan­zie­rungs­be­din­gun­gen durch die EZB sind des­halb für stark von der Pan­de­mie betrof­fe­ne Wirt­schafts­be­rei­che wei­ter­hin wich­tig“, betont die KfW-Chef­volks­wir­tin.
 
Mit Blick auf die Ange­bots­sei­te zeigt sich, dass die Ban­ken seit Beginn der Kri­se die Kre­dit­ver­ga­be­be­din­gun­gen in klei­nen Schrit­ten ver­schär­fen, so auch im zurück­lie­gen­den Quar­tal. Hin­sicht­lich der Kon­di­tio­nen wuch­sen risi­ko­be­dingt neben der Aus­wei­tung der Zins­mar­gen ins­be­son­de­re die Anfor­de­run­gen an Sicher­hei­ten. Obgleich das Niveau der Kre­dit­ver­ga­be­be­din­gun­gen auch im Lich­te unver­än­dert nied­ri­ger durch­schnitt­li­cher Zins­kos­ten im Gro­ßen und Gan­zen der Risi­ko­la­ge ange­mes­sen erscheint, kann sich bei einer Fort­set­zung des Ver­schär­fungs­trends eine spür­ba­re Belas­tung des Kre­dit­zu­gangs entwickeln.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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