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Star­kes ers­tes För­der­halb­jahr mit Anstieg inlän­di­scher Förderungen

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Die KfW Ban­ken­grup­pe hat im ers­ten Halb­jahr 2021 ein För­der­vo­lu­men von 49,8 Mrd. EUR (1. Hj. 2020: 76,2 Mrd. EUR; 1. Hj. 2019: 33,6 Mrd. EUR) ver­zeich­net. Der Zusa­ge­rück­gang gegen­über dem Jahr 2020 ist geprägt durch die abge­schwäch­te Nach­fra­ge nach Coro­na-Hil­fen als Fol­ge der Been­di­gung des Lock­downs. Gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum der Jah­re zuvor ist das För­der­vo­lu­men im ers­ten Halb­jahr jedoch erheb­lich ange­stie­gen. Dies zeig­te sich ins­be­son­de­re im Zusa­ge­vo­lu­men des inlän­di­schen För­der­ge­schäfts, das 41,1 Mrd. EUR (1. Hj. 2020: 63,0 Mrd. EUR; 1. Hj. 2019: 20,8 Mrd. EUR) erreich­te und sich damit gegen­über dem Vor-Coro­na-Jahr 2019 nahe­zu ver­dop­pelt hat. Einen wesent­li­chen Nach­fra­ge­an­stieg erfuhr die ener­gie­ef­fi­zi­en­te Wohn­raum­fi­nan­zie­rung, die 19,2 Mrd. EUR ver­zeich­ne­te (1. Hj. 2020: 12,7 Mrd. EUR; 1. Hj. 2019: 5,4 Mrd. EUR). Die Zusa­gen des Geschäfts­felds KfW Capi­tal belie­fen sich ins­ge­samt auf 112 Mio. EUR (Vor­jah­res­zeit­raum 139 Mio. EUR). In der Export- und Pro­jekt­fi­nan­zie­rung lag das Zusa­ge­vo­lu­men auf­grund der Aus­wir­kun­gen der noch andau­ern­den Coro­na-Kri­se auf den Welt­han­del wie erwar­tet unter dem Vor­jah­res­ni­veau (6,5 Mrd. EUR; Vor­jah­res­zeit­raum 11,3 Mrd. EUR). Die För­de­rung der Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­der lag bei ins­ge­samt 1,9 Mrd. EUR (2,0 Mrd. EUR). Die Zusa­gen der KfW Ent­wick­lungs­bank über­tra­fen mit 1,5 Mrd. EUR (1,4 Mrd. EUR) leicht den Vor­jah­res­wert. Die DEG sag­te Finan­zie­run­gen in Höhe von 409 Mio. EUR (590 Mio. EUR) zu.
 
Seit dem Start der Coro­na-Hilfs­pro­gram­me (am 23.03.2020) hat die KfW 58,6 Mrd. EUR an Kre­di­ten im In- und Aus­land zuge­sagt (Stand 31.07.2021). Im Inland wer­den die Son­der­pro­gram­me nach wie vor haupt­säch­lich von klei­nen und mit­tel­stän­di­gen Unter­neh­men mit Kre­dit­vo­lu­mi­na bis zu 3 Mio. EUR in Anspruch genom­men. Im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum (33,8 Mrd. EUR) hat sich die Nach­fra­ge im ers­ten Halb­jahr 2021 mit Zusa­gen in Höhe von 6,5 Mrd. EUR erwar­tungs­ge­mäß abge­flacht. Der Rück­gang inner­halb der Coro­na-Son­der­pro­gram­me ist ins­be­son­de­re auf das Ende des Lock­downs und die bun­des­wei­ten Öff­nun­gen im zwei­ten Quar­tal 2021 zurück­zu­füh­ren.
 
„Wir bli­cken auf ein star­kes ers­tes För­der­halb­jahr 2021 zurück. Seit der Auf­he­bung der meis­ten pan­de­mie­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen sind die deut­sche Wirt­schaft und vor allem vie­le Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men wie­der auf einem kräf­ti­gen Erho­lungs­kurs. Damit sinkt die Nach­fra­ge nach KfW-Coro­na-Hil­fen und die För­de­rung der struk­tu­rel­len Trans­for­ma­ti­on steht wie­der mehr im Vor­der­grund. Dies gibt Zuver­sicht auf ein soli­des Wirt­schafts­wachs­tum für das Gesamt­jahr 2021“, sag­te Dr. Gün­ther Bräu­nig, Vor­stands­vor­sit­zen­der der KfW Ban­ken­grup­pe.
 
Die KfW konn­te im ers­ten Halb­jahr 2021 einen Kon­zern­ge­winn in Höhe von 1.396 Mio. EUR (-576 Mio. EUR) ver­zeich­nen. Die­se Ent­wick­lung basier­te auf einem sta­bi­len ope­ra­ti­ven Ergeb­nis und pro­fi­tier­te von einem sehr posi­ti­ven Bewer­tungs­er­geb­nis, das durch Net­to­auf­lö­sun­gen in der Kre­dit­ri­si­ko­vor­sor­ge und posi­ti­ve Wert­ent­wick­lun­gen im Betei­li­gungs­port­fo­lio geprägt war. Alle ope­ra­ti­ven Geschäfts­fel­der lie­fer­ten nach dem Kri­sen­jahr 2020 über­durch­schnitt­li­che Bei­trä­ge zum Kon­zern­ge­winn. Der für die Steue­rung der KfW rele­van­te Kon­zern­ge­winn vor IFRS-Effek­ten aus Siche­rungs­zu­sam­men­hän­gen betrug 1.466 Mio. EUR (-392 Mio. EUR).
 
„Die erfreu­li­che Ertrags­ent­wick­lung der KfW der letz­ten drei Quar­ta­le hat sich auch im zwei­ten Quar­tal 2021 fort­ge­setzt. Das über­durch­schnitt­li­che Ergeb­nis von 827 Mio. EUR im zwei­ten Quar­tal ist geprägt von Umkehr­ef­fek­ten der im Vor­jahr im Rah­men der Coro­na-Kri­se vor­ge­nom­me­nen Bewer­tungs­ab­schlä­ge für Kre­di­te und Betei­li­gun­gen. Damit wei­sen wir mit 1.396 Mio. EUR das bes­te Halb­jah­res­er­geb­nis der letz­ten zehn Jah­re aus“, so Bräu­nig.
 
Das Betriebs­er­geb­nis vor Bewer­tun­gen (vor För­der­auf­wand) betrug 915 Mio. EUR und liegt damit leicht unter dem sehr guten Ergeb­nis des Vor­jah­res in Höhe von 967 Mio. EUR. Der Zins­über­schuss (vor För­der­auf­wand) lag mit 1.303 Mio. EUR auf Vor­jah­res­ni­veau (1.302 Mio. EUR) und stellt unver­än­dert die wesent­li­che Ertrags­quel­le der KfW dar. Das Pro­vi­si­ons­er­geb­nis (vor För­der­auf­wand) über­stieg mit 304 Mio. EUR den Vor­jah­res­wert von 300 Mio. EUR gering­fü­gig. Der Ver­wal­tungs­auf­wand (vor För­der­auf­wand) lag mit 692 Mio. EUR (636 Mio. EUR) jah­res­ver­lauf­s­ty­pisch unter den Erwar­tun­gen.
 
Im aktu­el­len Zins­um­feld war der Bedarf an Zins­ver­bil­li­gungs­leis­tun­gen wei­ter nied­rig. In der Fol­ge beweg­te sich der zu Las­ten der eige­nen Ertrags­la­ge erbrach­te För­der­auf­wand im Inlands­ge­schäft – im Wesent­li­chen Zins­ver­bil­li­gun­gen des Neu­ge­schäfts – mit 44 Mio. EUR unver­än­dert auf einem sehr nied­ri­gen Niveau (54 Mio. EUR).
 
Das Bewer­tungs­er­geb­nis ist geprägt von Wert­auf­ho­lun­gen im Kre­dit- und Betei­li­gungs­port­fo­lio, nach­dem das Vor­jah­res­er­geb­nis durch die öko­no­mi­schen Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie stark belas­tet war. Das Risi­ko­vor­sor­ge­er­geb­nis im Kre­dit­ge­schäft in Höhe von ins­ge­samt +277 Mio. EUR (-781 Mio. EUR) ist durch Auf­lö­sun­gen ins­be­son­de­re von laten­ter Risi­ko­vor­sor­ge infol­ge des ver­bes­ser­ten makro­öko­no­mi­schen Umfelds sowie durch Erträ­ge aus Ein­gän­gen auf abge­schrie­be­ne For­de­run­gen gekenn­zeich­net. Das Bewer­tungs­er­geb­nis aus dem Betei­li­gungs­port­fo­lio in Höhe von +358 Mio. EUR (-557 Mio. EUR) ist durch Wert­auf­ho­lun­gen ins­be­son­de­re im Geschäfts­feld För­de­rung Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­der getrie­ben. Der Ergeb­nis­bei­trag die­ses Geschäfts­felds von 242 Mio. EUR ent­fiel mit 199 Mio. EUR auf die DEG.
Rein IFRS-beding­te Bewer­tungs­ef­fek­te aus Deri­va­ten, die zu Siche­rungs­zwe­cken ein­ge­setzt wer­den, belas­te­ten die Ertrags­la­ge mit 70 Mio. EUR (-184 Mio. EUR).
 
Die Bilanz­sum­me liegt mit 547,4 Mrd. EUR leicht über dem Niveau vom 31.12.2020 (546,4 Mrd. EUR). Dem Anstieg des Kre­dit­vo­lu­mens um 9,5 Mrd. EUR infol­ge von Aus­zah­lun­gen im Rah­men der Coro­na-Hil­fen stan­den kom­pen­sie­rend Rück­gän­ge in der Liqui­di­täts­hal­tung in Höhe von 3,1 Mrd. EUR und nied­ri­ge­re Markt­wer­te aus Deri­va­ten (-5,0 Mrd. EUR) gegen­über. Das bilan­zi­el­le Eigen­ka­pi­tal stieg auf­grund des sehr guten Halb­jah­res­er­geb­nis­ses und den Ent­las­tun­gen in der Neu­be­wer­tungs­rück­la­ge infol­ge der zins­be­ding­ten Bewer­tung der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen auf 33,4 Mrd. EUR (31.12.2020: 31,8 Mrd. EUR).
 
Die auf­sichts­recht­li­chen Eigen­ka­pi­tal­quo­ten des Kon­zerns haben sich infol­ge der CRR II-Umset­zung erwar­tungs­ge­mäß ver­rin­gert, bewe­gen sich jedoch wei­ter­hin auf einem guten Niveau. Die Gesamt­ka­pi­tal­quo­te beträgt per 30.06.2021 24,1 % (31.03.2021: 24,9 %).
 
Ergeb­nis­se der För­der­ak­ti­vi­tä­ten im Ein­zel­nen
 
Das Geschäfts­feld Mit­tel­stands­bank & Pri­va­te Kun­den beweg­te sich mit einem För­der­vo­lu­men von 36,6 Mrd. EUR per 30.06.2021 auf einem hohen Niveau. Im Ver­gleich zum Vor­jahr (1. Hj. 2020: 48,7 Mrd. EUR; 1. Hj. 2019: 17,8 Mrd. EUR) zeigt sich eine Abschwä­chung, wel­che im Wesent­li­chen auf die erwar­tungs­ge­mäß zurück­ge­hen­de Nach­fra­ge nach den Coro­na-Hilfs­pro­gram­men zurück­zu­füh­ren ist, aber auch ein Wachs­tum im Seg­ment Pri­va­te Kun­den gegen­über den Jah­ren 2020 und 2019.
 
Das Neu­ge­schäft im gewerb­li­chen Seg­ment Mit­tel­stands­bank wies mit einem Volu­men von 12,2 Mrd. EUR eine gute Ent­wick­lung im ers­ten Halb­jahr 2021 auf (1. Hj. 2020: 30,7 Mrd. EUR; 1.Hj. 2019: 8,4 Mrd. EUR).
 
 Im För­der­schwer­punkt Grün­dung & Unter­neh­mens­in­ves­ti­tio­nen lagen die Neu­zu­sa­gen bei 7,9 Mrd. EUR (26,5 Mrd. EUR). Die KfW bewil­lig­te im KfW-Unter­neh­mer­kre­dit Zusa­gen in Höhe von 3,8 Mrd. EUR (20,2 Mrd. EUR), die haupt­säch­lich auf das Coro­na-Son­der­pro­gramm ent­fie­len. Der KfW-Schnell­kre­dit erreich­te Zusa­gen von 2,0 Mrd. EUR (4,1 Mrd. EUR).
 Der Schwer­punkt Ener­gie­ef­fi­zi­enz & Erneu­er­ba­re Ener­gien erreich­te im ers­ten Halb­jahr Neu­zu­sa­gen in Höhe von 3,9 Mrd. EUR und befin­det sich somit auf Vor­jah­res­ni­veau (3,9 Mrd. EUR). Dar­an hat­te das KfW Pro­gramm Erneu­er­ba­re Ener­gien und das KfW-Ener­gie­ef­fi­zi­enz­pro­gramm Bau­en und Sanie­ren die größ­ten Antei­le, wovon letz­te­res zum 30.06.2021 aus­ge­lau­fen ist und durch die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) ersetzt wur­de.
 Auch der För­der­schwer­punkt Inno­va­ti­on ist mit 0,5 Mrd. EUR (0,4 Mrd. EUR) leicht ange­stie­gen. Der Haupt­an­teil ent­fällt dabei auf den ERP Digi­ta­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­kre­dit.
 
Das Seg­ment Pri­va­te Kun­den wies per 30.06.2021 ein För­der­vo­lu­men von 24,4 Mrd. EUR auf, und lag damit deut­lich über dem Vor­jah­res­er­geb­nis (1. Hj. 2020: 18,0 Mrd. EUR; 1. Hj. 2019: 9,4 Mrd. EUR).
 
 Die meis­ten Zusa­gen wur­den im För­der­schwer­punkt Ener­gie­ef­fi­zi­enz & Erneu­er­ba­re Ener­gien in der Pro­dukt­fa­mi­lie Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en und Sanie­ren mit einem Zusa­ge­vo­lu­men von 19,2 Mrd. EUR
(1. Hj. 2020: 12,7 Mrd. EUR; 1. Hj.2019: 5,4 Mrd. EUR) erreicht. Vor dem Wech­sel der Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en und Sanie­ren-Pro­gram­me zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de zum 1. Juli 2021 konn­ten somit im zwei­ten Quar­tal 2021 wie auch schon im Jahr 2019 hohe Zusa­gen ver­zeich­net wer­den.
 Im Bereich Woh­nen (Wohn­ei­gen­tums­för­de­rung und Alters­ge­recht Umbau­en) schwäch­ten sich die Zusa­gen auf 2,6 Mrd. EUR (3,0 Mrd. EUR) ab.
 Die Nach­fra­ge im För­der­schwer­punkt Bil­dung lag mit 1,1 Mrd. EUR (1,0 Mrd. EUR) etwas über Vor­jah­res­ni­veau.
 
Das Geschäfts­feld Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung & Öffent­li­che Kun­den erziel­te im ers­ten Halb­jahr 2021 ein Zusa­ge­vo­lu­men von rd. 4,3 Mrd. EUR. Nach den durch die Coro­na-Son­der­maß­nah­men sehr hohen Volu­mi­na des Vor­jah­res (14,2 Mrd. EUR) hat sich das Geschäfts­vo­lu­men im ers­ten Halb­jahr 2021 wie­der nor­ma­li­siert.
 
Die Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Unter­neh­men erreich­te ein Zusa­ge­vo­lu­men in Höhe von 0,2 Mrd. EUR nach 10,1 Mrd. EUR im Vor­jahr. Die­ses Vor­jah­res­vo­lu­men war geprägt durch die Inan­spruch­nah­me des Coro­na-Son­der­pro­gramms Kon­sor­ti­al­fi­nan­zie­rung. Die dies­jäh­ri­gen Halb­jah­res­zu­sa­gen lagen wie­der auf dem Niveau des Jah­res 2019 (1.Hj.2019: 0,2 Mrd. EUR).
 
Die Kom­mu­na­le & Sozia­le Infra­struk­tur weist bei erhöh­ten Antrags­zah­len ein För­der­vo­lu­men von ins­ge­samt 1,8 Mrd. EUR aus und war damit infol­ge einer ver­rin­ger­ten Zahl groß­vo­lu­mi­ger Ein­zel­vor­ha­ben gegen­über dem Vor­jah­res­ni­veau (2,0 Mrd. EUR) leicht rück­läu­fig.
 
Die Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Ban­ken & Lan­des­för­der­insti­tu­te über­traf mit einem Geschäfts­vo­lu­men von über 2,3 Mrd. EUR den Vor­jah­res­wert (2,1 Mrd. EUR). Haupt­grund hier­für waren meh­re­re groß­vo­lu­mi­ge Abschlüs­se inner­halb der Glo­bal­dar­le­hen für Lea­sing­in­ves­ti­tio­nen.
 
Die Zusa­gen des Geschäfts­fel­des KfW Capi­tal belie­fen sich im ers­ten Halb­jahr 2021 auf rd. 112 Mio. EUR (139 Mio. EUR, inkl. Zusa­gen des Euro­päi­schen Inves­ti­ti­ons­fonds, EIF, im Rah­men des Coro­na-Maß­nah­men­pa­kets des Bun­des für Start-ups). Im Pro­gramm „ERP-Ven­ture Capi­tal-Fonds­in­vest­ments“, das KfW Capi­tal mit Unter­stüt­zung des ERP-Son­der­ver­mö­gens durch­führt, wur­den bis zur Jah­res­mit­te 92 Mio. EUR (137 Mio. EUR) an VC-Fonds zuge­sagt, die die­se nun suk­zes­si­ve in Start-ups und jun­ge Tech­no­lo­gien­un­ter­neh­men in Deutsch­land inves­tie­ren. Das bis­lang gerin­ge­re Volu­men der getä­tig­ten Invest­ments ist auf im Fonds­ge­schäft übli­che unter­jäh­ri­ge Zusa­ge­schwan­kun­gen zurück­zu­füh­ren; die Deal-Pipe­line ist plan­mä­ßig bis Jah­res­sen­de gut gefüllt. Im Rah­men der ers­ten Säu­le des Coro­na-Maß­nah­men­pa­kets des Bun­des für Start-ups, zu der u.a. die Coro­na Matching Fazi­li­tät (über KfW und EIF) gehört, wur­den in die­sem Jahr noch wei­te­re rd. 20 Mio. EUR (kein Vor­jah­res­wert) zuge­sagt (inkl. EIF, HTGF, ohne ERP-Start­fonds, der den För­der­zah­len der KfW zuge­ord­net ist).
 
Bei der KfW IPEX-Bank, die das Geschäfts­feld Export- und Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ver­ant­wor­tet, und Finan­zie­run­gen zur Beglei­tung deut­scher und euro­päi­scher Unter­neh­men auf den glo­ba­len Märk­ten bereit­stellt, sind die Aus­wir­kun­gen der andau­ern­den Coro­na-Kri­se auf den Welt­han­del und gro­ße Tei­le der gesam­ten Welt­wirt­schaft im Neu­ge­schäft immer noch deut­lich spür­bar. Die Neu­zu­sa­gen von 6,5 Mrd. EUR blie­ben in der Grö­ßen­ord­nung etwa auf dem Niveau der Vor­quar­ta­le, lagen damit jedoch wei­ter­hin deut­lich unter dem des von der Kri­se noch unbe­las­te­ten Vor­jah­res­zeit­rau­mes (11,3 Mrd. EUR). Zum Neu­ge­schäft haben alle Geschäfts­spar­ten bei­getra­gen, her­vor­zu­he­ben ist die Geschäfts­spar­te Finanz­in­sti­tu­tio­nen, Trade und Com­mo­di­ty mit 1,2 Mrd. EUR (1,6 Mrd. EUR).
 
Das Zusa­ge­vo­lu­men im Geschäfts­feld För­de­rung der Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­der lag bei 1,9 Mrd. EUR (2,0 Mrd. EUR). Der Geschäfts­be­reich KfW Ent­wick­lungs­bank hat im ers­ten Halb­jahr 2021 für Vor­ha­ben in Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­dern 1,5 Mrd. EUR (1,4 Mrd. EUR) zuge­sagt. Auf Pro­gram­me in Afri­ka und im Nahen Osten ent­fällt knapp ein Drit­tel der Gesamt­zu­sa­gen. Die KfW Ent­wick­lungs­bank wird Coro­na-Hil­fen mit Mit­teln des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (BMZ) auch im Jahr 2021 mit etwa 2 Mrd. EUR aus­rei­chen, im ers­ten Halb­jahr wur­den 363 Mio. EUR Coro­na-Hil­fen zuge­sagt. Die neu zuge­sag­ten Finan­zie­run­gen der DEG für Inves­ti­tio­nen pri­va­ter Unter­neh­men in Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­dern lagen bei 409 Mio. EUR (590 Mio. EUR). Davon gin­gen 168 Mio. EUR an Finanz­in­sti­tu­te in Ent­wick­lungs­län­dern, die damit loka­le klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men mit Kre­di­ten ver­sor­gen. Ange­sichts der Coro­na-Pan­de­mie setzt sich die DEG wei­ter­hin mit ihren För­der- und Bera­tungs­an­ge­bo­ten dafür ein, pri­va­te Unter­neh­men in Ent­wick­lungs­län­dern bei den aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen zu unter­stüt­zen.
 
Das Geschäfts­feld Finanz­märk­te hat im ers­ten Halb­jahr 2021 für das Green-Bond-Port­fo­lio in 14 Wert­pa­pie­re zur För­de­rung von Kli­ma- und Umwelt­schutz­pro­jek­ten im Volu­men von rund 374 Mio. EUR (221 Mio. EUR) inves­tiert. Damit lag das För­der­port­fo­lio­vo­lu­men zum Stich­tag bei 2,1 Mrd. EUR.
 
Zur Refi­nan­zie­rung ihres För­der­ge­schäf­tes hat die KfW Mit­tel in Höhe von 50,5 Mrd. EUR (35,9 Mrd. EUR) in 14 ver­schie­de­nen Wäh­run­gen an den inter­na­tio­na­len Kapi­tal­märk­ten auf­ge­nom­men. Sehr erfreu­lich ent­wi­ckel­te sich das ers­te Halb­jahr bei der Emis­si­on von Green Bonds: so hat die KfW in sechs Mona­ten bereits Green Bonds in einem Gesamt­vo­lu­men von 7,6 Mrd. EUR in 11 Wäh­run­gen und damit 76 % ihres für 2021 in die­sem Bereich ange­streb­ten Emis­si­ons­vo­lu­mens emit­tiert. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die Emis­si­on eines Green Bonds mit einem Volu­men von 4 Mrd. EUR, der bis dato größ­ten Green Bond-Erst­emis­si­on einer nicht-staat­li­chen Emit­ten­tin. Für das Gesamt­jahr 2021 plant die KfW ein Refi­nan­zie­rungs­vo­lu­men von 75–80 Mrd. EUR.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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