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Rheingau-Taunus-Kreis profiliert sich zunehmend als Kompetenzstandort für moderne Formen medizinischer und pflegerischer Versorgung

Landrat Kilian: Drei Antragsteller erhalten Gelder aus dem Förderprogramm „Gesundheit als Standortfaktor – Anschub für innovative Ideen“
Insgesamt drei Antragsteller erhalten Finanzmittel aus dem „Förderprogramm 2022 – 2024 Rheingau-Taunus-Kreis: Gesundheit als Standortfaktor – Anschub für innovative Ideen“. Auf Vorschlag des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit (JSG) und mit der Zustimmung des Kreisausschusses erhält die Helios Global Health GmbH 33.000 Euro für das eingereichte Projekt. Mit der gleichen Summe wird die St. Josefs-Hospital Rheingau GmbH unterstützt und 34.000 Euro – des Ansatzes für 2022 von insgesamt 100.000 Euro – bekommt die Praxis Lorch (Facharztpraxis für Allgemeinmedizin). „Die Bewerbungen zeigen uns, dass sich der Rheingau-Taunus-Kreis zunehmend als Kompetenzstandort für moderne Formen medizinischer und pflegerischer Versorgung profiliert“, zog Landrat Frank Kilian ein positives Fazit des Verfahrens.
Die drei Bewerbungen sind innovativ und bringen, laut der Gesundheitskoordinatorin des Kreises, Beate Sohl, konsequent Weiterentwicklungen zur verbesserten kommunalen Gesundheitsversorgung auf den Weg. „Sie erfüllen das hauptsächlich gewünschte Kriterium, mehr zugängliche und qualitativ hochwertige gesundheitliche versorgende Dienstleistungsangebote für die Bevölkerung sicherzustellen; quasi als Chance für den ländlichen Raum“, so Landrat Kilian. Durch die Förderung der Projekte wird das bestehende Versorgungsniveau durch mobile, technische, bzw. digitale Lösungen modifiziert und ausgebaut. Beate Sohl weist zudem darauf hin, dass die Bewerber für die Umsetzung ihrer Projekte Eigenmittel bereitstellen.
Ziel des Konzeptes der Helios Global Health GmbH ist es, „die Gesundheitsversorgung mit innovativer Telemedizin der Spitzenklasse in Kombination mit einem nachhaltigen Mobilitätskonzept in die Fläche zu bringen“. Mit diesem will Helios Brücken bauen, um die Menschen stückweise an die neuen Formen der Versorgung – bei dem prognostizierten Rückgang der Hausarztdichte bis 2035 – heranzuführen. Die Errungenschaften der Telemedizin verbindet Helios mit der Mobilität eines Fahrzeuges. Helios: „Damit sichern wir den Bedarf nach ‚anfassbarer‘, persönlicher Betreuung und einer ärztlichen Fachexpertise, aus allen notwendigen Gebieten der Medizin.“
Ziel des Projektes der St. Josefs-Hospital Rheingau GmbH ist es, die kommunale Gesundheitsförderung im Kreisgebiet durch eine neue medizinische Fachrichtung Neurologie am medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) am Standort in Rüdesheim zu stärken. „Mit der geplanten neurologischen Praxis soll der große ambulante Bedarf an neurologischer Versorgung aufgrund der bestehenden Unterversorgung in der ländlichen Region des Kreises gedeckt werden“, so die Antragsteller.
Die Ärzte der Praxis Lorch beabsichtigen den Aufbau einer Bildungspraxis (Praxis für Aus‑, Fort- und Weiterbildung) in Lorch in Kooperation mit dem Rheingau-Taunus-Kreis. Hintergrund ist, dass bis 2035 deutschlandweit rund 11.000 Hausarztstellen unbesetzt sein werden; im Rheingau-Taunus-Kreis prognostizieren Experten ein Rückgang von zwölf Prozent. Gleichzeitig steht der Landkreis im Wettbewerb mit anderen um den medizinischen Nachwuchs. Um dieses Ringen zu gewinnen will die Praxis Lorch ein breites Angebot an Aus‑, Fort- und Weiterbildung für den medizinischen Nachwuchs in der Allgemeinmedizin schaffen. Durch dieses Konzept könnten die jungen Allgemeinmedizinerinnen und –mediziner in den Rheingau-Taunus-Kreis gelockt werden und somit hier auch ansässig werden.
Beate Sohl weist daraufhin, dass auch für 2023 und 2024 jeweils 100.000 Euro als Fördermittel für das Programm zur Verfügung stehen. Ab Januar 2023 können wieder kreisweit Bewerbungen für diese Fördergelder an die Gesundheitskoordination gesendet werden. Weitere Informationen und Unterlagen sind unter www.rheingau-taunus.de/foerderprogramm_riechtlinie_gesundheit_standortfaktor_2022-2024.pdf und www.rheingau-taunus.de/foerderprogramm_antrag_gesundheit_standortfaktor_2022-2024.pdf zu finden. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Öffentliche Einrichtungen, Medizinische Praxen, Verbände, Vereine und Unternehmen. Um den konkreten Förderbedarf zu klären, ist vor Antragsstellung ein Gespräch mit der Gesundheitskoordinatorin des Kreises, Beate Sohl, zu führen. Der Antrag muss vor Beginn des Projektes/der Maßnahme digital bei der Gesundheitskoordinatorin eingereicht werden (beate.sohl@rheingau-taunus.de). Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit (JSG) des Kreises entscheidet, welche Projekte, beziehungsweise Maßnahmen gefördert werden. Zuwendungsbehörde ist der Rheingau-Taunus-Kreis.

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de