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Kom­mu­nal­fi­nan­zen droht „Long-Covid”

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Die deut­schen Kom­mu­nen sind in finan­zi­el­ler Hin­sicht bis­lang glimpf­li­cher durch die Kri­se gekom­men als erwar­tet. Hat­te sich in den ers­ten drei Quar­ta­len des Jah­res 2020 das höchs­te Finan­zie­rungs­de­fi­zit seit lan­ger Zeit ange­deu­tet, konn­ten die Kom­mu­nen das letz­te Jahr dank der Hilfs­maß­nah­men von Bund und Län­der doch mit einem klei­nen Über­schuss abschlie­ßen. Noch ist es für eine Ent­war­nung aber zu früh, wie die Ergeb­nis­se des aktu­el­len KfW-Kom­mu­nal­pa­nel 2021 ver­deut­li­chen. Die Bewer­tung der Finanz­la­ge durch die befrag­ten Käm­me­rei­en hat sich mas­siv ver­schlech­tert, vor allem mit Blick auf die unsi­che­re finan­zi­el­le Ent­wick­lung für das lau­fen­de Jahr 2021 und dar­über hin­aus. 85 % der befrag­ten Städ­te, Krei­se und Gemein­den erwar­ten kri­sen­be­dingt gerin­ge­re Ein­nah­men, per­spek­ti­visch höhe­re Aus­ga­ben sehen 52 % auf sich zukom­men.
 
Die Inves­ti­tio­nen und die Inves­ti­ti­ons­pla­nun­gen der Kom­mu­nen sind durch die Kri­se bis­her noch kaum betrof­fen. In der Pla­nung für 2021 rech­nen die Kom­mu­nen in der vom Deut­schen Insti­tut für Urba­nis­tik im Auf­trag von KfW Rese­arch durch­ge­führ­ten Befra­gung sogar mit einem neu­en Inves­ti­ti­ons­höchst­stand von 39,2 Mrd. EUR. Der Grund liegt in den lan­gen Vor­lauf­zei­ten für öffent­li­che Inves­ti­tio­nen, sodass die­se auch bei einem Ein­nah­me­ein­bruch nicht sofort ange­passt wer­den. Aller­dings gehen 57 % der Kom­mu­nen davon aus, dass sie ihre Inves­ti­tio­nen kür­zen müs­sen, wenn die Ein­nah­men auch in die­sem Jahr weg­bre­chen. „Den Kom­mu­nal­fi­nan­zen droht Long-Covid“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Eine Kür­zung der not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen in die kom­mu­na­le Infra­struk­tur hat lang­fris­tig spür­ba­re Fol­gen, denn für die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen wie den Kli­ma­schutz oder die Digi­ta­li­sie­rung im öffent­li­chen Bereich brau­chen wir hand­lungs­fä­hi­ge Kom­mu­nen, die ihren Auf­ga­ben effi­zi­ent nach­kom­men.“
 
Trotz stei­gen­der Inves­ti­ti­ons­aus­ga­ben in den letz­ten Jah­ren reich­te das Niveau häu­fig nicht ein­mal für den Sub­stanz­er­halt der bestehen­den Infra­struk­tur auf kom­mu­na­ler Ebe­ne. Der wahr­ge­nom­me­ne Inves­ti­ti­ons­rück­stand der Kom­mu­nen ist für das Befra­gungs­jahr 2020 auf ins­ge­samt 149 Mrd. EUR gestie­gen. Dies sind 2 Mrd. EUR mehr als im Vor­jahr. Ein wesent­li­cher Trei­ber sind die unzu­rei­chen­den Instand­hal­tun­gen, die vor allem in finanz­schwa­chen Kom­mu­nen zu einem wach­sen­den Inves­ti­ti­ons­stau füh­ren. Nach wie vor bestehen die größ­ten Inves­ti­ti­ons­be­dar­fe bei Schul­ge­bäu­den (46, 5 Mrd. EUR/Vorjahr 44,2 Mrd. EUR), Stra­ßen (33,6 Mrd. EUR/Vj. 37,1 Mrd. EUR) und Ver­wal­tungs­ge­bäu­den (16,4 Mrd. EUR/Vj. 12,9 Mrd. EUR).
 
Die Inves­ti­tio­nen in die ver­schie­de­nen Infra­struk­tur­be­rei­che finan­zie­ren die Kom­mu­nen vor allem aus Eigen­mit­teln (insg. 36 %). Die­se gera­ten durch die Kri­se beson­ders unter Druck. Zuwei­sun­gen im Rah­men des Finanz­aus­gleichs (16 %) und För­der­mit­tel (20 %) sind wei­te­re wich­ti­ge Finanz­quel­len, wobei auch hier noch nicht klar ist, wel­che mit­tel­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen die Kri­se haben wird. Die Kom­mu­nen reagie­ren bis­lang, indem sie häu­fi­ger Anla­ge­ver­mö­gen ver­kau­fen. Dar­über hin­aus geben 55 % der Käm­me­rei­en an, dass sie künf­tig stär­ker auf Kre­di­te zurück­grei­fen wer­den, die aktu­ell noch 14 % am Finan­zie­rungs­mix aus­ma­chen. „Wir wer­den zwar sehr wahr­schein­lich wie­der einen deut­li­chen Anstieg der Kom­mu­nal­ver­schul­dung sehen. Die Mehr­heit der Kom­mu­nen hat hier­für dank der posi­ti­ven Ent­wick­lung der Vor­jah­re aber aus­rei­chend Spiel­raum. Wich­tig ist nun, dass die Kom­mu­nen in und nach der Kri­se dau­er­haft hand­lungs­fä­hig blei­ben und ihren Auf­ga­ben auch effi­zi­ent nach­kom­men“, so Köh­ler-Geib. Die gro­ße Mehr­heit der Kom­mu­nen mel­det gute Kre­dit­kon­di­tio­nen und geht davon aus, dass dies in nähe­rer Zukunft weit­ge­hend so bleibt.
 
Um die Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­mu­nen auch im wei­te­ren Ver­lauf der Kri­se zu bewah­ren, hal­ten die befrag­ten Käm­me­rei­en in der kurz­fris­ti­gen Per­spek­ti­ve ins­be­son­de­re die Kom­pen­sa­ti­on von Steu­er­ein­nah­me­aus­fäl­len, wie schon 2020 gesche­hen, für hilf­reich. In der lang­fris­ti­gen Sicht gewin­nen aber struk­tu­rel­le Anpas­sun­gen in der Finanz­mit­tel­ver­tei­lung zwi­schen den föde­ra­len Ebe­nen eine höhe­re Bedeu­tung. „Es ist nach­voll­zieh­bar, dass wir in der Kri­se bei Maß­nah­men zur Sta­bi­li­sie­rung der kom­mu­na­len Haus­hal­te erst ein­mal auf Sicht fah­ren. Aber die­se Kri­se ist hof­fent­lich bald vor­bei und dann rückt die grund­sätz­li­che Stär­kung der Kom­mu­nal­fi­nan­zen wie­der auf die poli­ti­sche Tages­ord­nung. Das ist gut so, denn die Bedeu­tung star­ker Kom­mu­nen kann für Deutsch­land nicht hoch genug ein­ge­schätzt wer­den“, so Köh­ler-Geib abschließend.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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