Lokal
Taunussteiner Magistrat empfiehlt keine Grundsteuererhöhung
In seiner Haushaltsklausur hat der Magistrat der Stadt Taunusstein den Haushaltsplan für 2023 eingehend beraten und einstimmig festgestellt: Dank Rücklagen kann der Haushalt auch angesichts steigender Energie- und Materialkosten ausgeglichen aufgestellt werden. Laut der Empfehlung des Magistrats, soll die Grundsteuer B somit bei 600 Prozentpunkten wie im Vorjahr bleiben, sowie die Gewerbesteuer bei 380 Punkten. Am Donnerstag, 22. September, berät über den Entwurf das Stadtparlament.
Das Defizit im Haushalt 2023 beträgt rechnerisch Stand jetzt rund 2,4 Millionen Euro. Entsprechend müsste daher die Grundsteuer B um 370 Punkte auf 970 Punkte steigen. Bürgermeister und Kämmerer Sandro Zehner erklärt, weshalb das Defizit aus den Rücklagen ausgeglichen werden soll: „Angesichts der aktuellen massiven Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die hohen Lebenshaltungskosten und die noch völlig unabsehbaren Energiepreise, wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie auch den Unternehmen keine zusätzliche Steuer zumuten.“ Bereits das dritte Jahr in Folge konnte dank der in den Vorjahren aufgebauten Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne die eigentlich notwendigen Anpassungen der Steuern vorgelegt werden.
„Wir sind aktuell in wirtschaftlich und gesellschaftlich schwierigen und sehr unsicheren Zeiten“, sagt der Bürgermeister und ergänzt: „Unsere Stellschrauben als Kommune in globalen Krisen und deren Auswirkungen auf uns in Taunusstein sind überschaubar – aber wir können in diesem Jahr verantworten, die Bürgerinnen und Bürgern nicht zusätzlich zu belasten und damit als Stadt einen Beitrag leisten, dass wir gemeinsam die Auswirkungen ein Stück abfedern.“
Die im letzten Jahr erfolgte Grundsteueranpassung in Höhe von 95 Punkten für die Straßenbeiträge, bleibt zunächst bestehen. Die einstimmige Beschlussfassung des Magistrats ist der erste Schritt der Haushaltsberatungen. Noch kann sich das genaue Ergebnis im Rahmen der weiteren Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtparlament verändern – nicht zuletzt dank der immer konkreteren Steuerschätzungen für das kommende Jahr und den aktualisierten Informationen zum kommunalen Finanzausgleich. „Letztlich hängt von diesen Zahlen ab, ob wir auch auf diese 95 Prozentpunkte verzichten können und die – Stand heute rund eine Millionen Euro – ebenfalls aus den Rücklagen finanzieren können“, so Zehner.
Die Corona-Pandemie und die damit stark zurückgegangenen Einnahmen bei der Einkommenssteuer und die höheren Ausgaben im Material- sowie Energiebereich, als Auswirkung des Krieges in der Ukraine, sind im Wesentlichen die Ursache für das hohe Defizit.
„Die Taunussteiner Nachhaltigkeitssatzung verpflichtet uns im Sinne nachfolgender Generationen, den Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen“, sagt der Leiter des Finanzmanagements, Benjamin Hauzel, und ergänzt: „Wir konnten in den Vor-Coronajahren durch umsichtiges Wirtschaften ein solides Polster an Finanzmitteln aufbauen, von dem heute alle Taunussteinerinnen und Taunussteiner profitieren.“
Im Jahr 2023 will die Stadt Taunusstein über zwölf Millionen Euro investieren. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es als öffentliche Hand unsere Pflicht, zu investieren und damit auch Arbeitsplätze zu erhalten“, so Zehner. „Zudem haben wir verschiedene langfristig laufende Infrastruktur-Projekte, wie der Bau der Kita in der Mainzer Allee, der Neubau von Hochbehältern für die Trinkwasserversorgung oder die regelmäßigen Investitionen in Brandschutz und Straßenbau, die wir unbedingt fortführen.“ Es sei unvermeidbar, dass dafür 2023 erneut langfristige Kredite in erheblicher Höhe aufgenommen werden müssten, um die nachhaltigen Investitionen zu finanzieren.
Im Jahr 2023 stehen nach aktueller Prognose Erträge in Höhe von 72,7 Millionen Euro den gesamten Aufwendungen von knapp 75,2 Millionen Euro gegenüber, dazu kommen noch außerordentliche Erträge in Höhe von 3,8 Millionen Euro, was zu einem Jahresüberschuss von 1,36 Millionen Euro führt. Investive Einzahlungen sind in einer Höhe von 5,95 Millionen Euro geplant. Die geplanten investiven Auszahlungen betragen 12,47 Millionen Euro. Langfristige Darlehen für Investitionen sind in 2023 in Höhe von 6,52 Millionen Euro veranschlagt, dafür aber im Gegenzug auch 4,45 Millionen Euro langfristige Schulden abgebaut.
Am 22. September wird Bürgermeister und Kämmerer Sandro Zehner den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der Stadtverordnetenversammlung einbringen.
Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de