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Tau­nus­stei­ner Magis­trat emp­fiehlt kei­ne Grundsteuererhöhung

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In sei­ner Haus­halts­klau­sur hat der Magis­trat der Stadt Tau­nus­stein den Haus­halts­plan für 2023 ein­ge­hend bera­ten und ein­stim­mig fest­ge­stellt: Dank Rück­la­gen kann der Haus­halt auch ange­sichts stei­gen­der Ener­gie- und Mate­ri­al­kos­ten aus­ge­gli­chen auf­ge­stellt wer­den. Laut der Emp­feh­lung des Magis­trats, soll die Grund­steu­er B somit bei 600 Pro­zent­punk­ten wie im Vor­jahr blei­ben, sowie die Gewer­be­steu­er bei 380 Punk­ten. Am Don­ners­tag, 22. Sep­tem­ber, berät über den Ent­wurf das Stadtparlament.

Das Defi­zit im Haus­halt 2023 beträgt rech­ne­risch Stand jetzt rund 2,4 Mil­lio­nen Euro. Ent­spre­chend müss­te daher die Grund­steu­er B um 370 Punk­te auf 970 Punk­te stei­gen. Bür­ger­meis­ter und Käm­me­rer San­dro Zeh­ner erklärt, wes­halb das Defi­zit aus den Rück­la­gen aus­ge­gli­chen wer­den soll: „Ange­sichts der aktu­el­len mas­si­ven Belas­tun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger durch die hohen Lebens­hal­tungs­kos­ten und die noch völ­lig unab­seh­ba­ren Ener­gie­prei­se, wol­len wir den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie auch den Unter­neh­men kei­ne zusätz­li­che Steu­er zumu­ten.“ Bereits das drit­te Jahr in Fol­ge konn­te dank der in den Vor­jah­ren auf­ge­bau­ten Rück­la­gen ein aus­ge­gli­che­ner Haus­halt ohne die eigent­lich not­wen­di­gen Anpas­sun­gen der Steu­ern vor­ge­legt werden.

„Wir sind aktu­ell in wirt­schaft­lich und gesell­schaft­lich schwie­ri­gen und sehr unsi­che­ren Zei­ten“, sagt der Bür­ger­meis­ter und ergänzt: „Unse­re Stell­schrau­ben als Kom­mu­ne in glo­ba­len Kri­sen und deren Aus­wir­kun­gen auf uns in Tau­nus­stein sind über­schau­bar – aber wir kön­nen in die­sem Jahr ver­ant­wor­ten, die Bür­ge­rin­nen und Bür­gern nicht zusätz­lich zu belas­ten und damit als Stadt einen Bei­trag leis­ten, dass wir gemein­sam die Aus­wir­kun­gen ein Stück abfedern.“

Die im letz­ten Jahr erfolg­te Grund­steu­er­an­pas­sung in Höhe von 95 Punk­ten für die Stra­ßen­bei­trä­ge, bleibt zunächst bestehen. Die ein­stim­mi­ge Beschluss­fas­sung des Magis­trats ist der ers­te Schritt der Haus­halts­be­ra­tun­gen. Noch kann sich das genaue Ergeb­nis im Rah­men der wei­te­ren Bera­tun­gen im Haupt- und Finanz­aus­schuss sowie im Stadt­par­la­ment ver­än­dern – nicht zuletzt dank der immer kon­kre­te­ren Steu­er­schät­zun­gen für das kom­men­de Jahr und den aktua­li­sier­ten Infor­ma­tio­nen zum kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich. „Letzt­lich hängt von die­sen Zah­len ab, ob wir auch auf die­se 95 Pro­zent­punk­te ver­zich­ten kön­nen und die – Stand heu­te rund eine Mil­lio­nen Euro – eben­falls aus den Rück­la­gen finan­zie­ren kön­nen“, so Zehner. 

Die Coro­na-Pan­de­mie und die damit stark zurück­ge­gan­ge­nen Ein­nah­men bei der Ein­kom­mens­steu­er und die höhe­ren Aus­ga­ben im Mate­ri­al- sowie Ener­gie­be­reich, als Aus­wir­kung des Krie­ges in der Ukrai­ne, sind im Wesent­li­chen die Ursa­che für das hohe Defizit.

„Die Tau­nus­stei­ner Nach­hal­tig­keits­sat­zung ver­pflich­tet uns im Sin­ne nach­fol­gen­der Gene­ra­tio­nen, den Haus­halt ohne neue Schul­den auf­zu­stel­len“, sagt der Lei­ter des Finanz­ma­nage­ments, Ben­ja­min Hau­zel, und ergänzt: „Wir konn­ten in den Vor-Coro­na­jah­ren durch umsich­ti­ges Wirt­schaf­ten ein soli­des Pols­ter an Finanz­mit­teln auf­bau­en, von dem heu­te alle Tau­nus­stei­ne­rin­nen und Tau­nus­stei­ner profitieren.“

Im Jahr 2023 will die Stadt Tau­nus­stein über zwölf Mil­lio­nen Euro inves­tie­ren. „Gera­de in wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten ist es als öffent­li­che Hand unse­re Pflicht, zu inves­tie­ren und damit auch Arbeits­plät­ze zu erhal­ten“, so Zeh­ner. „Zudem haben wir ver­schie­de­ne lang­fris­tig lau­fen­de Infra­struk­tur-Pro­jek­te, wie der Bau der Kita in der Main­zer Allee, der Neu­bau von Hoch­be­häl­tern für die Trink­was­ser­ver­sor­gung oder die regel­mä­ßi­gen Inves­ti­tio­nen in Brand­schutz und Stra­ßen­bau, die wir unbe­dingt fort­füh­ren.“ Es sei unver­meid­bar, dass dafür 2023 erneut lang­fris­ti­ge Kre­di­te in erheb­li­cher Höhe auf­ge­nom­men wer­den müss­ten, um die nach­hal­ti­gen Inves­ti­tio­nen zu finanzieren.

Im Jahr 2023 ste­hen nach aktu­el­ler Pro­gno­se Erträ­ge in Höhe von 72,7 Mil­lio­nen Euro den gesam­ten Auf­wen­dun­gen von knapp 75,2 Mil­lio­nen Euro gegen­über, dazu kom­men noch außer­or­dent­li­che Erträ­ge in Höhe von 3,8 Mil­lio­nen Euro, was zu einem Jah­res­über­schuss von 1,36 Mil­lio­nen Euro führt. Inves­ti­ve Ein­zah­lun­gen sind in einer Höhe von 5,95 Mil­lio­nen Euro geplant. Die geplan­ten inves­ti­ven Aus­zah­lun­gen betra­gen 12,47 Mil­lio­nen Euro. Lang­fris­ti­ge Dar­le­hen für Inves­ti­tio­nen sind in 2023 in Höhe von 6,52 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt, dafür aber im Gegen­zug auch 4,45 Mil­lio­nen Euro lang­fris­ti­ge Schul­den abgebaut.

Am 22. Sep­tem­ber wird Bür­ger­meis­ter und Käm­me­rer San­dro Zeh­ner den Haus­halts­plan für das Jahr 2023 in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung einbringen.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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