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Desolate Haushaltspolitik in Hohenstein: Bürgermeister Bauer hätte externe Beratungshilfe des Landes in Anspruch nehmen müssen
Die Hohensteiner CDU-Fraktion stellt sich den massiven Steuererhöhungsplänen von Bürgermeister Bauer entgegen. Dieser hatte in der letzten Gemeindevertretungssitzung mit der Einbringung seines Haushaltsentwurfs für 2023 vorgeschlagen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B in Hohenstein nach der bereits zum laufenden Jahr erfolgten Anhebung 2021 um 260 Prozentpunkte auf einen Grundsteuer-Hebesatz von 735 Prozent zum kommenden Jahr auf bis zu 1135 Prozentpunkte ansteigen soll. Das wäre hessenweit die höchste Grundsteuerbelastung aller Gemeinden. Die CDU fordert Bürgermeister Bauer nunmehr erneut dazu auf, die Haushalte der Gemeinde Hohenstein regelmäßig einer kostenlosen und externen Haushaltsberatung durch das Land Hessen unterziehen zu lassen. Auf einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion vom Februar 2017 hatte eine solche Beratung einmalig im Sommer 2017 stattgefunden.
„Der vorgelegte Haushaltsentwurf von Bürgermeister Bauer ist ein Offenbarungseid. Um weitere Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürgern zu verhindern, müssen nunmehr alle Kosten der Gemeinde schonungslos auf den Prüfstand und der desolate Haushalt des Bürgermeisters einer detaillierten und externen Analyse von Finanzexperten des Landes unterzogen werden. Wenn der Bürgermeister keinerlei Ideen mehr hat, außer massive Steuererhöhungen anzukündigen, müssen ihm eben externe Haushaltsexperten kreative und innovative neue Wege aufzeigen, wie Hohenstein absehbar wieder auf einem soliden finanziellen Fundament stehen kann. Ich fordere den Bürgermeister auf, die kostenlose Haushaltsanalyse des Landes für alle kommenden Haushalte in Anspruch zu nehmen. Für den bereits aufgestellten Haushaltsentwurf dürfte es für ein solches Beratungsangebot nun leider schon zu spät sein. Weshalb von Seiten des Bürgermeisters nicht alle Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden, ist mir unerklärlich“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Stettler.
Sein Stellvertreter, der Kreistagsabgeordnete Sebastian Willsch, fügt hinzu: „Die Zeiten werden für die kommunalen Haushalte durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine, Inflation und Rezession zweifelsohne härter. Hohenstein ist aber gerade im Vergleich mit den anderen Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis in einer verzweifelten Lage. Unsere Nachbarn haben in den vergangenen fetten Jahren allesamt Überschüsse erwirtschaftet und Rücklagen gebildet, die sie nun nutzen können, um zurückgehende Einnahmen ohne Steuererhöhungen abzufedern. Wir in Hohenstein hatten es dagegen nur mit Daniel Bauers Luftbuchungen zu tun, bis dieses Jahr sogar die Kommunalaufsicht mit drastischen Maßnahmen einschreiten musste. Hinzu kommt, dass bei uns – anders als in anderen Kommunen – so gut wie nichts in Dorfgemeinschaftshäuser, Straßen, Leitungen und Kläranlagen investiert wurde. Jetzt werden die leeren Kassen noch leerer und gleichzeitig sehen wir uns mit maroden Gebäuden, bröckelnden Straßen und kaputten Kanälen konfrontiert, die dringend saniert werden müssen.“
Die desolate Haushaltspolitik des SPD-Bürgermeisters zieht sich seit Jahren und soll nunmehr erneut von Grundstücksbesitzern und damit von den Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden, die derzeit ohnehin von steigenden Energiekosten und Inflation stark belastet sind. Nachdem bereits die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises im Mai dieses Jahres herbe Kritik an der Haushaltspolitik des Bürgermeisters verübte, sieht sich die CDU in der Pflicht, der desolaten Haushaltsführung ein Stopp-Signal entgegen zu setzen. Die CDU setzt sich dafür ein, das Einnahmenpotentiale besser ausgeschöpft werden. „Hierzu haben wir bereits schon einige Punkte im Haushaltsentwurf in der uns zur Verfügung stehenden Zeit ausgemacht, um die massive Steuererhöhung zu verhindern“, sieht Stettler eine Möglichkeit hier die Grund und Gewerbesteuer nicht zu erhöhen. „Durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer ist zu befürchten, dass die Gewerbetreibenden abwandern und somit nicht mehr Gewerbesteuer fließt, sondern weniger“, so der Fraktionsvorsitzende.
Haushaltsberatung ist für die Gemeinde kostenlos
Das Land Hessen bietet bereits seit sieben Jahren Haushaltsberatungen für Kommunen kostenlose an. Nach einer ersten Kontaktaufnahme durch eine Gemeinde bei der Beratungsstelle erfolgt eine detaillierte Feinanalyse des jeweiligen Haushalts durch die Mitarbeiter des Rechnungshofs. Im Rahmen eines Workshops wird dann ein auf die Kommune zugeschnittener Konsolidierungsweg aufzeigt. Auch bei der Nachbetreuung des dann eingeschlagenen Weges stehen die Experten des Rechnungshofs sowie des Innen- wie des Finanzministeriums zur Verfügung.
Den Kommunen steht es frei, wer ihrerseits an den Gesprächen teilnimmt. In nahezu allen Fällen waren bislang die Hauptverwaltungsbeamten und Finanzverantwortliche bei den Gesprächen dabei. In vielen Fällen werden daneben verwaltungsseitig weitere Fachbereichsleiter etc. hinzugezogen. Politische Akteure aus der Vertretungskörperschaft wie Fraktionsvorsitzende oder Mitglieder einschlägiger Ausschüsse nehmen ebenfalls häufig und in unterschiedlichen Konstellationen an den Sitzungen teil. Die Ergebnisse werden meist im Zuge von Bürgerversammlungen oder (öffentlichen) Gremiensitzungen präsentiert.
Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de