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Anpassung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung in Taunusstein
In der Sitzung vom 8. November hat die Stadtverwaltung dem Magistrat verschiedene Vorschläge zur Anpassung der Elternbeiträge sowie Verpflegungsentgelte für die Tageseinrichtungen für Kinder in Taunusstein vorgelegt und im Anschluss dem Gesamtelternbeirat vorgestellt. Die Entscheidung über die Höhe der neuen Beiträge trifft die Stadtverordnetenversammlung am 25. November.
Im Elementarbereich (drei bis sechs Jahre) werden die Betreuungskosten für bis zu sechs Stunden am Tag vom Land Hessen übernommen. Die Zuzahlung für einen acht Stunden Platz beträgt aktuell 45 Euro und soll auf 73,2 Euro angehoben werden. Zusammen mit der Kostenübernahme des Landes Hessens sind damit die Eltern zu einem Drittel an den tatsächlichen Kosten beteiligt, was der Empfehlung des Regierungspräsidiums Kassel und des Hessischen Städtetages entspricht. Die fehlenden zwei Drittel der Kosten tragen in der Regel die Stadt Taunusstein und das Land Hessen über Fördermittel.
Unterdeckung der tatsächlichen Betreuungskosten
Zuletzt wurden die Elternbeiträge im Jahr 2016 angepasst. Bei der aktuellen Überprüfung in Taunusstein wurde eine zunehmende Unterdeckung der Betreuungskosten pro Platz festgestellt, die auch auf gestiegene Kosten insbesondere bei Personal und Energie zurückzuführen ist.
Für die Krippe (U3) sind die Kosten für die Betreuung um ein Vielfaches höher – insbesondere, weil gemäß Betreuungsschlüssel der Personaleinsatz deutlich höher ist. Auch gibt es in der Krippe keine Freistellung durch das Land. Ein acht Stunden Krippenplatz verursacht in Taunusstein Kosten von rund 2240 Euro im Monat. Nach der aktuellen Kostenüberprüfung liegt der Elternbeitrag in Höhe von 275 Euro also bei lediglich rund zwölf Prozent Kostendeckung. Dem Magistrat wurden nun vier Varianten für die Beitragsanpassung im Krippenbereich vorgelegt, die einer Kostendeckung durch die Eltern zwischen 15 Prozent und den eigentlich erforderlichen 33 Prozent entsprechen.
Magistrat spricht sich für niedrigste Variante aus
„Ich halte es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch im Sinne der Chancengleichheit – die frühe Bildung unserer Kinder auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen. Sie sind unser aller Zukunft“, so Bürgermeister Sandro Zehner. „Als Kommune und damit Träger von Kindertageseinrichtungen, liegt uns eine hohe Qualität und ein zeitlich breites Angebot in der Kinderbetreuung am Herzen“, so Zehner. Dennoch brauche die Stadt einen tragfähigen Haushalt. „Mit knapp zehn Millionen Euro 2019 sind die Kosten für die Kinderbetreuung bereits heute mit weitem Abstand der höchste Posten im städtischen Haushalt und müssen gegenfinanziert werden“, so der Bürgermeister und Kämmerer. „Die Anpassung der Beiträge ist notwendig, allerdings empfehlen wir der Politik, das sozial verträglich zu gestalten und sie in der Krippenbetreuung nicht auf die eigentlich erforderlichen 33 Prozent Kostendeckung zu erhöhen, wie als Variante vorgeschlagen“, so Zehner. Das entspräche einer Erhöhung des Beitrages von aktuell 195 Euro auf 525 Euro für einen sechs Stunden Platz in der Krippe und damit um über 125 Prozent.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung für Variante eins ausgesprochen. Folgen die Ausschüsse für Generationen, Kultur und Ehrenamt und für Hauptangelegenheiten‑, Finanzen, Wirtschaft und Digitales sowie die Stadtverordnetenversammlung dieser Empfehlung, würde sich der Elternbeitrag für einen sechs-Stunden Krippenplatz von aktuell 195 Euro auf 240 Euro erhöhen, was einer Kostendeckung von rund 15 Prozent der tatsächlichen Kosten entspräche.
Anpassung der Verpflegungsentgelte
Neben den Elternbeiträgen wurden auch die Verpflegungsentgelte überprüft und neu berechnet. Zwei Varianten werden jetzt in den Gremien beraten: eine siebzigprozentige sowie eine hundertprozentige Kostendeckung durch die Eltern für Frühstück, Mittagessen sowie Nachmittagsverpflegung. Aktuell liegen die Beiträge für das Frühstück bei zehn Euro sowie für die Mittags- und Nachmittagsverpflegung bei 69 Euro monatlich und liegen damit deutlich unter der Hälfte der tatsächlichen Kosten. Der Magistrat hat sich auch hier für die niedrigere Anpassung ausgesprochen.
Nach dem Grundsatzbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung über die neue Höhe der Beiträge und Entgelte, wird die Satzung der Stadt Taunusstein zur Kinderbetreuung entsprechend angepasst und wiederum den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de








