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Ärz­te-Nach­wuchs für den Rheingau-Taunus

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Hes­sen führt Land­arzt­quo­te mit Sti­pen­di­um ein

In Hes­sen wird auf Initia­ti­ve der Regie­rungs­frak­tio­nen von CDU und Grü­nen eine Land­arzt­quo­te ein­ge­führt. Dies tei­len die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth mit. „Die Ent­schei­dung ist für den Rhein­gau-Tau­nus-Kreis von gro­ßer Bedeu­tung, weil hier in den kom­men­den Jah­ren aus Alters­grün­den vie­le Nach­fol­ger für Arzt­pra­xen gesucht wer­den. Die Land­arzt­quo­te hilft, das Nach­wuchs­pro­blem zu lösen, und ist ein Bau­stein zur Siche­rung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung im Kreis“, erklär­ten die CDU-Poli­ti­ker. Sie hat­ten sich für die Ein­füh­rung einer gesetz­li­chen Rege­lung und die Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Mit­tel im Haus­halt eingesetzt.

„Die Sor­ge, dass auch künf­tig genü­gend Haus­ärz­te wohn­ort­nah zur Ver­fü­gung ste­hen, treibt die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Rhein­gau-Tau­nus um. Das hat die Umfra­ge erge­ben, die der Kreis vor kur­zem zum The­ma ‚Gesund­heit und Pfle­ge‘ durch­ge­führt hat.  Die Land­arzt­quo­te zeigt, dass wir die­se Sor­gen ernst neh­men und han­deln“, beton­ten die Abge­ord­ne­ten. Sie hel­fe, das flä­chen­de­cken­de Netz an nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten zu bewah­ren, die wohn­ort­nah die Grund­ver­sor­gung garantieren.

Mit dem neu­en Gesetz sol­len zwei Vor­ab­quo­ten beim Medi­zin­stu­di­um an allen drei medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tä­ten – Frank­furt, Gie­ßen, Mar­burg – ver­an­kert wer­den: eine Quo­te zur Siche­rung der haus- sowie kin­der­ärzt­li­chen Ver­sor­gung und eine zur Siche­rung des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes (ÖGD). „Ab 2022 wer­den sich jedes Jahr 65 von 1000 Medi­zin­stu­die­ren­den ver­pflich­ten, zehn Jah­re lang als Haus- oder Kin­der­ärz­te in unter­ver­sorg­ten Gebie­ten zu arbei­ten. 13 Stu­die­ren­de ver­pflich­ten sich für den glei­chen Zeit­raum fest für den ÖGD“, erläu­ter­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth.

Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te sowie Kin­der­ärz­tin­nen und ‑ärz­te sei­en beson­ders wich­tig für die ambu­lan­te medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. „Sie sind für die Men­schen die ers­ten und wich­tigs­ten Ansprech­part­ner und ein Pfei­ler unse­res Gesund­heits­sys­tems.“ Zudem habe die Coro­na-Pan­de­mie deut­lich gemacht, wie sehr das Gesund­heits­we­sen auf einen leis­tungs­fä­hi­gen, per­so­nell gut aus­ge­stat­ten Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ange­wie­sen sei. Des­halb wer­de eine Quo­te für sei­ne Nach­wuchs­si­che­rung eingeführt.

Fach­spe­zi­fi­sche Eig­nung entscheidend

Bei der Aus­wahl der Stu­die­ren­den soll weni­ger die Abitur­no­te als viel­mehr die fach­spe­zi­fi­sche Eig­nung ent­schei­dend sein. „Es wer­den auch sozia­le und kom­mu­ni­ka­ti­ve Kom­pe­ten­zen im Umgang mit Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten berück­sich­tigt, die für die ärzt­li­che Tätig­keit eine beson­de­re Bedeu­tung haben“, so die Abge­ord­ne­ten. Eben­so flie­ßen Erfah­rung in einem Gesund­heits­be­ruf oder ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten ein.

Die neu­en Land­ärz­tin­nen und Land­ärz­te könn­ten in allen ärzt­lich unter­ver­sorg­ten Gebie­ten in Hes­sen ein­ge­setzt wer­den. Ent­schei­dend sei hier­für die Ein­schät­zung des Lan­des­aus­schus­ses der Ärz­te und Kran­ken­kas­sen. „Das Ver­sor­gungs­gut­ach­ten für den Rhein­gau-Tau­nus zeigt, dass die ambu­lan­te Ver­sor­gung über­wie­gend gut ist, es aber Hand­lungs­be­darf bei den Haus­ärz­ten – ins­be­son­de­re im Pla­nungs­be­reich Idstein — sowie bei den Augen­ärz­ten gibt. Zudem wird expli­zit auf das hohe Durch­schnitts­al­ter der Haus­ärz­te von 55,61 Jah­ren hin­ge­wie­sen. So wird bis 2030 für 60 Pro­zent der Haus­arzt­sit­ze ein Nach­fol­ge­be­darf bestehen“, skiz­zie­ren Mül­ler-Klep­per und Beuth die Entwicklung.

Die Land­arzt­quo­te sei ein pro­ba­tes Mit­tel, um gegen­zu­steu­ern. Sie mache den Arzt­be­ruf auf dem Land attrak­ti­ver. Mit einem beglei­ten­den Schwer­punkt­pro­gramm wer­de den Stu­die­ren­den gehol­fen, sich auf ihre spä­te­re Arbeit als Ärz­te im länd­li­chen Raum oder beim Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst vor­zu­be­rei­ten. Es umfas­se regel­mä­ßi­ge Prak­ti­ka in länd­lich gele­ge­nen Pra­xen, beglei­ten­de Semi­na­re an der Uni­ver­si­tät, Men­to­ring-Pro­gramm und Tages­aus­flü­ge zur Berufs­feld­erkun­dung. Zudem wür­den die Stu­die­ren­den finan­zi­ell durch ein Sti­pen­di­um unterstützt.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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