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Ärzte-Nachwuchs für den Rheingau-Taunus

Hessen führt Landarztquote mit Stipendium ein
In Hessen wird auf Initiative der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen eine Landarztquote eingeführt. Dies teilen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mit. „Die Entscheidung ist für den Rheingau-Taunus-Kreis von großer Bedeutung, weil hier in den kommenden Jahren aus Altersgründen viele Nachfolger für Arztpraxen gesucht werden. Die Landarztquote hilft, das Nachwuchsproblem zu lösen, und ist ein Baustein zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im Kreis“, erklärten die CDU-Politiker. Sie hatten sich für die Einführung einer gesetzlichen Regelung und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt eingesetzt.
„Die Sorge, dass auch künftig genügend Hausärzte wohnortnah zur Verfügung stehen, treibt die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus um. Das hat die Umfrage ergeben, die der Kreis vor kurzem zum Thema ‚Gesundheit und Pflege‘ durchgeführt hat. Die Landarztquote zeigt, dass wir diese Sorgen ernst nehmen und handeln“, betonten die Abgeordneten. Sie helfe, das flächendeckende Netz an niedergelassenen Ärzten zu bewahren, die wohnortnah die Grundversorgung garantieren.
Mit dem neuen Gesetz sollen zwei Vorabquoten beim Medizinstudium an allen drei medizinischen Universitäten – Frankfurt, Gießen, Marburg – verankert werden: eine Quote zur Sicherung der haus- sowie kinderärztlichen Versorgung und eine zur Sicherung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). „Ab 2022 werden sich jedes Jahr 65 von 1000 Medizinstudierenden verpflichten, zehn Jahre lang als Haus- oder Kinderärzte in unterversorgten Gebieten zu arbeiten. 13 Studierende verpflichten sich für den gleichen Zeitraum fest für den ÖGD“, erläuterten Müller-Klepper und Beuth.
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und ‑ärzte seien besonders wichtig für die ambulante medizinische Versorgung. „Sie sind für die Menschen die ersten und wichtigsten Ansprechpartner und ein Pfeiler unseres Gesundheitssystems.“ Zudem habe die Corona-Pandemie deutlich gemacht, wie sehr das Gesundheitswesen auf einen leistungsfähigen, personell gut ausgestatten Öffentlichen Gesundheitsdienst angewiesen sei. Deshalb werde eine Quote für seine Nachwuchssicherung eingeführt.
Fachspezifische Eignung entscheidend
Bei der Auswahl der Studierenden soll weniger die Abiturnote als vielmehr die fachspezifische Eignung entscheidend sein. „Es werden auch soziale und kommunikative Kompetenzen im Umgang mit Patientinnen und Patienten berücksichtigt, die für die ärztliche Tätigkeit eine besondere Bedeutung haben“, so die Abgeordneten. Ebenso fließen Erfahrung in einem Gesundheitsberuf oder ehrenamtliche Tätigkeiten ein.
Die neuen Landärztinnen und Landärzte könnten in allen ärztlich unterversorgten Gebieten in Hessen eingesetzt werden. Entscheidend sei hierfür die Einschätzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. „Das Versorgungsgutachten für den Rheingau-Taunus zeigt, dass die ambulante Versorgung überwiegend gut ist, es aber Handlungsbedarf bei den Hausärzten – insbesondere im Planungsbereich Idstein — sowie bei den Augenärzten gibt. Zudem wird explizit auf das hohe Durchschnittsalter der Hausärzte von 55,61 Jahren hingewiesen. So wird bis 2030 für 60 Prozent der Hausarztsitze ein Nachfolgebedarf bestehen“, skizzieren Müller-Klepper und Beuth die Entwicklung.
Die Landarztquote sei ein probates Mittel, um gegenzusteuern. Sie mache den Arztberuf auf dem Land attraktiver. Mit einem begleitenden Schwerpunktprogramm werde den Studierenden geholfen, sich auf ihre spätere Arbeit als Ärzte im ländlichen Raum oder beim Öffentlichen Gesundheitsdienst vorzubereiten. Es umfasse regelmäßige Praktika in ländlich gelegenen Praxen, begleitende Seminare an der Universität, Mentoring-Programm und Tagesausflüge zur Berufsfelderkundung. Zudem würden die Studierenden finanziell durch ein Stipendium unterstützt.

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de