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Kom­pe­ten­te Bera­tung aus einer Hand an einem Ort

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Kom­pe­tenz­zen­trum Pfle­ge befin­det sich im Auf­bau / Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihren Ange­hö­ri­gen Ange­bo­te und Hil­fe unterbreiten

„Vie­le Fami­li­en gera­ten in die Situa­ti­on, in der plötz­lich bei­spiels­wei­se Mut­ter oder Vater zu einem Pfle­ge­fall wer­den“, betont Fach­dienst­lei­te­rin Sozia­les, Andrea Hor­ne. „Eine sol­che Situa­ti­on trifft vie­le unvor­be­rei­tet, weil natür­lich nur ungern früh­zei­tig über das sen­si­ble The­ma ‚Älter­wer­den und Pfle­ge‘ in der Gesell­schaft gespro­chen wird“, ergänzt Elke Jörg-Pie­per von der Alten­pla­nung der Kreis­ver­wal­tung: „Vie­le ste­hen dann zunächst hilf­los vor der „gigan­ti­schen Matrix der Geset­ze, Ver­ord­nun­gen und Antrags­for­mu­la­re“ und suchen ver­zwei­felt nach einer Anlauf­stel­le mit einer kom­pe­ten­ten Bera­tung.“ Pfle­ge­be­dürf­ti­ge wie deren Ange­hö­ri­ge füh­len sich von der Fül­le an Insti­tu­tio­nen, Geset­zen, Ände­run­gen und Neue­run­gen wie von dem (fast) undurch­schau­ba­ren Pro­ce­de­re um Ein­stu­fun­gen in Pfle­ge­gra­de „über­rollt“. Wegen die­ser Kom­ple­xi­tät der Mate­rie, der Unüber­sicht­lich­keit von Vor­ga­ben und der Fül­le an geschil­der­ten Situa­tio­nen gleicht der Bereich „Pfle­ge“ einem schier undurch­dring­ba­ren Dschun­gel, durch den sich die Betrof­fe­nen „mit einer Mache­te“ den Weg bah­nen müs­sen, wie es Exper­ten formulieren.

„Ganz so schlimm ist es noch nicht. Wir wis­sen um die Kom­ple­xi­tät und als Kon­se­quenz aus den gewon­ne­nen Erkennt­nis­sen, dass wir die Bera­tungs­an­ge­bo­te und die Unter­stüt­zung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihrer Ange­hö­ri­gen neu auf­stel­len müs­sen “, berich­tet Andrea Hor­ne. Dies geschieht in Form des Auf­baus eines Kom­pe­tenz­zen­trums Pfle­ge, für das der Kreis­tag auf Antrag der CDU-Frak­ti­on im August 2020 sei­ne Zustim­mung erteil­te. In der Sit­zung am 29. Juni 2021 leg­te die Ver­wal­tung einen ers­ten Sach­stand­be­richt über die Ent­wick­lung des Modell­pro­jek­tes „Indi­vi­du­el­les Case-Manage­ment (Fall-Manage­ment) und Aus­bau der Ver­net­zung im Pfle­ge­stütz­punkt sowie zur Eta­blie­rung eines Kom­pe­tenz­zen­trums Pfle­ge“ vor. Für das indi­vi­du­el­le Case-Manage­ment erhält der Kreis För­der­mit­tel des Lan­des Hes­sen und ist einer von drei Modell­re­gio­nen. Start ist der 1. August 2021.

Das Kom­pe­tenz­zen­trum soll Bera­tung durch Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te – u.a. für Ehren­amt­li­che und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge – anbie­ten. Dar­über hin­aus wer­den Erfah­rungs­räu­me zum Auf­stel­len von Hilfs­mit­teln aber auch zum Aus­pro­bie­ren von End­ge­rä­ten benötigt.

Elke Jörg-Pie­per: „Die sehr detail­lier­te Bera­tung aus einer Hand und an einem Ort sowie eine kom­pe­ten­te ‚Lot­sen­funk­ti­on‘ ste­hen nun im Mit­tel­punkt der Tätig­keit, um Pfle­ge­be­dürf­ti­ge wie Ange­hö­ri­ge durch den beschrie­be­nen Dschun­gel zu gelei­ten. Den Betrof­fe­nen steht ein Ansprech­part­ner zur Sei­te, der ihnen pass­ge­naue Ange­bo­te unter­brei­tet und bei der Umset­zung, etwa den Gesprä­chen mit Insti­tu­tio­nen und Trä­gern, behilf­lich ist.“ Wie dies in der Pra­xis aus­se­hen kann, beschreibt Andrea Hor­ne. „Wir ken­nen sol­che Situa­tio­nen: Eine Ehe­frau pflegt ihren Mann im eige­nen Haus. Nun muss sie ins Kran­ken­haus. Die Ange­hö­ri­gen ste­hen plötz­lich vor der Fra­ge: ‚Was geschieht mit dem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen? Geht er in die Kurz­zeit­pfle­ge in einer nahen Ein­rich­tung? Kann er sich durch Essen auf Rädern ver­sor­gen las­sen. Wel­che wei­te­ren Ange­bo­te kön­nen ein­be­zo­gen wer­den, um den ange­mel­de­ten und not­wen­di­gen Bedarf abzu­de­cken“, erläu­tert Andrea Hor­ne. Bei die­sen Fra­gen ste­hen zukünf­tig die Mit­ar­bei­ten­den des Kom­pe­tenz­zen­trums den Betrof­fe­nen zur Sei­te. „Die Abwick­lung bleibt somit in einer Hand. Wir las­sen die Betrof­fe­nen in einer schwie­ri­gen per­sön­li­chen Situa­ti­on nicht allei­ne“, sagt die Fachdienstleiterin.

Es soll wei­ter­hin eine Wohn­be­ra­tung in Kom­bi­na­ti­on mit einer Pfle­ge­be­ra­tung zur Abklä­rung der häus­li­chen Situa­ti­on, von not­wen­di­gen Ver­än­de­run­gen, und dem Bedarf an Hilfs­mit­teln ange­bo­ten wer­den. Elke Jörg-Pie­per: „Ergänzt wird dies um eine digi­ta­le Platt­form und digi­ta­le Bera­tungs­an­ge­bo­ten sowie die Ver­net­zung und Koope­ra­ti­on mit nie­der­schwel­li­gen Ange­bo­ten und Sprech­stun­den der ver­schie­de­nen Anbie­ter vor Ort.“ Die Netz­werk­ar­beit gewinnt somit wei­ter an Bedeu­tung, ist sich Andrea Hor­ne sicher. „Es gibt bereits Netz­wer­ke mit Part­nern aus dem Pfle­ge­be­reich. Wir wol­len jetzt aber Haus­ärz­te mit in die­se Arbeit ein­bin­den, die ihre pfle­ge­be­dürf­ti­gen Pati­en­ten ken­nen und des­halb aus der Pra­xis genau wis­sen, wel­che pass­ge­nau­en Hil­fen für die Men­schen not­wen­dig sind. Glei­ches gilt für die Besit­zer von Apo­the­ken, die wir ins Boot holen möch­ten, deren Rat und Unter­stüt­zung wir benö­ti­gen“, erläu­tert die Fach­dienst­lei­te­rin. Auch die Gesund­heits­ko­or­di­na­to­rin des Krei­ses, Gemein­de­schwes­tern, Ver­tre­ter der MVZs die Pfle­ge­diens­te und vie­le mehr sol­len noch in die­se Netz­werk­ar­beit mit Ein­rich­tun­gen und Insti­tu­tio­nen der Pfle­ge ein­ge­bun­den werden.

Gesund­heits­prä­ven­ti­on und eine Ernäh­rungs­be­ra­tung sehen Andrea Hor­ne und Elke Jörg-Pie­per als einen wei­te­ren, wich­ti­gen Fak­tor an. Fal­sche Ernäh­rung über Jah­re kann eine Demenz-Erkran­kung beschleu­ni­gen. Die Ernäh­rung hat bei­spiels­wei­se Ein­fluss auf die kör­per­li­che und geis­ti­ge Gesund­heit, ist also in zwei­fa­cher Hin­sicht wich­tig für die Demenz- und Alz­hei­mer-Vor­beu­gung. Gesun­de Ernäh­rung bie­tet nicht nur Schutz fürs Gehirn. Sie hat gleich­zei­tig einen posi­ti­ven Ein­fluss auf Herz­kreis­lauf­erkran­kun­gen, auf einen zu hohen Cho­le­ste­rin­spie­gel und Dia­be­tes – alle­samt Krank­hei­ten, die im Ver­dacht ste­hen, eine Demenz zu begüns­ti­gen. Das Kom­pe­tenz­zen­trum Pfle­ge hat also viel­fäl­ti­ge Aufgaben.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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