Lokal
Zulassungsbehörde im Kreis mit geringster Fehlerquote in Hessen


Positive Nachrichten für die Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises: Laut der ekom21, dem kommunalen Gebietsrechenzentrum Hessen, weist die Zulassungsbehörde im zweiten Halbjahr 2020 – also von Juli bis Dezember – die geringste KBA-Fehlerquote aller hessischen Zulassungsbehörden auf. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liefert jeden Monat eine Fehlerstatistik.
Die Summe aller Fehler wird dann monatlich ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der KBA-Meldungen gesetzt. In dem Zeitraum lag die Fehlerquote in der Zulassungsbehörde des Kreises bei durchschnittlich 0,42 Prozent und damit am niedrigsten im hessenweiten Vergleich. Die ekom21 errechnete bei den hessischen kfz21-Kunden eine durchschnittliche Fehlerquote von 0,60 Prozent, der Bundesdurchschnitt aller Zulassungsbehörden ergibt einen Wert von 1,29 Prozent. „Durch ihre Leistung und qualitativ hochwertige Arbeit tragen Sie wesentlich zum Erfolg unserer Anwendung kfz21 und zur Markenstärkung der ekom21 in der Bundesrepublik bei“, betonen die ekom21-Direktoren Bertram Huke und Ulrich Künkel. Landrat Frank Kilian schließt sich dem Glückwunsch von Huke und Künkel an die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises an: „Die Mitarbeiter haben diese Würdigung wirklich verdient!“


Lokal
MIT Rheingau-Taunus fordert klare Öffnungsperspektive


Caesar: „Wir brauchen einen neuen Strategieansatz“
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Rheingau-Taunus fordert die Ministerpräsidenten-Runde auf, bei ihrem nächsten Treffen am Mittwoch ein Öffnungskonzept zu präsentieren. „Wir brauchen dringend einen Stufenplan, der transparent abbildet, wer wann und unter welchen Auflagen wieder öffnen darf“, sagt Hans-Peter Caesar, Kreisvorsitzender der MIT Rheingau-Taunus. Die MIT Rheingau-Taunus unterstützt einen entsprechenden Beschluss des Bundesvorstands der MIT, wonach der Stufenplan mit passgenauen Testkonzepten und einer schnellen Impfkampagne begleitet werden soll.
Der Stufenplan dürfe sich nicht alleine auf Inzidenzwerte stützen, so Caesar. Vielmehr sollten auch Parameter wie der R‑Wert, die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen sowie das konkrete Infektionsgeschehen einbezogen werden. Lokale, aber abgegrenzte Infektionsherde, z.B. in Altenheimen sind sehr bedauerlich und müssen durch konkrete Schutzmaßnahmen auch unbedingt verhindert werden, dürfen aber – wenn dies nicht gelingt — nicht dazu führen, dass ganze Kreise aufgrund dieser Inzidenzwerte betroffen sind, so Caesar und weiter: „Der Stufenplan muss bundesweit gelten, aber wichtig ist, dass er regional umgesetzt wird.“
Die MIT Rheingau-Taunus fordert, vor allem auf Schnelltests und digitale Tools zu setzen, um das wirtschaftliche Leben auch in den stark betroffenen Bereichen wieder zu aktivieren. „Wer ein stichhaltiges Hygiene- und Abstandskonzept vorweisen kann und außerdem eine digitale Anmelde-App nutzt, der muss unter bestimmten Bedingungen auch öffnen dürfen“, sagt Caesar. Wichtig sei auf der anderen Seiten aber auch, dass die Einhaltung der Regeln kontrolliert und notfalls sanktioniert wird. „Das ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber allen Unternehmen, die sich an die Regeln halten, sondern es ist auch nötig, um uns alle vor einer unkontrollierten Infektionsausbreitung zu schützen“, sagt Caesar. Zudem pocht die MIT Rheingau-Taunus auf eine bessere Umsetzung der Impfstrategie. Haus- und Betriebsärzte sollen verstärkt für eine flächendeckende Impfung eingesetzt werden. Dort müsse dann auch von der vorgesehenen Impfreihenfolge abgewichen werden können.
Die MIT Rheingau-Taunus begründet ihre Forderungen mit dem Schaden, der durch den Lockdown entstehe: „Der Lockdown belastet unsere Gesellschaft in einer Dimension, wie wir es seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr erlebt haben“, sagt Caesar. Die Wirtschaft auch im Rheingau-Taunus sei in schweres Fahrwasser geraten. „Ganze Branchen kämpfen ums Überleben, unsere Innenstädte drohen auszubluten.“ Gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft seien durch geschlossene Schulen und Kitas massiv betroffen. „Der Lockdown hat massive Spätfolgen. Umso dringender braucht es jetzt einen neuen Strategieansatz“, sagt Caesar.
Lokal
CDU-Fraktion sieht eine Chance im Landarzt-Stipendium


Der Kreistag ist dem CDU-Antrag gefolgt und wird zukünftig Landarzt-Stipendien ausgeben. „Wir müssen jetzt handeln um den Erhalt und die Verbesserung der ärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Das Programm soll einen Beitrag dazu leisten, dass junge Ärzte den Weg aufs Land finden, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in unserem Kreis sicherzustellen“, so der Fraktionsvorsitzende André Stolz.
Denn die derzeitige medizinische Versorgung, welche bereits damals in dem von Seiten der CDU geforderten Gesundheitsgutachten eindringlich beschriebenen schwierigen Lage der Gesundheitsversorgung im Rheingau-Taunus-Kreis, nicht nur im Bereich der Fachärzte, sondern auch der Hausärzte, ist so aktuell wie lange nicht mehr. Prekär wird die Lage in naher Zukunft, wenn bis 2030 60% Nachbesetzungsbedarf entsteht.
„Die CDU-Fraktion möchte dem Negativtrend schnellstmöglich entgegenwirken“, so Stolz. Das Landarzt-Stipendium wird Medizinstudierenden ab dem 5. Fachsemester (nach Bestehen der ärztlichen Vorprüfung) gewährt, wenn diese im Gegenzug sich verpflichten, nach erfolgreichem Studienabschluss eine Tätigkeit in der Allgemeinmedizin (hausärztlich vertragsärztlich) im Rheingau-Taunus-Kreis oder eine ärztliche Tätigkeit am Gesundheitsamt Rheingau-Taunus mit einem Mindestumfang von 5 Jahren wahrzunehmen „Wir erhoffen uns hierdurch, Medizinstudenten frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf hohem Niveau im Rheingau-Taunus-Kreis gewährleisten zu können“, so André Stolz abschließend.