Natur
NABU: Flächenverbrauch muss bis 2030 auf Netto-Null gesenkt werden


NABU-Grundsatzprogramm zum Planen und Bauen in Deutschland vorgelegt |
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Berlin – Der NABU fordert, dass ab 2030 keine neuen Flächen mehr zur Bebauung ausgewiesen werden, wenn nicht an anderer Stelle ein Ausgleich für die Natur geschaffen wird. Das ist eine der Kernforderungen des jetzt vorgelegten NABU-Grundsatzprogramms zum nachhaltigen Planen und Bauen in Deutschland. Notwendig ist die Erweiterung der Baugesetzgebung um ein Flächenspargesetz, welches verbindlich regelt, wie diese „Netto-Null“ des Flächenverbrauchs zu erreichen ist. Es muss die Länder verpflichten, ihren Städten und Gemeinden verbindliche Ziele vorzugeben, so dass der Flächenverbrauch wirksam verringert wird. Tag für Tag werden in Deutschland rund 58 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht – das entspricht jährlich einer Flächengröße der Dimension zwischen Duisburg und Frankfurt/Main. „Naturschonendes Planen und Bauen sind wichtige Bausteine im Kampf gegen die Arten- und Klimakrise. Eine zeitgemäße Raum- und Stadtplanung nimmt den Druck von den Ökosystemen, unterstützt die Energie- und Verkehrswende und bildet die Grundlage dauerhaft lebenswerter Siedlungen“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Netto-Null“ bedeutet nicht, dass nach 2030 keine neuen Bauflächen mehr ausgewiesen und bebaut werden dürfen. Vielmehr sollen als Ausgleich für Bebauung anderenorts versiegelte Flächen entsiegelt und vor erneuter Bebauung freigehalten werden. Dazu ist ein generelles Umdenken nötig: „Nicht der Schutz einer Fläche vor Bebauung muss zukünftig besonders begründet werden, sondern ihre Inanspruchnahme durch Bebauung“, fordert Krüger weiter. Die kommunale Planung müsse sich mehr und mehr auf die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“ konzentrieren, also auf die Nachverdichtung im Ort bei gleichzeitigem Erhalt von Grünflächen, um so den Flächenfraß an den Stadträndern zu begrenzen. Um die „Netto-Null“ zu erreichen, müssen steuerliche Anreize, die Grundstückspekulation finanziell belohnen, ebenso wie fehlleitende Subventionen abgeschafft werden. So sollte beispielsweise Baukindergeld nur noch für Bauen im Bestand statt für Neubau gezahlt werden. Zudem sendet die Pendlerpauschale ein vollkommen falsches Signal. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung muss eine räumliche Kombination von Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zum Ziel haben. Eine solche „Stadt der kurzen Wege“ schont die umgebende Landschaft und reduziert Kosten für aufwändige Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. „Aus dem autogerechten Siedlungsraum muss ein menschengerechter Siedlungsraum werden“, so Stefan Petzold, NABU-Siedlungspolitikexperte. „Fuß- und Radverkehr müssen bevorzugt behandelt und gefördert werden, da sie flächensparend, lärm- und abgasfrei und gesund sind.“ |
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Natur
Schlangenbad forstet auf


Der Wille zur Unterstützung bei der Aufforstung sowie die Spendenbereitschaft für den Wald sind in Schlangenbad unverändert groß. Der Spendeneingang betrug zum Stichtag (25.01.2021) 10.320 €. Durch den Beschluss der Gemeindevertretung in der vergangenen Dezembersitzung ist der Spendenbetrag verwaltungsseitig um 5.770 € auf einen Gesamtbetrag von 16.090 € aufzustocken.
Spendengelder werden wie versprochen zweckgebunden für Aufforstungen eingesetzt. Die Aufforstung ist eine Generationenaufgabe und wird sich über Jahrzehnte hinziehen. Soweit Mittel nicht bei Anpflanzungen im März eingesetzt werden, fließen diese in einen Topf für spätere Aufforstungsaktionen bzw. Waldschutzmaßnahmen, die von ehrenamtlichen Helfern über das ganze Jahr begleitet werden können.
Die Gemeinde bereitet trotz der bestehenden verschärften Kontaktbeschränkungen die für die zweite Märzhälfte geplanten Aufforstungsaktionen in Hausen vor der Höhe und Wambach unbeirrt vor.
Sollte die Aufforstung im Frühjahr unter Mithilfe der Bevölkerung pandemiebedingt nicht möglich sein, werden trotzdem durch den Forstbetrieb Anpflanzungen vorgenommen und ein neuer Termin unter Beteiligung ehrenamtlicher Helfer für Anpflanzaktionen geplant.
Der Erfolg der Aufforstung ist insbesondere abhängig von der Regulierung des Wildbestandes durch die Jäger. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Jagdausübung nicht durch Besucher im Wald gestört wird.
„Es bringt nichts, wenn die Gemeinde unter tatkräftiger Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger neue Bäume pflanzt, wenn diese durch einen zu großen Wildbestand wieder abgefressen werden“, stellt Bürgermeister Marco Eyring fest.
Der Verkehr im Wald ist seit langem ein Thema. Infolge der Pandemie erfreut sich der Weg nach draußen, in den Wald, einer noch größeren Beliebtheit als sonst. E‑Biken, Geocaching, Wandern, Walking oder wie jüngst Rodeln.
Um die Natur zu erhalten machen wir darauf aufmerksam, dass bei einem Waldbesuch ein paar einfache Verhaltensregeln beachtet werden sollten. Das ist umso wichtiger je mehr Menschen sich im Wald bewegen.
Zu den Verhaltensregeln gehören, dass Besucher den Wald bitte tagsüber aufsuchen und nicht im Morgengrauen, in der Dämmerung oder gar in der Nacht. „Das Wild braucht jetzt im Winter seine Ruhe und sollte nicht unnötig aufgeschreckt werden.“, führt der Bürgermeister aus.
Das stets verbotene Befahren von Waldwegen sollte ebenfalls unterbleiben. Die Waldwege werden viel zu häufig als Abkürzungs- oder Umleitungsstrecke oder wilder Waldparkplatz benutzt.
Wer diese bekannten Verhaltensregeln beherzigt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Waldes.
Natur
700 Millionen Euro für die Wald- und Forstwirtschaft


Die Bundesregierung hat Konjunkturhilfen in Form von Sonderprogrammen aufgelegt, die der Forstwirtschaft in der Krise Unterstützung und Halt geben soll. Wie der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mitteilt, werden mit den Hilfen insbesondere die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Investitionsprogramme in die Wald- und Forstwirtschaft und das Bauen mit Holz gefördert. Die Programme sollen zu einer positiven Lenkungswirkung in Bezug auf Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz beitragen.
„Unser Wald braucht Hilfe. Dürre und Schädlinge haben die Widerstandskraft der Bäume so geschwächt, dass insbesondere Fichten in den Tieflagen bestandsweise und sogar flächig absterben. Auch andere heimische Baumarten sind betroffen. Die Borkenkäfermassenvermehrung gefährdet zudem weitere Bestände. Bis Ende des Jahres werden schätzungsweise 177 Millionen Kubikmeter Schadholz angefallen sein. 284.000 Hektar sind wieder zu bewalden“, analysiert der Bundestagsabgeordnete Willsch.
Die Hilfen werden aus den insgesamt 700 Millionen Euro finanziert, die in den Corona-Konjunkturpakten der Bundesregierung vorgesehen sind. Die Umsetzung erfolgt über drei Bereiche:
Die Bundesregierung unterstützt mit 500 Millionen Euro nachhaltige Forstwirtschaft. Das Programm startet am 20.11.2020 und richtet sich an private und kommunale Forstbetriebe, die eine Prämie pro Hektar Waldfläche beantragen können. Aufgrund der Waldschäden nach Borkenkäfermassenvermehrung, Dürre und Sturm und der damit verbundenen Überlastung des Holzmarktes kann ein Ausgleich bis zu 200.000 Euro gezahlt werden. Dabei werden die Verluste auf nationaler Ebene durch das Thünen-Institut eingeschätzt und auf die Waldfläche umgelegt, sodass die Waldbesitzer die Verluste nicht nachweisen müssen. Der Ausgleich beträgt 100 Euro bzw. 120 Euro je Hektar, die Bagatellgrenze liegt bei einem Hektar. Zugleich ist die Zahlung an die Zertifizierung nach PEFC, FSC oder einem vergleichbaren Standard gebunden. „Die Bundesregierung möchte damit die bürokratischen Hürden bewusst niedrig ansetzen, um sicherzustellen, dass das Programm in der Fläche wirkt“, erklärt Willsch. Die Prämie kann unter www.bundeswaldpramie.de beantragt werden.
Der zweite Bereich der Konjunkturhilfen wird mit Investitionsprogrammen für Wald und Holz gebildet. Dabei stehen rund 50 Millionen Euro als Investitionszuschüsse für den Zugang zu moderner Technik und IT-Unterstützung für Forstbetriebe und forstwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen bereit. Hier erhalten private und kommunale Waldbesitzer, forstliche Zusammenschlüsse, forstliche Dienstleister und Forstbaumschulen bis zu 40 Prozent Zuschüsse zu Investitionen in IT-Ausstattungen und digitale Anwendungen, Technik zur Holzernte und –bearbeitung, zur mobilen Rundholzvermessung, Investitionen in moderne Arbeitssicherheit oder auch in Gebäude. Diese Zuschüsse können unter www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft beantragt werden.
Über das Investitionsprogramm „Holz“ stehen ebenfalls und 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das Investitionsprogramm richtet sich an Unternehmen in der Holzwirtschaft, die über die Förderrichtlinie Zuschüsse für Investitionen in die Modernisierung ihres Wirtschaftszweiges beantragen können. Als Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorgesehen.
Abschließend weitet die Bundesregierung zudem die Förderungen für klimaneutrales Bauen mit Holz aus. Hierfür stehen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist eine beschleunigte Entwicklung, Einführung und Verbreitung von innovativen Technologien, Verfahren und Produkten und den Holzbau auch im großvolumigen, mehrgeschossigen Bauen gleichberechtigt zu etablieren. Dazu sollen unter anderem Beratungsdienstleistungen und Innovationscluster im Bereich Holzbau gefördert werden.
„Vor uns liegt eine enorme Kraftanstrengung. Mit den Konjunkturhilfen tragen wir dazu bei, unseren Wald zu erhalten und diejenigen zu unterstützen, die in ihm und mit ihm arbeiten. Die neuen Wald-Programme ermöglichen schnelle Hilfe und bilden eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Programme“, so Willsch abschließend.

