Gesundheit
Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz

Versorgung wird besser, schneller und digitalerBerlin, März 2019
Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzt-Termine bekommen. Das ist Ziel des Gesetzes „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG).
Das Gesetz soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.
Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert und die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Patienten sollen schneller Termine bekommen
Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:
- Auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus‑, Kinder- und Jugendärzten;
- 4‑Wochenfrist gilt auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U‑Untersuchungen);
- Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar;
- In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt;
- Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur 2 Wochen betragen;
- Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können);
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung regelt Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten
Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert:
- Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;
- Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B.konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung); Bundesmantelvertragspartner vereinbaren zeitnah Einzelheiten;
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen die Einhaltung der Versorgungsaufträge einschließlich der Mindestsprechstunden künftig bundeseinheitlich.
Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet
Extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung für:
- Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro);
- (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal sowie zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte Zuschläge);
- Leistungen für neue Patienten in der Praxis (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
- Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
- Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal)
Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert
- Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land;
- Strukturfonds der KVen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.);
- KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt;
- Länder können bestimmen, ob bestehende Zulassungssperren für die Niederlassung in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten ggf. entfallen können.
Mehr Leistungen und bessere Versorgung
- Ausschreibungen für Hilfsmittel (z.B. Windeln und Gehhilfen) werden abgeschafft. Dadurch wird sichergestellt, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt.
- Bei den Heilmittelerbringern werden die Preise für die Leistungen der Therapeuten bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wird von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht stärkere Honorarsteigerungen als bisher. Außerdem soll es bundesweit einheitliche Verträge geben, die Zugangsbedingungen der Therapeuten zur Versorgung werden verbessert und die Therapeuten können unabhängiger über die Behandlung der Patienten entscheiden (sog. „Blankoverordnung“).
- Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten von Kryokonservierung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen.
- Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus („Präexpositionsprophylaxe, PrEP“) werden für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Die Versorgung mit Impfstoffen wird verbessert. Die Möglichkeit für Exklusivverträge mit einzelnen Herstellern über saisonale Grippeimpfstoffe entfällt und die Apothekenvergütung für diese Impfstoffe wird neu geregelt.
- Reine Betreuungsdienste (wie Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge, etc.) werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Damit verbessert sich die Pflege zu Hause, weil mehr Berufsgruppen zur Versorgung zur Verfügung stehen.
- Die Versorgung mit Hebammen wird verbessert. Dem GKV-Spitzenverband wird die Aufgabe übertragen, Versicherten im Internet (und per App) ein Suchverzeichnis zu Kontaktdaten und dem Leistungsspektrum von Hebammen anzubieten. Ehemaligen Hebammen und Entbindungspflegern wird der Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtert. Krankenhäuser erhalten Unterstützung, um ihren Hebammen eine geeignete Kinder-Betreuung anzubieten.
- Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 01.10.2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Dadurch werden die Versicherten, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.
Mehr Digitalisierung in der Versorgung
- Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf ihre Behandlungsdaten zugreifen können. Dafür muss die elektronische PatientenakteAlltag werden. Sie verbessert auch die medizinische Versorgung. Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, bis spätestens 2021 ihren Versicherten solche Akten anzubieten. Wer möchte, soll auch ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen können.
- Im Krankheitsfall ist den meisten Versicherten der „Gelbe Schein“ seit vielen Jahren ein Begriff. Diese Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenassen nur noch digital übermittelt werden.
- Apps können vor allem chronisch Kranken helfen, ihren Patientenalltag zu organisieren. Deshalb erlauben wir den Krankenkassen, in den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) digitale Anwendungen zu nutzen.
Entscheidungen der Selbstverwaltung werden beschleunigt
- Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik (Gematik) werden effektiver gestaltet, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik.
- Die Bedarfsplanungs-Richtlinie soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) zügig angepasst werden. Hierzu wird die Frist für die Überprüfung durch den G‑BA auf den 1. Juli 2019 festgesetzt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen des G‑BA weiterentwickelt, damit die vorhandenen Versorgungsbedarfe noch besser abgebildet werden können.
- Vereinfachte Verfahren beim G‑BA zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Herstellern von Medizinprodukten wird die Möglichkeit eröffnet, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung einer Erprobung selbst in Auftrag zu geben. Entscheiden Sie sich dagegen oder lassen sie die vom G‑BA gesetzte Frist verstreichen, vergibt der G‑BA den Auftrag wie bisher nach einem Ausschreibungsverfahren.
Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung
- Versicherte sollen wissen, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Wir verbessern deshalb die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen, schaffen konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden und begrenzen künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene.
- Beschränkt wird auch der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ). So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de

Gesundheit
Vakzine für Zweitimpfung sind gesichert

Mehr als 100 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer trafen sich am Montag, dem 1. Februar 2021 auf Einladung des CDU Stadtverbandes Idstein und der CDU im Rheingau-Taunus-Kreis zur Online-Veranstaltung “CDU aus erster Hand – Jens Spahn im Gespräch”. Gastgeber Mathias Nippgen-van Dijk, Chef und Spitzenkandidat der Idsteiner Christdemokraten, eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die zahlreichen Teilnehmer. Mitgastgeber und Bundestagsabgeordneter Klaus-Peter Willsch begrüßte ebenfalls alle Teilnehmer und musste sein Bedauern darüber ausdrücken, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entgegen der Ankündigung leider nicht teilnehmen konnte. Zeitgleich zur Veranstaltung der CDU Idstein fand im Bundeskanzleramt der Impfgipfel mit den Ministerpräsidenten statt, bei denen der Minister unabkömmlich war. Klaus-Peter Willsch betonte aber, dass der Termin mit Jens Spahn zeitnah nachgeholt und die CDU natürlich rechtzeitig öffentlich darüber informieren werde. Weitere Gäste der Online-Veranstaltung waren ferner der Hessische Innenminister Peter Beuth, der Kreisvorsitzende der Senioren-Union Rudolf Kreckel sowie die Pharmazeutin Dr. Alexia Schadow, Kandidatin der CDU für den Kreistag und die Idsteiner Stadtverordnetenversammlung.
Auf die einleitende Frage von MdB Klaus-Peter Willsch nach der aktuellen Impfstrategie, die ja auch lebhaft diskutiert werde, ging Peter Beuth ausführlich in seinem Statement ein. Er erinnerte daran, dass es die Corona-Pandemie jetzt seit einem Jahr in Deutschland gebe und viel Leid sowie viele Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger gebracht habe. Die Zahl der Neuinfektionen gehe aktuell merklich zurück. In Hessen betrage die 7‑Tage Inzidenz 91,9, also nur geringfügig mehr als im Bundesdurchschnitt. Vor wenigen Wochen habe dieser Wert noch bei ca. 170 gelegen.
Er erinnert daran, dass die Entwicklung eines Impfstoffes in weniger als einem Jahr eine herausragende wissenschaftliche und medizinische Leistung sei, über die man sich sehr wohl freuen könne. Dass die Produktion des Impfstoffes zum Kampf gegen eine weltweite Pandemie Zeit benötige, sei selbstverständlich und schließlich auch Ergebnis des Impfgipfels am gleichen Abend im Kanzleramt.
Peter Beuth berichtete, dass nach den Alten- und Pflegeheimen sowie den COVID-19 belasteten Krankenhäusern das Impfen der ersten Risikogruppe auch in sechs regionalen Impfzentren für die Altersgruppe über 80jährige gestartet sei. Ziel der Landesregierung sei es so viele Menschen zu impfen, wie nur möglich. Dazu wurden in Hessen 28 Impfzentren aufgebaut. In diesen könnten täglich hessenweit rund 30.000 Menschen geimpft werden. Aktuell sei aber nur Impfstoff für 50.000 Impfungen pro Woche zu erhalten. Bis zum heutigen Datum sind in Hessen, so der Minister, fast 180.000 Menschen geimpft worden, davon bereits rund 36.000 mit der wichtigen Zweitimpfung.
Hessen halte für die wichtige Zweit-Impfung die Impfdosen jeweils zurück, damit auch die zweite Spritze drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung gesetzt werden kann. Es sei nun vorgesehen bis Ende April 2021 alle Personen der ersten Gruppe, und damit insbesondere die älteren Bürgerinnen und Bürger über 80 Lebensjahre, durchgeimpft zu haben, so Minister Peter Beuth. Um dies zu erreichen, werde Hessen am 9. Februar alle Impfzentren öffnen. Termine für Bürgerinnen und Bürger der ersten Priorisierungsgruppe seien bereits ab Mittwoch, den 3. Februar, wieder vereinbar. Da der Bund einen stetigen Zufluss an Impfstoff zugesagt habe, seien jetzt alle berechtigten Personen der ersten Priorisierungsgruppe aufgefordert, ihren Termin zu vereinbaren. Da Bürgerinnen und Bürger vereinzelt die Möglichkeit erbeten hätten, auch als Paar einen Termin zu vereinbaren, wurde in den letzten Wochen daran gearbeitet, auch dies technisch umzusetzen und anbieten zu können. Ab der zweiten Februarwoche werde dies dann möglich sein.
Der Kreisvorsitzende der Senioren-Union warf darauf hin einige Fragen aus den Reihen der Senioren in die Runde, die unter anderem von Frau Dr. Alexia Schadow kompetent beantwortet werden konnten. Die Frage, ob es sich bei den Vakzinen um Lebend-Impfstoffe handelt konnte dabei klar verneint werden. Sowohl die RNA- als auch die Vector-Impfstoffe sind keine Lebend-Impfstoffe.
Auf die Frage, warum zur Zeit Geschäfte wie beispielsweise Discounter Waren feil böten, die keine Lebensmittel sind, antwortete MdB Klaus-Peter Willsch. Er sehe dies auch kritisch, wolle aber für keine Verschärfung bestehender Regeln eintreten. Die aktuelle Regelung besage, dass der überwiegende Teil des Sortiments Lebensmittel sein müssen. Zum Abschluss wurde von Frau Dr. Schadow die Frage aufgeworfen, ob man bei der Priorisierung der Reihenfolge nicht über Änderungen nachdenken müsse. So wäre es überlegenswert Erzieher, Lehrer, Therapeuten, Logopäden und Theologen zu priorisieren. Dies wurde von Peter Beuth verneint, hier habe man den Empfehlungen der Bundespolitik zu folgen. Mit einem Anstieg der verfügbaren Menge an Impfstoff werde sich das Problem ohnehin entschärfen.
Mit einem Appell von Frau Dr. Schadow sich wie bisher auch bürgerschaftlich und nachbarschaftlich zu engagieren und seinen Nachbarn und Freunden in dieser schwierigen Zeit beizustehen endete eine lebhafte und engagierte Diskussion. Zum Abschluss bedankte sich der Hessische Innenminister Peter Beuth ausdrücklich bei den Kommunen für die gute und intensive Unterstützung aller Maßnahmen. Mitgastgeber Mathias Nippgen-van Dijk bedankte sich bei den Teilnehmern des Podiums und allen Zuhörerinnen und Zuhörern für die lebhafte und offene Diskussion und beendete nach Beantwortung aller Fragen erst später als geplant die Veranstaltung.
Gesundheit
Wiesbadener bringen Maskenspray auf den Markt

Gesichtsmasken bleiben wohl auch im Jahr 2021 der Alltagsbegleiter. Da Einweg‑, FFP2‑, oder Stoffmasken laut Robert-Koch-Institut nach der täglichen Verwendung voller Viren und Bakterien sind, hat die Wiesbadener Rilon GmbH ein alkoholfreies und geruchsneutralisierendes Viren- und Bakterienschutzspray für die längere Verwendung der Gesichtsmasken auf den Markt gebracht. Das Start-Up für Hygieneartikel vereint Entwicklung, Produktion und Vertrieb.