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Taunussteiner Magistrat stellt Haushalt fest

Am Mittwoch, 22. September wird Bürgermeister und Kämmerer Sandro Zehner den Haushaltsplan für das Jahr 2022 in der Stadtverordnetenversammlung einbringen. Der Taunussteiner Magistrat hatte den Entwurf in seiner jüngsten Sitzung eingehend beraten und einstimmig festgestellt. Der Haushalt für das Jahr 2022 ist in Anwendung der Taunussteiner Nachhaltigkeitssatzung und unter Rückgriff auf die in den vergangenen Jahren gebildeten Rücklagen wieder ausgeglichen gestaltet – trotz Defizit.
Erneut keine Steuer- und Gebührenerhöhung geplant
Die Grundsteuer würde ohne den möglichen Rückgriff auf die Rücklagen um 410 auf 915 Punkte steigen – dennoch ist im Haushaltsplan 2022 zunächst keine Erhöhung der Grundsteuer vorgesehen. „Wir haben glücklicherweise noch Rücklagen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Deshalb muss trotz Defizits im ordentlichen Ergebnis von rund 3,9 Millionen Euro die Grundsteuer nicht unmittelbar erhöht werden und wir können die Belastung der Bürgerinnen und Bürger vermeiden“, sagt Bürgermeister Sandro Zehner. Der Kämmerer betont gleichzeitig, dass sich das Ergebnis jedoch im Rahmen der Beratungen und auch durch die im Laufe des Jahres konkreteren Schätzungen zu den mittelfristigen Entwicklungen der Steuererträge definitiv noch verändern werde, wovon in der Konsequenz auch die Höhe der Rücklagenverwendung und damit verbunden auch des Grundsteuerhebesatzes abhängen werden.
Im Jahr 2022 stehen Erträgen in Höhe von 66,1 Millionen Euro den gesamten Aufwendungen von knapp 70 Millionen Euro gegenüber, dazu kommen noch außerordentliche Erträge in Höhe von 2,2 Millionen Euro, was zu einem rücklagenfinanzierten Defizit von knapp 1,68 Millionen Euro führt. Investive Einzahlungen sind in einer Höhe von 5,57 Millionen Euro geplant. Die geplanten investiven Auszahlungen betragen 16,12 Millionen Euro. Langfristige Darlehen für Investitionen sind in 2022 in Höhe von 10,55 Millionen Euro veranschlagt, dafür aber im Gegenzug auch 3,35 Millionen Euro langfristige Schulden abgebaut.
Die Corona-Pandemie und die damit stark zurückgegangenen Einnahmen bei der Einkommenssteuer und die höheren Aufwendungen für notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind im Wesentlichen die Ursache für das hohe Defizit.
Nachhaltige, generationengerechte und solide Finanzplanung
„Wir haben durch umsichtiges und wirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln sukzessive in den letzten Jahren ein ordentliches Rücklagenpolster aufgebaut. Aber auch das ist endlich und wir müssen klug entscheiden, wie viel davon in die Gegenfinanzierung des jetzt aufzustellenden Haushaltes fließen soll. Denn klar ist: Die Rücklagen können nicht zur dauerhaften Deckung strukturell defizitärer Haushalte dienen. Wir wollen eine nachhaltige, generationengerechte und solide Finanzplanung und müssen gleichzeitig in die Zukunft unserer Stadt investieren“, so Zehner.
Im Jahr 2022 will die Stadt Taunusstein über 16 Millionen Euro investieren – insbesondere in die pflichtige Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Straßenbau und Brandschutz. Das sind neben der Errichtung der Kindertagesstätte in der Mainzer Allee unter anderem die weitere Fokussierung auf die Verbesserung des Zustandes der Taunussteiner Straßen, der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen und Wartehallen sowie der kontinuierliche Erwerb geeigneter Flächen zur Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten. Es werden jedoch in 2022 erneut langfristige Kredite in nicht unerheblicher Höhe aufgenommen werden müssen, um die nachhaltigen Investitionen zu finanzieren.


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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de