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Mittel für Ausbau der Kinderbetreuung im Kreis

Das Förderkontingent von insgesamt 8.016.055 Euro, das vom Land Hessen für den Kita-Ausbau im Rheingau-Taunus zur Verfügung gestellt worden ist, wird rege nachgefragt. Dies teilen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mit. „Bis jetzt wurden den Kommunen und freien Trägern Investitionshilfen in Höhe von 6.546.349 Euro bewilligt, um neue Betreuungsplätze zu schaffen und bestehende durch Gebäudesanierung oder –umbau zu sichern.“
Insgesamt würden mit den bewilligten Zuwendungen 50 Vorhaben im Kreis unterstützt: 17 Kita-Projekte und 33 Maßnahmen bei Tagesmüttern und –vätern. Der Löwenanteil der Gelder – nämlich 6,486 Millionen — sei für den Neubau von Einrichtungen und Erweiterung, Umbau, Renovierung und Ausstattung bestehender Kitas geflossen. Die Förderbeträge lägen zwischen 15.679 Euro für eine Umbaumaßnahme und 1,5 Millionen Euro für einen Neubau.
Mehr Plätze für alle Altersgruppen
„Durch die Projekte entspannt und verbessert sich die Betreuungssituation vor Ort spürbar. Die bisher geförderten Baumaßnahmen schaffen Raum für zehn neue Krippengruppen, zehn zusätzliche altersgemischte Gruppen und weitere 17 Kindergartengruppen. Zwei Krippengruppen, zehn altersübergreifende Einheiten und drei Kindergartengruppen, die ohne die Maßnahmen aufgegeben werden müssten, werden durch sie erhalten“, ziehen die Abgeordneten eine positive Zwischenbilanz.
Nach Aarbergen gingen drei Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 666.900 Euro: für den Ersatzneubau der Kita der Freien Schule Untertaunus wurden 366.900 Euro bewilligt, für den Umbau der kommunalen Kitas in Michelbach und Kettenbach 100.000 bzw. 200.000 Euro. Der Hochschulstadt Geisenheim wurden 117.917 Euro für eine Sanierungsmaßnahme bereitgestellt. 800.000 Euro flossen nach Hohenstein: 50.000 Euro für den Umbau der Kita in Steckenroth, 500.000 Euro bzw. 250.000 Euro für die Erweiterungsbauten in Holzhausen und Burg-Hohenstein.
Der Ersatzneubau der Kita in Hünstetten-Wallbach wurde mit 986.276 Euro gefördert. Über 1,25 Millionen Euro beläuft sich die Unterstützung für den Bau der neuen Kita “Marie Juchacz” in Idstein, deren Träger die AWO ist. Für den Erweiterungsbau der Kita Regenbogen in Idstein-Eschenhahn erhielt die Evangelische Kirchengemeinde Mittel in Höhe von 250.000 Euro.
In Oestrich-Winkel wurde der Ausbau der städtischen Kita Purzelbaum mit 100.000 Euro unterstützt. Zwei Bewilligungen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro gab es für Erweiterungsmaßnahmen in die Kitas des ASB in Schlangenbad.
15.679 Euro wurden für den Umbau der Kita St. Ferrutius in Bleidenstadt zur Verfügung gestellt, 1,5 Millionen für den Bau einer neuen Kita in Wehen. Die Gemeinde Waldems erhielt Zuwendungen für den Umbau des Kindergartens in Niederems (50.000 Euro) und den Erweiterungsbau in Esch (250.000 Euro).
Insgesamt 59.577 Euro wurden für Ausstattungs- und Renovierungsmaßnahmen bei Tagesmüttern und –vätern im Rheingau-Taunus bewilligt. Die Spannbreite der Förderung reicht von 160 bis 4.365 Euro. „Auf diese Weise konnten 45 neue Plätze bei Tagespflegepersonen entstehen und 55 Plätze erhalten werden. Diese Betreuungsform ist als Alternative und Ergänzung zu den Einrichtungen wichtig, um gerade die Bedarfe bei den Kleinsten und in den Randzeiten zu decken“, so Müller-Klepper und Beuth.
Für welche Projekte im Rheingau-Taunus die restlichen knapp 20 Prozent des Förderkontingents verwendet werden, entscheide der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. „Vor Ort weiß man am besten, wo die Bedarfe am größten sind. Deshalb entscheidet nicht das Land, sondern das Jugendamt.“
Betreuung und frühkindliche Bildung sichern
Das Bauprogramm ermögliche die Erweiterung der Kapazitäten und fördere die Weiterentwicklung der Betreuungslandschaft. Es sei angesichts der Nachfrage erforderlich. In Zeiten steigender Kinderzahlen und wachsender Betreuungsumfänge stünden die Kommunen, die für die Kinderbetreuung verantwortlich seien, vor der Herausforderung, neue Einrichtungen zu bauen oder bestehende zu erweitern. Nachdem das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ ausgelaufen sei, damit bei weitem aber nicht alle erforderlichen Baumaßnahmen im Kreis wie in ganz Hessen hätten gefördert werden können, springe das Land ein und führe diese Initiative mit erheblichem Mitteleinsatz fort.
Das Land unterstütze, damit in den Kitas als zentralen Orten der frühkindlichen Bildung eine bestmögliche Förderung stattfinden könne und den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Bereich erleichtert werde. „Gerade die Hochphase der Corona-Pandemie hat uns allen gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist“, geben die Abgeordneten zu bedenken.
Das Land investiere seit Jahren massiv in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung. Im Landeshaushalt 2021 stünden über 1,1 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Neben den Investitionsmitteln sei auch die Betriebskostenförderung deutlich angehoben worden. „Bund und Land stellen sich mit den verschiedenen Förderprogrammen, die allein im Investitionsbereich ein Volumen von über 330 Millionen Euro für Hessen erreichen, an die Seite der Kommunen“, so Petra Müller Klepper und Peter Beuth.

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de