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Deut­sche Unter­neh­men inves­tie­ren 55 Mrd. EUR in den Klimaschutz

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Das Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät Deutsch­lands erfor­dert umfang­rei­che Inves­ti­tio­nen in allen Wirt­schafts­sek­to­ren. Dies ist nicht nur kli­ma­po­li­tisch gebo­ten, son­dern ange­sichts der fos­si­len Ener­gie­kri­se auch ein wich­ti­ger stra­te­gi­scher Schlüs­sel für die künf­ti­ge Ener­gie­si­cher­heit. Vor die­sem Hin­ter­grund hat KfW Rese­arch mit dem KfW-Kli­ma­ba­ro­me­ter eine neue Unter­neh­mens­be­fra­gung kon­zi­piert, die die ers­te und bis­lang ein­zi­ge reprä­sen­ta­ti­ve Daten­ba­sis für das Inves­ti­ti­ons­ver­hal­ten aller deut­schen Unter­neh­men – vom Kleinst­un­ter­neh­men bis zum Groß­un­ter­neh­men – auf dem Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät lie­fert. Dem­nach hat die deut­sche Wirt­schaft im Jahr 2021 inlän­di­sche Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen in Gesamt­hö­he von 55 Mrd. EUR getä­tigt. Davon ent­fällt jeweils die Hälf­te auf den Mit­tel­stand (bis maxi­mal 500 Mio. EUR Jah­res­um­satz) und die Großunternehmen.

„Jeder ach­te Euro aller Inves­ti­tio­nen des deut­schen Unter­neh­mens­sek­tors von 433 Mrd. EUR floss im ver­gan­ge­nen Jahr in Ener­gie­wen­de­vor­ha­ben“, kom­men­tiert Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Das sind beein­dru­cken­de Sum­men und es ist ein guter Anfang, aller­dings muss noch mehr pas­sie­ren. Um Kli­ma­neu­tra­li­tät in Deutsch­land bis Mit­te des Jahr­hun­derts zu errei­chen, sind Gesamt­in­ves­ti­tio­nen von 5 Bio. EUR nötig, durch­schnitt­lich rund 190 Mrd. EUR pro Jahr. Allein pri­va­te Unter­neh­men müs­sen jähr­lich Inves­ti­tio­nen in Höhe von ca. 120 Mrd. Euro kli­ma­freund­lich aus­rich­ten. Das Ambi­ti­ons­ni­veau muss sich folg­lich in den kom­men­den Jah­ren noch mehr als verdoppeln.“

Für das lau­fen­de Jahr 2022 erwar­te­ten die Unter­neh­men in der ers­ten Jah­res­hälf­te noch wei­test­ge­hend sta­bi­le Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen: Mehr als drei Vier­tel (77 %) derer, die bereits im Jahr 2021 dies­be­züg­lich aktiv waren, gin­gen zum Befra­gungs­zeit­punkt zwi­schen Febru­ar und Juni 2022 von einem unver­än­der­ten Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men im lau­fen­den Jahr aus. Wei­te­re 18 % hat­ten geplant, ihre Inves­ti­tio­nen auszuweiten.

„Die aktu­el­le Ener­gie­kri­se hat zwei ent­ge­gen­setz­te Effek­te auf die Inves­ti­ti­ons­nei­gung“, so Köh­ler-Geib. „Einer­seits set­zen die momen­tan hohen Ener­gie­prei­se für fos­si­le Ener­gie­trä­ger höhe­re Anrei­ze für einen Umstieg auf erneu­er­ba­re Ener­gien und eine Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Ande­rer­seits führt die extre­me Unsi­cher­heit über die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Ener­gie­kri­se dazu, dass Inves­ti­ti­ons­plä­ne im lau­fen­den Jahr viel­fach zurück­ge­stellt oder auf­ge­ge­ben wer­den. Auch Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen dürf­ten davon betrof­fen sein.“

Das KfW-Kli­ma­ba­ro­me­ter lie­fert auch Infor­ma­tio­nen zur stra­te­gi­schen Bedeu­tung des The­mas Kli­ma­schutz in den Unter­neh­men. So ist die Dekar­bo­ni­sie­rung in vie­len Unter­neh­men als unter­neh­me­ri­sche Her­aus­for­de­rung aner­kannt: Mehr als die Hälf­te (53 %) der Unter­neh­men in Deutsch­land haben zumin­dest teil­wei­se den Kli­ma­schutz in der eige­nen Unter­neh­mens­stra­te­gie ver­an­kert. Kon­kre­te Treib­haus­gas­min­de­rungs­zie­le (13 %) und die Kennt­nis des eige­nen CO2-Fuß­ab­drucks (16 %) sind in der Brei­te der Unter­neh­mer­schaft aller­dings bis­her die Aus­nah­me. Grö­ße­re Unter­neh­men gehen hier vor­an. Kli­ma­neu­tra­li­tät strebt bis­lang ins­ge­samt nur jedes zehn­te Unter­neh­men an, auch wenn die­ses Ziel in Deutsch­land bis zum Jahr 2045 flä­chen­de­ckend erreicht wer­den soll. Nahe­zu die Hälf­te der Unter­neh­men (47%) kennt das Kon­zept der Kli­ma­neu­tra­li­tät gar nicht oder hat sich noch nicht näher damit auseinandergesetzt.

Wei­te­re zen­tra­le Erkennt­nis­se des KfW-Kli­ma­ba­ro­me­ters sind:

  • Bei den bereits rea­li­sier­ten Kli­ma­schutz­pro­jek­ten zeigt sich eine deut­li­che Grö­ßen­ab­hän­gig­keit: Mit wach­sen­der Unter­neh­mens­grö­ße nimmt die Häu­fig­keit ent­spre­chen­der Vor­ha­ben zu. Die mit Abstand größ­te Inves­ti­ti­ons­nei­gung zei­gen Groß­un­ter­neh­men, von denen mehr als zwei Drit­tel (68 %) sich 2021 ent­spre­chend enga­giert haben. Unter den Kleinst­un­ter­neh­men mit weni­ger als 5 Beschäf­tig­ten sind es nur 23 %.
  • Die aller­meis­ten Unter­neh­men, die 2021 in Kli­ma­schutz inves­tiert haben, wen­den dafür einen eher über­schau­ba­ren Betrag auf. Bei Kleinst­un­ter­neh­men, die die Mas­se der inves­tie­ren­den Unter­neh­men dar­stel­len, liegt das durch­schnitt­li­che Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men bei 23.000 EUR. Mit der Unter­neh­mens­grö­ße stei­gen auch die für Kli­ma­schutz­vor­ha­ben ein­ge­setz­ten Inves­ti­ti­ons­aus­ga­ben. Bei grö­ße­ren Mit­tel­ständ­lern (mehr als 50 Beschäf­tig­te und max. 500 Mio. EUR Jah­res­um­satz) beträgt es mit 251.000 EUR etwa das 11-fache der Sum­me, die Kleinst­un­ter­neh­men einsetzen.
  • Am häu­figs­ten inves­tie­ren Unter­neh­men in Maß­nah­men zur kli­ma­freund­li­chen Mobi­li­tät (47 %), gefolgt von Inves­ti­tio­nen in die Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz ihrer Gebäu­de etwa durch Däm­mung oder Ein­bau von Wär­me­pum­pen (32 %). Den drit­ten Platz neh­men Maß­nah­men zur Erzeu­gung oder Spei­che­rung erneu­er­ba­rer Ener­gie ein (27 %).
  • Mit Blick auf die Beweg­grün­de der Unter­neh­men, in den Kli­ma­schutz zu inves­tie­ren, zeigt sich: Das wirt­schaft­li­che Kal­kül einer Sen­kung der Ener­gie­kos­ten steht für die Unter­neh­men an ers­ter Stel­le. Zwei Drit­tel der Unter­neh­men, die im Jahr 2021 in den Kli­ma­schutz inves­tiert haben, nen­nen die­sen Grund. Eine zu unge­wis­se Wirt­schaft­lich­keit ist zugleich auch das größ­te Inves­ti­ti­ons­hin­der­nis: Jedes zwei­te Unter­neh­men hält dies für eher oder sehr rele­vant (48 %). Am zweit­häu­figs­ten wer­den zu lan­ge Amor­ti­sa­ti­ons­zei­ten als Hin­der­nis genannt (42 %), die eben­falls die Dimen­si­on der Wirt­schaft­lich­keit adres­sie­ren. Fast gleich vie­le Unter­neh­men sehen feh­len­de finan­zi­el­le Res­sour­cen (39 %) als Hin­der­nis an.
  • Von der Poli­tik wün­schen sich die Unter­neh­men in ers­ter Linie eine Ver­ein­fa­chung der Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zur Erleich­te­rung von Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen: Fast zwei Drit­tel aller Unter­neh­men hal­ten dies für wich­tig. Auf Platz zwei folgt der Wunsch nach mehr För­der­mit­teln (60 %), gefolgt von mehr Pla­nungs­si­cher­heit beim CO2-Preis (56 %).

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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