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Mit­tel­stand inves­tiert 22 Mil­li­ar­den Euro in Klimaschutz

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Die Trans­for­ma­ti­on zur Kli­ma­neu­tra­li­tät bis zur Mit­te des Jahr­hun­derts ist eine zen­tra­le Her­aus­for­de­rung, vor der Deutsch­land aktu­ell steht. Für ihr Gelin­gen sind gewal­ti­ge Anstren­gun­gen nötig. Ein grü­ner Inves­ti­ti­ons­schub wäre dabei zugleich aber auch Grund­stein einer künf­tig erfolg­rei­chen und wett­be­werbs­fä­hi­gen Wirt­schaft. Die klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men, die einen wesent­li­chen Bei­trag zu Wert­schöp­fung und Beschäf­ti­gung in Deutsch­land leis­ten, tra­gen hier eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung. Auf Basis des reprä­sen­ta­ti­ven KfW-Mit­tel­stand­spa­nels hat KfW Rese­arch nun erst­mals ermit­telt, in wel­chem Umfang der Mit­tel­stand bereits Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen getä­tigt hat und kurz­fris­tig plant. Dem­nach haben 2020 rund 460.000 bzw. 12% aller mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men ins­ge­samt 22 Mrd. EUR in Vor­ha­ben inves­tiert, die dem Kli­ma­schutz die­nen. Jeder zehn­te Euro, den der Mit­tel­stand im Jahr 2020 inves­tiert hat, floss somit in Kli­ma­schutz­vor­ha­ben. Die durch­schnitt­li­che Inves­ti­ti­ons­sum­me für ein mit­tel­stän­di­sches Kli­ma­schutz­vor­ha­ben lag bei 72.000 EUR.
 
Das der­zei­ti­ge Enga­ge­ment des Mit­tel­stands in Sachen Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen ent­spricht in etwa den Aus­ga­ben, die er auch für die Digi­ta­li­sie­rung stemmt (2019: 17,5 Mrd. EUR) — die zwei­te gro­ße Trans­for­ma­ti­ons­auf­ga­be. Der KfW-Ana­ly­se zufol­ge wer­den mit­tel­stän­di­sche Kli­ma­schutz­maß­nah­men abseh­bar zuneh­men: Gut jedes sieb­te klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (490.000) plant, hier bis Ende 2022 zu inves­tie­ren, hat dies bis­lang aber noch nicht getan. Damit hat Kli­ma­schutz bei rund 1 Mil­li­on oder jedem vier­ten mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men aktu­ell Prio­ri­tät. Die Band­brei­te mög­li­cher Maß­nah­men ist dabei viel­fäl­tig und reicht von Inves­ti­tio­nen zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz in der Pro­duk­ti­on und im betrieb­li­chen Gebäu­de­be­stand bis hin zu Maß­nah­men zur Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien oder kli­ma­freund­li­cher Ver­kehrs­mit­tel.
 
„Es ist ermu­ti­gend, dass 12 % der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men Inves­ti­tio­nen in den Kli­ma­schutz vor­neh­men, vor allem auch wenn wir berück­sich­ti­gen, dass es einen gro­ßen Anteil von Unter­neh­men ohne jeg­li­che Inves­ti­tio­nen gibt. Vor dem Hin­ter­grund der Trag­wei­te der Her­aus­for­de­rung der Trans­for­ma­ti­on ist jedoch klar: Hier muss sogar noch deut­lich mehr pas­sie­ren“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Bei einem Vier­tel der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men steht der Kli­ma­schutz aktu­ell auf der Agen­da. Das heißt im Umkehr­schluss aller­dings auch: drei von vier Unter­neh­men haben im ver­gan­ge­nen Jahr kei­ne Inves­ti­ti­ons­pro­jek­te mit Kli­ma­schutz­fo­kus umge­setzt und haben dies abseh­bar auch nicht vor. Mit Blick auf den hohen Gesamt­in­ves­ti­ti­ons­be­darf zur Errei­chung des Kli­ma­neu­tra­li­täts­ziels muss sich auch im Mit­tel­stand die Inves­ti­ti­ons­dy­na­mik noch deut­lich beschleu­ni­gen.“
 
Sowohl bei der Häu­fig­keit als auch bei der Inves­ti­ti­ons­sum­me von mit­tel­stän­di­schen Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen gibt es kla­re Grö­ßen- und Bran­chen­ef­fek­te:
 
• Mit wach­sen­der Unter­neh­mens­grö­ße nimmt auch die Häu­fig­keit ent­spre­chen­der Inves­ti­ti­ons­pro­jek­te zu. Unter den Kleinst­un­ter­neh­men (weni­ger als 5 Beschäf­tig­te) gab es 2020 nur zehn Pro­zent Kli­ma­schutz­in­ves­to­ren, bei den gro­ßen Mit­tel­ständ­lern mit 50 und mehr Beschäf­tig­ten war jeder Drit­te aktiv (36 %). Die gro­ßen Mit­tel­ständ­ler stem­men allei­ne 37 % aller Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen – obwohl sie am gesam­ten Mit­tel­stand nur einen Anteil von 2 % haben. Die durch­schnitt­li­chen Inves­ti­ti­ons­be­trä­ge lagen zwi­schen 29.000 EUR bei den kleins­ten und 346.000 EUR bei den gro­ßen Mit­tel­ständ­lern.
• In der Bran­chen­be­trach­tung neh­men Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen im Ver­ar­bei­ten­den Gewer­bes einen gro­ßen Raum ein: hier haben 33 % der Unter­neh­men ent­spre­chen­de Vor­ha­ben 2020 umge­setzt und dabei ein Gesamt­vo­lu­men von 3,6 Mrd. EUR erreicht. Wei­te­re 34 % pla­nen Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen bis Ende 2022. Aller­dings zäh­len ledig­lich 249.000 Mit­tel­ständ­ler zu die­sem Wirt­schafts­zweig. Der weit­aus größ­te Teil der agg­re­gier­ten Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen des Jah­res 2020 ent­fällt mit 15,6 Mrd. EUR auf Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men, die mit 2,89 Mil­lio­nen rund drei Vier­tel aller Mit­tel­ständ­ler aus­ma­chen.
 
Unab­hän­gig von Inves­ti­tio­nen in den Kli­ma­schutz gilt es auch im Mit­tel­stand, die Kri­sen­fes­tig­keit gegen­über Kli­ma­phä­no­me­nen zu erhö­hen. Jeder drit­te Mit­tel­ständ­ler will der KfW-Stu­die zufol­ge ver­stärkt Maß­nah­men zur Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del umset­zen. Dies kön­nen bei­spiels­wei­se eine bes­se­re Iso­lie­rung oder die Kli­ma­ti­sie­rung von Gebäu­den und Anla­gen sein, ein ver­stärk­ter Hoch­was­ser­schutz, die Ein­rich­tung einer dezen­tra­len Ener­gie­ver­sor­gung und die Anschaf­fung von Not­strom­ag­gre­ga­ten oder die Vor­hal­tung höhe­rer Lager­be­stän­de, um Stö­run­gen in der Lie­fer­ket­te vor­zu­beu­gen.
 
„Bei der Ent­wick­lung von Kon­zep­ten für Kli­ma­schutz- und Kli­ma­an­pas­sung dürf­ten gera­de klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men wei­te­re Bera­tung und Unter­stüt­zung benö­ti­gen“, sagt die KfW-Chef­volks­wir­tin Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib. Nicht zuletzt gel­te es, einen aus­rei­chen­den Finan­zie­rungs- und För­der­rah­men für ent­spre­chen­de Inves­ti­tio­nen zu schaf­fen. „Kli­ma­in­ves­ti­tio­nen machen den Mit­tel­stand fit für die Zukunft: Denn zum einen haben Unter­neh­men, die beim Kli­ma­schutz vor­an­ge­hen, ange­sichts stei­gen­der CO2-Prei­se sowie ver­än­der­ten Kun­den­ver­hal­tens lang­fris­tig Wett­be­werbs­vor­tei­le. Und zum ande­ren stel­len kli­ma­freund­li­che Pro­duk­te und Pro­zes­se zukünf­ti­ge Wachs­tums­märk­te dar. Das sichert damit Chan­cen für Wachs­tum und Beschäftigung.“

Elek­tro Lind
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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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