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VC-Geschäfts­kli­ma bricht ein – hohe Unsi­cher­heit durch Zins­wen­de und Krieg

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Zwei Jah­re nach dem Coro­na-Schock knickt das Geschäfts­kli­ma auf dem deut­schen Ven­ture Capi­tal-Markt im 1. Quar­tal 2022 erneut ein. Das Ger­man Ven­ture Capi­tal Baro­me­ter fällt um 35 Zäh­ler auf 7,2 Sal­den­punk­te. Die Haupt­grün­de dafür dürf­ten die sich infla­ti­ons­be­dingt ver­schär­fen­de Zins­wen­de sowie die kriegs­be­dingt gestie­ge­ne wirt­schaft­li­che Unsi­cher­heit sein. Der Indi­ka­tor für die Geschäfts­la­ge sinkt auf 12,8 Sal­den­punk­te (-33,0), der Indi­ka­tor für die Geschäfts­er­war­tung ver­liert 37 Zäh­ler auf 1,7 Sal­den­punk­te. Die aktu­el­le Ent­wick­lung unter­schei­det sich aller­dings vom coro­nabe­ding­ten Rück­gang des Geschäfts­kli­mas 2020 in zwei wesent­li­chen Punk­ten: Ers­tens erfolgt der Rück­gang von einem rekord­ho­hen Niveau und zwei­tens ist der Ein­bruch nur etwa halb so hoch wie damals.
 
Im ers­ten Quar­tal am stärks­ten ein­ge­bro­chen sind die Beur­tei­lun­gen von Kon­junk­tur, Zins­ni­veau, Fund­rai­sin­g­kli­ma und Wert­be­rich­ti­gungs­druck. Das Kon­junk­tur­kli­ma ist ange­sichts des eska­lier­ten Krie­ges in der Ukrai­ne förm­lich abge­stürzt – sogar deut­lich stär­ker als beim Coro­na-Schock zwei Jah­re zuvor. Wie damals dürf­te die kon­junk­tu­rel­le Abküh­lung die meis­ten Start­ups aber weni­ger betref­fen.
 
Stär­ke­re Effek­te sind von der Zins­wen­de der inter­na­tio­na­len Noten­ban­ken zu erwar­ten, die sich kriegs­be­dingt beschleu­nigt hat. Das führt zu nied­ri­ge­ren Kur­sen bei Tech­no­lo­gie­ak­ti­en, was sich auch auf die pri­va­ten Märk­te aus­wirkt und den Wert­be­rich­ti­gungs­druck erhöht. Aus Inves­to­ren­sicht ist aller­dings posi­tiv, dass auch die Ein­stiegs­be­wer­tun­gen bei neu­en Inves­ti­tio­nen sin­ken. Der ent­spre­chen­de Indi­ka­tor hat sich deut­lich ver­bes­sert und ist der ein­zi­ge mit einem deut­li­chen Zuge­winn. Stei­gen­de Zin­sen füh­ren auch dazu, dass die Asset­klas­se VC ten­den­zi­ell Anle­ger­gel­der ver­liert, was auf lan­ge Sicht das Fund­rai­sing erschwert.
 
Kaum ver­än­dert haben sich die Indi­ka­to­ren für die Höhe des Deal­f­lows, die Inves­ti­ti­ons­be­reit­schaft sowie die Exit­mög­lich­kei­ten. Der Kli­ma­ein­bruch könn­te somit wie bei der Pan­de­mie zuvor­derst den Schock über die Ereig­nis­se wider­spie­geln und kurz­fris­tig ohne Aus­wir­kung auf die tat­säch­li­che Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit blei­ben.
 
„Das VC-Geschäfts­kli­ma ist im ers­ten Quar­tal 2022 regel­recht ein­ge­bro­chen. Das hat sicher mit den hohen Infla­ti­ons­ra­ten und der ver­schärf­ten Zins­wen­de der inter­na­tio­na­len Noten­ban­ken zu tun. Hin­zu kom­men die geo­po­li­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Unsi­cher­hei­ten durch den eska­lier­ten Krieg in der Ukrai­ne“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Aller­dings kom­men wir von einem sehr hohen Niveau und der Ein­bruch ist klei­ner als wir ihn beim Aus­bruch der Coro­na-Pan­de­mie im ers­ten Quar­tal 2020 gese­hen haben. Es han­delt sich um einen Schock über die Ereig­nis­se, der sich bis­her in der brei­ten Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit nicht zeigt. So wur­den in den ers­ten drei Mona­ten bereits rund 3 Mrd. EUR Ven­ture Capi­tal in deut­sche Start­ups inves­tiert, also mehr als im glei­chen Vor­jah­res­zeit­raum. Und ohne Mega­deals, die mal mehr und mal weni­ger häu­fig vor­kom­men, lie­gen wir nur knapp unter dem Volu­men des vor­he­ri­gen Aus­nah­me­quar­tals. Es ist zu erwar­ten, dass die Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit auf dem VC-Markt wei­ter sta­bil bleibt, auch weil die Inves­to­ren noch auf viel Kapi­tal sit­zen. Dazu kommt, dass die Kriegs­aus­wir­kun­gen auf die Ener­gie­ver­sor­gung das Inter­es­se an Clean- und Cli­ma­te-Tech-Start­ups sogar ver­stär­ken könn­ten.“
 
Die Stim­mung in der Wirt­schaft und auf dem Kapi­tal­markt ist geprägt vom Krieg in der Ukrai­ne sowie einer hohen Infla­ti­ons­ra­te und der ein­ge­läu­te­ten Zins­wen­de. Dem kann sich auch der deut­sche Ven­ture Capi­tal-Markt nicht ent­zie­hen“, ergänzt Ulri­ke Hin­richs, geschäfts­füh­ren­des Vor­stands­mit­glied des BVK. „Es bleibt abzu­war­ten wie sich die Situa­ti­on wei­ter ent­wi­ckelt. Soll­te die Zins­wen­de mehr Fahrt auf­neh­men und auch Euro­pa nach­zie­hen, dürf­te dies wei­te­ren Druck auf die Bewer­tun­gen von bör­sen­no­tier­ten Tech-Unter­neh­men und damit auch nicht-notier­te Start­ups haben. Die Ent­span­nung bei den bis­her sehr kri­tisch bewer­te­ten Ein­stiegs­be­wer­tun­gen und der wei­ter­hin posi­tiv bewer­te­te Deal­f­low sind erfreu­lich, jedoch bei Betrach­tung der Gesamt­si­tua­ti­on ein schwa­cher Trost.“

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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