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Fra­port-Kon­zern stei­gert ope­ra­ti­ve Kenn­zah­len im ers­ten Quar­tal 2022 deutlich

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Stei­gen­de Pas­sa­gier­nach­fra­ge bringt deut­li­chen Zuwachs beim Kon­zern-Umsatz / Ope­ra­ti­ves Ergeb­nis (EBITDA) wächst um mehr als 75 Pro­zent auf 70,7 Mil­lio­nen Euro / Schul­te: “Trotz Unsi­cher­hei­ten im Markt ist Erho­lung der Pas­sa­gier­nach­fra­ge stabil.”

Die Geschäfts­ent­wick­lung des Flug­ha­fen­be­trei­bers Fra­port war in den ers­ten drei Mona­ten des Jah­res wei­ter durch die Coro­na-Pan­de­mie und ers­te Aus­wir­kun­gen des rus­si­schen Angriffs­kriegs gegen die Ukrai­ne geprägt. Getra­gen von der den­noch anhal­ten­den Pas­sa­gier­er­ho­lung stieg der Kon­zern-Umsatz im ers­ten Quar­tal 2022 um 40 Pro­zent. Noch stär­ker leg­te das ope­ra­ti­ve Ergeb­nis (EBITDA) auf 70,7 Mil­lio­nen Euro (plus 75,9 Pro­zent) zu. Das Kon­zern-Ergeb­nis lag geprägt von Son­der­ef­fek­ten bei minus 118,2 Mil­lio­nen Euro.

Dr. Ste­fan Schul­te, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Fra­port AG: “Trotz Omi­kron-Virus­va­ri­an­te und neu­en geo­po­li­ti­schen Unwäg­bar­kei­ten ver­rei­sen wie­der deut­lich mehr Men­schen mit dem Flug­zeug. Die Flug­gast­zah­len stei­gen kon­zern­weit und so konn­ten wir unser ope­ra­ti­ves Ergeb­nis im ers­ten Quar­tal des lau­fen­den Jah­res deut­lich ver­bes­sern. In Frank­furt stim­men uns die guten Buchungs­zah­len für den Som­mer wei­ter opti­mis­tisch, dass wir auf Jah­res­sicht etwa 55 bis 65 Pro­zent der Pas­sa­gier­zah­len des Vor-Coro­na-Niveaus sehen wer­den. Gleich­wohl beein­flusst der Ukrai­ne-Krieg, den wir nach wie vor auf das Schärfs­te ver­ur­tei­len und der durch nichts zu recht­fer­ti­gen ist, auch unser Geschäft. Die damit ver­bun­de­ne hohe Teue­rungs­ra­te spü­ren auch wir. Den­noch pla­nen wir für das Gesamt­jahr wei­ter­hin eine klar posi­ti­ve Geschäfts­ent­wick­lung und bestä­ti­gen den gege­be­nen Ausblick.”

Bele­bung der Verkehrsentwicklung

Ledig­lich zu Jah­res­be­ginn dämpf­te die Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na­vi­rus die Pas­sa­gier­nach­fra­ge an vie­len Kon­zern­flug­hä­fen. Die wei­te­ren Locke­run­gen von Rei­se­be­schrän­kun­gen stütz­ten die über­wie­gend anhal­ten­de Erho­lung der Flug­gast­zah­len im Fra­port-Kon­zern. Den Flug­ha­fen Frank­furt nutz­ten in den ers­ten drei Mona­ten 7,3 Mil­lio­nen Flug­gäs­te — ein Plus von mehr als 100 Pro­zent im Ver­gleich zum ers­ten Quar­tal 2021. Das Car­go-Volu­men sank dage­gen um acht Pro­zent auf 511.155 Ton­nen gegen­über dem Vor­jahr. Die­ser Rück­gang basiert unter ande­rem auf den anhal­ten­den Lock­downs in Chi­na auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie sowie ver­rin­ger­ten Luft­raum­ka­pa­zi­tä­ten infol­ge des Ukrai­ne-Kriegs. An den inter­na­tio­na­len Kon­zern­flug­hä­fen setz­te sich die posi­ti­ve Pas­sa­gier­ent­wick­lung fort. Bis auf die bei­den bra­si­lia­ni­schen Flug­hä­fen (plus 68 Pro­zent), Anta­lya (plus 82,5 Pro­zent) und Samos (plus 95,2 Pro­zent) leg­ten im Aus­land die Mehr­heits­be­tei­li­gun­gen der Fra­port AG über 100 Pro­zent im Ver­gleich zum ers­ten Quar­tal 2021 zu.

Deut­li­che Ver­bes­se­rung der ope­ra­ti­ven Kennzahlen

Der Kon­zern-Umsatz stieg um 40,2 Pro­zent auf 539,6 Mil­lio­nen Euro. Berei­nigt um Erlö­se, die im Zusam­men­hang mit Aus­bau­in­ves­ti­tio­nen in den inter­na­tio­na­len Kon­zern­ge­sell­schaf­ten stan­den (nach IFRIC 12), wuchs der Umsatz um 37,6 Pro­zent auf 474,4 Mil­lio­nen Euro. Gestützt von der Erho­lung der Pas­sa­gier­zah­len ver­bes­ser­te sich das ope­ra­ti­ve Ergeb­nis (EBITDA) auf 70,7 Mil­lio­nen Euro (plus 75,9 Pro­zent). Das Kon­zern-EBIT ver­bes­ser­te sich eben­falls auf nun minus 41,3 Mil­lio­nen Euro (Q1 2021: minus 70,2 Mil­lio­nen Euro). Auf das Finanz­ergeb­nis wirk­ten im ers­ten Quar­tal unter­schied­li­che Son­der­ef­fek­te: Zum einen erhöh­te sich das Ergeb­nis aus at-Equi­ty bewer­te­ten Unter­neh­men auf­grund der Zuschrei­bung der Kon­zern-Gesell­schaft Xi´an (plus 20,0 Mil­lio­nen Euro), die aus der Eini­gung zum Ver­kauf der 24,5 Pro­zent Gesell­schafts­an­tei­le folg­te. Zum ande­ren hat Fra­port eine Wert­be­rich­ti­gung auf eine Dar­le­hens­for­de­rung gegen­über der Tha­li­ta Tra­ding Ltd. in Höhe von 48,2 Mil­lio­nen Euro im Zusam­men­hang mit der Min­der­heits­be­tei­li­gung am Flug­ha­fen St. Peters­burg vor­ge­nom­men. Die­se geht vor allem auf ein erhöh­tes Aus­fall­ri­si­ko zurück. Vor die­sem Hin­ter­grund lag das Kon­zern-Ergeb­nis bei minus 118,2 Mil­lio­nen Euro.

Aus­blick — klar posi­ti­ve Finanz­kenn­zah­len erwartet

Nach Ablauf des ers­ten Quar­tals 2022 hält der Vor­stand an sei­ner Pro­gno­se für das lau­fen­de Geschäfts­jahr fest: Für den Flug­ha­fen Frank­furt rech­net Fra­port mit einem Pas­sa­gier­auf­kom­men von rund 39 bis etwa 46 Mil­lio­nen. Das ent­spricht bis zu 65 Pro­zent des Vor-Coro­na-Auf­kom­mens am größ­ten deut­schen Flug­ha­fen. An den inter­na­tio­na­len Mehr­heits­be­tei­li­gun­gen wird eine höhe­re Dyna­mik erwar­tet. Den Kon­zern-Umsatz sieht Fra­port bei rund drei Mil­li­ar­den Euro. Für das Kon­zern-EBIT­DA geht das Unter­neh­men von einer Band­brei­te zwi­schen rund 760 und etwa 880 Mil­lio­nen Euro aus. Auch das Kon­zern-Ergeb­nis wird klar posi­tiv erwar­tet in einer Span­ne von rund 50 bis etwa 150 Mil­lio­nen Euro.

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Über die Fra­port AG und Frank­furt Airport

Die Fra­port AG gehört zu den inter­na­tio­nal füh­ren­den Unter­neh­men im Air­port-Busi­ness und ist an 31 Flug­hä­fen auf vier Kon­ti­nen­ten aktiv. Der Kon­zern erwirt­schaf­te­te 2019 bei 3,7 Mil­li­ar­den Euro Umsatz ein Jah­res­er­geb­nis von rund 454 Mil­lio­nen Euro. 2019 nutz­ten ins­ge­samt mehr als 182 Mil­lio­nen Pas­sa­gie­re die Flug­hä­fen mit einem Fra­port-Anteil von min­des­tens 50 Pro­zent. Auf­grund der COVID-19-Pan­de­mie lag der ent­spre­chen­de Wert für 2021 ledig­lich bei 86 Mil­lio­nen Pas­sa­gie­ren. Der Umsatz belief sich im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr auf 2,1 Mil­li­ar­den Euro, das Jah­res­er­geb­nis lag bei 92 Mil­lio­nen Euro.

Der Flug­ha­fen Frank­furt ist einer der füh­ren­den Air­ports in Euro­pa und ein bedeu­ten­des inter­na­tio­na­les Luft­ver­kehrs­dreh­kreuz. Im Jahr 2019 begrüß­te Fra­port am Flug­ha­fen Frank­furt mehr als 70,5 Mil­lio­nen Pas­sa­gie­re und schlug ein Car­go-Volu­men von rund 2,1 Mil­lio­nen Ton­nen um. Im Jahr 2021 wur­den auf­grund der COVID-19-Pan­de­mie ledig­lich 24,8 Mil­lio­nen Pas­sa­gie­re beför­dert. Das Car­go-Volu­men lag bei 2,3 Mil­lio­nen Ton­nen. Damit steht der Flug­ha­fen Frank­furt im Bereich Car­go auf Platz eins im Ran­king der euro­päi­schen Airports.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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am

Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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