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Schutz der gene­ti­schen Viel­falt ver­hin­dert arten­rei­che Renaturierungen

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Stu­die for­dert eine inter­dis­zi­pli­nä­re Debat­te für einen ganz­heit­li­chen Natur­schutz bei der Wie­der­her­stel­lung von Bio­to­pen und Ökosystemen

Arten­viel­falt zu för­dern, gilt als Kern­auf­ga­be für erfolg­rei­chen Natur­schutz. Behin­dert die strik­te Umset­zung des Natur­schutz­ge­set­zes hier­bei? Das klingt para­dox, aber es besteht tat­säch­lich ein inner­fach­li­cher Kon­flikt: Um die gene­ti­sche Viel­falt zu erhal­ten, darf Wild­pflan­zen­saat­gut zur Wie­der­her­stel­lung von Lebens­räu­men nur aus regio­na­len Ursprungs­ge­bie­ten stam­men. Das hat in der aktu­el­len Pra­xis zur Fol­ge, dass selbst bei Natur­schutz-Maß­nah­men vie­le Pflan­zen­ar­ten nicht ange­sät wer­den dür­fen.  Ein 20-köp­fi­ges Team am Kom­pe­tenz­zen­trum Kul­tur­land­schaft (KULT) der Hoch­schu­le Gei­sen­heim hat in einem The­sen­pa­pier die Schwach­stel­len des recht­li­chen Rah­mens ana­ly­siert und Hand­lungs­op­tio­nen für mehr Bio­di­ver­si­tät auf­ge­zeigt.
Um eine Trend­wen­de in der Bio­di­ver­si­täts­kri­se zu bewir­ken, bedarf es in gro­ßem Maße einer Auf­wer­tung und Rena­tu­rie­rung von Lebens­räu­men und Öko­sys­te­men. § 40 des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes legt fest, dass bei Ein­saa­ten und Pflan­zun­gen seit März 2020 nur sol­che Pflan­zen in der frei­en Natur aus­ge­bracht wer­den dür­fen, die ihren gene­ti­schen Ursprung im betref­fen­den Gebiet haben. Zur prak­ti­schen Umset­zung wur­den auf Bun­des­ebe­ne 22 Ursprungs­ge­bie­te fest­ge­legt und ein Arten­fil­ter emp­foh­len, um zuläs­si­ge Arten für Ansaa­ten zu ermit­teln – mit gra­vie­ren­den Fol­gen: Die Zahl der geneh­mi­gungs­frei ansie­del­ba­ren Pflan­zen­ar­ten redu­ziert sich auf weit ver­brei­te­te und unge­fähr­de­te Arten. Damit fehlt es nicht allein an Wild­pflan­zen, son­dern zugleich an einer ungleich höhe­ren Zahl an Tier­ar­ten, die die­se Pflan­zen exis­ten­zi­ell benö­ti­gen – vor allem pflan­zen­fres­sen­de, pol­len­sam­meln­de, para­si­to­ide und para­si­ti­sche Insek­ten­ar­ten. Allein auf der Wie­sen­flo­cken­blu­me (Cen­tau­rea jacea) leben 99 ver­schie­de­ne Insek­ten­ar­ten. Ein Drit­tel der in Deutsch­land vor­kom­men­den nest­bau­en­den Wild­bie­nen­ar­ten sam­meln Pol­len als Nah­rung allein auf einer ein­zi­gen oder weni­gen nah ver­wand­ten Pflan­zen­ar­ten.
Je höher die Diver­si­tät an Wild­pflan­zen, des­to grö­ßer ist die ermög­lich­te Bio­di­ver­si­tät an Tier­ar­ten und das Aus­maß erbrach­ter Öko­sys­tem­leis­tun­gen. Daher soll­te die Restrik­ti­on für die Aus­brin­gung von Wild­pflan­zen so gering wie mög­lich sein, for­dern die Exper­tin­nen und Exper­ten. Da die gene­ti­sche Dif­fe­ren­zie­rung fast aller Wild­pflan­zen in Deutsch­land noch unbe­kannt sei, lie­ßen sich die mas­si­ven Ein­schrän­kun­gen bei der För­de­rung von Arten­viel­falt durch Rena­tu­rie­run­gen nicht recht­fer­ti­gen. Die Autorin­nen und Autoren der Stu­die lei­ten fol­gen­de Emp­feh­lun­gen ab
Zie­le und Begrün­dun­gen für die Aus­brin­gung gebiets­ei­ge­nen Saat­guts soll­ten grund­le­gend über­dacht wer­den. Der Mensch ver­frach­tet schon über Jahr­tau­sen­de mit wan­dern­den Wei­de­tier­her­den Pflan­zen­sa­men über gro­ße Distan­zen. Die­se Vek­to­ren feh­len heu­te weit­ge­hend, statt­des­sen sind durch inten­si­ve Land­nut­zung Pflan­zen- und Tier­po­pu­la­tio­nen hoch­gra­dig frag­men­tiert. Zudem sind die Kon­se­quen­zen aus dem Kli­ma­wan­del noch weit­ge­hend unbekannt.

  • Pflan­zen­ar­ten, die von Natur aus über gro­ße Stre­cken ver­brei­tet wer­den kön­nen (durch Wind, Vögel oder groß­räu­mig agie­ren­de Tier­ar­ten), benö­ti­gen weni­ger enge Restrik­tio­nen für die Wie­der­an­sied­lung als sol­che, die sich nur sehr lokal verbreiten.
  • Wild­pflan­zen-Saat­gut muss durch spe­zia­li­sier­te Betrie­be ange­baut und ver­mark­tet wer­den. Der­zeit bestehen star­ke Lie­fer­eng­päs­se. Im Fal­le man­geln­der Ver­füg­bar­keit von Arten soll­ten daher ohne Geneh­mi­gungs­er­for­der­nis stan­dört­lich ähn­li­che, benach­bar­te Ursprungs­ge­bie­te zuläs­sig sein. Zugleich ist drin­gend die Ver­füg­bar­keit zu verbessern.
  • Der Arten­fil­ter muss durch gebiets­spe­zi­fi­sche Arten­lis­ten ersetzt wer­den, wel­che auch unter Anwen­dung tier­öko­lo­gi­scher und öko­sys­te­ma­rer Kri­te­ri­en inter­dis­zi­pli­när defi­niert und regel­mä­ßig fort­ge­schrie­ben werden.
  • § 40 BNatSchG soll­te bis 2030 durch eine neue Über­gangs­re­ge­lung ange­passt wer­den, um den Wis­sens- und Umset­zungs­de­fi­zi­ten zu begeg­nen. Die­se Zeit muss durch inten­si­ve Pra­xis­for­schung genutzt werden.

„Wir möch­ten eine reflek­tier­te inter­dis­zi­pli­nä­re Debat­te ansto­ßen, um das wich­ti­ge Ziel gene­ti­scher Viel­falt inner­halb der ein­zel­nen Pflan­zen­ar­ten mit Aus­wir­kun­gen auf die ganz­heit­li­chen Auf­ga­ben des Natur­schut­zes abzu­glei­chen“, erklärt Prof. Dr. Eck­hard Jedi­cke, Lei­ter des KULT und Erst­au­tor der Stu­die. Er führ­te die Exper­tin­nen und Exper­ten aus der Wis­sen­schaft und Pra­xis bei einem Work­shop zusam­men. Aus Gei­sen­heim wirk­te auch Pri­vat­do­zent Dr. Kars­ten Mody dar­an mit, der im Insti­tut für ange­wand­te Öko­lo­gie und ehren­amt­lich im Vor­stand des Natur­Gar­ten e.V. arbei­tet. Als wei­te­re Uni­ver­si­tä­ten und Hoch­schu­len waren Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler in Göt­tin­gen, Tübin­gen, Erfurt, Bern­burg, Stutt­gart-Hohen­heim, Hal­le-Wit­ten­berg und Gie­ßen sowie des Helm­holtz-Zen­trums für Umwelt­for­schung Hal­le betei­ligt. Sei­ten der Pra­xis tru­gen Natur­Gar­ten e.V., das Kom­pe­tenz­zen­trum Wild­bie­nen in Neu­stadt an der Wein­stra­ße, der NABU-Lan­des­ver­band Baden-Würt­tem­berg, der Lan­des­ver­band badi­scher Imker und der Land­schafts­er­hal­tungs­ver­band Ost­alb­kreis in Aalen zu dem Papier bei.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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