Lokal
28,367 Millionen Euro vom Land für Kinderbetreuung im Kreis

Die Mittel, die das Land jährlich für die Betreuung von Kindern in Kitas und bei Tagespflegepersonen im Rheingau-Taunus bereitstellt, sind weiter gestiegen. „Die Unterstützung für den laufenden Betrieb und die finanzielle Entlastung der Eltern durch die Beitragsfreistellung für den Regelkindergarten ist auf den Rekordwert von insgesamt 28,367 Millionen Euro geklettert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies nochmals ein Anstieg um knapp 400.000 Euro“, teilen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mit.
Rund 62 Prozent der gut 28 Millionen Euro seien als Betriebskostenförderung an die Träger der Kitas im Kreis geflossen. Mit dem Gute-Kita-Paket des Landes, das seit Sommer 2020 umgesetzt werde, seien die Förderpauschalen und die Mittel massiv aufgestockt worden. „Die Betriebskostenförderung für die Einrichtungen im Rheingau-Taunus hat sich dadurch von vorher 11,6 Millionen Euro im Jahr 2019 auf aktuell 17,57 Millionen Euro erhöht“, so die CDU-Politiker.
Die Fördersumme von 17,57 Millionen Euro für die 110 Krippen und Kitas im Rheingau-Taunus setze sich aus mehreren Pauschalen zusammen. „Für jedes betreute Kind wird – gestaffelt nach Alter und Betreuungszeit – eine Grundpauschale gezahlt. Sie macht den größten Teil der Betriebskostenförderung aus – nämlich 11,4 Millionen Euro“, erläuterten die Abgeordneten. Für Kinder unter drei Jahre liege die Pauschale je nach Betreuungsumfang zwischen 2.300 und 4.750 Euro, für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt zwischen 600 und 1500 Euro.
Frühkindliche Bildung wird gestärkt
Zudem wurde den Kitas im Rheingau-Taunus, die den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) umsetzen, eine Qualitätspauschale von 300 Euro pro Kind ausgezahlt – insgesamt 2,14 Millionen Euro. „Das Ziel, die frühkindliche Bildung zu stärken, indem die Einrichtungen nach den Grundsätzen des BEP arbeiten, wird nahezu flächendeckend erreicht“, so Müller-Klepper und Beuth.
Damit Einrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund oder aus einkommensschwachen Familien betreut wird, den damit verbundenen Herausforderungen begegnen könnten, zahle das Land eine Schwerpunktkita-Pauschale von 500 Euro pro Kind. „Aus diesem Fördertopf sind aktuell 808.500 Euro in den Kreis gegangen“, so die CDU-Politiker.
Weiterhin fördere das Land die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Als Ausgleich für die Reduzierung der Gruppengröße, die bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderung vorgenommen werde, flossen 670.440 Euro in den Rheingau-Taunus. „In den Kitas wird Inklusion gelebt“, lobten Müller-Klepper und Beuth.
Mit 33.000 Euro wurden eingruppige Einrichtungen mit der Kleinkita-Pauschale gefördert. Sie erhalten jeweils zusätzlich 5.500 Euro.
Darüber hinaus leiste das Land einen finanziellen Ausgleich in Höhe von insgesamt 2,54 Millionen Euro an die Träger im Rheingau-Taunus, da es erhöhte Mindestpersonalstandards vorgegeben habe. „Mit dieser besseren Personalausstattung kann die Qualität der Betreuung verbessert werden.“
Nicht nur bei den Fördermitteln für die Kitas, sondern auch für die individuelle Betreuung bei Tagesmüttern und –vätern habe es einen deutlichen Sprung nach oben gegeben. 2019 gingen 544.610 Euro hierfür in den Rheingau-Taunus, aktuell sind es 839.300 Euro.
10 Millionen Euro für Beitragsfreistellung
Knapp 10 Millionen Euro — 35 Prozent der Gesamtfördersumme – stellt das Land derzeit pro Jahr für die Freistellung vom Kindergartenbeitrag im Rheingau-Taunus bereit. „Dies ist Unterstützung, die bei den Familien ankommt“, so die Abgeordneten. 2022 zahlt das Land den Kommunen für die Beitragsfreistellung pro Kind eine Pauschale von 1.724 Euro.
„Wir setzen in diesem Jahr den Dreiklang von Platzausbau, Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserungen fort. Dafür investiert das Land mit dem Rekordwert von über 1,26 Milliarden Euro in 2022 so viel wie noch nie in die frühkindliche Bildung“, betonten Müller-Klepper und Beuth. Die Kinderbetreuung sei eine wichtige Aufgabe der Kommunen. „Wir unterstützen sie und die freien Träger tatkräftig, damit überall in unserer Region und im ganzen Land für die Kinder eine hochwertige Betreuung und optimale frühkindliche Bildung gesichert wird.“ Die Abgeordneten dankten den Trägern im Kreis und allen in der Kinderbetreuung Tätigen für das große Engagement, mit dem sie die Qualität der Betreuung sicherten und die gestiegenen Anforderungen bewältigten.


Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de