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Außer­ge­wöhn­li­ches För­der­jahr setzt sich fort mit deut­li­chen Aufholeffekten

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Die KfW Ban­ken­grup­pe hat in den ers­ten neun Mona­ten 2021 ein För­der­vo­lu­men von 73,1 Mrd. EUR (9 M. 2020: 109,1 Mrd. EUR; 9 M. 2019: 53,5 Mrd. EUR) erzielt. Die abge­schwäch­te Nach­fra­ge nach Coro­na-Hil­fen infol­ge der Been­di­gung des Lock­downs bestimmt den Zusa­ge­rück­gang im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum. Die wesent­li­chen För­der­fel­der ent­wi­ckel­ten sich dabei wie folgt: Das inlän­di­sche För­der­ge­schäft erfuhr einen signi­fi­kan­ten Zusa­ge­an­stieg im Ver­gleich zum Vor-Coro­na-Jahr 2019 auf 60,3 Mrd. EUR (9 M. 2020: 89,8 Mrd. EUR; 9 M. 2019: 31,6 Mrd. EUR). Bei­getra­gen hat hier­zu erheb­lich die star­ke Nach­fra­ge nach ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Wohn­raum­fi­nan­zie­rung mit 26,7 Mrd. EUR (9 M. 2020: 19,5 Mrd. EUR; 9 M. 2019: 8,7 Mrd. EUR). Die Zusa­gen des Geschäfts­felds KfW Capi­tal belie­fen sich ins­ge­samt auf 230 Mio. EUR (Vor­jah­res­zeit­raum 773 Mio. EUR). Der Rück­gang ist im Wesent­li­chen auf das Aus­lau­fen der Coro­na Matching Fazi­li­tät im Rah­men des Hilfs­pro­gramms für Start-ups wäh­rend der Coro­na-Kri­se zurück­zu­füh­ren. In der Export- und Pro­jekt­fi­nan­zie­rung lag das Zusa­ge­vo­lu­men auf­grund der Aus­wir­kun­gen der wei­ter­hin anhal­ten­den Coro­na-Kri­se auf die Welt­wirt­schaft unter dem Vor­jah­res­ni­veau (9,3 Mrd. EUR; Vor­jah­res­zeit­raum 14,8 Mrd. EUR). Die För­de­rung der Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­der ver­zeich­ne­te ins­ge­samt 3,1 Mrd. EUR (Vor­jah­res­zeit­raum 4,5 Mrd. EUR). Davon ent­fie­len 2,4 Mrd. EUR (Vor­jah­res­zeit­raum 3,7 Mrd. EUR) auf die KfW Ent­wick­lungs­bank und 0,7 Mrd. EUR (Vor­jah­res­zeit­raum 0,8 Mrd. EUR) auf die DEG. Der Rück­gang bei der KfW Ent­wick­lungs­bank ist geprägt durch die zurück­ge­hen­den Coro­na-Hil­fen.
 
Die KfW hat in ihren Coro­na-Hilfs­pro­gram­men seit deren Start (am 23.03.2020) 59,8 Mrd. EUR an Kre­di­ten im In- und Aus­land zuge­sagt (Stand 30.09.2021). In Deutsch­land pro­fi­tie­ren nach wie vor ins­be­son­de­re klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit Kre­dit­vo­lu­mi­na bis zu 3 Mio. EUR. Erwar­tungs­ge­mäß ist die Nach­fra­ge rück­läu­fig, jedoch machen die Coro­na-Hilfs­pro­gram­me mit 8,4 Mrd. EUR (46,1 Mrd. EUR) wei­ter­hin einen erheb­li­chen Teil der Zusa­gen aus.
 
„Das außer­ge­wöhn­li­che För­der­jahr 2021 setzt sich fort. Die KfW ver­zeich­net eine star­ke För­der­nach­fra­ge. Erfreu­li­cher­wei­se sehen wir einen Rück­gang in der Nach­fra­ge nach Coro­na-Hil­fen“, sag­te Ste­fan Win­tels, Vor­stands­vor­sit­zen­der der KfW Ban­ken­grup­pe. „Jetzt gilt es sich auf die Her­aus­for­de­run­gen zu kon­zen­trie­ren, vor denen unser Land steht: zwei davon sind unbe­strit­ten Kli­ma- und Umwelt­schutz sowie Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­ti­on. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind enorm, das öko­no­mi­sche Ziel ist aber auch klar. Im Kern geht es um den nach­hal­ti­gen Umbau der deut­schen Indus­trie sowie die lang­fris­ti­ge inter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit unse­res Lan­des.“
 
Die KfW erziel­te in den ers­ten drei Quar­ta­len 2021 einen Kon­zern­ge­winn in Höhe von 1.929 Mio. EUR (145 Mio. EUR). Die­se posi­ti­ve Ent­wick­lung basier­te auf einem sta­bi­len ope­ra­ti­ven Ergeb­nis und pro­fi­tier­te von einem sehr posi­ti­ven Ergeb­nis aus der Bewer­tung des Kre­dit- und Betei­li­gungs­port­fo­li­os. Alle ope­ra­ti­ven Geschäfts­fel­der lie­fer­ten nach dem Kri­sen­jahr 2020 über­durch­schnitt­li­che Bei­trä­ge zum Kon­zern­ge­winn. Der für die Steue­rung der KfW rele­van­te Kon­zern­ge­winn vor IFRS-Effek­ten aus Siche­rungs­zu­sam­men­hän­gen betrug 2.092 Mio. EUR (251 Mio. EUR).
 
„Die erfreu­li­che Ertrags­ent­wick­lung der KfW des ers­ten Halb­jah­res 2021 hat sich auch im drit­ten Quar­tal 2021 fort­ge­setzt. Das außer­ge­wöhn­lich gute Ergeb­nis von 1.929 Mio. EUR ist geprägt von Umkehr­ef­fek­ten der im Vor­jahr im Rah­men der Coro­na-Kri­se vor­ge­nom­me­nen Bewer­tungs­ab­schlä­ge für Kre­di­te und Betei­li­gun­gen bei wei­ter­hin sta­bi­len ope­ra­ti­ven Erträ­gen. Die Auf­hol­ef­fek­te sind ins­ge­samt erfreu­lich und bele­gen die Qua­li­tät unse­rer Kre­dit- und Betei­li­gungs­port­fo­li­os. Die posi­ti­ve Ergeb­nis­ent­wick­lung stärkt zudem die Kapi­tal­ba­sis der KfW“, so Win­tels.
 
Das Betriebs­er­geb­nis vor Bewer­tun­gen (vor För­der­auf­wand) betrug 1.363 Mio. EUR und lag damit leicht unter dem sehr guten Ergeb­nis des Vor­jah­res in Höhe von 1.426 Mio. EUR. Der Zins­über­schuss (vor För­der­auf­wand) beweg­te sich mit 1.924 Mio. EUR auf dem Vor­jah­res­ni­veau (1.936 Mio. EUR) und stellt unver­än­dert die wesent­li­che Ertrags­quel­le der KfW dar. Das Pro­vi­si­ons­er­geb­nis (vor För­der­auf­wand) über­stieg mit 479 Mio. EUR den Vor­jah­res­wert von 450 Mio. EUR. Der Ver­wal­tungs­auf­wand (vor För­der­auf­wand) lag mit 1.041 Mio. EUR (960 Mio. EUR) über dem Vor­jahr, pri­mär begrün­det durch IT-Inves­ti­tio­nen und den geplan­ten wei­te­ren Aus­bau des inter­na­tio­na­len Geschäfts.
 
Im aktu­el­len Zins­um­feld war der Bedarf an Zins­ver­bil­li­gungs­leis­tun­gen wei­ter nied­rig. In der Fol­ge beweg­te sich der zu Las­ten der eige­nen Ertrags­la­ge erbrach­te För­der­auf­wand im Inlands­ge­schäft – im Wesent­li­chen Zins­ver­bil­li­gun­gen des Neu­ge­schäfts – mit 94 Mio. EUR unver­än­dert auf einem sehr nied­ri­gen Niveau (71 Mio. EUR).
 
Das Bewer­tungs­er­geb­nis ist geprägt von Wert­auf­ho­lun­gen in den Kre­dit- und Betei­li­gungs­port­fo­li­os, nach­dem das Vor­jah­res­er­geb­nis durch die öko­no­mi­schen Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie stark belas­tet war. Das Risi­ko­vor­sor­ge­er­geb­nis im Kre­dit­ge­schäft in Höhe von ins­ge­samt +312 Mio. EUR (-784 Mio. EUR) ist durch Auf­lö­sun­gen ins­be­son­de­re von laten­ter Risi­ko­vor­sor­ge infol­ge des ver­bes­ser­ten makro­öko­no­mi­schen Umfelds sowie durch Erträ­ge aus Ein­gän­gen auf abge­schrie­be­ne For­de­run­gen gekenn­zeich­net. Das Bewer­tungs­er­geb­nis aus dem Betei­li­gungs­port­fo­lio in Höhe von +644 Mio. EUR (-366 Mio. EUR) ist durch Wert­auf­ho­lun­gen ins­be­son­de­re in den Geschäfts­fel­dern För­de­rung der Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­der (+378 Mio. EUR, hier­von +332 Mio. EUR aus der DEG) sowie KfW Capi­tal (+172 Mio. EUR) getrie­ben.
 
Die Bilanz­sum­me liegt mit 561,8 Mrd. EUR um 15,4 Mrd. EUR über dem Niveau vom 31.12.2020 (546,4 Mrd. EUR). Der Anstieg resul­tier­te ins­be­son­de­re aus dem Anstieg des Kre­dit­vo­lu­mens um 11,7 Mrd. EUR, unter ande­rem infol­ge von Aus­zah­lun­gen im Rah­men der Coro­na-Hil­fen (+5,7 Mrd. EUR). Das bilan­zi­el­le Eigen­ka­pi­tal stieg auf­grund des sehr guten Zwi­schen­er­geb­nis­ses und den Ent­las­tun­gen in der Neu­be­wer­tungs­rück­la­ge infol­ge der zins­be­ding­ten Bewer­tung der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen auf 33,9 Mrd. EUR (31.12.2020: 31,8 Mrd. EUR).
 
Die auf­sichts­recht­li­chen Eigen­ka­pi­tal­quo­ten des Kon­zerns bewe­gen sich wei­ter­hin auf einem guten Niveau. Die Gesamt­ka­pi­tal­quo­te beträgt per 30.09.2021 23,8 % (30.06.2021: 24,1 %). Etwa­ige Effek­te aus der Fina­li­sie­rung von Basel III sind nicht berück­sich­tigt.
 
Ergeb­nis­se der För­der­ak­ti­vi­tä­ten im Ein­zel­nen
 
Zum 30.09.2021 erreich­te das Geschäfts­feld Mit­tel­stands­bank & Pri­va­te Kun­den 53,6 Mrd. EUR an Neu­zu­sa­gen (9 M. 2020: 69,5 Mrd. EUR; 9 M. 2019: 26,4 Mrd. EUR). Somit bewegt sich das Geschäfts­feld wei­ter­hin auf einem hohen Niveau. Davon ent­fällt im Ver­gleich zum Vor­jahr erwar­tungs­ge­mäß ein wesent­lich klei­ne­rer Anteil in Höhe von 7,4 Mrd. EUR (32,3 Mrd. EUR) auf die Coro­na-Hilfs­pro­gram­me.
 
• Inner­halb des För­der­schwer­punkts Grün­dung & Unter­neh­mens­in­ves­ti­tio­nen lag das Zusa­ge­vo­lu­men bei 11,1 Mrd. EUR (35,3 Mrd. EUR). Neben den Coro­na-Hilfs­pro­gram­men bil­de­te der ERP-Grün­der­kre­dit Uni­ver­sell mit 2,8 Mrd. EUR die größ­te Posi­ti­on (1,8 Mrd. EUR).
• Der Schwer­punkt Ener­gie­ef­fi­zi­enz & Erneu­er­ba­re Ener­gien erreich­te per 30.09.2021 Neu­zu­sa­gen in Höhe von 8,0 Mrd. EUR und liegt somit deut­lich über dem Niveau der Vor­jah­re (5,8 Mrd. EUR). Die meis­ten Neu­zu­sa­gen erreich­ten die bei­den KfW-Pro­gram­me Erneu­er­ba­re Ener­gien Stan­dard mit 2,6 Mrd. EUR (2,7 Mrd. EUR) und Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en und Sanie­ren mit 1,7 Mrd. EUR Zusa­ge­vo­lu­men (2,1 Mrd. EUR), wel­ches zum 30.06.2021 aus­ge­lau­fen ist und durch die seit­dem sehr stark nach­ge­frag­te Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) ersetzt wur­de. Inner­halb der BEG lagen die Zusa­gen im gewerb­li­chen Bereich (inkl. Zuschuss) bei 2,8 Mrd. EUR.
• Mit 0,7 Mrd. EUR beweg­te sich der För­der­schwer­punkt Inno­va­ti­on leicht über Vor­jah­res­ni­veau (0,6 Mrd. EUR). Der Anstieg ist auf höhe­re Zusa­gen im ERP-Digi­ta­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­kre­dit zurück­zu­füh­ren.
 
Das Seg­ment Pri­va­te Kun­den erziel­te per 30.09.2021 mit 33,8 Mrd. EUR eben­falls ein För­der­vo­lu­men, das deut­lich über dem Vor­jah­res­er­geb­nis liegt (9 M. 2020: 27,8 Mrd. EUR; 9 M. 2019: 15,0 Mrd. EUR).
 
• Den größ­ten Bei­trag leis­te­te hier­zu der För­der­schwer­punkt Ener­gie­ef­fi­zi­enz & Erneu­er­ba­re Ener­gien mit 27,3 Mrd. EUR (19,5 Mrd. EUR). Neben der Pro­gramm­fa­mi­lie Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en und Sanie­ren, die zum 30.06.2021 mit einem Volu­men von 19,5 Mrd. EUR aus­lief, trug auch die hohe Nach­fra­ge im Nach­fol­ge­pro­gramm BEG (Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de) mit 7,2 Mrd. EUR wesent­lich zum Ergeb­nis inner­halb die­ses För­der­schwer­punk­tes bei.
• Das Neu­ge­schäft im Bereich Woh­nen (Wohn­ei­gen­tums­för­de­rung und Alters­ge­recht Umbau­en) lag wei­ter­hin mit 3,4 Mrd. EUR unter Vor­jah­res­ni­veau (4,7 Mrd. EUR).
• Im För­der­schwer­punkt Bil­dung schwäch­te sich die Nach­fra­ge mit 1,5 Mrd. EUR im Ver­gleich zum Vor­jahr etwas ab (1,7 Mrd. EUR). Dies liegt haupt­säch­lich am leich­ten Nach­fra­ge­rück­gang im Stu­di­en­kre­dit, der u.a. auf­grund des wie­der bes­se­ren Neben­job­an­ge­bots für Stu­den­ten weni­ger in Anspruch genom­men wird.
 
Das Geschäfts­feld Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung & Öffent­li­che Kun­den erziel­te zum drit­ten Quar­tal 2021 ein Zusa­ge­vo­lu­men von rund 6,4 Mrd. EUR (9 M. 2020: 19,5 Mrd. EUR, 9 M. 2019: 5,1 Mrd. EUR). Nach den sehr hohen Volu­mi­na des Vor­jah­res auf­grund der Coro­na-Son­der­maß­nah­men hat sich das Geschäfts­vo­lu­men wie­der nor­ma­li­siert.
 
Die Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Unter­neh­men erreich­te ein Zusa­ge­vo­lu­men in Höhe von 0,2 Mrd. EUR nach 12,6 Mrd. EUR im Vor­jahr (9 M. 2019: 0,2 Mrd. EUR). Die­ses Vor­jah­res­vo­lu­men war geprägt durch die Inan­spruch­nah­me des Coro­na-Son­der­pro­gramms Kon­sor­ti­al­fi­nan­zie­rung.
 
Leicht rück­läu­fig war die Nach­fra­ge in den För­der­schwer­punk­ten Kom­mu­na­le & Sozia­le Infra­struk­tur mit 2,9 Mrd. EUR (3,1 Mrd. EUR). Sehr robust zeigt sich die Nach­fra­ge nach den För­der­pro­gram­men im Bereich Kli­ma­wan­del & Umwelt.
 
Die Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung Ban­ken & Lan­des­för­der­insti­tu­te lag mit 3,3 Mrd. EUR unter dem Vor­jah­res­wert (3,8 Mrd. EUR). Meh­re­re groß­vo­lu­mi­ge Abschlüs­se inner­halb der Glo­bal­dar­le­hen für Lea­sing­in­ves­ti­tio­nen ste­hen hier einer ver­hal­te­ne­ren Nach­fra­ge der Lan­des­för­der­insti­tu­te nach All­ge­mei­ner Refi­nan­zie­rung gegen­über.
 
Die Zusa­gen des Geschäfts­fel­des KfW Capi­tal belie­fen sich zum drit­ten Quar­tal 2021 auf ins­ge­samt rund 230 Mio. EUR (773 Mio. EUR, inkl. Zusa­gen des Euro­päi­schen Inves­ti­ti­ons­fonds, EIF, im Rah­men des zum 30.06.2021 aus­ge­lau­fe­nen Coro­na-Maß­nah­men­pa­kets des Bun­des für Start-ups). Im Pro­gramm „ERP-Ven­ture Capi­tal-Fonds­in­vest­ments“, das KfW Capi­tal mit Unter­stüt­zung des ERP-Son­der­ver­mö­gens durch­führt, wur­den bis zum 30.09.2021 112 Mio. EUR (172 Mio. EUR) an VC-Fonds zuge­sagt, die die­se nun suk­zes­si­ve in Start-ups und jun­ge Tech­no­lo­gien­un­ter­neh­men in Deutsch­land inves­tie­ren. Das gerin­ge­re Volu­men der getä­tig­ten Fonds­in­vest­ments ist auf im Fonds­ge­schäft übli­che unter­jäh­ri­ge Zusa­ge­schwan­kun­gen zurück­zu­füh­ren; die Invest­ment-Pipe­line ist plan­mä­ßig bis Jah­res­en­de gut gefüllt. Die ers­te Säu­le des Coro­na-Maß­nah­men­pa­kets des Bun­des für Start-ups, zu der u.a. die Coro­na Matching Fazi­li­tät (über KfW und EIF) gehört, ist zum 30.6.2021 plan­mä­ßig aus­ge­lau­fen. Die Zusa­gen in Höhe von 20 Mio. EUR stam­men aus dem ers­ten Halb­jahr 2021 (599 Mio. EUR, inkl. HTGF + EIF). Im Rah­men des Zukunfts­fonds des Bun­des, den KfW Capi­tal struk­tu­riert, sind die ers­ten drei Bau­stei­ne gestar­tet. Zum 30.9.2021 wur­den bereits ers­te Zusa­gen in Höhe von 97 Mio. EUR im Rah­men der EIF-GFF-Wachs­tums­fa­zi­li­tät getä­tigt. Wei­te­re Invest­ment­zu­sa­gen in den Bau­stei­nen sind für die­ses Jahr noch geplant.
 
Bei der KfW IPEX-Bank, die das Geschäfts­feld Export- und Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ver­ant­wor­tet, und Finan­zie­run­gen zur Beglei­tung deut­scher und euro­päi­scher Unter­neh­men auf den glo­ba­len Märk­ten bereit­stellt, sind die Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se auf gro­ße Tei­le der gesam­ten Welt­wirt­schaft im Neu­ge­schäft immer noch deut­lich spür­bar. Die Neu­zu­sa­gen von 9,3 Mrd. EUR lagen etwa auf dem Niveau der Vor­quar­ta­le, blei­ben damit jedoch wei­ter­hin deut­lich unter dem des Vor­jah­res­zeit­rau­mes (14,8 Mrd. EUR).
 
Das Zusa­ge­vo­lu­men im Geschäfts­feld För­de­rung der Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­der lag bei 3,1 Mrd. EUR (4,5 Mrd. EUR). Dabei sind die Zusa­gen des Geschäfts­be­reichs KfW Ent­wick­lungs­bank zum drit­ten Quar­tal auf 2,4 Mrd. EUR (3,7 Mrd. EUR) zurück­ge­gan­gen. Im Vor­jah­res­zeit­raum wur­den für Coro­na-Hil­fen in Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­dern 1 Mrd. EUR, im Gesamt­jahr 2020 4 Mrd. EUR zuge­sagt. Der über­wie­gen­de Teil der Haus­halts­mit­tel in Höhe von 776 Mio. EUR ging an Län­der in Afri­ka und dem Nahen Osten. Für das Gesamt­jahr 2021 wird erwar­tet, dass sich das Zusa­ge­vo­lu­men auf Vor-Coro­na-Niveau ein­pen­deln wird. Zum 30.09.2021 konn­te die DEG 693 Mio. EUR für Inves­ti­tio­nen pri­va­ter Unter­neh­men in Ent­wick­lungs- und Schwel­len­län­dern (784 Mio. EUR) zusa­gen. Neben Dar­le­hens­fi­nan­zie­run­gen in Höhe von 517 Mio. EUR inves­tier­te sie rund 176 Mio. EUR Betei­li­gungs­ka­pi­tal etwa in Fin­tech-Unter­neh­men in Asi­en oder in die Pro­duk­ti­on von Kon­sum­gü­tern in Nige­ria. Regio­nal betrach­tet ent­fiel der Groß­teil der neu zuge­sag­ten Finan­zie­run­gen auf Afrika/MENA mit 238 Mio. EUR und Latein­ame­ri­ka mit 205 Mio. EUR. Die DEG ist auch 2021 als ver­läss­li­cher Part­ner in der Pan­de­mie gefragt, so stell­te sie über ihre Covid-19-Respon­se-Pro­gram­me mehr als 20 Mio. EUR für Gesund­heits- und Prä­ven­ti­ons-Maß­nah­men von Unter­neh­men bereit.
 
Das Geschäfts­feld Finanz­märk­te hat in den ers­ten drei Quar­ta­len des Jah­res 2021 für das Green-Bond-Port­fo­lio 20 Inves­ti­tio­nen zur För­de­rung von Kli­ma- und Umwelt­schutz­pro­jek­ten im Volu­men von 527 Mio. EUR (323 Mio. EUR) getä­tigt. Damit lag das Volu­men des För­der­port­fo­li­os zum Stich­tag bei 2,2 Mrd. EUR.
 
Zur Refi­nan­zie­rung ihres För­der­ge­schäf­tes hat die KfW Mit­tel in Höhe von 70,9 Mrd. EUR (57,3 Mrd. EUR) in 15 ver­schie­de­nen Wäh­run­gen an den inter­na­tio­na­len Kapi­tal­märk­ten auf­ge­nom­men. Sehr erfreu­lich ent­wi­ckelt sich wei­ter die Emis­si­on von Green Bonds: so hat die KfW in neun Mona­ten ihr ange­kün­dig­tes Rekord­vo­lu­men von 10 Mrd. EUR Green Bonds bereits um 1,5 Mrd. EUR über­schrit­ten. Her­vor­zu­he­ben ist die Viel­falt grü­ner KfW-Anlei­hen mit 12 ver­schie­de­nen Wäh­run­gen in neun Mona­ten sowie die Emis­si­on des mit 10 Jah­ren Lauf­zeit bis­her längs­ten KfW EUR Green Bonds mit einem Order­buch im Rekord­um­fang von über 22 Mrd. EUR. Für das Gesamt­jahr 2021 plan­te die KfW ein Refi­nan­zie­rungs­vo­lu­men von 75–80 Mrd. EUR und wird die­se Span­ne auf­grund hoher Kre­dit­nach­fra­ge leicht über­schrei­ten.
 
Die gesam­te Pres­se­er­klä­rung inklu­si­ve tabel­la­ri­sche Auf­stel­lung der Geschäfts- und För­der­zah­len fin­den Sie hier: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen

Elek­tro Lind

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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