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Taunusstein bringt Entwicklung des Geländes „Tiergarten“ für Baumarkt in Neuhof auf den Weg

Mit der Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und der Kenntnisnahme des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch den Magistrat der Stadt Taunusstein startet das Verfahren für die bereits seit Jahren avisierte Entwicklung des Gebietes „Tiergarten“ in Neuhof. Am Ortsrand Richtung Idstein gelegen und mit einer guten Anbindung an die Bundesstraße wurde das Areal im Gesamtflächennutzungsplan sowie im städtischen Einzelhandelskonzept unter anderem als Sonderbaufläche für die Ansiedlung eines Baumarkts festgelegt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Tiergarten© Stadt TaunussteinZur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger über das geplante Gesamtvorhaben wird Stadtverordnetenvorsteher Gerhardt Wittmeyer im November zu einer Bürgerversammlung einladen.
Ein Baumarktangebot und 40 Arbeitsplätze sichern
Bereits seit Jahren zeichnet sich ab, dass der bislang in Taunusstein etablierte Baumarkt der Rewe-Gruppe in Bleidenstadt an dieser Stelle nicht bestehen bleiben kann. „Wir haben ein großes und auch stadtplanerisch festgelegtes Interesse daran, langfristig in Taunusstein ein Baumarktangebot für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen“, so Bürgermeister Sandro Zehner. „Insbesondere wollen wir die rund 40 Arbeitsplätze der Baumarktmitarbeiter des Toom-Baumarktes in Taunusstein erhalten.“ Die Stadt Taunusstein sei bereits mit unterschiedlichsten Baumarktbetreibern im Gespräch – auch die Rewe-Gruppe hat bereits Interesse an dem Standort signalisiert.
Der Anliefer- und Publikumsverkehr kann über die Bundesstraße B275 und in der direkten Verbindung zur B417 gut abgeleitet werden, ohne dabei Wohngebiete zu tangieren. Um den Knotenpunkt zum künftigen Baumarktgelände, zum Wirtschaftsweg Wurzelbach sowie zur Landstraße 3273 zudem zu ertüchtigen und gleichzeitig den Verkehr bei der Ortseinfahrt nach Neuhof zu verlangsamen, hat der Magistrat zusätzlich der Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle zugestimmt und die dafür notwendigen Mittel in Höhe von rund 770.000 Euro freigegeben.
Kreisel an Ortseinfahrt geplant
Unabhängig vom geplanten Baumarkt ist der aktuelle Kreuzungsbereich für Linksabbieger von der Landstraße kommend aktuell ein Gefahrenpunkt. Das führt bei Ortskundigen häufig dazu, dass die Stelle umfahren wird – mit einer Ausweichroute vorbei an der Grundschule Neuhof. Mit dem Kreisel würde der Gefahrenpunkt entschärft und die Verkehrsbelastung rund um die Grundschule weiter reduziert werden. Im Rahmen des Verkehrsgutachtes wurde deutlich, dass die Vorteile eines Kreisels im Vergleich zu einer Ampelanlage überwiegen.
„Die grundsätzliche Entscheidung für den Standort Tiergarten sowie für einen modernen und gut zugänglichen Baumarkt ist bereits vor Jahren gefallen und wurde in der Folge sowohl im Gesamtflächennutzungsplan als auch im Einzelhandelskonzept festgelegt“, so Zehner. „Wir haben hier eine zentrale, gut angeschlossene und damit für Baumarktbetreiber attraktive Lage, welche zugleich nicht in Konflikt mit bestehender Wohnbebauung steht.“
Die weiteren Schritte: Umlegungsverfahren und Bebauungsplan
Die StaTa GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Taunusstein, ist entsprechend mit den aktuellen Grundstückseigentümern im Gebiet „Tiergarten“ in Verhandlungsgespräche eingetreten, welche zum überwiegenden Teil erfolgreich waren. Für die weiteren Planungen wurde durch den Magistrat jetzt ein sogenanntes Umlegungsverfahren auf den Weg gebracht, sprich die Grundstücke werden so angeordnet, dass die Fläche sinnvoll und final entwickelt werden kann. Die hiervon betroffenen Eigentümer erhalten im Zuge dieses Verfahrens ein wertgleiches Grundstück innerhalb des Gebietes.
Nach der Beratung durch den Ortsbeirat und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet final die Stadtverordnetenversammlung am 22. September über die Aufstellung des Bebauungsplanes, die Baulandumlegung sowie über den Umbau des Knotenpunktes. Die Beschlüsse vorausgesetzt, würde ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet und den Gremien zu Beginn des Jahres zur Beratung vorgelegt, anschließend startet die sogenannte frühzeitige Beteiligung gemäß Baugesetzbuch, bei der Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können, die wiederum den städtischen Gremien zur Abwägung vorgelegt werden. Danach würde der finale Entwurf für den Baumarkt und die gewerblichen Flächen entwickelt und über die Offenlage mit erneuter Bürgerbeteiligung politisch entschieden werden.


Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de