Wohnen
„Folgen der Krise noch überschaubar“

Ein Mitgliederzuwachs um 24 auf gut 657, rund eine Million Euro in den Wohnungsbestand investiert, die Neubaupläne „Im Koskenberg 6+8“ abgeschlossen und vermietet – der Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Geisenheim eG hat im November den Jahresabschluss 2019 festgestellt. Dabei solle der Jahresüberschuss von 126.000 Euro in die Rücklagen eingestellt werden. Die Folgen der Coronakrise auf die Baugenossenschaft seien noch überschaubar. Allerdings mussten fest geplante Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten teils abgesagt oder verschoben werden.

Wohnen
Förderung für Barrierereduzierung beim Wohnen für 2021

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Mio. EUR festgelegt. Im Jahr 2020 standen dafür 100 Mio. EUR bereit, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um weitere 50 Mio. EUR aufgestockt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die KfW-Zuschüsse für die Barrierereduzierung sind seit Jahren sehr beliebt. Das ist erfreulich, weil immer mehr Menschen in Deutschland in Wohnkomfort investieren und sich dadurch einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung sichern können.“
Das BMI und die KfW fördern bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert erhöht werden. Seit 2009 wurden knapp 500.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 4,1 Mrd. EUR mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2020 waren es 93.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 300 Mio. EUR. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 EUR). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 EUR) von der KfW erstattet.
Wohnen
Rekord bei digitaler Eingabe der Wasserzählerstände in Taunusstein

Ab Dienstag, 12. Januar, werden die Bescheide über die Grundbesitzabgaben sowie die Hundesteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide für das Jahr 2021 versendet. Mit über 72 Prozent Online-Eingaben, gab es in diesem Jahr einen neuen Rekord bei der Nutzung des Online-Wasserzähler-Portals.
Die digitale Übermittlung der Wasser-Zählerstände reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich und hilft bei der schnellen Bearbeitung der Bescheide.
Mitteilungen, über Änderungen zum Grundstückseigentum, verspätete Zählerstandabgaben und allgemeine Adressänderungen, die der Stadtverwaltung Ende Dezember 2020 zugegangen sind, konnten nicht mehr in den Jahresbescheiden 2021 berücksichtigt werden. Diese werden in den nächsten Wochen verarbeitet und entsprechende Änderungsbescheide mit den aktualisierten Daten versendet.
Rückfragen ab besten via E‑Mail
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten zwei Wochen nach Versand der Bescheide zu vermehrter telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Steueramt. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, falls nicht direkt ein persönlicher Ansprechpartner telefonisch erreicht wird. Am besten funktioniert in dieser Zeit die Kontaktaufnahme per E‑Mail an steueramt@taunusstein.de. In Hinblick auf die Corona-Pandemie sind persönliche Vorsprachen nur bei Notwendigkeit und – wie im Rathaus generell – nur mit Termin möglich.