Politik
Spahn: „Machen Medizinische Dienste effektiver, glaubwürdiger und handlungsfähiger.“

Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst deshalb von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Damit führen wir eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes endlich zu einer Entscheidung. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“
Organisationsreform MDK
- Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.
- Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
- Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.
Krankenhausabrechnungsprüfung
- Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
- Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
- Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
- Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
- Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
- Der Katalog für sog. „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
- Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
- Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.
Weitere Änderungen
Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:
- Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und ‑ärzten vorgesehen.
- Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
- Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
- Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
- Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
- Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
- Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
- Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.
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Lokal
Staatsverschuldung ist ein falsches Erbe

Bund der Steuerzahler stellt Schuldenuhr Deutschlands um
Deutschlands Staatsschuldenberg wächst immer weiter in die Höhe: Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts standen Bund, Länder und Kommunen Ende 2021 mit insgesamt knapp 2.320 Milliarden Euro (2,3 Billionen Euro) in der Kreide. Das sind 421 Milliarden Euro mehr, als noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie Ende 2019 bzw. ein Schuldenzuwachs je Einwohner von 5.045 Euro. Damit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung heute bei mehr als 28.000 Euro.
Der mit Abstand größte Schuldentreiber ist der Bund, der 2020 und 2021 vor allem Pandemie-Kredite in Höhe von 359 Milliarden Euro nutzte, um seine Aktivitäten auszuweiten. Inzwischen zeichnet er für 67 Prozent der gesamten Staatsverschuldung in Deutschland verantwortlich – 2019 waren es noch 63 Prozent.
Das Signal ist eindeutig: Wir müssen raus aus dem Schuldenmodus und wieder auf eine ausgeglichene Finanzierung der öffentlichen Haushalte zusteuern, um künftigen Generationen Freiheiten und Gestaltungsspielräume zu belassen! Deshalb brauchen wir jetzt eine entscheidende Weichenstellung: Haushaltsprobleme dürfen nicht weiter ausschließlich mit Schulden gelöst und Sparmaßnahmen müssen endlich diskutiert werden.
Lokal
IKK fordert schnelle Entscheidung über zusätzliche Steuermittel

Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der anstehenden Haushaltsplanungen der Krankenkassen, müsse über die notwendigen Zuschüsse zum Gesundheitsfonds zwingend noch im Oktober entschieden werden, sagte IKK-Chef Frank Hippler auf der heutigen Verwaltungsratssitzung der IKK classic in Berlin. “Die Politik hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auch im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Wir erwarten, dass die dafür notwendigen Maßnahmen jetzt um-gesetzt werden — auch in der aktuell schwierigen Phase der Regierungsbildung”, so Vorstandsvorsitzender Hippler.
Die gesetzliche Krankenversicherung hatte das 1. Halbjahr 2021 insgesamt mit einem Minus von knapp 2 Milliarden Euro abgeschlossen. Auch die IKK classic verbuchte zum Abschluss des 2. Quartals ein Defizit von rund 30 Millionen Euro. Für die Versorgung ihrer rund 3 Millionen Versicherten wandte die größte deutsche IKK gut 5,1 Milliarden Euro auf — 5,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Auch die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden der Kasse appellierten an die zukünftige Bundesregierung, die schwierige Finanzsituation der GKV im Blick zu behalten und für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. “Gerade in den zurückliegenden Monaten der Corona-Pandemie haben sich die Krankenkassen als verlässliche Partner erwiesen, die viele Kosten geschultert haben, für die sie eigentlich nicht zuständig sind”, sagte Verwaltungsratsvorsitzender Stefan Füll. “In Zukunft müssen diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben konkret beziffert und nachhaltig von Bund und Ländern finanziert werden. Es geht nicht, dass diese auf Dauer allein den Beitragszahlern der Krankenkassen, den Versicherten und Arbeitgebern zur Last gelegt werden”, so Stefan Füll.
Auch in Zukunft rechnet die IKK classic mit steigenden Leistungsausgaben — etwa bedingt durch den demografischen Wandel und den Fortschritt in der medizinischen Versorgung. “Mit der in einigen Bereichen immer noch schleppend voranschreitenden Digitalisierung und den seit langem ausstehenden, umfassenden Reformen der Pflegeversicherung und der Krankenhausstruktur stehen wichtige Großprojekte auf der politischen Agenda, die die künftige Bundesregierung nachhaltig angehen muss”, sagte der versichertenseitige Vorsitzende Bert Römer.