Natur
Gewässerschutz: Flüsse und Seen in Deutschland


Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich hydrologisch in die Stromsysteme Donau, Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder sowie die Zuflüsse der Maas und in die Küstengebiete von Nord- und Ostsee. Zur Erhaltung und Verbesserung der deutschen Gewässer ist ein aktiver Gewässerschutz notwendig.
Das Abflussgeschehen der Flüsse ist unter anderem stark vom Niederschlag abhängig. Die Niederschlagsmenge in Deutschland nimmt von West nach Ost ab. Eine Trennlinie bilden die Mittelgebirge Thüringer Wald und Harz, in deren “Regenschatten” im langjährigen Mittel weniger als 500 Millimeter Niederschlag fallen. In den Alpen und teilweise in den Mittelgebirgen liegen die langjährigen mittleren Niederschlagshöhen hingegen bei über 1600 Millimeter im Jahr.
Ziel des Gewässerschutzes in Deutschland ist, alle Binnengewässer mit guter ökologischer Qualität zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Es muss verhindert werden, dass schädigende Stoffe in die Gewässer gelangen. Daneben müssen die Gewässer, ihre Ufer und Auen so erhalten beziehungsweise umgestaltet werden, dass sich die für den jeweiligen Naturraum typischen Lebensgemeinschaften dort entwickeln können.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Die wesentliche Regelung für die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer finden sich in den Paragraph 25 bis 44 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Damit sind die Regelungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-WRRL spielt eine große Rolle in der Planung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität. Für die Umsetzung der wasserrechtlichen Maßnahmen und den Gewässerschutz sind die Länder zuständig.
Die aktuelle Situation in Deutschland
Die hydrologischen Bedingungen prägen die chemischen und biologischen Verhältnisse in den Fließgewässern entscheidend. So führen Niederschläge zur Abschwemmung aus der Fläche (diffuse Quellen, zum Beispiel Landwirtschaft), gleichzeitig bewirkt die erhöhte Wasserführung eine Verdünnung der Stoffkonzentrationen aus punktförmigen Einleitungen.
eben dem Abfluss wirken sich die unterschiedlichen Nutzungen im Einzugsgebiet und die strukturellen Gegebenheiten der Gewässer auf die Gewässergüte aus: Flüsse nehmen die Abwasserlast industrieller und kommunaler Einleiter auf, sie sind diffusen Einträgen aus der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgesetzt und dienen ferner als Verkehrsweg (Schifffahrt) und der Energiegewinnung (Wasserkraft).
Der Belastungszustand von Flüssen und Seen hat sich während der letzten 30 Jahre wesentlich verbessert. Es ist ein insgesamt deutlicher Rückgang der stofflichen Belastung der Gewässer und damit verbunden ein für die Fischfauna lebenswichtiger Anstieg der Sauerstoffkonzentrationen festzustellen.
Allerdings gibt es bei den deutschen Oberflächengewässern in Bezug auf die Gewässergüte noch immer große Verbesserungspotentiale. Die im Zuge der EU-WRRL durchgeführten nationalen Bewertungen des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer haben ergeben, dass lediglich 8,2 Prozent aller Oberflächenwasserkörper einen “sehr guten” oder “guten” ökologischen Zustand erreichen, während der chemische Zustand bei 84 Prozent der Wasserkörper als “gut” bewertet werden kann (Stand 2015).
Zukünftig werden sich die Anstrengungen zur Gewässerreinhaltung vermehrt darauf beziehen, sogenannte diffuse Belastungsquellen zu verringern und die Struktur der Gewässer zu verbessern. Zu den diffusen Einträgen gehören stoffliche Belastungen aus der Landwirtschaft, Regenabläufe sowie Einträge aus dem Verkehr und von anderen Luftverschmutzern.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität
- Anforderungen an die Gewässerqualität der Flüsse und Seen
- Weiterer Ausbau der Kläranlagen von Kommunen und Industrie mit verbesserter Reinigungstechnik
- Verringerung der Stoffeinträge aus Landwirtschaft und Industrie
- Renaturierung von Flussregionen: zum Beispiel Wiederbelebung von Auenlandschaften, Anschluss von Altarmen, Entfernung von Uferbefestigungen
- Herstellung der Durchgängigkeit für die Fischfauna (zum Beispiel Fischaufstiegsanlagen)
- Regelmäßige Überwachung der Wasserqualität und der Gewässerstruktur
- Enge internationale Zusammenarbeit der Staaten in den Einzugsgebieten mit international bindenden Abkommen
Quelle:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit / Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de – die Ems/Meppen/Emsland


Natur
Schlangenbad forstet auf


Der Wille zur Unterstützung bei der Aufforstung sowie die Spendenbereitschaft für den Wald sind in Schlangenbad unverändert groß. Der Spendeneingang betrug zum Stichtag (25.01.2021) 10.320 €. Durch den Beschluss der Gemeindevertretung in der vergangenen Dezembersitzung ist der Spendenbetrag verwaltungsseitig um 5.770 € auf einen Gesamtbetrag von 16.090 € aufzustocken.
Spendengelder werden wie versprochen zweckgebunden für Aufforstungen eingesetzt. Die Aufforstung ist eine Generationenaufgabe und wird sich über Jahrzehnte hinziehen. Soweit Mittel nicht bei Anpflanzungen im März eingesetzt werden, fließen diese in einen Topf für spätere Aufforstungsaktionen bzw. Waldschutzmaßnahmen, die von ehrenamtlichen Helfern über das ganze Jahr begleitet werden können.
Die Gemeinde bereitet trotz der bestehenden verschärften Kontaktbeschränkungen die für die zweite Märzhälfte geplanten Aufforstungsaktionen in Hausen vor der Höhe und Wambach unbeirrt vor.
Sollte die Aufforstung im Frühjahr unter Mithilfe der Bevölkerung pandemiebedingt nicht möglich sein, werden trotzdem durch den Forstbetrieb Anpflanzungen vorgenommen und ein neuer Termin unter Beteiligung ehrenamtlicher Helfer für Anpflanzaktionen geplant.
Der Erfolg der Aufforstung ist insbesondere abhängig von der Regulierung des Wildbestandes durch die Jäger. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Jagdausübung nicht durch Besucher im Wald gestört wird.
„Es bringt nichts, wenn die Gemeinde unter tatkräftiger Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger neue Bäume pflanzt, wenn diese durch einen zu großen Wildbestand wieder abgefressen werden“, stellt Bürgermeister Marco Eyring fest.
Der Verkehr im Wald ist seit langem ein Thema. Infolge der Pandemie erfreut sich der Weg nach draußen, in den Wald, einer noch größeren Beliebtheit als sonst. E‑Biken, Geocaching, Wandern, Walking oder wie jüngst Rodeln.
Um die Natur zu erhalten machen wir darauf aufmerksam, dass bei einem Waldbesuch ein paar einfache Verhaltensregeln beachtet werden sollten. Das ist umso wichtiger je mehr Menschen sich im Wald bewegen.
Zu den Verhaltensregeln gehören, dass Besucher den Wald bitte tagsüber aufsuchen und nicht im Morgengrauen, in der Dämmerung oder gar in der Nacht. „Das Wild braucht jetzt im Winter seine Ruhe und sollte nicht unnötig aufgeschreckt werden.“, führt der Bürgermeister aus.
Das stets verbotene Befahren von Waldwegen sollte ebenfalls unterbleiben. Die Waldwege werden viel zu häufig als Abkürzungs- oder Umleitungsstrecke oder wilder Waldparkplatz benutzt.
Wer diese bekannten Verhaltensregeln beherzigt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Waldes.
Natur
700 Millionen Euro für die Wald- und Forstwirtschaft


Die Bundesregierung hat Konjunkturhilfen in Form von Sonderprogrammen aufgelegt, die der Forstwirtschaft in der Krise Unterstützung und Halt geben soll. Wie der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mitteilt, werden mit den Hilfen insbesondere die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Investitionsprogramme in die Wald- und Forstwirtschaft und das Bauen mit Holz gefördert. Die Programme sollen zu einer positiven Lenkungswirkung in Bezug auf Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz beitragen.
„Unser Wald braucht Hilfe. Dürre und Schädlinge haben die Widerstandskraft der Bäume so geschwächt, dass insbesondere Fichten in den Tieflagen bestandsweise und sogar flächig absterben. Auch andere heimische Baumarten sind betroffen. Die Borkenkäfermassenvermehrung gefährdet zudem weitere Bestände. Bis Ende des Jahres werden schätzungsweise 177 Millionen Kubikmeter Schadholz angefallen sein. 284.000 Hektar sind wieder zu bewalden“, analysiert der Bundestagsabgeordnete Willsch.
Die Hilfen werden aus den insgesamt 700 Millionen Euro finanziert, die in den Corona-Konjunkturpakten der Bundesregierung vorgesehen sind. Die Umsetzung erfolgt über drei Bereiche:
Die Bundesregierung unterstützt mit 500 Millionen Euro nachhaltige Forstwirtschaft. Das Programm startet am 20.11.2020 und richtet sich an private und kommunale Forstbetriebe, die eine Prämie pro Hektar Waldfläche beantragen können. Aufgrund der Waldschäden nach Borkenkäfermassenvermehrung, Dürre und Sturm und der damit verbundenen Überlastung des Holzmarktes kann ein Ausgleich bis zu 200.000 Euro gezahlt werden. Dabei werden die Verluste auf nationaler Ebene durch das Thünen-Institut eingeschätzt und auf die Waldfläche umgelegt, sodass die Waldbesitzer die Verluste nicht nachweisen müssen. Der Ausgleich beträgt 100 Euro bzw. 120 Euro je Hektar, die Bagatellgrenze liegt bei einem Hektar. Zugleich ist die Zahlung an die Zertifizierung nach PEFC, FSC oder einem vergleichbaren Standard gebunden. „Die Bundesregierung möchte damit die bürokratischen Hürden bewusst niedrig ansetzen, um sicherzustellen, dass das Programm in der Fläche wirkt“, erklärt Willsch. Die Prämie kann unter www.bundeswaldpramie.de beantragt werden.
Der zweite Bereich der Konjunkturhilfen wird mit Investitionsprogrammen für Wald und Holz gebildet. Dabei stehen rund 50 Millionen Euro als Investitionszuschüsse für den Zugang zu moderner Technik und IT-Unterstützung für Forstbetriebe und forstwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen bereit. Hier erhalten private und kommunale Waldbesitzer, forstliche Zusammenschlüsse, forstliche Dienstleister und Forstbaumschulen bis zu 40 Prozent Zuschüsse zu Investitionen in IT-Ausstattungen und digitale Anwendungen, Technik zur Holzernte und –bearbeitung, zur mobilen Rundholzvermessung, Investitionen in moderne Arbeitssicherheit oder auch in Gebäude. Diese Zuschüsse können unter www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft beantragt werden.
Über das Investitionsprogramm „Holz“ stehen ebenfalls und 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das Investitionsprogramm richtet sich an Unternehmen in der Holzwirtschaft, die über die Förderrichtlinie Zuschüsse für Investitionen in die Modernisierung ihres Wirtschaftszweiges beantragen können. Als Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorgesehen.
Abschließend weitet die Bundesregierung zudem die Förderungen für klimaneutrales Bauen mit Holz aus. Hierfür stehen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist eine beschleunigte Entwicklung, Einführung und Verbreitung von innovativen Technologien, Verfahren und Produkten und den Holzbau auch im großvolumigen, mehrgeschossigen Bauen gleichberechtigt zu etablieren. Dazu sollen unter anderem Beratungsdienstleistungen und Innovationscluster im Bereich Holzbau gefördert werden.
„Vor uns liegt eine enorme Kraftanstrengung. Mit den Konjunkturhilfen tragen wir dazu bei, unseren Wald zu erhalten und diejenigen zu unterstützen, die in ihm und mit ihm arbeiten. Die neuen Wald-Programme ermöglichen schnelle Hilfe und bilden eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Programme“, so Willsch abschließend.

