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Rhein­gau und Unter­tau­nus bewer­ben sich erneut als LEADER-Region

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Erfolg­rei­che Regio­nal­ent­wick­lung in bei­den Kreis­tei­len soll fort­ge­setzt wer­den / Loka­le Ent­wick­lungs­stra­te­gien für bei­de Kreisteile

Wie Land­rat Frank Kili­an berich­tet, haben Rhein­gau und Unter­tau­nus nach einer inten­si­ven Vor­ar­beit die Erstel­lung von Loka­len Ent­wick­lungs­stra­te­gien (LES) für bei­de Regio­nen abge­schlos­sen und die­se beim Hes­si­schen Umwelt­mi­nis­te­ri­um ein­ge­reicht. „Damit steht fest: Sowohl der Rhein­gau als auch der Tau­nus bewer­ben sich für die neue För­der­pe­ri­ode 2023 bis 2027 als LEA­DER-Regi­on“, betont der Land­rat. Eine LES ist Vor­aus­set­zung, um als LEA­DER-Regi­on aner­kannt zu wer­den. „Mit die­sen Bewer­bun­gen soll die bis­he­ri­ge sehr erfolg­rei­che Regio­nal­ent­wick­lung, sowohl im Rhein­gau als auch im Unter­tau­nus fort­ge­setzt wer­den“, ergänzt Kili­an. Bei­de Ent­wick­lungs­stra­te­gien wur­den in einem brei­ten Betei­li­gungs­pro­zess unter Ein­be­zie­hung von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, Exper­ten, Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Kom­mu­nen und der Zivil­ge­sell­schaft erstellt.
„Die Erstel­lung der LES bot den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Chan­ce, sich in die Ent­wick­lung der Regi­on ein­zu­brin­gen und die­se maß­geb­lich zu beein­flus­sen. Denn sie sind es, die hier leben und wis­sen, was das Bes­te für ihre Regi­on ist“, betont der Land­rat. In der LES wer­den alle Berei­che von der Daseins­für­sor­ge über die Regio­nal­wirt­schaft und den Tou­ris­mus bis hin zu den Mög­lich­kei­ten eines nach­hal­ti­gen Kon­sum­ver­hal­tens betrach­tet und berück­sich­tigt. Ent­stan­den sind in bei­den Loka­len Ent­wick­lungs­stra­te­gien zukunfts­fä­hi­ge Kon­zep­te und Pro­jek­te zur Stär­kung der Wirt­schaft und des Tou­ris­mus, des regio­na­len Arbeits­markts, des sozia­len Net­zes und der kul­tu­rel­len Viel­falt. Dabei wur­den auch die unter­schied­li­chen Gege­ben­hei­ten in bei­den Regio­nen und die Regio­nal­ent­wick­lung deutlich.

Leucht­turm­pro­jek­te im Rhein­gau sind z.B. im Bereich Daseins­vor­sor­ge die Schaf­fung einer nach­hal­ti­gen, gene­ra­ti­ons­ge­rech­ten und zukunfts­ori­en­tier­ten Daseins­vor­sor­ge (Rhein­gau für Alle). Im Hand­lungs­feld wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung wird der Schwer­punkt auf die Schaf­fung einer Start-up-Zen­tra­le im Rhein­gau gelegt. Bei der Nah­erho­lung und dem Tou­ris­mus geht es um ein rhein­gau­wei­tes Kon­zept für Frei­zeit­we­ge und im Bereich Nach­hal­ti­ges Kon­sum­ver­hal­ten steht die Fort­füh­rung und Aus­deh­nung des Pro­jekts KLIANET (nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung im Wein­bau) sowie die Anpflan­zung alter Reb­sor­ten in Lorch im Vor­der­grund. Die LES für den Rhein­gau ist unter Loka­le Ent­wick­lungs­stra­te­gie (zukunft-rheingau.de) zu finden.

Die Leit­pro­jek­te im Tau­nus hei­ßen im Hand­lungs­feld Daseins­vor­sor­ge: „Wir brau­chen eine Schie­nen­an­bin­dung als star­kes Rück­grat im Zen­trum der Regi­on und den Auf­bau einer mobi­len Gesund­heits­ver­sor­gung in ein­zel­nen Orten“. Im Mit­tel­punkt der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung ste­hen die Unter­stüt­zung von Start-ups sowie Maß­nah­men gegen den Fach­kräf­te­man­gel. Im Tou­ris­mus sind der Aus­bau des ÖPNV zur bes­se­ren Erreich­bar­keit, die Schaf­fung wei­te­rer Ange­bo­te für hoch­wer­ti­ge Rad- und Wan­der­we­ge sowie eine Qua­li­täts­of­fen­si­ve in der Gas­tro­no­mie wich­ti­ge Ziel­set­zun­gen. Im Hand­lungs­feld Nach­hal­tig­keit und bewuss­tes Kon­sum­ver­hal­ten sind Pro­jek­te wie Unter­stüt­zung der Erzeu­ge­rin­nen und Erzeu­ger bei der Direkt­ver­mark­tung, wie Ange­bo­te zum Besuch bei direkt­ver­mark­ten­den Betrie­ben Leit­ge­dan­ken. Schu­li­sche Bil­dung und Pro­jek­te wie z.B. ein Kin­der­bau­ern­hof sind eben­falls genannt worden.

Zur LES für den Tau­nus geht es unter fol­gen­den Link: regionalmanagement-taunus.de.
Der Regi­on Rhein­gau ist es bereits zwei­mal gelun­gen, als LEA­DER-Regi­on aner­kannt zu wer­den. In der letz­ten För­der­pe­ri­ode wur­den zir­ka zwei Mil­lio­nen. Euro als För­der­mit­tel für öffent­li­che und pri­va­te Pro­jek­te in den Rhein­gau geholt. Der Pro­zess zur Ent­wick­lung der LES wur­de im Rhein­gau durch das Büro Bisch­off und Part­ner aus Lim­burg beglei­tet.
Die Bür­ger­be­tei­li­gung wur­de durch die Auf­takt­ver­an­stal­tung, eine Umfra­ge, zwei Work­shops sicher­ge­stellt. Alles in allem haben sich im Rhein­gau rund 500 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an dem Pro­zess beteiligt.

Auch der Unter­tau­nus war bereits LEA­DER-Regi­on In die­ser För­der­pe­ri­ode konn­ten dank LEADER Pro­jek­te För­der­maß­nah­men im Gesamt­vo­lu­men von etwa 7,5 Mil­lio­nen Euro umge­setzt wer­den. Hier betrug die För­der­sum­me bis­her rund 2,1 Mil­lio­nen Euro. Im Tau­nus wur­de die LES durch Exper­tin­nen und Exper­ten im Bereich Tou­ris­mus und Natur­park erar­bei­tet. Beglei­tet wur­de die­ser Pro­zess durch das Regio­nal­ma­nage­ment im Unter­tau­nus. Neben der Auf­takt­ver­an­stal­tung fan­den ein Fach­fo­rum, sowie zwei Befra­gun­gen, auch über kon­kre­te Pro­jek­te statt.

Am Auf­stel­lungs­pro­zess im Unter­tau­nus haben rund 1.400 Men­schen an dem Erstel­lungs­pro­zess betei­ligt. „Dies zeigt das gro­ße Inter­es­se und die Akzep­tanz an der Regio­nal­ent­wick­lung in bei­den Kreis­tei­len“, so Land­rat Kili­an abschließend.

Elek­tro Lind

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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