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Bür­ger­wald Tau­nus­stein: Magis­trat beschließt neu­es Waldkonzept

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„Bür­ger­wald in kom­mu­nal­po­li­ti­scher Ver­ant­wor­tung“ auf den Weg gebracht

Der Magis­trat hat einem neu­en Kon­zept für den Tau­nus­stei­ner Wald zuge­stimmt. Unter dem Titel „Bür­ger­wald in kom­mu­nal­po­li­ti­scher Ver­ant­wor­tung“ plant die Stadt Tau­nus­stein künf­tig in eige­ner Orga­ni­sa­ti­on eine natur­na­he Wald­be­wirt­schaf­tung sowie das Wild­tier­ma­nage­ment zu über­neh­men.  Für die Beglei­tung und Umset­zung des Kon­zepts soll eine Kom­mis­si­on auch mit fach­kun­di­gen Ein­woh­nern ein­ge­setzt werden.

Um Lösun­gen für die aktu­el­le und vor allem zukünf­ti­ge Wald­si­tua­ti­on zu ent­wi­ckeln, hat die Stadt­ver­wal­tung die Beth­mann-Wald­be­ra­tung beauf­tragt, ein Kon­zept für eine zukunfts­fä­hi­ge Wald­be­wirt­schaf­tung auf Basis eines Gut­ach­tens der Wohl­le­ben Wald­aka­de­mie zu ent­wi­ckeln. Emp­foh­len und zunächst vom Magis­trat beschlos­sen, ist die im Kon­zept vor­ge­schla­ge­ne Ein­füh­rung der natur­ge­mä­ßen Wald­be­wirt­schaf­tung, die Redu­zie­rung des jähr­li­chen Hieb­sat­zes für gesun­de Buchen um 50 Pro­zent – wor­aus die Auf­he­bung des Ein­schlag­stopps für gesun­de Buchen resul­tiert – sowie der Auf­he­bung des Hieb­sat­zes für Fich­ten. Zen­tra­les Ele­ment des Kon­zep­tes ist die Ver­schie­bung des Schwer­punk­tes weg von der Fokus­sie­rung auf den öko­no­mi­schen Nut­zungs­aspekt hin zu einer stär­ke­ren Gewich­tung der Schutz- und Erho­lungs­funk­ti­on des Wal­des. Um die­se Prio­ri­tä­ten­set­zung kon­se­quent ein­zu­hal­ten, will die Stadt künf­tig die natur­na­he Wald- und Jagd­wirt­schaft kon­se­quent in Eigen­re­gie umsetzen.

Beförs­te­rung, Bewirt­schaf­tung und Beja­gung in kom­mu­na­ler Organisation

Dem fol­gend über­nimmt die Stadt die Beförs­te­rung und Bewirt­schaf­tung durch eige­ne Revier­förs­ter ab 2024. Der­zeit wer­den die­se Auf­ga­ben von Hes­sen­forst als Dienst­leis­ter erbracht. Künf­tig aus­lau­fen­de Jagd­pacht­ver­trä­ge sol­len nicht ver­län­gert wer­den, um die Jagd neu orga­ni­sie­ren zu kön­nen. In das jagd­li­che Kon­zept sol­len ins­be­son­de­re ver­stärkt Tau­nus­stei­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit Jagd­schei­nen ein­ge­bun­den wer­den. Hin­ter­grund der Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Jagd sind die mas­si­ven Schä­den an jun­gen Bäu­men durch eine zu hohe Wildpopulation.

Zur Beglei­tung und Umset­zung des „Bür­ger­walds in kom­mu­nal­po­li­ti­scher Ver­ant­wor­tung“ soll eine Kom­mis­si­on auf Basis der Hes­si­schen Gemein­de­ord­nung bestehend aus dem Bür­ger­meis­ter, Mit­glie­dern des Gemein­de­vor­stan­des und Gemein­de­ver­tre­tern sowie fach­kun­di­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern gebil­det wer­den. Details dazu wer­den in den nächs­ten Wochen auf den Weg gebracht und durch die städ­ti­schen Gre­mi­en entschieden.

Ziel Stadt­wald als Öko­sys­tem für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen erhal­ten
Bür­ger­meis­ter San­dro Zeh­ner fasst den aktu­el­len Hand­lungs­druck zusam­men: „Wenn wir nicht heu­te ent­schlos­sen umden­ken und unse­re Wald­be­wirt­schaf­tung auf ein neu­es, soli­des Fun­da­ment stel­len, wer­den wir mit­tel­fris­tig immer mehr Wald ver­lie­ren und nur mit sehr hohen Inves­ti­tio­nen gegen­steu­ern kön­nen, um unse­ren Stadt­wald für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu erhal­ten“, so der Bür­ger­meis­ter. „Die Gut­ach­ten und Prü­fun­gen im Vor­feld haben gezeigt, dass es essen­ti­ell ist, dass wir als Stadt die Wald- und Wild­be­wirt­schaf­tung selbst orga­ni­sie­ren müs­sen, um die­sen Weg erfolg­reich gehen zu kön­nen“, so Zeh­ner. „Ein Bür­ger­wald in kom­mu­nal­po­li­ti­scher Ver­ant­wor­tung bedeu­tet genau das: Wir set­zen neue Prio­ri­tä­ten und neh­men die Umset­zung unse­rer Ideen und Zie­le von Anfang bis Ende in die Hand.“

Nach der gut­ach­ter­li­chen Beur­tei­lung des Zustan­des des Stadt­wal­des durch Wohl­le­bens Wald­aka­de­mie 2020 wur­de deut­lich, dass die gro­ße Tro­cken­heit in den Jah­ren 2018, 2019 und 2020 auch in Tau­nus­stein dazu geführt hat, dass die Fich­ten in wei­ten Tei­len unter der mas­si­ven Bor­ken­kä­fer­pla­ge abster­ben. Auch bei­spiels­wei­se die hei­mi­sche Buche steht unter gro­ßem Stress und zeigt bereits Schä­den. Das führt zu einem redu­zier­ten Wuchs­po­ten­ti­al und einem Ver­lust an Holz­vor­rat. Die 2017 beschlos­se­ne Forst­ein­rich­tung, die den Holz­ein­schlag für die kom­men­den Jah­re vor­gibt, ist mit den dama­li­gen Vor­ga­ben nicht mehr rea­li­sier­bar und muss ent­spre­chend ange­passt wer­den. Auf die nächs­ten zehn Jah­re sei laut Gut­ach­ten kein posi­ti­ves wirt­schaft­li­ches Jah­res­er­geb­nis im Stadt­wald zu erzielen.

Bereits in der Forst­ein­rich­tung 2017 wur­de die natur­ge­mä­ße Wald­be­wirt­schaf­tung zusam­men mit wei­te­ren Zie­len wie dem Arten- und Bio­top­schutz fest­ge­legt. Laut Gut­ach­ten ein alter­na­tiv­lo­ser Weg, den es jetzt kon­se­quent mit der Neu­jus­tie­rung zu beschrei­ten gilt. Die auch in Tau­nus­stein prak­ti­zier­ten flä­chi­gen Wie­der­auf­fors­tun­gen durch Anpflan­zung wer­den aus betriebs­wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten im Gut­ach­ten kri­tisch beur­teilt. Durch das Abster­ben der Fich­te und dem Ver­lust inner­halb kür­zes­ter Zeit von rund 40 Pro­zent des Tau­nus­stei­ner Wal­des, sei ein Anpflan­zen und vor allem der nach­hal­ti­ge Schutz der Jung­bäu­me vor Ver­biss in die­ser Grö­ßen­ord­nung nicht zu finan­zie­ren. Der Wald wird bei einer natur­ge­mä­ßen Bewirt­schaf­tung nicht sich selbst über­las­sen, son­dern durch geziel­te Ein­zel­ent­nah­me von Bäu­men statt groß­flä­chi­ger Ern­te und dem Vor­rang einer natür­li­chen Selbst­aus­saat statt Anpflan­zung bewirt­schaf­tet. Auch künf­tig wird der Tau­nus­stei­ner Stadt­wald bei­spiels­wei­se Brenn­holz für die eige­nen Bür­ger pro­du­zie­ren und vermarkten. 

Wild­ver­biss ver­ur­sacht hohe Schä­den und ver­hin­dert Natur­ver­jün­gung
Im neu­en Kon­zept ist ein kon­se­quen­tes Wild­ma­nage­ment ent­schei­dend, damit der Wald Chan­cen hat wie­der nach­zu­wach­sen. Rund 300.000 Euro Ver­mö­gens­scha­den ent­stün­den laut Gut­ach­ten min­des­tens allein durch Ver­biss des viel zu hohen Wild­be­stan­des im Stadt­wald. Groß­flä­chi­ge Ein­zäu­nung oder Schutz­hül­len bei Jung­bäu­men sei­en sehr kos­ten­in­ten­siv und auf der durch das Fich­ten­ster­ben rie­si­gen Flä­che kaum mög­lich. Deut­lich redu­zier­te Wild­be­stän­de sind nicht nur not­wen­dig für die Natur­ver­jün­gung in den Bestän­den, son­dern auch in der Ent­ste­hung einer blü­ten- und arten­rei­chen Kraut- und Strauch­schicht, die wie­der­um eine her­aus­ra­gen­de Rol­le für die Arten­viel­falt in der Insek­ten- und Vogel­welt dar­stellt. Nach­weis­lich füh­ren gerin­ge­re Wild­be­stän­de zu einer höhe­ren Baum­viel­falt und damit zu einem resis­ten­te­ren Wald.

Zeh­ner betont, dass die letz­ten Jah­re gezeigt hät­ten, wie ver­letz­lich der Wald sei und wel­che dras­ti­schen und unmit­tel­ba­ren Aus­wir­kun­gen die sich ver­än­dern­den kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen auch in Tau­nus­stein hät­ten. Bei­spiels­wei­se sei es wich­tig, Tot­holz auf bestimm­ten Flä­chen im Wald zu belas­sen sowohl, um bei Stark­re­gen­er­eig­nis­sen mehr Was­ser auf­zu­neh­men und damit Hoch­was­ser vor­zu­beu­gen als auch zur Küh­lung durch die Ver­duns­tung von gespei­cher­tem Was­ser. Zudem bie­te abge­stor­be­nes Holz Lebens­raum für Insek­ten, ande­re Tie­re und Pflan­zen und schüt­ze den Boden vor Austrocknung.

Mach- und finan­zier­ba­rer Plan für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen
Gegen­fi­nan­ziert wer­den die zusätz­li­chen Per­so­nal­kos­ten durch eige­ne Revier­förs­ter und der Weg­fall der Jagd­pacht durch die ein­ge­spar­ten Kos­ten der Beauf­tra­gung von Hes­sen­forst sowie den gerin­ge­ren Kos­ten für flä­chi­ge Auf­fors­tun­gen und den damit ver­bun­de­nen Schutz­maß­nah­men. Zeh­ner macht deut­lich, dass der Weg zu einer nach­hal­ti­gen Wald­be­wirt­schaf­tung lang sei: „Wir haben uns nach der zu erwar­ten­den aber ernüch­tern­den Beur­tei­lung des Zustan­des unse­res Wal­des umfas­send bera­ten las­sen und jetzt einen mach- und finan­zier­ba­ren Plan vor­ge­legt. Aber es sind noch vie­le Fra­gen zu klä­ren und sicher­lich auch vie­le Hür­den zu neh­men, bis er Rea­li­tät wer­den kann“, so Zeh­ner. „Wir wol­len die­sen Weg zu einem nach­hal­ti­gen Bür­ger­wald gemein­sam mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die­ser Stadt gehen – für ein Tau­nus­stein, das auch für unse­re Enkel­kin­der eine Stadt im Grü­nen ist.“

Über die Hälf­te der Flä­che Tau­nus­steins besteht aus Wald. 37 Pro­zent davon – 2534 Hekt­ar – sind im Besitzt der Stadt, der Rest ist Staatswald. 

Nach dem jetzt erfolg­ten Beschluss im Magis­trat, wird das Vor­ha­ben zunächst im Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Umwelt und Mobi­li­tät bera­ten und final der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung am 25. Novem­ber zur Ent­schei­dung vorgelegt.

www.elektro-lind.de

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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Lan­des­mit­tel für Ten­nis-Club Eltville

Die Lan­des­re­gie­rung unter­stützt erneut die Ver­eins­ar­beit des Ten­nis­clubs Rot-Weiß Elt­ville e.V. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per mit­teilt, hat der Hes­si­sche...

Allgemein

ÖPNV im Idstei­ner Land wird deut­lich verbessert

Klei­ne Kreis­quer­ver­bin­dung Linie 250 ver­bin­det schnell und ohne Umstieg Aar­ber­ge­ner Bereich mit Idstei­ner Land Die Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft mbH (RTV) wird zum Fahr­plan­wech­sel...

Lokal

Rezes­si­on in Deutsch­land nur aufgeschoben 

Der Kauf­kraft­schwund, die enor­me Unsi­cher­heit infol­ge von Ukrai­ne-Krieg, Ener­gie­kri­se und Covid-Pan­de­mie, der Zins­an­stieg und die schwa­che Welt­wirt­schaft belas­ten die Kon­junk­tur...