Lokal
Bürgerwald Taunusstein: Magistrat beschließt neues Waldkonzept

„Bürgerwald in kommunalpolitischer Verantwortung“ auf den Weg gebracht
Der Magistrat hat einem neuen Konzept für den Taunussteiner Wald zugestimmt. Unter dem Titel „Bürgerwald in kommunalpolitischer Verantwortung“ plant die Stadt Taunusstein künftig in eigener Organisation eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie das Wildtiermanagement zu übernehmen. Für die Begleitung und Umsetzung des Konzepts soll eine Kommission auch mit fachkundigen Einwohnern eingesetzt werden.
Um Lösungen für die aktuelle und vor allem zukünftige Waldsituation zu entwickeln, hat die Stadtverwaltung die Bethmann-Waldberatung beauftragt, ein Konzept für eine zukunftsfähige Waldbewirtschaftung auf Basis eines Gutachtens der Wohlleben Waldakademie zu entwickeln. Empfohlen und zunächst vom Magistrat beschlossen, ist die im Konzept vorgeschlagene Einführung der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, die Reduzierung des jährlichen Hiebsatzes für gesunde Buchen um 50 Prozent – woraus die Aufhebung des Einschlagstopps für gesunde Buchen resultiert – sowie der Aufhebung des Hiebsatzes für Fichten. Zentrales Element des Konzeptes ist die Verschiebung des Schwerpunktes weg von der Fokussierung auf den ökonomischen Nutzungsaspekt hin zu einer stärkeren Gewichtung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Um diese Prioritätensetzung konsequent einzuhalten, will die Stadt künftig die naturnahe Wald- und Jagdwirtschaft konsequent in Eigenregie umsetzen.
Beförsterung, Bewirtschaftung und Bejagung in kommunaler Organisation
Dem folgend übernimmt die Stadt die Beförsterung und Bewirtschaftung durch eigene Revierförster ab 2024. Derzeit werden diese Aufgaben von Hessenforst als Dienstleister erbracht. Künftig auslaufende Jagdpachtverträge sollen nicht verlängert werden, um die Jagd neu organisieren zu können. In das jagdliche Konzept sollen insbesondere verstärkt Taunussteiner Bürgerinnen und Bürger mit Jagdscheinen eingebunden werden. Hintergrund der Neuorganisation der Jagd sind die massiven Schäden an jungen Bäumen durch eine zu hohe Wildpopulation.
Zur Begleitung und Umsetzung des „Bürgerwalds in kommunalpolitischer Verantwortung“ soll eine Kommission auf Basis der Hessischen Gemeindeordnung bestehend aus dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und Gemeindevertretern sowie fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern gebildet werden. Details dazu werden in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht und durch die städtischen Gremien entschieden.
Ziel Stadtwald als Ökosystem für künftige Generationen erhalten
Bürgermeister Sandro Zehner fasst den aktuellen Handlungsdruck zusammen: „Wenn wir nicht heute entschlossen umdenken und unsere Waldbewirtschaftung auf ein neues, solides Fundament stellen, werden wir mittelfristig immer mehr Wald verlieren und nur mit sehr hohen Investitionen gegensteuern können, um unseren Stadtwald für künftige Generationen zu erhalten“, so der Bürgermeister. „Die Gutachten und Prüfungen im Vorfeld haben gezeigt, dass es essentiell ist, dass wir als Stadt die Wald- und Wildbewirtschaftung selbst organisieren müssen, um diesen Weg erfolgreich gehen zu können“, so Zehner. „Ein Bürgerwald in kommunalpolitischer Verantwortung bedeutet genau das: Wir setzen neue Prioritäten und nehmen die Umsetzung unserer Ideen und Ziele von Anfang bis Ende in die Hand.“
Nach der gutachterlichen Beurteilung des Zustandes des Stadtwaldes durch Wohllebens Waldakademie 2020 wurde deutlich, dass die große Trockenheit in den Jahren 2018, 2019 und 2020 auch in Taunusstein dazu geführt hat, dass die Fichten in weiten Teilen unter der massiven Borkenkäferplage absterben. Auch beispielsweise die heimische Buche steht unter großem Stress und zeigt bereits Schäden. Das führt zu einem reduzierten Wuchspotential und einem Verlust an Holzvorrat. Die 2017 beschlossene Forsteinrichtung, die den Holzeinschlag für die kommenden Jahre vorgibt, ist mit den damaligen Vorgaben nicht mehr realisierbar und muss entsprechend angepasst werden. Auf die nächsten zehn Jahre sei laut Gutachten kein positives wirtschaftliches Jahresergebnis im Stadtwald zu erzielen.
Bereits in der Forsteinrichtung 2017 wurde die naturgemäße Waldbewirtschaftung zusammen mit weiteren Zielen wie dem Arten- und Biotopschutz festgelegt. Laut Gutachten ein alternativloser Weg, den es jetzt konsequent mit der Neujustierung zu beschreiten gilt. Die auch in Taunusstein praktizierten flächigen Wiederaufforstungen durch Anpflanzung werden aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Gutachten kritisch beurteilt. Durch das Absterben der Fichte und dem Verlust innerhalb kürzester Zeit von rund 40 Prozent des Taunussteiner Waldes, sei ein Anpflanzen und vor allem der nachhaltige Schutz der Jungbäume vor Verbiss in dieser Größenordnung nicht zu finanzieren. Der Wald wird bei einer naturgemäßen Bewirtschaftung nicht sich selbst überlassen, sondern durch gezielte Einzelentnahme von Bäumen statt großflächiger Ernte und dem Vorrang einer natürlichen Selbstaussaat statt Anpflanzung bewirtschaftet. Auch künftig wird der Taunussteiner Stadtwald beispielsweise Brennholz für die eigenen Bürger produzieren und vermarkten.
Wildverbiss verursacht hohe Schäden und verhindert Naturverjüngung
Im neuen Konzept ist ein konsequentes Wildmanagement entscheidend, damit der Wald Chancen hat wieder nachzuwachsen. Rund 300.000 Euro Vermögensschaden entstünden laut Gutachten mindestens allein durch Verbiss des viel zu hohen Wildbestandes im Stadtwald. Großflächige Einzäunung oder Schutzhüllen bei Jungbäumen seien sehr kostenintensiv und auf der durch das Fichtensterben riesigen Fläche kaum möglich. Deutlich reduzierte Wildbestände sind nicht nur notwendig für die Naturverjüngung in den Beständen, sondern auch in der Entstehung einer blüten- und artenreichen Kraut- und Strauchschicht, die wiederum eine herausragende Rolle für die Artenvielfalt in der Insekten- und Vogelwelt darstellt. Nachweislich führen geringere Wildbestände zu einer höheren Baumvielfalt und damit zu einem resistenteren Wald.
Zehner betont, dass die letzten Jahre gezeigt hätten, wie verletzlich der Wald sei und welche drastischen und unmittelbaren Auswirkungen die sich verändernden klimatischen Bedingungen auch in Taunusstein hätten. Beispielsweise sei es wichtig, Totholz auf bestimmten Flächen im Wald zu belassen sowohl, um bei Starkregenereignissen mehr Wasser aufzunehmen und damit Hochwasser vorzubeugen als auch zur Kühlung durch die Verdunstung von gespeichertem Wasser. Zudem biete abgestorbenes Holz Lebensraum für Insekten, andere Tiere und Pflanzen und schütze den Boden vor Austrocknung.
Mach- und finanzierbarer Plan für künftige Generationen
Gegenfinanziert werden die zusätzlichen Personalkosten durch eigene Revierförster und der Wegfall der Jagdpacht durch die eingesparten Kosten der Beauftragung von Hessenforst sowie den geringeren Kosten für flächige Aufforstungen und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen. Zehner macht deutlich, dass der Weg zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung lang sei: „Wir haben uns nach der zu erwartenden aber ernüchternden Beurteilung des Zustandes unseres Waldes umfassend beraten lassen und jetzt einen mach- und finanzierbaren Plan vorgelegt. Aber es sind noch viele Fragen zu klären und sicherlich auch viele Hürden zu nehmen, bis er Realität werden kann“, so Zehner. „Wir wollen diesen Weg zu einem nachhaltigen Bürgerwald gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt gehen – für ein Taunusstein, das auch für unsere Enkelkinder eine Stadt im Grünen ist.“
Über die Hälfte der Fläche Taunussteins besteht aus Wald. 37 Prozent davon – 2534 Hektar – sind im Besitzt der Stadt, der Rest ist Staatswald.
Nach dem jetzt erfolgten Beschluss im Magistrat, wird das Vorhaben zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität beraten und final der Stadtverordnetenversammlung am 25. November zur Entscheidung vorgelegt.


Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de