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Illegale Abwasserentsorgung durch die Gemeinde Hohenstein? Bürgermeister Bauer tut nichts!

Droht der Gemeinde Hohenstein ein neuer haushaltspolitischer Super-Gau durch die Untätigkeit des Bürgermeisters?
Die Gemeinde Hohenstein betreibt in Breithardt, Burg Hohenstein, Holzhausen über Aar, Strinz-Margarethä und Hennethal insgesamt fünf eigene Kläranlagen. Das Abwasser aus Steckenroth wird in Breithardt behandelt; Born ist an eine gemeinsame Kläranlage der Stadt Bad Schwalbach angeschlossen. Das in den Kläranlagen behandelte Abwasser wird in Bäche eingeleitet und so dem natürlichen Wasserkreislauf übergeben. Zum Betrieb der Kläranlagen ist deshalb zwingend eine Einleitgenehmigung durch die Untere Wasserbehörde notwendig. Darin werden Grenzwerte für die im behandelten Abwasser verbleibenden Schadstoffe festgelegt.
Von den fünf Kläranlagen der Gemeinde hat nach dem aktuell bekannten Stand nur die Kläranlage Burg Hohenstein eine gültige Einleitgenehmigung (bis 21.12.2024). Demnach wird aus den anderen vier Kläranlagen (Hennethal seit 01.01.2018, Strinz-Margarethä seit 01.01.2019, Breithardt und Holzhausen über Aar seit dem 01.01.2021) illegal Abwasser in die Hohensteiner Bäche eingeleitet!
Die CDU-Fraktion hat hier zuletzt Anfang Juni eine schriftliche Anfrage eingereicht. Unter anderem wird darin um Auskunft gebeten, wie die aktuelle Genehmigungslage dieser vier Kläranlagen ist, ob die Untere Wasserbehörde ggf. vorläufige Genehmigungen erteilt oder Auflagen gemacht hat, und welche Konsequenzen die illegale Abwasserbeseitigung für die Gemeinde hat. Der Bürgermeister ist gesetzlich verpflichtet darauf zu antworten. Üblicherweise erfolgt die Antwort zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung (hier am 28.06.2021). Der Bürgermeister hat die Anfrage jedoch nicht bearbeitet und in der Sitzung nur erklärt, er habe in den zweieinhalb Wochen seit dem Eingang der Anfrage keine Zeit dafür gehabt. Noch in der Sitzung hat ihn Sebastian Willsch, der Vorsitzende des zuständigen Wirtschaftsausschusses, darum gebeten, den Gemeindevertretern in einem ersten Schritt wenigstens die Genehmigungen und den Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde in den folgenden Tagen zur Verfügung zu stellen. Immerhin müsse man dafür noch keine Antwort verfassen, sondern nur die ohnehin vorliegenden Dokumente per E‑Mail verschicken.
Bis heute – mehr als zwei Monate nach der Anfrage – hat der Bürgermeister den Gemeindevertretern nicht ein einziges Dokument zur Verfügung gestellt, geschweige denn die Anfrage vollumfänglich beantwortet. Man sollte meinen, dass dem Bürgermeister in einer so heiklen Angelegenheit daran gelegen sein müsste, den Vorwurf der illegalen Abwasserentsorgung so schnell wie möglich zu entkräften. Das wäre ja durch eine einfache E‑Mail innerhalb weniger Minuten möglich. „Daniel Bauer informiert uns nicht eigenständig über die Genehmigungslage der Kläranlage. Dass er nun selbst auf unsere explizite Frage hin über zwei Monate lang schweigt, macht uns große Sorgen. Hier drohen saftige Strafzahlungen, die die Gemeinde in ihrer überaus angespannten Haushaltslage direkt in den Bankrott treiben würden. Auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Rathaus sind derzeit nicht auszuschließen“, zeigt sich der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Sebastian Willsch höchst besorgt.
Kläranlagen-Neubau: Drei Jahre Stillstand
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Kläranlagen plant die Gemeinde Hohenstein schon seit 2014 den Neubau einer modernen zentralen Kläranlage. Diese soll die bisherigen gemeindlichen Kläranlagen Breithardt, Holzhausen über Aar, Strinz-Margarethä und Hennethal ersetzen. Diese neue Kläranlage soll entweder auf Breithardter Gemarkung oder in Strinz-Margarethä entstehen. Das hat die Gemeindevertretung bereits 2018 beschlossen. Sie hat damit Bürgermeister Daniel Bauer beauftragt, die beiden potentiellen Standorte vertieft auf ihre Eignung zu untersuchen und zu vergleichen. Seitdem herrscht trotz gebotener Eile Stillstand. Eine Zeitleiste:
- 2014: Bürgermeister Daniel Bauer wird darüber informiert, dass die Anforderungen an das geklärte Abwasser angepasst werden. Die schon mehrfach verlängerte und am 31.12.2017 auslaufenden Genehmigungen der Kläranlagen Strinz-Margarethä und Hennethal würden demnach nicht mehr mit den bestehenden Grenzwerten verlängert, sodass die Kläranlagen ertüchtigt oder ersetzt werden müssten.
- 2014–2016: Abstimmungen zwischen der Gemeinde Hohenstein, den Nachbarkommunen, dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Regierungspräsidium Darmstadt.
- 2016: Die Untere Wasserbehörde verlängert die Genehmigung für die Kläranlage Strinz-Margarethä ausnahmsweise bis zum 31.12.2017
- Herbst 2016: Bürgermeister Daniel Bauer informiert die Gemeindevertreter erstmals über die prekäre Situation und stellt Pläne für eine neue zentrale Kläranlage und einen zentralen Hochbehälter vor.
- 30.11.2017: Die Untere Wasserbehörde verlängert die Genehmigung für die Kläranlage Strinz-Margarethä abermals ausnahmsweise bis zum 31.12.2017 – diesmal mit der Maßgabe, bis zum 28.02.2018 eine ausgearbeitete Planung zu den geplanten Maßnahmen und bis zum 30.06.2018 eine Leitfadenbetrachtung vorzulegen. Zudem habe die Untere Wasserbehörde – so berichtet Bürgermeister Daniel Bauer den Gemeindevertretern auf eine Anfrage der CDU-Fraktion – die Gemeinde Hohenstein im Rahmen einer Rücksprache vom 22.01.2018 aufgefordert, „bis zum April 2018 verbindliche Ergebnisse über eine übergreifende Lösung der Abwasserbehandlung in der Gemeinde Hohenstein vorzulegen.“ Darüber, ob dies geschehen ist, gibt Daniel Bauer entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung bis heute keine Auskunft.
- 15.02.2018: Die Gemeindevertretung beschließt, eine zentrale Kläranlage zu bauen. Sie beauftragt Bauer, „die potentiellen Klaranlagenstandorte Breithardt und Strinz-Margarethä […] hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, Immissionsbelastung und Zukunftsfähigkeit tiefer [zu untersuchen] und eine Vorzugsvariante [zu empfehlen].“
- 03.09.2018: Nachdem noch immer keine Empfehlung des Bürgermeisters vorliegt, erneuert die Gemeindevertretung ihren Beschluss und konkretisiert den Auftrag zum Standortvergleich: Es sollen Leitfaden-Immissionsbetrachtungen, Schmutzfrachtsimulationsberechnungen und artenschutzrechtliche Gutachten für beide potentiellen Standorte erstellt werden.
- 22.06.2020: Nach zwei Jahren legt Daniel Bauer eine Flora-Fauna-Untersuchung zu den beiden potenziellen Standorten vor. Allerdings wurden weder Leitfaden-Immissionsbetrachtungen noch Schmutzfrachtsimulationsberechnungen erstellt oder auch nur beauftragt. Die Gemeindevertretung verweist die Angelegenheit deshalb an ihn zurück.
- 10.06.2021: Nach einem weiteren Jahr ohne erkennbare Aktivitäten des Bürgermeisters und ohne neue Informationen, reicht die CDU-Fraktion eine offizielle Anfrage an Daniel Bauer ein. Der ist seitdem abgetaucht.


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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de