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Agri-Pho­to­vol­ta­ik: bes­se­re Chan­cen für klei­ne­re Anlagen

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Der Deut­sche Bau­ern­ver­band (DBV), das Fraun­ho­fer-Insti­tut für Sola­re Ener­gie­sys­te­me ISE und die Hoch­schu­le für öffent­li­che Ver­wal­tung Kehl begrü­ßen vor dem Hin­ter­grund der 2023 in Kraft tre­ten­den EEG-Novel­le in einem gemein­sa­men Posi­ti­ons­pa­pier die stär­ke­re För­de­rung der Agri-Pho­to­vol­ta­ik — kurz Agri-PV — im Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG). Durch die Geset­zes­no­vel­le ist es zukünf­tig mög­lich, im Rah­men der Regel­aus­schrei­bun­gen des EEG eine Ein­spei­se­ver­gü­tung für Strom aus PV-Anla­gen auf land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen zu erhal­ten. Um der noch jun­gen Tech­no­lo­gie zum Durch­bruch zu ver­hel­fen, sei wei­ter­hin eine ziel­ge­rich­te­te­re För­de­rung hoch auf­ge­stän­der­ter Agri-PV und Ver­ein­fa­chun­gen der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für den Bau von Agri-PV-Anla­gen nötig.

Das Poten­zi­al der Tech­no­lo­gie ist groß: Wür­den die in Deutsch­land bis 2030 geplan­ten Frei­flä­chen­an­la­gen von 80.000 Hekt­ar zur Hälf­te als hoch auf­ge­stän­der­te Agri-PV errich­tet, könn­ten damit im Durch­schnitt cir­ca 30.000 Tera­watt­stun­den Strom jähr­lich erzeugt wer­den. “Agri-PV kann zukünf­tig sicher­lich ein wich­ti­ger Bau­stein für die Ener­gie­wen­de wer­den. Vie­le Land­wir­tin­nen und Land­wir­te sehen in Agri-PV eine gute Mög­lich­keit, erneu­er­ba­re Ener­gien mit Land­wirt­schaft zu ver­ei­nen”, sagt Udo Hem­mer­ling, stell­ver­tre­ten­der Gene­ral­se­kre­tär des DBV. Die Poli­tik muss Rah­men­be­din­gun­gen schaf­fen, die auch klei­ne­re Agri-PV-Anla­gen wirt­schaft­lich attrak­tiv machen und den Land­wirt­schafts­be­trie­ben ermög­li­chen, sie selbst zu betreiben.”

Der DBV, das Fraun­ho­fer ISE und die Hoch­schu­le Kehl emp­feh­len daher, dass auch hoch auf­ge­stän­der­te Agri-PV-Anla­gen, die nach dem EEG nicht aus­schrei­bungs­pflich­tig sind, eine Tech­no­lo­gie­prä­mie erhal­ten kön­nen. Vor der Aus­schrei­bungs­pflicht befreit sind grund­sätz­lich Anla­gen mit weni­ger als ein Mega­watt Nenn­leis­tung, im Fal­le von Bür­ger­en­er­gie­ge­sell­schaf­ten liegt die Gren­ze sogar bei 6 Mega­watt Nennleistung.

Ins­be­son­de­re klei­ne Anla­gen ermög­li­chen, dass Land­wirt­schafts­be­trie­be selbst Eigen­tü­mer und Betrei­ber der Anla­gen sein kön­nen. Die not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen kön­nen von ihnen leich­ter gestemmt werden.

Ein wei­te­res Hin­der­nis für die Aus­schöp­fung des vol­len Poten­zi­als von Agri-PV stellt die unkla­re Rechts­la­ge in Bezug auf die Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren dar. “Da Agri-PV-Anla­gen im Außen­raum gebaut wer­den, ist in aller Regel die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans durch die ört­li­che Kom­mu­ne not­wen­dig. Oft muss hier­für zunächst der Flä­chen­nut­zungs­plan geän­dert wer­den. Die­se Ver­fah­ren neh­men enorm viel Zeit in Anspruch und ver­zö­gen damit den Mark­t­hoch­lauf der Agri-PV”, sagt Prof. Dr. Micha­el Frey, Pro­fes­sor für Rechts- und Kom­mu­nal­wis­sen­schaf­ten an der Hoch­schu­le Kehl. Um den Aus­bau von Erneu­er­ba­ren Ener­gien vor­an­zu­brin­gen, emp­feh­len der DBV, das Fraun­ho­fer ISE und die Hoch­schu­le Kehl, klei­ne­re Anla­gen, die in einem räum­lich-funk­tio­na­len Zusam­men­hang zum land­wirt­schaft­li­chen Betrieb ste­hen oder der gar­ten­bau­li­chen Erzeu­gung die­nen, zu pri­vi­le­gie­ren. Die­se Art von Anla­gen ist für eine Viel­zahl von land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben attrak­tiv, um den schnel­len Ein­stieg in Agri-PV zu realisieren.

Für gro­ße hoch auf­ge­stän­der­te Agri-PV-Anla­gen besteht im Rah­men der Regel­aus­schrei­bun­gen des EEG zukünf­tig zusätz­lich ein Anspruch auf eine Prä­mie in Höhe von 1,2 Cent pro Kilo­watt­stun­de, um die Mehr­kos­ten für die auf­wän­di­ge­re Unter­kon­struk­ti­on zu berück­sich­ti­gen. “Wir begrü­ßen eine spe­zi­el­le För­de­rung hoch auf­ge­stän­der­ter Anla­gen, weil die­se beson­de­re Syn­er­gien ver­spre­chen, wie zum Bei­spiel Schutz vor Hagel, Stark­re­gen oder auch zu viel Son­ne”, sagt Max Tromms­dorff, Grup­pen­lei­ter Agri-Pho­to­vol­ta­ik am Fraun­ho­fer ISE. Zwei­fel bestehen jedoch an der Effi­zi­enz und Ziel­ge­nau­ig­keit einer fixen Prä­mie. “Die aktu­ell stark schwan­ken­den Stahl­prei­se machen es prak­tisch unmög­lich, die Mehr­kos­ten für die Unter­kon­struk­ti­on hoch auf­ge­stän­der­ter Anla­gen exakt vor­her­zu­sa­gen. Nach unse­rer Ein­schät­zung wären des­halb eige­ne Zuschlags­vo­lu­mi­na für hoch auf­ge­stän­der­te Agri-PV geeig­ne­ter als eine fixe Prä­mie im Rah­men der EEG-Aus­schrei­bun­gen.” Dadurch kön­ne eine Über­för­de­rung ver­mie­den und ein nen­nens­wer­ter Aus­bau hoch auf­ge­stän­der­ter Agri-PV-Anla­gen sicher­ge­stellt werden.

In der im Janu­ar 2023 in Kraft tre­ten­den Novel­le des EEG wur­den in Deutsch­land bereits wich­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen für den zukünf­ti­gen Mark­t­hoch­lauf der Agri-Pho­to­vol­ta­ik auf den Weg gebracht. So ist es zukünf­tig mög­lich, im Rah­men der Regel­aus­schrei­bun­gen des EEG eine Ein­spei­se­ver­gü­tung für Strom aus PV-Anla­gen auf land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen zu erhal­ten. Gleich­zei­tig soll bezüg­lich der EU-Direkt­zah­lun­gen ab 2023 ein gesetz­li­cher Anspruch auf 85 Pro­zent der flä­chen­be­zo­ge­nen Zah­lun­gen bestehen.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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