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Zwei Drit­tel der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men von gestie­ge­nen Ener­gie­prei­se betroffen 

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Fast zwei Drit­tel aller klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men in Deutsch­land sehen sich aktu­ell von gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten betrof­fen. Das zeigt eine von KfW Rese­arch Anfang Sep­tem­ber 2022 durch­ge­führ­te Son­der­be­fra­gung auf Basis des reprä­sen­ta­ti­ven KfW-Mit­tel­stand­spa­nels. Gegen­über Mai 2022 hat sich der Anteil der Mit­tel­ständ­ler, die den Preis­an­stieg bei Ener­gie spü­ren, damit um rund 7 Pro­zent­punk­te auf 62 % erhöht.
 
Ein Groß­teil der Unter­neh­men sieht sich jedoch in der Lage, die Ener­gie­kos­ten auf dem Niveau von Anfang Sep­tem­ber auch dau­er­haft zu schul­tern. Im Ver­gleich zum Früh­som­mer hat sich damit trotz der wei­ter gestie­ge­nen Ener­gie­prei­se wenig an der Ein­schät­zung der Unter­neh­men geän­dert. So stel­len die Ener­gie­kos­ten der­zeit wei­ter für rund die Hälf­te aller Mit­tel­ständ­ler (53 %; Mai 2022: 51 %) eine Mehr­be­las­tung dar, die sie nach eige­ner Ein­schät­zung aber abfe­dern kön­nen – auch lang­fris­tig. Bei rund 13 % (Mai 2022: 16 %) aller Mit­tel­ständ­ler fal­len die Ener­gie­kos­ten kaum ins Gewicht, die Fra­ge nach der Trag­bar­keit stellt sich für die­se Unter­neh­men bis­lang nicht. Eben­falls rund 13 % (Mai 2022: 14 %) aller Mit­tel­ständ­ler erle­ben in den aktu­ell hohen Ener­gie­kos­ten dage­gen eine erheb­li­che Mehr­be­las­tung, die – soll­te sie dau­er­haft auf dem Niveau von Sep­tem­ber 2022 blei­ben oder wei­ter zuneh­men – das Unter­neh­men finan­zi­ell über­for­dern wür­de. Dass das The­ma Ener­gie­kos­ten und auch die gesamt­wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung einer hohen Unsi­cher­heit unter­lie­gen, zeigt sich in einem Anteil von 21 % der Unter­neh­men, die der­zeit nicht abschät­zen kön­nen, ob die gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten lang­fris­tig trag­bar sein wer­den.
 
Ein wesent­li­cher Grund dafür, dass die gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten von der Mehr­heit der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men als trag­bar betrach­tet wer­den, liegt dar­in, dass Ener­gie­kos­ten bis­lang für die Brei­te der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in Deutsch­land nicht so stark ins Gewicht fie­len. Vor Beginn des Ukrai­ne-Kriegs und der Ener­gie­kri­se mach­ten sie bei mehr als drei Vier­tel der 3,8 Mil­lio­nen Mit­tel­ständ­ler weni­ger als 10 % der Gesamt­kos­ten aus, bei jedem zwei­ten Unter­neh­men sogar weni­ger als 5 %. Dies zei­gen aktu­el­le Vor­ab­er­geb­nis­se aus dem neu­en KfW-Mit­tel­stand­spa­nel, das Ende Okto­ber 2022 ver­öf­fent­licht wird. Der Anteil der für Ener­gie anfal­len­den Kos­ten ist dem­nach seit 2017 gestie­gen: Vor fünf Jah­ren hat­ten noch neun von zehn Mit­tel­ständ­lern Ener­gie­kos­ten­an­tei­le von unter 10 %. Damit lie­gen die Ener­gie­kos­ten­an­tei­le 2021 höher als 2017, aber auf einem zum Jahr 2013 ver­gleich­ba­ren Niveau. Auch in der Sum­me sind die Ener­gie­kos­ten zuletzt gestie­gen: Im Jahr 2017 hat­te die Hälf­te aller Unter­neh­men jähr­li­che Ener­gie­kos­ten von maxi­mal 4.000 EUR. Im Jahr 2021 lag die­ser Wert bei 9.000 EUR.
 
Die aktu­el­le Dis­kus­si­on bezüg­lich der Ener­gie­kos­ten dreht sich stark um die Ent­wick­lung der Gas­prei­se. Um die Gas­ab­hän­gig­keit des deut­schen Mit­tel­stands bes­ser ein­schät­zen zu kön­nen, hat KfW Rese­arch in der Son­der­be­fra­gung im Sep­tem­ber nach­ge­fragt, wo genau bei klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men Gas zum Ein­satz kommt. In der Gesamt­sicht spielt Gas für die mit­tel­stän­di­sche Wirt­schaft dem­nach vor allem bei der Behei­zung von Betriebs­ge­bäu­den und Büros eine wich­ti­ge Rol­le: Die Hälf­te der Unter­neh­men (49 %) gibt hier eine sehr star­ke oder star­ke Abhän­gig­keit an. Dar­über hin­aus kommt Gas ver­gleichs­wei­se häu­fig als Kraft­stoff zum Betrieb von (Nutz-)Fahrzeugen zum Ein­satz: 15 % aller mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men sehen hier eine hohe Abhän­gig­keit. Von gerin­ger Rele­vanz in der Gesamt­heit des Mit­tel­stands (2 %) ist Gas als Ener­gie­trä­ger zur Erzeu­gung von Pro­zess­wär­me, die zum Bei­spiel für tech­ni­sche Pro­zes­se wie Trock­nen, Schmel­zen oder Dampf­erzeu­gung not­wen­dig ist. Das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be nimmt hier jedoch eine Son­der­rol­le ein: 13 % der Fir­men die­ses Wirt­schafts­be­reichs hän­gen bei der Erzeu­gung von Pro­zess­wär­me sehr stark oder stark vom Gas ab.
 
Der allei­ni­ge Blick auf agg­re­gier­te Ent­wick­lun­gen des gesam­ten Mit­tel­stands greift daher in der aktu­el­len Debat­te um die Betrof­fen­heit von Ener­gie­kos­ten­er­hö­hun­gen und Trag­bar­keit der aktu­el­len Ener­gie­prei­se zu kurz. Das Gesamt­la­ge­bild für den Mit­tel­stand wird struk­tu­rell von Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men bestimmt, die 2,92 Mil­lio­nen der ins­ge­samt 3,8 Mil­lio­nen klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men in Deutsch­land stel­len. Das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be hat nur einen Anteil von 5,8 % an der Zahl aller Unter­neh­men, ver­eint jedoch einen deut­lich über­pro­por­tio­na­len Anteil aller Erwerbs­tä­ti­gen, Umsät­ze und Inves­ti­tio­nen des Mit­tel­stands auf sich und ver­dient damit beson­de­re Auf­merk­sam­keit. Dort sind natur­ge­mäß auch die rund 29.000 Unter­neh­men mit ener­gie­in­ten­si­ver Pro­duk­ti­on ver­or­tet, wie etwa das Papier­ge­wer­be oder die Metall­erzeu­gung und ‑ver­ar­bei­tung. Die­se Unter­neh­men sind gegen­wär­tig beson­ders belas­tet. Die Aus­wir­kun­gen, soll­ten eine Viel­zahl gera­de die­ser Unter­neh­men in eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge gera­ten, wären ent­spre­chend enorm.
 
„Noch zeigt der Groß­teil der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men brei­te Schul­tern. Die in der Brei­te bis­lang eher gerin­gen Ener­gie­kos­ten­an­tei­le und die hohe Anpas­sungs­fä­hig­keit mil­dern die Fol­gen stark stei­gen­der Ener­gie­prei­se für den Mit­tel­stand ab. Vie­le Unter­neh­men kön­nen die eige­ne Belas­tung auch dadurch min­dern, dass sie einen Teil der Kos­ten­stei­ge­run­gen an ihre Kun­den wei­ter­ge­ben,“ sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Die­ses Ergeb­nis darf jedoch nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass die Preis­er­hö­hun­gen auf den Ener­gie­märk­ten bis Anfang Sep­tem­ber 2022 noch nicht im vol­len Umfang auf die Unter­neh­men durch­ge­schla­gen haben. Die gro­ße Preis­wel­le dürf­te mit dem Aus­lau­fen lang­fris­ti­ger Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge und Preis­bin­dun­gen in den kom­men­den Mona­ten erst noch anrol­len“. Gleich­zei­tig gebe es auch heu­te schon einen nen­nens­wer­ten Anteil von Mit­tel­ständ­lern, der sich durch dau­er­haft hohe Ener­gie­kos­ten finan­zi­ell über­for­dert sieht. Sei deren Geschäfts­mo­dell nicht mehr trag­bar, kön­ne sich dies auch auf nach­ge­la­ger­te Stu­fen der Wert­schöp­fungs­ket­te aus­wir­ken. „Eine Ent­las­tung der von den hohen Ener­gie­prei­sen beson­ders betrof­fe­nen Unter­neh­men ist not­wen­dig, um die Wirt­schaft zu sta­bi­li­sie­ren. Das drit­te Ent­las­tungs­pa­ket wirkt in die Rich­tung. Dar­über hin­aus braucht es ver­stärk­te Anrei­ze für Inves­ti­tio­nen in Ener­gie­ef­fi­zi­enz und den Aus­bau der erneu­er­ba­ren. Ohne ver­stärk­te Inves­ti­tio­nen zur Erschlie­ßung alter­na­ti­ver Ener­gien und zur Sen­kung des Ener­gie­ver­brauchs bleibt die Abhän­gig­keit von Lie­fe­ran­ten fos­si­ler Brenn­stof­fe hoch – und eine Trans­for­ma­ti­on hin zu einer nach­hal­ti­gen, kli­ma­neu­tra­len Wirt­schaft ein kaum zu errei­chen­des Ziel,“ so Köhler-Geib.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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