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Sport­mi­nis­ter emp­fängt neu gewähl­ten Vor­stand der Sport­ju­gend Hessen

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Sport­mi­nis­ter Peter Beuth hat den neu gewähl­ten Vor­stand der Sport­ju­gend Hes­sen im Hes­si­schen Minis­te­ri­um des Innern und für Sport emp­fan­gen. Im Rah­men des Besuchs über­gab der Minis­ter zwei För­der­be­schei­de in Höhe von rund 500.000 Euro an Malin Hos­ter, neue Vor­sit­zen­de der Sport­ju­gend Hes­sen.  Das Land för­dert damit die Arbeit der Sport­ju­gend im Jugend­sport sowie das Pro­jekt „Kin­des­wohl im Sport“.

„Die Sport­ju­gend Hes­sen hat seit jeher gesell­schaft­lich rele­van­te Fra­ge­stel­lun­gen auch sei­tens des Sports immer wie­der ange­sto­ßen und vor­an­ge­bracht. Wenn wir zurück­bli­cken, dann ist das Erfolgs­pro­gramm ‚Sport inte­griert Hes­sen‘ dafür das bes­te Bei­spiel. Es wur­de von der Sport­ju­gend Hes­sen initi­iert und in jah­re­lan­ger ver­trau­ens­vol­ler und höchst pro­duk­ti­ver Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Sport­mi­nis­te­ri­um und der Sport­ju­gend ste­tig wei­ter­ent­wi­ckelt. Im Jahr 2018 wur­de das Pro­gramm sogar mit dem #BeIn­clu­si­ve-Award der Euro­päi­schen Uni­on aus­ge­zeich­net. Hes­sen hat dank der Sport­ju­gend eine Vor­rei­ter­rol­le in der Inte­gra­ti­ons­ar­beit im und durch den Sport ein­ge­nom­men. Die Sport­ju­gend ist ein sehr wich­ti­ger Impuls­ge­ber für den hes­si­schen Sport. Ich freue mich sehr auf die gemein­sa­me und part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit. Ich bin mir sicher, dass wir zusam­men mit dem neu­en Vor­stand auch wei­ter­hin wich­ti­ge und tol­le Pro­jek­te umset­zen wer­den“, so Sport­mi­nis­ter Peter Beuth.

Mit einer För­der­sum­me von 340.000 Euro unter­stützt das Hes­si­sche Minis­te­ri­um des Innern und für Sport die Arbeit der Sport­ju­gend im Jugend­sport. Dabei sind vor allem die Pro­gram­me „Mehr Bewe­gung in den Kin­der­gar­ten“, „Inklu­si­on im Sport“ zu erwäh­nen. Wei­te­re 157.000 Euro sind für das bis 2023 geplan­te Pro­jekt „Kin­des­wohl im Sport“ bedacht. Mit dem Kon­zept soll kon­kret allen Erschei­nun­gen von Gewalt gegen Kin­der im Sport, dazu zählt auch sexu­el­le Gewalt, ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den. Durch haupt­amt­li­che psy­cho­lo­gi­sche Exper­ti­se wer­den mit dem Pro­jekt Bil­dungs- und Schu­lungs­ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten, Schutz­kon­zep­te in Ver­bän­den umge­setzt als auch Anlauf‑, Auf­ar­bei­tungs- und Inter­ven­ti­ons­hil­fen für Betrof­fe­ne angeboten.

„Wir freu­en uns sehr über die enge und ver­trau­ens­vol­le Part­ner­schaft mit dem Hes­si­schen Minis­te­ri­um des Innern und für Sport und sind dank­bar für die finan­zi­el­le För­de­rung unse­rer Pro­jek­te und Vor­ha­ben. Mit der erfolg­ten För­de­rung durch das Sport­mi­nis­te­ri­um kön­nen wir unser Pro­gramm ‚Mehr Bewe­gung in den Kin­der­gar­ten‘ deut­lich aus­wei­ten und unse­re Arbeit im Bereich Kin­des­wohl und Schutz vor Gewalt kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckeln. Bei­de The­men sind aus unse­rer Sicht zen­tral für die Stär­kung des Kin­der- und Jugend­sports in Hes­sen. Ins­be­son­de­re möch­ten wir uns bei Sport­mi­nis­ter Peter Beuth und sei­nem Team für den jeder­zeit kon­struk­ti­ven Aus­tausch und das offe­ne Ohr für Anlie­gen des Sports bedan­ken. Wir freu­en uns auf die wei­te­re Zusam­men­ar­beit und die Rea­li­sie­rung gemein­sa­mer Pro­jek­te“, so die Vor­sit­zen­de der Sport­ju­gend Hes­sen, Malin Hoster.

Die Sport­ju­gend Hes­sen im Lan­des­sport­bund Hes­sen e.V. ist der größ­te Jugend­ver­band im Land. Sie ver­tritt die Inter­es­sen von jun­gen Men­schen im Sport, in der Gesell­schaft und gegen­über der Poli­tik. Sie qua­li­fi­ziert für die Jugend­ar­beit im Sport durch Aus- und Fort­bil­dun­gen, unter­stützt die Sport­ver­ei­ne und för­dert die außer­schu­li­sche Jugend­bil­dung und Inter­na­tio­na­le Jugend­ar­beit. Sie setzt sich mit viel­fäl­ti­gen Pro­gram­men aktiv für die Inte­gra­ti­on im und durch den Sport ein. Dar­über hin­aus bie­tet sie für jun­ge Men­schen zahl­rei­che Sport- und Jugend­rei­sen zu attrak­ti­ven Zie­len im In- und Ausland.

Der Vor­stand der Sport­ju­gend Hes­sen wur­de auf der Voll­ver­samm­lung am 26. März 2022 neu gewählt. Nach­dem Julia­ne Kuhl­mann, die mitt­ler­wei­le zur Prä­si­den­tin des Lan­des­sport­bun­des Hes­sens gewählt wur­de, nach 19-jäh­ri­ger Amts­zeit nicht mehr zur Wie­der­wahl als Vor­sit­zen­de ange­tre­ten war, erfuhr die Sport­ju­gend Hes­sen, so wie auch der Lan­des­sport­bund einen per­so­nel­len Umbruch. Zur neu­en Vor­sit­zen­den der Sport­ju­gend wur­de Malin Hos­ter aus Gie­ßen gewählt. Die wei­te­ren Vor­stands­mit­glie­der sind Andrea Zem­ke, Julia Ess, Ama­de­us Itzen­häu­ser, Sadia Bil­a­da­ma, Lena Her­ke, Tim Bin­stadt und Max Kunzmann.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum neu­en Vor­stand fin­den Sie auch auf der Web­site der Sport­ju­gend Hes­sen.

Elek­tro Lind
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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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