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Kul­tur im Kreis­haus zu Gast im Kur­haus Bad Schwalbach

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Chan­son divi­ne – Evi Niess­ner singt Piaf

Unter dem Mot­to „5 für Kul­tur“ in Bad Schwal­bach lädt der Kul­tur­fonds Rhein­gau-Tau­nus e.V zu einem beson­de­ren Kon­zert am Frei­tag, 30. Sep­tem­ber 2022, 19:30 Uhr, im Gro­ßen Saal im Kur­haus Bad Schwal­bach, ein. Ein­lass ist ab 18:30 Uhr. Der Ein­tritt ist frei, um Spen­den wird gebe­ten.
Gemein­sam mit der Wald­büh­ne Bad Schwal­bach, dem Rhein­gau-Tau­nus-Kreis, der Stadt Bad Schwal­bach und den Wein­freun­den Bad Schwal­bach ver­an­stal­tet der Kul­tur­fonds die­sen Abend und hat hier­für Evi Niess­ner, die füh­ren­de Inter­pre­tin fran­zö­si­scher Chan­sons und ein­zig­ar­ti­ge und eigen­stän­di­ge Dar­stel­le­rin der Iko­ne Edith Piaf gilt, eingeladen.

Hoch­ka­rä­ti­ge Kon­zer­te, außer­ge­wöhn­li­che Musik­aben­de, beson­de­re Stim­mung: Seit vie­len Jah­ren wird die Cafe­te­ria der Kreis­ver­wal­tung zwei- bis drei­mal im Jahr zum Kon­zert­saal mit guter Akus­tik, beson­de­rer Stim­mung und immer kul­ti­gem Ende: Die Besu­cher stel­len selbst ihre Stüh­le hoch und wer­den dafür mit einem Gläs­chen Wein und gemein­sa­mem Aus­klang bei guten Gesprä­chen belohnt. Der Kul­tur­fonds Rhein­gau-Tau­nus e.V. orga­ni­siert seit Jah­ren die­se kul­tu­rel­len Events, bei denen sich die Kreis­ver­wal­tung als offe­ne Kreis­ver­wal­tung, die „Kul­tur für alle“ ermög­licht, prä­sen­tiert. Stets sind alle zu Musik­ge­nuss und Wein ein­ge­la­den und immer ste­hen die Spen­den­bo­xen parat, in denen es mal mehr und mal weni­ger raschelt.
Seit­dem im Früh­jahr 2020 das letz­te geplan­te Kon­zert pan­de­mie­be­dingt abge­sagt wer­den muss­te, die Cafe­te­ria zwi­schen­durch wegen der Unter­stüt­zung durch die Bun­des­wehr zweck­ent­frem­det wur­de und ande­rer Her­aus­for­de­run­gen, konn­te kei­ner die­ser genüss­li­chen Musik­aben­de statt­fin­den.
Nun hat sich der Kul­tur­fonds Rhein­gau-Tau­nus e.V. etwas Beson­de­res ein­fal­len las­sen. Er bleibt bei sei­nem Mot­to „Kul­tur für Alle“ bei frei­em Ein­tritt und lädt ins Kur­haus Bad Schwal­bach ein.
Gemein­sam mit ande­ren Kul­tur­ver­an­stal­tern in Bad Schwal­bach freut sich der Ver­ein auf einen beson­de­ren Gast, der schon bei frü­he­ren Kon­zer­ten vor Ort das Publi­kum begeis­ter­te und die Raum­ka­pa­zi­tä­ten fast sprengte.

Chan­son Devi­ne – Evi Niess­ner singt Piaf
Mit die­sem musi­ka­li­schen Thea­ter­abend lässt Evi Niess­ner die See­le der dra­ma­ti­schen und glanz­vol­len Zeit der legen­dä­ren Edith Piaf auf­er­ste­hen. Gemein­sam mit ihrer Pia­nis­tin Jin Jin La Bel­le, dem Vio­li­nis­ten Demi Rey und ihrem Publi­kum fei­ert sie den „Spatz von Paris“ im Rausch eines tur­bu­len­ten Lebens zwi­schen Erfolg, Ver­eh­rung, Dra­ma, Tris­tesse und der unsterb­li­chen Lie­be.
Paris ist ein Zir­kus – Star in der Mane­ge: Edith Piaf! Star des Abends: Evi Niess­ner! Ihr gelingt das klei­ne Wun­der, ganz mit der Iko­ne Piaf zu ver­schmel­zen und dabei so sehr die unver­gleich­li­che Madame Evi zu sein. Sie nimmt ihr Publi­kum mit auf die Rei­se in die See­le die­ser wider­sprüch­li­chen Künst­le­rin – über den Him­mel von Paris bis ins Herz von New York. Sie ist Zir­kus­di­rek­tor, fre­che Göre, Hure und Hei­li­ge, böse Hexe und ufer­los Lie­ben­de.
Zwi­schen dem „trau­rigs­ten Tan­go der Welt“ von Kurt Weill und einer Ach­ter­bahn­fahrt durch den Piaf’schen Melo­dien­rei­gen gewährt Evi Niess­ner stets den Blick in ihr eige­nes Herz. Düs­ter und rau­chig mit Stra­ßen­schmutz auf der Stim­me, ener­gisch und in pral­ler Lebens­freu­de zele­briert sie ihr genuss­voll abgrün­di­ges Spiel von Melo­dram, Pathos und ech­tem Gefühl. Evi Niess­ner singt und jeder Ton wird zu einem Kuss, einer Umar­mung, einem Seuf­zer.
„Par­lez moi d’a­mour!“ heißt: „Erzähl mir von der Lie­be!“, und das tut Evi Niess­ner mit ihrer Stim­me und ihrem gan­zen Kör­per in allen Facet­ten. Stimm­lich und musi­ka­lisch eine Kostbarkeit!

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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