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Mehr als 45 Milliarden Euro Investitionsrückstand in Schulen

Bildung ist eine zentrale Säule des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Moderne, funktionstüchtige Schulgebäude sind eine wesentliche Voraussetzung für ein leistungsfähiges Bildungssystem. Die seit Jahren hohen Investitionsrückstände im Schulbereich geben deshalb Anlass zur Sorge. Zwar haben die Städte, Gemeinden und Kreise in den vergangenen Jahren auf neue Anforderungen durch Inklusion, Digitalisierung und die Erfordernisse der Corona-Pandemie reagiert und auch ihre Investitionen für die Schulinfrastruktur gesteigert, wie eine aktuelle Sonderauswertung von KfW Research auf Basis des bundesweit repräsentativen KfW-Kommunalpanels anlässlich des Beginns des neuen Schuljahrs zeigt. Doch die Kosten steigen schneller als die kommunalen Investitionen es tun. Der bundesweite Investitionsrückstand im Bereich Schulen lag laut KfW-Kommunalpanel zuletzt bei 45,6 Mrd. EUR im Jahr 2021 und entsprach damit dem 4,7‑fachen des kommunalen Jahresinvestitionsvolumen von 9,8 Mrd. EUR im Bereich der schulischen Infrastruktur.
Neben den bereits seit geraumer Zeit steigenden Baupreisen verschärft die gegenwärtige Gas-Krise das Kostenproblem weiter: Auf die Schulgebäude entfällt ein Großteil der kommunalen Gebäudeflächen, was hohe Energiekosten und entsprechende energetische Sanierungsbedarfe mit sich bringt. Im laufenden Jahr wollen die Kommunen 10,8 Mrd. EUR in Schulgebäude investieren.
Zwar ist der Investitionsrückstand im vergangenen Jahr leicht gesunken (2020: 46,5 Mrd. EUR), insgesamt hat er sich in den vergangenen fünf Jahren hingegen trotz aller Bemühungen kaum verändert. Schulgebäude zählen damit weiterhin zu den drei größten kommunalen Bedarfsfeldern neben Straßen und Verwaltungsgebäuden.
Besorgniserregend ist dabei, dass die Unterschiede bei der Betroffenheit von hohen Rückständen zwischen den Kommunen weiter zunehmen. So vermelden im KfW-Kommunalpanel 2022 rund 17 % der Kommunen einen gravierenden Rückstand bei den Schulgebäuden und damit ein Investitionsdefizit, das die kommunale Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich erheblich einschränkt. Dieser Wert hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, denn im Jahr 2015 lag er noch bei nur 10 %. Gleichzeitig verharrt der Anteil der Kommunen, die im Bereich der Schulen keine oder nur geringe Investitionsrückstände wahrnehmen, auf einem nahezu unveränderten Niveau (47 % im Jahr 2015 gegenüber 45 % in der aktuellen Befragung). In der Mitte schrumpfte der Anteil der Kommunen, die „nur“ einen nennenswerten Investitionsrückstand bei Schulen wahrnehmen von 43 % im Jahr 2015 auf nunmehr 39 %. Es kommt mit Blick auf die Dringlichkeit der Investitionsrückstände damit zu einer zunehmenden Polarisierung zwischen Kommunen mit guter und Kommunen mit schlechter Schulinfrastruktur.
Auch die Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung des Rückstandes laufen wieder auseinander. Gingen im Jahr 2019 noch 55 % der Kommunen davon aus, dass der Investitionsrückstand im Schulbereich in den kommenden Jahren sinken wird, sind es aktuell nur noch 43 %. Gleichzeitig stieg der Anteil der Kommunen, die davon ausgehen, dass der Rückstand zukünftig sogar weiter steigen wird, im gleichen Zeitraum von 20 auf 25 %.
Bei den Investitionsrückständen im Schulbereich zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei der kommunalen Finanzlage allgemein: Hohe regionale Ungleichheiten werden durch eine positive Gesamtentwicklung überdeckt. Zukünftig muss es deshalb gerade in diesem für Deutschland wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge darum gehen, sich nicht nur auf die Gesamtentwicklung der Kommunen zu konzentrieren, sondern in allen Regionen Deutschlands eine ausreichende Versorgung mit moderner Schulinfrastruktur sicherzustellen.
„Bildung ist ein wesentlicher Faktor für den zukünftigen Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Moderne Schulgebäude sind neben der individuellen Qualität der Lehrenden eine tragende Säule eines leistungsfähigen Bildungssystems. Die seit Jahren hohen Investitionsrückstände im Schulbereich geben deshalb Anlass zur Sorge“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Erschwert wird der Aufholprozess durch die Folgen der aktuellen Krisen, denn neben Corona sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges getreten. Die stark steigenden Energiepreise treffen auch die Kommunen. Der Betrieb der Schulgebäude wird im Hinblick auf Strom oder Wärme deutlich teurer, sodass der finanzielle Spielraum für Investitionen enger ausfällt.“
Bildung ist vor allem Ländersache. Daher obliegt es insbesondere der Landespolitik, die Rahmenbedingungen für kommunale Investitionen in die Schulen zu verbessern. Dies kann beispielsweise über die kommunalen Finanzausgleichssysteme oder spezifische Landesprogramme erfolgen. Doch in der lokalen Finanzpolitik lassen sich einzelne Haushaltsbereiche kaum isoliert betrachten. „Es ist im Zusammenspiel aller föderalen Ebenen nötig, die Handlungsfähigkeit der für die Schulgebäude zuständigen Gebietskörperschaften insgesamt zu stärken. Deshalb gilt es, die Investitionsfähigkeit der Kommunen in allen Regionen sicherzustellen, damit zentrale Infrastrukturbereiche wie Schulgebäude in einem angemessenen Umfang und Zustand bereitgestellt werden können. Dies hilft dabei, die Regionen Deutschlands wettbewerbsfähig zu halten und den Menschen auf ihrem Lebensweg neue Chancen zu eröffnen, und es trägt gelichzeitig dazu bei, dass das Land die vor ihm liegenden großen Herausforderungen überhaupt bewältigen kann“, so Köhler-Geib.


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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de