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Kin­dern respekt­vol­les Mit­ein­an­der vermitteln

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Schul­so­zi­al­ar­beit in den Grund­schu­len wird suk­zes­si­ve bis zum Schul­jahr 2024/25 aus­ge­wei­tet / Work­shop zum Basis­pro­gramm „Sozia­les Ler­nen“: „Wir pro­fi­tie­ren von den Erfah­run­gen der Anderen“

Eine Aus­sa­ge ist an die­sem Mor­gen im Allee­saal in Bad Schwal­bach immer wie­der zu ver­neh­men: „Wir benö­ti­gen Schul­so­zi­al­ar­beit bereits in Grund­schu­len, um die Basis für ein ver­trau­ens­vol­les und kon­struk­ti­ves Mit­ein­an­der zwi­schen Schü­lern, Leh­rern, Eltern und den Mit­ar­bei­ten­den der Schul­so­zi­al­ar­beit auf­zu­bau­en und zu ver­an­kern sowie um sozia­le Kom­pe­tenz und Regeln des Mit­ein­an­ders schon bei den jüngs­ten Schü­le­rin­nen und Schü­lern spie­le­risch ein­zu­üben“, betont etwa Patrick Schmidt, der in der Theiß­tal­schu­le in Nie­dern­hau­sen bereits seit eini­gen Jah­ren für die Schul­so­zi­al­ar­beit – zunächst für die Sekun­dar­stu­fe I und nun auch für die Grund­schu­le – tätig ist.

„Der Über­gang vom Kin­der­gar­ten in die Grund­schu­le ist ein kom­ple­xer Pro­zess mit vie­len neu­en Ein­drü­cken für die Kin­der, die sie erst ein­mal ver­ar­bei­ten müs­sen“, ergänzt Anja Schu­bert, im Fach­dienst Jugend­hil­fe der Kreis­ver­wal­tung für die Koor­di­na­ti­on der Schul­so­zi­al­ar­beit im Kreis­ge­biet zustän­dig. In die­ser Pha­se der Neu­ori­en­tie­rung will die Schul­so­zi­al­ar­beit den Kin­dern und ihren Fami­li­en Hil­fe­stel­lun­gen leis­ten und unter­stützt damit in mul­ti­pro­fes­sio­nel­ler Zusam­men­ar­beit auch Lehr­kräf­te, Schul­lei­tung und ande­re an der Schu­le täti­gen Fachkräfte.

Im Allee­saal tref­fen sich an die­sem Mor­gen die bei­den Koor­di­na­to­rin­nen der Schul­so­zi­al­ar­beit – neben Anja Schu­bert noch Chris­ti­na Sau­se – mit allen Schul­so­zi­al­ar­bei­te­rin­nen und –arbei­tern der Grund­schu­len zu einem inten­si­ven Erfah­rungs- und Mei­nungs­aus­tausch. Bereits seit 2003 gibt es Schul­so­zi­al­ar­beit im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis. „Die Schul­so­zi­al­ar­beit ist ein nied­rig­schwel­li­ges Ange­bot der Jugend­hil­fe an dem Ort, an dem Kin­der sich (fast) täg­lich auf­hal­ten – an der Schu­le“, berich­tet Anja Schu­bert. Bereit­ge­stellt wird sie im Auf­trag des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses von frei­en Trä­gern der Jugend­hil­fe, der­zeit sind dies ASB, AWO, JJ, Hephata, VHS und VIE.

Zunächst wur­den die wei­ter­füh­ren­den Schu­len im Kreis­ge­biet mit Schul­so­zi­al­ar­bei­te­rin­nen und –arbei­tern aus­ge­stat­tet. Seit 2018 befin­det sich die Schul­so­zi­al­ar­beit an Grund­schu­len im Auf­bau. Los ging es in einem Modell­pro­jekt mit der Astrid-Lind­gren-Schu­le und der Wis­per­schu­le. Zum Schul­jahr 2024/25 soll das Ange­bot dann an allen Grund­schu­len im Kreis ein­ge­rich­tet sein. Im Novem­ber 2021 kamen in Tau­nus­stein die Silberbach‑, die Son­nen­schu­le, und die Grund­schu­le der IGS Obe­re Aar sowie im Rhein­gau die Pfingst­bach- die John-Sut­ton- und die Eme­ly-Sal­zig-Schu­le hin­zu. Pro Schu­le steht min­des­tens eine hal­be Stel­le zur Ver­fü­gung, die den Schü­le­rin­nen und Schü­lern, ihren Fami­li­en und auch den Lehr­kräf­ten als ver­läss­li­che Ansprech­per­son für indi­vi­du­el­le Pro­blem­la­gen ver­traut ist und außer­halb des Bewer­tungs­sys­tems der Schu­le ange­sie­delt ist.

„Die Erfah­run­gen zei­gen, dass Schul­so­zi­al­ar­beit nicht nur Kin­dern und Eltern unmit­tel­bar hilft, son­dern sich auch ins­ge­samt posi­tiv auf das sozia­le Kli­ma an der Schu­le aus­wirkt“, sagt Anja Schu­bert. Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung dafür ist, eine Sozi­al­kom­pe­tenz kind­ge­recht und kon­ti­nu­ier­lich über das gesam­te Schul­jahr zu ver­mit­teln, um eine Atmo­sphä­re der Gemein­schaft und des Zusam­men­hal­tes in der Klas­se ent­ste­hen zu las­sen. Mit dem Basis­pro­gramm zum „sozia­len Ler­nen“ erreicht die Schul­so­zi­al­ar­beit alle Kin­der ab der ers­ten Klas­se und wird dadurch zum ver­trau­ten Ansprech­part­ner auch im Einzelfall.

Schließ­lich gibt es nicht mehr das ein­heit­li­che Bild von dem (Schul)-Kind. „In den Klas­sen sit­zen oft­mals 25 Ein­zel­in­di­vi­du­en mit ganz unter­schied­li­chen Bio­gra­fien und Cha­rak­te­ren, auf die eine ein­zi­ge Lehr­kraft ein­ge­hen soll“, erläu­ter­te eine Schul­lei­te­rin bei der Ein­füh­rung des Modell­pro­jek­tes 2018. Da bedarf es einer geeig­ne­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on, eines ent­spre­chen­den, kind­ge­rech­ten Ein­füh­lungs­ver­mö­gens und einer spie­le­ri­schen Ein­übung „von Unter­richts- und Wohl­fühl­re­geln“, wie es Patrick Schmidt nennt. „Zuhö­ren, Rück­sicht neh­men, aus­re­den las­sen, eige­ne Gefüh­le wahr­neh­men und ange­mes­sen äußern, Respekt für mei­nen Gegen­über zei­gen – das sind Vor­aus­set­zun­gen für ein kon­flikt­frei­es Mit­ein­an­der“, beschreibt er die Situation.

„Geht in die Klas­sen! Sprecht mit den Lehr­kräf­ten! Sorgt für einen Aus­tausch zwi­schen allen Betei­lig­ten, um Miss­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen! Wir sind min­des­tens eine Stun­de in der Woche im Unter­richt zuge­gen. So ent­ste­hen Kon­tak­te, wird Ver­trau­en auf­ge­baut, damit die Kin­der, wenn sie Ängs­te oder Pro­ble­me haben, zu uns kom­men kön­nen“, rät der erfah­re­ne Schul­so­zi­al­ar­bei­ter den neu­en Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Denn nicht in allen Klas­sen gestal­tet sich das Zusam­men­le­ben kon­flikt­frei. „Kon­flik­te soll­ten früh­zei­tig erkannt wer­den und mit geeig­ne­ten Mit­teln begeg­net wer­den“, raten Kris­tin Schulz, Lin­da Duschath und Jill Jegutz­ki, die sich im Work­shop mit dem The­ma „Kon­flikt“ aus­ein­an­der­ge­setzt haben. „Die Kin­der sol­len ler­nen, ihre Gefüh­le wahr­zu­neh­men und zu äußern, aber auch Gren­zen zu erken­nen und akzep­tie­ren zu lernen.“

Eine Idee der Arbeits­grup­pe „ICH und WIR“, bestehend aus Sabi­ne Wer­ner, Anni­ka Hoff­mann, Manue­la Heger, Ange­li­ka Häu­ser und Ste­fa­nie Schwank war ein Klas­sen­puz­zle mit indi­vi­du­ell von jedem Kind gestal­te­ten Tei­len, um „ein Ich-und-Wir-Gefühl im Klas­sen­ver­band – schon in den ers­ten Wochen – auf­kom­men zu las­sen. Wich­tig sei auch die „stil­len Kin­der“ in der Klas­se zu erken­nen, die sich zurück­zie­hen, nicht durch lau­tes Auf­tre­ten auf sich auf­merk­sam machen: „Es gilt die­se Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit ein­zu­bin­den und ihnen die Chan­ce zu bie­ten, sich in die Klas­se einzubringen!“

Das abschlie­ßen­de Fazit der Teil­neh­men­den fiel dann auch durch­weg posi­tiv aus. „Wir kön­nen von dem Bespro­che­nen viel mit in den Schul­all­tag neh­men“, so Kris­tin Schulz. „Wir pro­fi­tie­ren von den Erfah­run­gen der ande­ren“, ergänzt Danie­la Brunn­wer-Der­stroff. Aus­sa­gen, die Land­rat Frank Kili­an mit Wohl­wol­len auf­nahm. Die Erwei­te­rung der Schul­so­zi­al­ar­beit auf den Grund­schul­be­reich nann­te er wich­tig. Weil es bereits in den Grund­schu­len „extre­me Indi­vi­dua­lis­ten“ unter den Sechs- bis Zehn­jäh­ri­gen gebe, vie­le die Kon­flik­te aus­schließ­lich mit Gewalt lösen, bedarf es der pro­fes­sio­nel­len Unter­stüt­zung durch die Sozi­al­päd­ago­gin­nen und –päd­ago­gen der Schul­so­zi­al­ar­beit. Kili­an: „Sie leis­ten eine wich­ti­ge Auf­ga­be, um sozia­le Kom­pe­tenz schon in unse­ren Grund­schu­len zu ver­mit­teln. Ihre Leis­tun­gen für einen sozia­len Frie­den wer­den von den Schul­ge­mein­den aus­nahms­los aner­kannt und gewürdigt.“

Elek­tro Lind
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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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