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Mehr­heit der Haus­hal­te für eine Pflicht­ver­si­che­rung gegen Elementarschäden

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In weni­gen Tagen jährt sich die ver­hee­ren­de Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe in Deutsch­land aus dem Juli 2021 mit 180 Todes­op­fern und Sach­schä­den in Mil­li­ar­den­hö­he zum ers­ten Mal. Auch im Jahr 2022 gab es bereits Extrem­wet­ter, die Men­schen­le­ben gekos­tet und enor­me Sach­schä­den ver­ur­sacht haben. Sol­che Ereig­nis­se sind durch den Kli­ma­wan­del wahr­schein­li­cher gewor­den. Die Mehr­heit der Men­schen in Deutsch­land nimmt die­se Ver­än­de­run­gen bereits wahr. In der Befra­gung zum KfW-Ener­gie­wen­de­ba­ro­me­ter 2022 gaben 68 % der Haus­hal­te an, dass die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels sie bereits heu­te beein­träch­ti­gen oder dies zukünf­tig tun wer­den.
 
Eine Mög­lich­keit mit den Risi­ken aus Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen umzu­ge­hen ist der Abschluss einer Ver­si­che­rung gegen Natur­ge­fah­ren wie Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen. Aktu­el­le Daten des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft zei­gen aller­dings, dass nur rund die Hälf­te der Gebäu­de in Deutsch­land gegen die­se Gefah­ren ver­si­chert sind. Ange­sichts die­ser nied­ri­gen Ver­si­che­rungs­quo­te einer­seits und der hohen finan­zi­el­len Risi­ken für den ein­zel­nen ande­rer­seits wird immer wie­der eine Pflicht­ver­si­che­rung ins Spiel gebracht, durch die sich alle Immo­bi­li­en­be­sit­zer gegen den Ein­tritt von Ele­men­tar­schä­den ver­si­chern müss­ten. In der reprä­sen­ta­ti­ven Befra­gung zum KfW-Ener­gie­wen­de­ba­ro­me­ter 2022 zeigt sich mit 63 % der Haus­hal­te eine deut­li­che Mehr­heit auf­ge­schlos­sen für eine Pflicht­ver­si­che­rung. Eigen­tü­mer stim­men dabei deut­lich häu­fi­ger zu als Mie­ter (69 % vs. 59 %).
 
Die­se robus­te Mehr­heit für eine Pflicht­ver­si­che­rung ist auch des­halb inter­es­sant, weil die Mei­nun­gen bei der Fra­ge, wer statt einer Ver­si­che­rung sonst im Scha­dens­fall auf­kom­men soll, deut­lich aus­ein­an­der gehen. So wur­den die Haus­hal­te, die sich gegen eine Pflicht­ver­si­che­rung aus­ge­spro­chen haben, gefragt, wer statt­des­sen im Scha­den­fall zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den sol­le. Mehr als die Hälf­te die­ser Haus­hal­te (54 %) spricht sich dann dafür aus, dass der Staat für ent­ste­hen­de Schä­den auf­kommt. Doch auch die Ansicht, dass die Betrof­fe­nen selbst für ent­stan­de­ne Schä­den auf­kom­men soll­ten, erhält brei­ten Zuspruch (46 %). In den ver­schie­de­nen Bevöl­ke­rungs­grup­pen zei­gen sich dann sogar wech­seln­de Mehr­hei­ten: Wäh­rend sich ein­kom­mens­schwä­che­re Haus­hal­te deut­lich für den Staat aus­spre­chen (67 %), sehen ein­kom­mens­stär­ke­re Haus­hal­te mehr­heit­lich (57 %) die Betrof­fe­nen selbst in der Ver­ant­wor­tung. Eine Pflicht­ver­si­che­rung wür­de die­ses Span­nungs­feld ent­schär­fen.
 
Zwi­schen der wahr­ge­nom­me­nen Beein­träch­ti­gung durch den Kli­ma­wan­del und der Zustim­mung zu einer Pflicht­ver­si­che­rung zeigt sich inter­es­san­ter­wei­se kein deut­li­cher Zusam­men­hang. In den bei­den von der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe 2021 am stärks­ten betrof­fe­nen Län­dern Rhein­land-Pfalz und Nord­rhein-West­fa­len liegt die Zustim­mung zur Pflicht­ver­si­che­rung mit 64 % nur leicht ober­halb des Durch­schnitts. Auch bei Haus­hal­ten, die unab­hän­gig vom Bun­des­land eine aktu­el­le oder künf­ti­ge per­sön­li­che Bedro­hung durch den Kli­ma­wan­del sehen, erreicht die Zustim­mung zur Pflicht­ver­si­che­rung mit 67 % einen nur leicht über­durch­schnitt­li­chen Anteil.
 
„Eine brei­te Mehr­heit der Haus­hal­te in Deutsch­land steht einer Pflicht­ver­si­che­rung für Ele­men­tar­schä­den auf­ge­schlos­sen gegen­über. Poli­tisch erscheint sie damit umsetz­bar. Dazu stellt sie vor dem Hin­ter­grund der Zunah­me von extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen einen wich­ti­gen Bei­trag dar zur Absi­che­rung des Ver­mö­gens von gro­ßen Bevöl­ke­rungs­tei­len dar. Die Bevöl­ke­rung bewer­tet Alter­na­ti­ven dazu – Kos­ten­über­nah­men durch den Staat oder durch die Betrof­fe­nen – deut­lich kon­tro­ver­ser“, kom­men­tiert Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW-Ban­ken­grup­pe. „Die Ver­si­che­rung muss so aus­ge­stal­tet sein, dass sie die rich­ti­gen Anrei­ze zur Risi­ko­ver­mei­dung setzt. Und sie muss eine trag­fä­hi­ge Lösung für die Haus­hal­te bie­ten, die die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en beson­ders belas­ten wür­den“, so Köhler-Geib.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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