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Land unterstützt die Ausbildung der Hilfsorganisationen mit 423.000 Euro

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat in Wiesbaden Förderbescheide im Umfang von 423.000 Euro an die Hilfsorganisationen im Hessischen Katastrophenschutz übergeben. Im Rahmen einer Arbeitstagung haben die Spitzen der Landesverbände des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes die Bescheide entgegengenommen. Die Fördermittel dienen der Sicherstellung einer angemessenen Ausbildung der Helferinnen und Helfer durch die Organisationen nach den Vorgaben des Landes.
„Die rund 23.000 Einsatzkräfte in den rund 800 Einheiten des Landes setzen sich in Krisenlagen ehrenamtlich für das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Die rund 8.000 Helferinnen und Helfer der sogenannten weißen Organisationen in den Sanitäts- und Betreuungszügen sowie in der Wasserrettung sind neben den Katastrophenschutzzügen der hessischen Feuerwehren die Garanten für einen schlagkräftigen Katastrophenschutz in Hessen. Dafür gebührt ihnen unser Dank und unsere Anerkennung, aber auch unsere Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung. Auch die Förderung dieses so wichtigen Ehrenamts als solchem nimmt für die Hessische Landesregierung eine zentrale Rolle ein. Wir haben unsere Angebotspalette in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und die Anerkennungskultur weiter ausgebaut. Mittlerweile investieren wir rund 3,2 Millionen Euro jährlich in die Förderung der Anerkennungskultur, davon fließen allein 2,4 Millionen Euro in die Auszahlung der Anerkennungsprämie für langjährige Einsatzkräfte im Brand und Katastrophenschutz. Zudem investiert das Land im Bereich des Katastrophenschutzes in die Förderung von Schul- und Integrationsprojekten sowie in die Kampagne „1+1=2 – Eine starke Verbindung“, mit der das Land für die bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf wirbt“, so Innenminister Peter Beuth.
Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen das Engagement der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz auch im Bundesvergleich in besonders vielfältiger Weise. Insgesamt erhalten die Organisationen rd. 2,3 Mio. Euro jährlich zur laufenden Erfüllung ihrer Aufgaben im hessischen Katastrophenschutz. Dazu zählen unter anderem Mittel für Wartung und Instandhaltung, für Ausbildungszwecke, für die persönliche Ausstattung der Helferinnen und Helfer in den Katastrophenschutzeinheiten und für die Verwaltungskosten im Katastrophenschutz. Diese Förderung dient dem Erhalt eines leistungsfähigen Katastrophenschutzes und kommt damit allen hessischen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Um den Betrieb während der Covid-19-Pandemie aufrechtzuerhalten und die Leistungsfähigkeit der Organisationen auch für die Zeit danach zu sichern, hatte das Land Hessen darüber hinaus die hierfür notwendigen Fördermaßnahmen ergriffen und mit der Richtlinie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdlS) vom 2. Dezember 2020 über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, die durch die COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind, ein Corona-Hilfsprogramm in Kraft gesetzt. Es besteht ein erhebliches Interesse des Landes daran, dass die betroffenen Verbände ihre wertvolle Arbeit zum Schutz und zum Wohle der Bevölkerung auch in Zukunft weiter leisten können.
Das Volumen des Billigkeitsprogramms betrug 4 Mio. Euro und gliederte sich nach dem anerkannten Verteilschlüssel (Helfersoll) für die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz.
Hessischer Katastrophenschutz schlagkräftig und modern
Das Land Hessen hat in den letzten 14 Jahren erhebliche Investitionen im Bereich des Katastrophenschutzes getätigt. Im Rahmen der Ausstattungsoffensive wurden seit dem Jahr 2008 mehr als 70 Millionen Euro in die umfängliche Ausstattung und technische Modernisierung des hessischen Katastrophenschutzes investiert und die Zahl der Landesfahrzeuge damit von 278 auf über 700 mehr als verdoppelt. Dadurch verfügen die rund 23.000 Helferinnen und Helfer ehrenamtlich in den rund 800 Einheiten des Landes über die umfassendste und modernste Ausstattung in der Geschichte des Hessischen Katastrophenschutzes. Hessen nimmt damit bundesweit einen Spitzenplatz ein.
Allein rund 29 der insgesamt 70 Millionen Euro kamen dabei den hessischen Katastrophenschutzeinheiten zugute, die von den Hilfsorganisationen gestellt werden. Damit profitieren die hessischen Hilfsorganisationen deutschlandweit in keinem Bundesland mehr von der Förderung des Landes. Dazu zählen unter anderem 38 Gerätewagen Sanität, 52 Stromaggregate (60 kVA), 80 Mannschaftstransportwagen Betreuung, neun Gerätewagen Taucher sowie 20 Rettungsboote Typ 2.
Bei Ausstattung und Einsatzmaterial hat das Land stets auch die sich verändernden Einsatzlagen und Aufgabengebiete im Blick. Auch die Herausforderungen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels werden hierbei berücksichtigt. Das Land hat deshalb in den letzten Jahren schwerpunktmäßig Einsatzmittel zur Bekämpfung von Waldbränden und zur Bekämpfung von Starkregen und Hochwasserereignissen beschafft. Dazu gehört beispielsweise die Beschaffung von sieben Abrollbehältern Starkregen im Gesamtwert von rund 1,1 Millionen Euro sowie von vier Abrollbehältern Waldbrand im Gesamtwert von ca. 307.000 Euro. Zum Schutz kritischer Infrastrukturen bei einem Stromausfall wurden im Jahr 2012 insgesamt 27 Notstrom-Großaggregate (250 kVA) in einem Gesamtwert von 3,2 Millionen Euro beschafft und flächendeckend stationiert. Darüber hinaus hat das Land im Jahr 2017 23 Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) im Gesamtwert von über 9,7 Millionen Euro beschafft – die Beschaffung diente gemeinsam mit den drei bestehenden ELW 2 als Grundlage dafür, dass dieses mit hochkomplexer Funk und Fernmeldetechnik ausgestattete Herzstück der Einsatzstellenkommunikation bei Großschadenslagen und in Katastrophenfällen flächendeckend in allen 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten verfügbar ist.

Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de