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Zahl der Ver­kehrs­to­ten in Hes­sen auf Tiefstand

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Die hes­si­sche Poli­zei hat im Jahr 2021 genau 130.617 Ver­kehrs­un­fäl­le auf Hes­sens Stra­ßen regis­triert. Dies bedeu­tet im Ver­gleich zum Vor­jahr einen Anstieg um rund 6,4 Pro­zent (2020: 122.786 Unfäl­le), was maß­geb­lich auf ein Wie­der­an­stei­gen des Ver­kehrs­auf­kom­mens im zwei­ten Pan­de­mie­jahr zurück­zu­füh­ren ist. Mit ins­ge­samt 185 ver­stor­be­nen Per­so­nen wur­de jedoch 2021 die nied­rigs­te Zahl Ver­kehrs­to­ter in Hes­sen seit Ein­füh­rung der Sta­tis­tik im Jah­re 1950 regis­triert (2020: 205).

„Bei Unfäl­len in Hes­sen sind 2021 trotz des Ver­kehrs­an­stiegs im zwei­ten Pan­de­mie­jahr so weni­ge Men­schen wie nie seit Beginn der Auf­zeich­nung vor mehr als sech­zig Jah­ren ums Leben gekom­men. Das sind sehr erfreu­li­che Nach­rich­ten für die Ver­kehrs­si­cher­heit in unse­rem Land und soll­te Ansporn für jeden Ver­kehrs­teil­neh­mer sein, sich wei­ter­hin acht­sam und rück­sichts­voll gegen­über sei­nen Mit­men­schen zu ver­hal­ten. Damit Hes­sens Stra­ßen wei­ter­hin sicher blei­ben, wird die hes­si­sche Poli­zei auch in Zukunft ver­stärkt Kon­trol­len durch­füh­ren und prä­ven­tiv für rück­sichts­vol­les Fah­ren ein­ste­hen. Neben zahl­rei­chen und gut aus­ge­bil­de­ten Poli­zei­be­am­tin­nen und ‑beam­ten set­zen wir dabei ins­be­son­de­re auf einen Mix aus inno­va­ti­ver Tech­nik bei der Ver­kehrs­be­glei­tung und ‑kon­trol­le. Hier­zu zählt die bereits vor Jah­ren bei der Poli­zei ein­ge­führ­te Video­tech­nik für Poli­zei­fahr­zeu­ge, aber auch mobi­le Geschwin­dig­keits­mess­an­hän­ger, die sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ins­be­son­de­re gegen Raser bewährt haben. Grund­sätz­lich gilt: Wer ange­passt fährt, kommt meist siche­rer, kos­ten­güns­ti­ger und schnel­ler an sein Ziel“, so Innen­mi­nis­ter Peter Beuth.

Hes­sen: 2021 so wenig Ver­kehrs­to­te wie noch nie

Auch wenn die Anzahl der Ver­kehrs­to­ten ins­ge­samt rück­läu­fig ist, muss­ten in Hes­sen in 2021 bedau­er­li­cher­wei­se wie­der töd­lich ver­un­glück­te Kin­der und Jugend­li­che im Stra­ßen­ver­kehr betrau­ert wer­den. Wäh­rend im Jahr 2020 erfreu­li­cher­wei­se kein Kind töd­lich ver­letzt wur­de, star­ben im ver­gan­ge­nen Jahr drei Kin­der im Stra­ßen­ver­kehr. Die Anzahl schwer ver­letz­ter Kin­der sank hin­ge­gen wei­ter­hin (2021: 184; 2020: 200), wohin­ge­gen die Anzahl leicht ver­letz­ter Kin­der gering­fü­gig anstieg (2021: 1.077; 2020: 992). Die Zahl der getö­te­ten Jugend­li­chen nahm um zwei Men­schen zu (2021: 7, 2020: 5). Bei den Senio­ren ab 65 Jah­re ver­star­ben im Stra­ßen­ver­kehr 2021 ins­ge­samt 53 Men­schen (2020: 55).

Damit sich ins­be­son­de­re Kin­der und Jugend­li­che sicher im Stra­ßen­ver­kehr ver­hal­ten, enga­giert sich die hes­si­sche Poli­zei mit einer Viel­zahl von Prä­ven­ti­ons­pro­gram­men zur Schul­weg­si­cher­heit. Hier­zu sind bei­spiels­wei­se Rad­fahr­aus­bil­dung in Grund­schu­len, Eltern­abend­vor­trä­ge zur Schul­weg­si­cher­heit durch die Jugend­ver­kehrs­schu­len sowie die hes­sen­wei­ten „Blitz for Kids“- Aktio­nen zum Schul­jah­res­be­ginn zu nen­nen. Die­se Prä­ven­ti­ons­an­ge­bo­te wer­den 2022 inten­siv fort­ge­führt, um schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le von Kin­dern und Jugend­li­chen zu minimieren.

Bei den Senio­ren in der Alters­grup­pe von 65 bis 74 Jah­ren ist ins­ge­samt zwar ein leich­ter Anstieg bei der Gesamt­zahl der Ver­kehrs­un­fäl­le regis­triert wor­den (rd. sechs Pro­zent), die Gesamt­zahl der Ver­un­glück­ten ist im ver­gan­ge­nen Jahr aller­dings um zehn Pro­zent gesun­ken. In der Alters­grup­pe 75+ war die Gesamt­zahl der Ver­kehrs­un­fäl­le sowie die Anzahl der Schwer- und Leicht­ver­letz­ten nur in gerin­gem Umfang gestiegen.

Ver­kehrs­über­wa­chung: hes­si­sche Poli­zei setzt auf moder­ne Einsatzmittel

Im ver­gan­ge­nem Jahr war unan­ge­pass­te Geschwin­dig­keit bei 23 Pro­zent der Ver­kehrs­to­ten in Hes­sen die Unfall­ur­sa­cheZur Redu­zie­rung von über­höh­ter Geschwin­dig­keit und zur Sen­si­bi­li­sie­rung setzt die hes­si­sche Poli­zei bereits seit vie­len Jah­ren moderns­te Ver­kehrs­über­wa­chungs­tech­nik ein. Der Ein­satz von Video­strei­fen hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren gezeigt, dass neben Ret­tungs­gas­sen­ver­stö­ßen die Kame­ras bei einer Viel­zahl von ande­ren Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Straf­ta­ten ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Dazu gehö­ren Han­dy-Ver­stö­ße, Trun­ken­heits­de­lik­te, Gefähr­dungs­de­lik­te wie Nöti­gung oder Abstands­ver­stö­ße, Gaf­fen oder gefähr­li­cher Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr. Auf­grund der posi­ti­ven Erfah­run­gen hat die hes­si­sche Poli­zei die Anzahl der mit Video­tech­nik ver­se­he­nen Ein­satz­wa­gen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren suk­zes­si­ve auf­ge­stockt. Aktu­ell sind 16 Poli­zei­fahr­zeu­ge als Video­strei­fen auf hes­si­schen Auto­bah­nen unter­wegs, so vie­le wie noch nie.  Mit dem Ein­satz der 360°-Videotechnik mit­tels zwei­er Dash­cam-Sys­te­me wird die beweis­si­che­re Über­wa­chung auf hes­si­schen Auto­bah­nen gestärkt.

„Wir set­zen bei der Aus­stat­tung der hes­si­schen Poli­zei bewusst auf moder­ne und intel­li­gen­te Tech­nik, damit die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ihren anspruchs­vol­len Job best­mög­lich erle­di­gen kön­nen. Des­halb haben wir den Ein­satz unse­rer Video­strei­fen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren inten­si­viert. Im Jahr 2021 konn­ten zahl­rei­che Delik­te dank der Video­strei­fen zur Anzei­ge gebracht wer­den“, sag­te Innen­mi­nis­ter Peter Beuth.

Ins­ge­samt neun zusätz­li­che mobi­le Geschwindigkeitsmessanlagen

Neben allen Ver­su­chen, durch Auf­klä­rung und Infor­ma­ti­on eine Ver­hal­tens- und Ein­stel­lungs­än­de­rung der Fahr­zeug­füh­rer zu errei­chen, wird die Poli­zei den Kon­troll­druck hoch­hal­ten, um auch eine Ver­hal­tens- und Ein­stel­lungs­än­de­rung durch die Sor­ge vor Buß­gel­dern zu bewir­ken. Das hes­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um geht in die­sem Jahr mit der Anschaf­fung von ins­ge­samt neun mobi­len Geschwin­dig­keits­mess­an­la­gen unter­schied­li­cher Typen einen gro­ßen Schritt in Rich­tung der Erneue­rung der vor­han­de­nen Ver­kehrs­si­cher­heits­tech­nik. Jedem Poli­zei­prä­si­di­um steht bereits seit 2019 ein Geschwin­dig­keits­mess­an­hän­ger des Typs „Enforce­ment-Trai­ler“ zur Ver­fü­gung. Die­se Gerä­te wer­den gezielt zur Erfas­sung von Rasern auf Auto­bah­nen ein­ge­setzt und haben den Vor­teil, dass sie für län­ge­re Zeit aut­ark und damit ohne den Ein­satz von Bedien­per­so­nal ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Zum Ein­satz kom­men die Gerä­te haupt­säch­lich an poli­zei­be­kann­ten Unfallhäufungspunkten.

„Wer mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit und unge­nü­gen­dem Sicher­heits­ab­stand unter­wegs ist, stellt eine Gefahr für sich und alle ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer dar. Mit den Geschwin­dig­keits­mess-anhän­gern­und zivi­len Ein­satz­fahr­zeu­gen wird die hes­si­sche Poli­zei auch wei­ter­hin einen Schwer­punkt ihrer ver­kehrs­po­li­zei­li­chen Kon­troll­maß­nah­men auf den Berei­chen der über­höh­ten Geschwin­dig­kei­ten sowie des Sicher­heits­ab­stan­des legen“, so Peter Beuth.

Die hes­si­sche Poli­zei begeg­net zudem ille­ga­len Auto­rennen mit spe­zi­el­len Ein­satz­kon­zep­ten. So wur­den bei den Poli­zei­prä­si­di­en Frank­furt und West­hes­sen Kon­troll­ein­hei­ten ein­ge­rich­tet (Kon­troll­ein­heit Auto­po­ser, Raser, Tuner — „KART“), die sich mit ille­ga­len Auto­rennen, aber auch mit dem Gesamt­kom­plex Tunen, Rasen und Posen befas­sen. Auch allen ande­ren Poli­zei­prä­si­di­en reagie­ren sen­si­bel auf das Phä­no­men und ste­hen hier­zu im dau­er­haf­ten Aus­tausch mit­ein­an­der. Im Bereich „Tuning“ war die hes­si­sche Poli­zei über­dies zuletzt lan­des­weit am soge­nann­ten „Car­frei­tag“ flä­chen­de­ckend im Ein­satz. Hes­sen­weit wur­den dabei 1.439 Fahr­zeu­ge einer Kon­trol­le unter­zo­gen. Dabei wur­den 46 Straf­ta­ten fest­ge­stellt und 441 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten zur Anzei­ge gebracht. Elf Kraft­fahr­zeu­ge wur­den vor­läu­fig aus dem Ver­kehr gezogen.

Mehr zuge­las­se­ne Kraft­rä­der, aber weni­ger Motor­rad­un­fäl­le in 2021

Gera­de zum Ende des Jah­res 2020 war ein enorm rasan­ter Anstieg der Zulas­sungs­zah­len von Kraft­rä­dern zu ver­zeich­nen, so dass für 2021 sei­tens der Poli­zei mit einem gestie­ge­nen Mobi­li­täts­ver­hal­ten unter Betei­li­gung von Kraft­rä­dern gerech­net wur­de. Tat­säch­lich sind die Ver­kehrs­un­fäl­le aller moto­ri­sier­ten Zwei­rä­der jedoch in allen Berei­chen stark zurück­ge­gan­gen, beson­ders deut­lich ist der Rück­gang der töd­lich ver­un­glück­ten Kraft­rad­fah­rer um rund 20 Pro­zent (2021: 33; 2020: 41).

Trotz die­ser erfreu­li­chen Ent­wick­lung wird die hes­si­sche Poli­zei in ihrer Ver­kehrs­si­cher­heits­ar­beit auch mit Beginn der Motor­rad­sai­son einen Schwer­punkt im Bereich der moto­ri­sier­ten Zwei­rad­fah­rer set­zen und sowohl mit zahl­rei­chen Verkehrskontroll‑, als auch mit Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men Motor­rad­fah­rer für mehr Ver­kehrs­re­gel­treue und Rück­sicht­nah­me sen­si­bi­li­sie­ren. Dabei setzt die hes­si­sche Poli­zei eben­falls auf Video­tech­nik. Mitt­ler­wei­le sind zehn Motor­rä­der mit Video-Auf­zeich­nungs­tech­nik aus­ge­stat­tet und auf den stark fre­quen­tier­ten Schwer­punkt- und Neben­stre­cken Hes­sens unterwegs.

Neben der Geschwin­dig­keit nimmt die Poli­zei hier­bei auch gezielt tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen und Mani­pu­la­tio­nen an Kraft­rä­dern ins Visier. Die­se haben neben Sicher­heits­män­geln regel­mä­ßig auch eine erhöh­te Lärm­emis­si­on sowie einen zu hohen Abgas­aus­stoß zur Fol­ge. 2021 wur­den in Hes­sen mehr als 32.000 moto­ri­sier­te Zwei­rä­der kon­trol­liert. In 9703 Fäl­len wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, in 969 Fäl­len Straf­ta­ten fest­ge­stellt und kon­se­quent ver­folgt. Fest­zu­hal­ten bleibt, dass sich der größ­te Teil der Motor­rad­fah­re­rin­nen und Motor­rad­fah­rer ver­kehrs- und regel­kon­form ver­hält und oft selbst das sze­nein­ter­ne Fehl­ver­hal­ten missbilligt.

Mit der hes­sen­wei­ten Prä­ven­ti­ons­kam­pa­gne “Du hast es in der Hand — Über­las­se nichts dem Unfall”, appel­liert die Poli­zei Hes­sen in glei­chem Sin­ne an die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bike­rin­nen und Biker sowie an die Rück­sicht­nah­me der Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer auf­grund des hohen Unfall- und Verletzungsrisikos.

„Gera­de mit Beginn der Motor­rad­sai­son nut­zen vie­le Biker die Gele­gen­heit, vor­wie­gend auf land­schaft­lich anspre­chen­den Stre­cken mit kur­ven­rei­chen Stra­ßen ihrem Fahr­spaß frei­en Lauf zu las­sen. Für Motor­rad­fah­rer ist das Risi­ko, bei einem Unfall zu Scha­den zu kom­men, mit Abstand am größ­ten. Des­halb ist es für Biker beson­ders wich­tig, sich an die Regeln zu hal­ten und acht­sam zu fah­ren. Die hes­si­sche Poli­zei setzt neben zahl­rei­chen Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men auch gezielt auf Motor­rad­strei­fen, um das Fahr­ver­hal­ten ein­zel­ner Motor­rad­fah­ren­der zu kon­trol­lie­ren und Ver­stö­ße zu ahn­den“, so der Innenminister.

Um den von vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­ger als belas­tend emp­fun­de­nen Motor­rad­lärm wir­kungs­vol­ler zu redu­zie­ren und Biker für eine ange­pass­te Fahr­wei­se zu sen­si­bi­li­sie­ren, wur­den hes­sen­weit elf neue Lärm-Dis­plays auf viel befah­re­nen Stre­cken auf­ge­stellt. Die Lan­des­re­gie­rung wen­de­te hier­für in den Jah­ren 2020 und 2021 rund 200.000 Euro auf. Die Anzei­ge­ta­feln sol­len ins­be­son­de­re Motor­rad­fah­rer durch die Hin­wei­se „lang­sa­mer“ oder „lei­ser“ dafür sen­si­bi­li­sie­ren, Rück­sicht zu nehmen.

Rück­gang bei Fahr­rad­un­fäl­len, Zunah­me von Unfäl­len mit Pedelecs und E‑Bikes

Eine posi­ti­ve Ent­wick­lung gibt es auch im Bereich von Ver­kehrs­un­fäl­le von Fahr­rad­fah­rern (4.141 Fäl­le). Gemes­sen an den Gesamt­un­fall­zah­len machen sie einen Anteil von rund drei Pro­zent aus.  Die Anzahl von Ver­un­glück­ten auf dem Fahr­rad ist im Ver­gleich zu 2020 im ver­gan­ge­nen Jahr um 13 Pro­zent zurück­ge­gan­gen (2020: 3.557, 2021: 3.093). Auf dem Fahr­rad im Stra­ßen­ver­kehr ums Leben gekom­men waren 14 Per­so­nen (2020: 18 Per­so­nen). 502 Per­so­nen wur­den 2021 schwer ver­letzt (2020: 662), 2.577 Fahr­rad­fah­rer leicht ver­letzt (2020: 2.877).

Weni­ger posi­tiv zeigt sich die Ver­kehrs­un­fall­ent­wick­lung bei der Ver­kehrs­be­tei­li­gung mit Pedelecs und E‑Bikes. Die Gesamt­un­fall­zahl mit Pedelecs ist um rund 17 Pro­zent gestie­gen (2021: 885; 2020: 757), die Anzahl Schwer­ver­letz­ter stieg um rund 11 Pro­zent von 170 auf 188 Per­so­nen, die Anzahl Leicht­ver­letz­ter stieg sogar um rund 20 Pro­zent von 460 auf 550 Per­so­nen. Die Anzahl der Getö­te­ten lag in 2020 und 2021 jeweils bei neun Personen.

Die Ver­kehrs­un­fall­zah­len mit E‑Bikes stel­len sich ten­den­zi­ell ähn­lich dar, wenn­gleich der Anteil von Ver­kehrs­un­fäl­len die­ser Ver­kehrs­be­tei­li­gungs­art einen ver­hält­nis­mä­ßig klei­nen Teil der Gesamt­zah­len aus­macht. Die Gesamt­un­fall­zahl ist von 21 in 2020 auf 28 in 2021 gestie­gen. Die Anzahl Schwer­ver­letz­ter stieg von zwei auf sie­ben Per­so­nen, die Anzahl Leicht­ver­letz­ter von 14 auf 16 Per­so­nen. Wie auch in 2020 wur­de 2021 kein E‑Bike-Fah­rer im Stra­ßen­ver­kehr getötet.

E‑Scooter häu­fi­ger in Ver­kehrs­un­fäl­le involviert

Seit 2020 wird in der Ver­kehrs­un­fall­sta­tis­tik auch die Ver­kehrs­be­tei­li­gungs­art „Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge“ erfasst, seit­dem ins­be­son­de­re E‑Scooter ver­mehrt das Stadt­bild, über­wie­gend von Groß­städ­ten, prä­gen. Eben­so uner­freu­lich wie der häu­fig mit­ten auf Geh­we­gen und an sons­ti­gen unpas­sen­den Stel­len gewähl­te Abla­ge­ort, ist hier auch die Verkehrsunfallentwicklung.

Wäh­rend die Gesamt­an­zahl von 228 Unfäl­len im Jahr 2020 auf 674 im Jahr 2021 deut­lich stieg, ist auch die Anzahl der Ver­kehrs­un­fäl­le mit Per­so­nen­scha­den von 145 auf nun­mehr 442 deut­lich ange­stie­gen. Auf Grund die­ser Ent­wick­lung führ­ten die hes­si­schen Poli­zei­prä­si­di­en früh­zei­tig zahl­rei­che Prä­ven­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zum siche­ren Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr mit E‑Scootern durch, größ­ten­teils in Ver­bin­dung mit Fahr­si­cher­heits­trai­nings. Dar­über hin­aus wur­de auf polizei-hessen.de eine FAQ-Lis­te zum The­ma E‑Scooter ver­öf­fent­licht und der Fly­er „E‑Scooter im Über­blick“ mit Sicher­heits­hin­wei­sen ent­wi­ckelt und verteilt.

LKW-Unfäl­le um 14 Pro­zent gestiegen

Ver­kehrs­un­fäl­le mit der Betei­li­gung von Lkw ste­hen gera­de auf Auto­bah­nen im beson­de­ren Fokus der Öffent­lich­keit, weil die dort gefah­re­nen hohen Geschwin­dig­kei­ten und die Fahr­zeug­ge­samt­ge­wich­te im Schwer­ver­kehr stets ein hohes Gefähr­dungs­po­ten­zi­al auf­wei­sen und Unfäl­le oft mit immensen Fol­gen ein­her­ge­hen. Auf­grund ihrer Mas­se, der damit ver­bun­de­nen län­ge­ren Brems­we­ge sowie auf­grund ihrer Abmes­sun­gen und der dar­aus resul­tie­ren­den Ein­schrän­kun­gen für das Sicht­feld des Fah­rers stel­len Last­kraft­wa­gen für ande­re Unfall­be­tei­lig­te ein erheb­lich erhöh­tes Risi­ko schwe­rer Per­so­nen- oder Sach­schä­den dar.

2021 wur­de ein deut­li­cher Anstieg von Ver­kehrs­un­fäl­len unter Betei­li­gung eines Last­kraft­wa­gens regis­triert. Die Gesamt­un­fäl­le sind um rund 14 Pro­zent gestie­gen (2021: 19.651; 2020: 17.188). Auch die Anzahl der dabei ver­un­glück­ten Lkw-Fah­rer und wei­te­ren Unfall­be­tei­lig­ten ist deut­lich ange­stie­gen, hier ins­be­son­de­re die Anzahl der Getö­te­ten mit rund 22 Pro­zent von 36 auf 44 Per­so­nen und die Anzahl der Schwer­ver­letz­ten mit rund 11 Pro­zent von 329 Per­so­nen in 2020 auf 366 im Jahr 2021.

Rast­stät­ten: Sie­ben spe­zia­li­sier­te Kon­troll­fahr­zeu­ge der hes­si­schen Polizei

Für die oft zeit­auf­wän­di­ge Kon­troll­tä­tig­keit von Last­kraft­wa­gen an Rast­stät­ten wer­den in die­sem Jahr sie­ben neue und spe­zi­el­le Kon­troll­stel­len­fahr­zeu­ge beschafft, die unter ande­rem Abmes­sun­gen bereits in der Vor­bei­fahrt erfas­sen kön­nen. Zudem wer­den spe­zi­el­le Sys­te­me zur Ana­ly­se und Aus­wer­tung von Steu­er­ge­rä­ten und digi­ta­len Daten­spei­chern in Lkw samt deren Auf­lie­ger ange­schafft, wel­ches die Fest­stel­lung von Defek­ten an Fahr­zeu­gen sowie Mani­pu­la­tio­nen z.B. an digi­ta­len Tacho­gra­fen oder Abgas­nach­be­hand­lungs­sys­te­men (Ad-Blue-Mani­pu­la­tio­nen) ermög­licht. Ein neu­es Aus­wer­te­sys­tem, mit dem schnel­ler und ein­fa­cher als bis­her ins­be­son­de­re Ver­stö­ße gegen die Bestim­mun­gen über Lenk- und Ruhe­zei­ten für Berufs­kraft­fah­rer (Sozi­al­vor­schrif­ten im Stra­ßen­ver­kehr) erkannt wer­den kön­nen, kom­plet­tiert 2022 die Ver­fol­gung von LKW-Ver­stö­ßen. Für die hes­si­sche Poli­zei ist die Ver­fol­gung die­ser Delik­te beson­ders ver­kehrs­si­cher­heits­re­le­vant, um der Über­mü­dung von LKW-Füh­rern vorzubeugen.

Das hes­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um setzt daher gemein­sam mit der hes­si­schen Poli­zei auch in 2022 einen Schwer­punkt im Bereich der Kon­troll­maß­nah­men des gewerb­li­chen Per­so­nen- und Güter­ver­kehrs – ins­be­son­de­re auch durch die Anschaf­fung neu­er und inno­va­ti­ver Tech­nik.  Seit 2019 wird im Bereich der Poli­zei­prä­si­di­en Süd­hes­sen und West­hes­sen bei­spiels­wei­se die neue Video­strei­fe LKW ein­ge­setzt, die mit fünf­hoch­auf­lö­sen­den Kame­ras aus­ge­stat­tet ist.

„Unfäl­le mit Betei­li­gung von Las­tern, kön­nen schlimms­te Fol­gen für zahl­rei­che Ver­kehrs­teil­neh­mer haben. Des­halb haben wir den Kon­troll­druck gegen­über Brum­mi- Fah­rern in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­stärkt. Mit der ‚Video­strei­fe Lkw‘ kön­nen unse­re Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten bis hoch in die Kabi­nen der Lkw fil­men und so gerichts­fest doku­men­tie­ren, wenn sich die Fah­rer nicht an die Regeln hal­ten“, so der Innenminister.

21.185 Wild­un­fäl­le, hes­sen­WARN warnt vor Unfallschwerpunkten

Im Jahr 2021 gab es ins­ge­samt 21.185 Wild­un­fäl­le auf hes­si­schen Stra­ßen. In drei Fäl­len mit Todes­fol­ge. 35 Ver­kehrs­teil­neh­mer wur­den schwer (2020: 47), 185 leicht ver­letzt (2020: 168). Ins­be­son­de­re im Früh­jahr und Herbst in der Däm­me­rungs­zeit, in der Wild­tie­re aktiv wer­den, kommt es hier­bei immer wie­der gehäuft zu Kol­li­sio­nen im Berufs­ver­kehr. Für Ver­kehrs­teil­neh­mer ist dann beson­de­re Vor­sicht gebo­ten. Die hes­si­sche Poli­zei weist in Zusam­men­ar­beit mit dem Lan­des­jagd­ver­band Hes­sen und dem ADAC Hes­sen auf den Prä­ven­ti­ons­film „Wild­un­fäl­le ver­hin­dern – Tier­leid ver­mei­den“ hin. Er zeigt, wie Wild­un­fäl­le ver­hin­dert wer­den kön­nen, was zu tun ist, wenn ein Wild­tier plötz­lich auf die Stra­ße springt und wie man sich nach einem Zusam­men­stoß rich­tig verhält.

Das Hes­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um hat­te zur Ver­mei­dung von Wild­un­fäl­len einen in hes­sen­WARN ein­ge­bun­de­nen Wild­wa­r­ner imple­men­tiert. Dabei han­delt es sich um ein Fea­ture, wel­ches mit­tels eines Algo­rith­mus auf eine mög­li­che Wild­wech­sel­ge­fahr auf bestimm­ten Stre­cken in Hes­sen hin­weist. Grund­la­ge hier­für sind u.a. Ort, Tages- und Jah­res­zeit sowie anony­mi­sier­te Unfall­da­ten, Umwelt­da­ten und Nut­zer­ein­ga­ben von erfah­re­nen Auto­fah­rern und Jägern. Der digi­ta­le Wild­wa­r­ner warnt auf­grund die­ser Para­me­ter Auto­fah­rer bei der Fahrt durch Gefah­ren­ge­bie­te mit erhöh­tem Wild­wech­sel und trägt dadurch essen­zi­ell zur Ver­kehrs­si­cher­heit bei.

Die Warn­funk­ti­on kann durch eine Blue­tooth-Kopp­lung direkt über das Enter­tain­ment-Sys­tem des Fahr­zeu­ges aus­ge­ge­ben wer­den. Es ist somit kei­ne Bedie­nung des Smart­phones not­wen­dig, so dass eine Nut­zung die­ses Fea­tures wäh­rend der Fahrt pro­blem­los mög­lich ist. Eben­falls kann man ent­schei­den, dass sich der Wild­wa­r­ner nur akti­viert, wenn zusätz­lich zu Blue­tooth eine Strom­ver­bin­dung besteht, um die auto­ma­ti­sche Akti­vie­rung bei gerin­gem Akku­stand zu ver­hin­dern. Der Wild­wa­r­ner nutzt wäh­rend der Fahrt die GPS-Ortung, damit anhand der Fahrt­stre­cke auf gefähr­li­che Situa­tio­nen hin­ge­wie­sen wer­den kann, die durch Wild ver­ur­sacht wer­den könnten.

„Hes­sen hat mit der vor rund drei Jah­ren vor­ge­stell­ten Sicher­heits-App hes­sen­WARN Pio­nier­ar­beit geleis­tet. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen sich seit­dem prä­ven­tiv noch umfang­rei­cher, bes­ser und indi­vi­du­el­ler über mög­li­che Gefah­ren­la­gen in ihrem unmit­tel­ba­ren Lebens­um­feld infor­mie­ren las­sen. Hier­zu zählt im wald­rei­chen Bun­des­land Hes­sen natür­lich auch die War­nung vor mög­li­chen Wild­wech­seln, die jeden Ver­kehrs­teil­neh­mer dar­an erin­nern soll­te in den ent­spre­chen­den Gebie­ten defen­siv und brems­be­reit zu fah­ren. Soll­te es zu einem Zusam­men­stoß mit einem Wild­tier gekom­men sein, lässt sich über die App ganz ein­fach ein Not­ruf mit Posi­ti­ons­über­mit­te­lung abset­zen. Ich rufe daher alle Smart­phone-Besit­zer dazu auf, sich über die neue App und ihre Mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren“, sag­te Peter Beuth.

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Zwi­schen Mon­tag und Mitt­woch bra­chen Unbe­kann­te in die Erd­ge­schoss­woh­nung eines Wohn­hau­ses in Hün­stet­ten-Wall­bach ein. Im besag­ten Zeit­raum mach­ten sich die Ein­bre­cher die Abwe­sen­heit der Bewoh­ner zu Nut­ze und bra­chen die Ter­ras­sen­tür einer Woh­nung in der Stra­ße “Am Sil­ber­berg” auf. Ers­ten Erkennt­nis­sen zufol­ge tra­ten sie zuvor über den zum Feld gele­ge­nen Gar­ten an das Anwe­sen her­an. In der Erd­ge­schoss­woh­nung durch­such­ten sie sämt­li­che Räu­me und Schrän­ke und ent­wen­de­ten letzt­li­che meh­re­re elek­tro­ni­sche Bau­ma­schi­nen und Bar­geld. Im Anschluss such­ten sie mit ihrer Beu­te das Weite.

Die zustän­di­gen Ermitt­le­rin­nen und Ermitt­ler der Poli­zei­di­rek­ti­on Rhein­gau-Tau­nus neh­men Hin­wei­se unter der Tele­fon­num­mer (06124) 7078–0 entgegen.

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Blaulicht

Wohn­an­hän­ger auf Auto­bahn verloren

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Auf der A 3 bei Idstein hat ein Mann am Mitt­woch­abend einen Wohn­an­hän­ger ver­lo­ren und auf der Fahr­bahn ste­hen las­sen. Ein 39-Jäh­ri­ger befuhr mit einem LKW und einem ange­häng­ten Wohn­an­hän­ger die A 3 in Rich­tung Frank­furt. Wäh­rend der Fahrt lös­te sich offen­bar die Anhän­ger­kupp­lung und so der gesam­te Anhän­ger. Der 39-Jäh­ri­ge aus Bul­ga­ri­en fuhr ein­fach wei­ter, ohne sich um das Hin­der­nis auf der Fahr­bahn zu küm­mern. Der Auto­bahn­po­li­zei wur­de der ver­lo­re­ne Wohn­an­hän­ger auf dem lin­ken Fahr­strei­fen zwi­schen Bad Cam­berg und Idstein gemel­det. Kurz vor Idstein wur­de sie Strei­fe fün­dig und konn­te das Hin­der­nis mit­hil­fe von zufäl­lig anwe­sen­den Mit­ar­bei­tern eines Bau­un­ter­neh­mens von der Fahr­bahn ent­fer­nen. Hier­zu muss­te die Fahr­bahn kurz­zei­tig voll gesperrt wer­den. Der Ver­lie­rer konn­te zunächst nicht ermit­telt wer­den, die­ser mel­de­te sich aller­dings knapp zwei Stun­den spä­ter tele­fo­nisch. Er konn­te schließ­lich auf einem Park­platz an der A 3 in Rhein­land-Pfalz ange­trof­fen wer­den. Nach Iden­ti­täts­fest­stel­lung und der Zah­lung einer Sicher­heits­leis­tung durf­te der 39-Jäh­ri­ge sei­ne Fahrt fortsetzen.

Elek­tro Lind
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