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Gei­sen­hei­mer For­scher erwar­ten lang­fris­tig einen Auf­schwung für den Weintourismus

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Der Früh­ling bringt in die­sem Jahr nicht nur wär­me­re Tem­pe­ra­tu­ren, die zu Aus­flü­gen ein­la­den, son­dern auch das vor­sich­ti­ge Ver­spre­chen, dass die umfas­sen­den Locke­run­gen der Coro­na-Regeln Gas­tro­no­mie und Tou­ris­mus bele­ben. Prof. Dr. Ger­ge­ly Szol­no­ki vom Insti­tut für Wein- und Geträn­ke­wirt­schaft der Hoch­schu­le Gei­sen­heim ist davon über­zeugt, dass sich dar­über hin­aus grund­le­gen­de Trends in Markt und Gesell­schaft lang­fris­tig posi­tiv auf den Wein­tou­ris­mus in den 13 deut­schen Anbau­ge­bie­ten aus­wir­ken werden.

Die Coro­na-Pan­de­mie und die mit ihr ein­her­ge­hen­de abrup­te Ver­än­de­rung des Kon­sum­ver­hal­tens hat auch die Wein­bran­che stark beein­flusst. For­schungs­er­geb­nis­se aus dem Bereich Wein­tou­ris­mus zeig­ten im ers­ten und zwei­ten Jahr der Pan­de­mie, dass vie­le Betrie­be krea­ti­ve Lösun­gen für die Wei­ter­füh­rung wein­tou­ris­ti­scher Akti­vi­tä­ten fan­den. Damit konn­ten sie – zumin­dest teil­wei­se – die durch den Lock­down ver­ur­sach­ten Ver­lus­te kom­pen­sie­ren und sogar neue Ziel­grup­pen anspre­chen. Gleich­zei­tig ver­än­der­ten sich die Kon­su­men­ten­ein­stel­lun­gen und ‑wün­sche: Regio­na­ler Tou­ris­mus gewann plötz­lich deut­lich an Bedeu­tung und die­se Ent­wick­lung öff­ne­te den Wein­gü­tern neue Türen.

Nicht nur die­ser Trend spricht nach Aus­sa­ge von Prof. Dr. Ger­ge­ly Szol­no­ki, Pro­fes­sor für Markt­for­schung an der Hoch­schu­le Gei­sen­heim, dafür, dass der Wein­tou­ris­mus in den 13 deut­schen Anbau­ge­bie­ten in den nächs­ten Jah­ren einen Auf­schwung erfah­ren wird. „Der Wein­tou­ris­mus wird vom all­ge­mei­nen Trend hin zum Indi­vi­du­al- und Qua­li­täts­tou­ris­mus pro­fi­tie­ren. Eben­so wird sich das in der gesam­ten Gesell­schaft gestei­ger­te Bewusst­sein für Nach­hal­tig­keit und den Wert der Natur für das eige­ne Wohl­be­fin­den posi­tiv aus­wir­ken. Dabei han­delt es sich nach unse­rer Ein­schät­zung nicht nur um eine kurz­fris­ti­ge Erho­lung und die Rück­kehr zum Pre-Covid-Niveau; wir erwar­ten, dass die Bedeu­tung des Wein­tou­ris­mus für die Wein­bau­re­gio­nen und ‑betrie­be mit­tel- und lang­fris­tig stei­gen wird“, so der Wis­sen­schaft­ler. Er beruft sich dabei auf die Ergeb­nis­se zwei­er Umfra­gen zum The­ma Wein­tou­ris­mus, die er und sein Team 2021 gemein­sam mit dem schwe­di­schen Tou­ris­mus­un­ter­neh­men WineTourism.com durch­ge­führt haben.

Laut Sus­tainable Wine Tou­rism Sur­vey, an der rund 1.600 Wein­gü­ter aus über 40 Län­dern teil­nah­men, haben etwa 70 Pro­zent der Betrie­be in Deutsch­land bereits wein­tou­ris­ti­sche Ange­bo­te im Port­fo­lio. „Deut­sche Betrie­be sind im inter­na­tio­na­len Ver­gleich beson­ders gut auf­ge­stellt, was die Akti­vi­tä­ten außer­halb der Wein­gü­ter anbe­langt. Das kommt dem wach­sen­den Bedürf­nis der Gäs­te, Tou­ris­mus und Bewe­gung zu ver­bin­den, Natur und Bio­di­ver­si­tät zu ent­de­cken, ent­ge­gen“, hebt Szol­no­ki her­vor. „Eben­so sind deut­sche Betrie­be stark, was digi­ta­le Ange­bo­te anbe­langt. Auch hier lie­gen sie im Trend, denn für vie­le Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten sind sol­che Ange­bo­te, die sie zeit­ef­fi­zi­ent in ihren Tages­ab­lauf ein­bau­en kön­nen, auch zukünf­tig noch attrak­tiv, und ergän­zen das wein­tou­ris­ti­sche Ange­bot vor Ort perfekt.“

Dass die deut­schen Wein­bau­be­trie­be das erkannt haben, bestä­tigt die Wine Tou­rism Sur­vey „Online Wine Tastings“. Dem­nach wol­len 74 Pro­zent der­je­ni­gen, die Online-Wein­pro­ben ein­ge­führt haben, die­se in jedem Fall wei­ter­füh­ren, wei­te­re 23 Pro­zent spie­len mit dem Gedan­ken. Und das ist wenig über­ra­schend: Nur für fünf Pro­zent der deut­schen Betrie­be, die sie anbo­ten, waren Online-Wein­ver­kos­tun­gen unprofitabel. 

„Pro­gno­sen für die Tou­ris­mus­bran­che ins­ge­samt zei­gen, dass der Umsatz im Markt für inner­deut­sche Rei­sen jenen des Jah­res 2019 in den kom­men­den Jah­ren noch über­stei­gen wird. Die Wein­bau­be­trie­be kön­nen davon pro­fi­tie­ren, wenn sie nach­hal­ti­ge und indi­vi­du­el­le Ange­bo­te ent­wi­ckeln, die im Ein­klang mit der Kul­tur­land­schaft ste­hen, in die sie ein­ge­bun­den sind“, lau­tet Szol­no­kis Fazit.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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