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Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche muss bleiben

„Unser christliches Menschenbild ist für meine Partei und auch mich persönlich Kompass. Es verpflichtet uns zum Schutz des menschlichen Lebens. Die Abschaffung des in § 219 a Strafgesetzbuch geregelten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche lehnen wir kategorisch ab“, nimmt Klaus-Peter Willsch Stellung zu entsprechenden Plänen der Ampel-Koalition Stellung: Die Regierungskoalition gebe damit einen seit mehr als 20 Jahren gewachsenen gesellschaftspolitischen Konsens auf und opfere ihn auf ihrem ideologischen Altar eines falsch verstanden Freiheits- und Fortschrittsgedanken.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Ein Schutz, der bereits dem ungeborenen menschlichen Leben zukommt und dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter gebührt – so hat es das Bundesverfassungsgericht ganz klar entschieden. Aufgabe staatlichen Handelns muss es sein, unter Abwägung entgegenstehender Rechtsgüter einen bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens sicherzustellen. „Dieser Zielsetzung fühlen wir uns verpflichtet, denn bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein einzigartiger Mensch. Deshalb ist der Abbruch einer Schwangerschaft weiterhin für alle Beteiligten aus gutem Grund strafbar“, so Willsch.
Ausnahmsweise nicht strafbar sind Schwangerschaftsabbrüche, wenn bestimmte rechtfertigende Gründe, so genannte medizinische oder kriminologische Indikationen vorliegen. Eine Ausnahme sieht auch die in § 218 a Abs. 1 StGB geregelte Beratungsregelung vor. Die Schwangere, die den Abbruch vornehmen lassen möchte, muss sich drei Tage vor diesem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Die werdende Mutter muss dem Arzt, der den Abbruch vornimmt, eine Bescheinigung über diese Beratung vorlegen. Dieser Arzt darf nicht an der Beratung teilgenommen haben. Nur wenn diese Vorgaben erfüllt sind und der Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf nach der Empfängnis das Leben des Ungeborenen beendet, bleibt der Abbruch nach der so genannten Beratungsregelung straffrei.
„Diese Vorgehensweise folgt der Lebenswirklichkeit“, so der Kreisvorsitzende der CDU Rheingau-Taunus. Denn für die Mutter sei im Regelfall nicht die Mutterschaft das Problem, sondern die hieraus resultierende Lebenssituation. Die Beratung durchleuchtet die Gesamtlage der Schwangeren und zeigt die Gesamtbreite der möglichen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten auf. „Eine Beratung nimmt die Situation der werdenden Mutter und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ernst und zeigt Alternativen zur geplanten Beendigung eines Menschenlebens auf. Eine Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche torpediert die Intention eines Beratungsgesprächs. Unvoreingenommene Information und neutrale Beratung werden durch technische Werbung über die Beendigung eines menschlichen Lebens konterkariert“, kritisiert Klaus-Peter Willsch das Vorhaben der Regierungskoalition. Es drohten Verhältnisse, in denen für Abtreibungen geworben werde wie für kosmetische Operationen, etwa Brustvergrößerungen oder Leberfleckentfernung. Die aktuell geltende Regelung sei im Zusammenspiel von Parlament und Rechtsprechung austariert worden. Ein Herausbrechen einzelner Gesetzesnormen bringt die Gesamtstatik der Regelungen ins Wanken.
„Dass hier grade die Bündnisgrünen im Bundestag mit fast frenetischem Jubel die Regierungsankündigung der für die Betroffenen tödlichen Missachtung des Lebensrechts Ungeborener bejubelt haben, hat mich tief betroffen,“ so der CDU-Kreischef. „Sonst erwecken sie den Eindruck, sich um jedes Lebewesen zu sorgen und tragen Kröten über die Straßen, aber dass 100.000 Kinder pro Jahr in einem der reichsten Länder der Welt das Leben genommen wird, scheint ihnen egal zu sein“, empört sich der Christdemokrat, aber „Wir geben dem ungeborenen Leben eine Stimme und ich fordere jeden einzelnen Abgebordneten der Ampel-Koalition auf, sich unsere Haltung zu eigen zu machen, gegen die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche einzutreten und zu stimmen“, fordert der Bundestagsabgeordnete Willsch.

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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de