Lokal
9,571 Millionen Euro aus DigitalPakt bewilligt

Schulen erhalten flächendeckend Präsentationstechnik und WLAN
Dem Rheingau-Taunus-Kreis sind vom Land aus dem originären DigitalPakt Schule insgesamt 9.571.762 Euro bewilligt worden. „Damit ist das Förderkontingent, das Bund und Land gemeinsam für die Schulen im Kreis im Dezember 2019 bereitgestellt haben, nun komplett belegt und wird in Gänze genutzt“, teilen die Bundes- und Landtagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch, Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mit.
Die Gelder können für eine bessere Ausstattung der öffentlichen Schulen mit digitaler Technik verwendet werden. „Bund und Land investieren in ein zeitgemäßes Lehren und Lernen mit dem Ziel, die Kinder und Jugendlichen fit für die digitale Zukunft zu machen. Hier ist das Geld gut angelegt“, erklärten die CDU-Politiker.
Zunächst waren nur drei kleinere Projekte für die Verkabelung und WLAN-Ausstattung der Lindenschule in Hohenstein und der Lenzenbergschule in Niedernhausen angemeldet worden, wofür 121.198 Euro bewilligt wurden. „Wir freuen uns, dass nach diesem schleppenden Anlauf und angesichts des großen Nachholbedarfs, der durch die Corona-Pandemie verstärkt sichtbar geworden ist, die Antragstellung dann Fahrt aufgenommen hat“, so die Abgeordneten.
Es seien drei größere Sammelanträge mit einem Gesamtvolumen von 1.765.655 Euro für die umfassende Ausstattung der Schulen im Rheingau-Taunus mit WLAN eingereicht und vom Land positiv beschieden worden. Die Mittel stünden für die Beschaffung von WLAN-Komponenten inklusive Lizenzen und Montage sowie den Austausch veralteter Switche und Module bereit.
„Mit den bewilligten Geldern können alle Schulen in Trägerschaft des Kreises mit WLAN ausgerüstet werden. Es wird eine flächendeckende Ausstattung ermöglicht“, betonten Willsch, Müller-Klepper und Beuth. Die Umsetzung erfolge sukzessive. Zusätzlich seien 220.000 Euro für eine strukturierte LAN-Verkabelung der Pestalozzischule Idstein bewilligt worden.
Großteil der Mittel für Präsentationstechnik
„Der Löwenanteil des Förderkontingents – nämlich 7.358.909 Euro und damit rund 77 Prozent – wird für die Beschaffung von Präsentationstechniken in Form von Anzeige- und Interaktionsgeräten eingesetzt. Der aktuelle Bedarf aller Schulen kann damit gedeckt werden“, erläuterten die Abgeordneten. So würden unter anderem 639 interaktive Boards, 306 „Dumme Displays“ und 128 Beamer-Lösungen angeschafft.
Weitere 106.000 Euro seien für die Beruflichen Schulen Rheingau und Untertaunus bestimmt. Damit werde ihrem speziellen Bedarf an digitalen Arbeitsgeräten Rechnung getragen. Die Mittel werden in die Ausstattung von digitalen Ton- und Videostudios, die Einrichtung eines digitalen Labors sowie Diagnose- und Simulationsinstrumente im Bereich E‑Mobilität investiert.
„Das Land hat eine Taskforce sowie eine Service- und Beratungsstelle eingerichtet, um die Inanspruchnahme der Fördermittel durch die Schulträger zu erhöhen und das Abwicklungsverfahren zu beschleunigen. Das hat Wirkung gezeigt“, führten Müller-Klepper und Beuth aus. Wie der Rheingau-Taunus hätten nun alle kommunalen Schulträger in Hessen ihre Kontingente – nicht zuletzt aufgrund der zahlreich durchgeführten Workshops und Dialogveranstaltungen – vollständig ausschöpfen können.
Gesamtbudget über 10 Millionen Euro
In den Rheingau-Taunus fließen aus dem DigitalPakt aber nicht nur die 9,751 Millionen Euro für die Schulen in Trägerschaft des Kreises. Das Gesamtbudget liegt nach Angaben der Abgeordneten deutlich über 10 Millionen Euro. „Denn es gibt auch Mittel für die Privatschulen, die Schulen des Landeswohlfahrtsverbandes und die Pflegeschulen im Kreisgebiet. Bewusst werden in Hessen auch diese Schulen in die Förderung einbezogen. Denn sie sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft.“
Der DigitalPakt Schule ist eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Land und Schulträgern. Rund 500 Millionen Euro können durch das Landesprogramm „Digitale Schule Hessen“ investiert werden. Die öffentlichen Schulträger müssen bis spätestens Mitte Mai 2024 alle hieraus finanzierten Maßnahmen umgesetzt haben. Daran schließt sich die Abrechnungsphase bis August 2025 an.

Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de