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Ver­lei­hung des Rhein­gau­er Grün­dungs­prei­ses bereits zum zwei­ten Mal ein gro­ßer Erfolg

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Mit knapp 150 online-Teil­neh­mern hat die Ver­lei­hung des „Rhein­gau­er Grün­dungs­prei­ses 2021“ am 17. Novem­ber 2021 bereits zum zwei­ten Mal statt­ge­fun­den. Die zahl­rei­chen Bewer­bun­gen haben auch in die­sem Jahr bewie­sen, wie vie­le tol­le Ideen in der Regi­on und den bei­den Hoch­schu­len ent­ste­hen. Ver­an­stal­tet wur­de das Event von der Grün­dungs­fa­brik Rhein­gau sowie den regio­na­len Spon­so­ren Rhein­gau­er Volks­bank, Wachen­dorff Pro­zess­tech­nik, Kirch­ner Simon & Co., Bäcker Dries sowie neu dazu­ge­kom­men der Fir­ma Per­fect Vision.

Die Grün­dungs­fa­brik Rhein­gau ist das ers­te Ver­bund­vor­ha­ben der Hoch­schu­le Gei­sen­heim und der EBS Uni­ver­si­tät. Geför­dert wird das Pro­jekt durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) mit dem Ziel, grün­dungs­in­ter­es­sier­te Stu­die­ren­de und Mit­ar­bei­ten­de zu unter­stüt­zen. Gemein­sam mit den regio­na­len Spon­so­ren kön­nen die Ange­bo­te auch den regio­na­len Grün­dun­gen aus­ge­wei­tet wer­den. Inter­es­sier­te Unter­stüt­zen­de oder Spon­so­ren kön­nen sich auch im frisch gegrün­de­ten För­der­ver­ein enga­gie­ren.
Auch in die­sem Jahr hat­ten die Jury­mit­glie­der aus Wis­sen­schaft und regio­na­len Spon­so­ren die Vor­auswahl getrof­fen und ins­ge­samt neun Grün­dungs­ideen aus den drei aus­ge­schrie­be­nen Kate­go­rien bestimmt. Alle Fina­lis­ten hat­ten dann am Abend des 17. Novem­ber die Gele­gen­heit ihre Geschäfts­ideen auf der Pitch-Büh­ne in der Grün­dungs­fa­brik Rhein­gau live vor­zu­stel­len. Nach einem Gruß­wort durch den Vor­stand des För­der­ver­eins der Grün­dungs­fa­brik – Andre­as Zei­sel­mai­er und Bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Aßmann – ging es direkt in die Pit­ches. Alle Zuschau­er konn­ten per Online-Voting über ihre Favo­ri­ten abstim­men, was die Ver­an­stal­tung inter­ak­tiv und kurz­wei­lig gestal­te­te.
In der Kate­go­rie „Bes­te Geschäfts­idee aus der Stu­di­en­zeit“ beleg­te Scoo­t­er­loons den 1. Platz. Das Team um Arved Tele­ki und Maxi­mi­li­an Huss­manns bie­tet eine Lösung für das teil­wei­se noch nicht bewuss­te Pro­blem der Umwelt­ver­schmut­zung durch in Flüs­se und Mee­re ent­sorg­te E‑Scooter. Auf Platz 2 kam die Geschäfts­idee ReStart von Elvi­ra Becht­hold und Moni­ka Cer­ni­aus­kai­te, die aus Biert­re­ber ein vega­nes Getränk für gesund­heits­be­wuss­te Ziel­grup­pen ent­wi­ckelt haben. Mit der App „Cou­ple­Up“ möch­te das inter­na­tio­na­le Paar Maria­ma Jar­ju und Nico­las Kie­fer Paa­re mit glei­chen Inter­es­sen zusam­men­brin­gen und beleg­te damit Platz 3.

In der zwei­ten Kate­go­rie „Bes­te Grün­dungs­idee von Alum­ni und Mit­ar­bei­ten­den aus der Hoch­schu­le Geisenheim/EBS Uni­ver­si­tät“ hat Ebb&Flow Keg über­zeugt. Das Team um Dean­dra Ander­son und Phil­ipp Neve­ling bringt ein nach­hal­ti­ges Mehr­weg­sys­tem für Wein und Craft­ge­trän­ke auf den Markt. Platz 2 geht an das Team von Clare&me mit den Grün­de­rin­nen Celi­na Mess­ner und Emi­lia The­ye, die mit einem durch künst­li­che Intel­li­genz unter­stütz­ten The­ra­pie-Bot der zuneh­men­den men­ta­len Gesund­heits­kri­se ent­ge­gen­wir­ken und Men­schen eine schnel­le, indi­vi­du­el­le Hil­fe in Lebens­kri­sen bie­ten möch­ten. Platz 3 beleg­te Insight­sON von Pas­cal Sal­men und And­re Stoll­hans, die eine intel­li­gen­te und digi­ta­le Ver­triebs­lö­sung ent­wi­ckelt haben mit deren Unter­stüt­zung Kun­den­be­darf schnel­ler erkannt und Ver­triebs­auf­ga­ben abge­lei­tet wer­den kön­nen.

In der drit­ten Kate­go­rie „Bes­te Grün­dung aus dem Rhein­gau“ gewann das Team Winz­za. Joa­na Sand­küh­ler und Dani­el Hor­ne woll­ten einen neu­en Food­trend im Rhein­gau schaf­fen und bie­ten mit ihrem mobi­len Food­truck eine „Win­zer­piz­za“ mit regio­nal­ty­pi­schen Pro­duk­ten an – per­fekt pas­send zum Wein. Ihr Ser­vice kann bei Wein­events, Win­zer­hof­fes­ten oder ande­ren Ver­an­stal­tung der Regi­on ein­ge­setzt wer­den. Auch die Idee des Wein­guts Pra­na kam bei den online-Zuschau­en­den gut an und schaff­te es damit auf Platz 2. Im Fokus des von Cosi­ma Lin­den­au und Niklas Eisen­acher über­nom­me­nen Wein­guts in Oestrich-Win­kel steht das The­ma Nach­hal­tig­keit durch den Ein­satz von pilz­wi­der­stands­fä­hi­gen Reb­sor­ten und redu­zier­te Maschi­nen­nut­zung sowie die Kom­bi­na­ti­on mit einem Yoga­stu­dio im Wein­gut. Den drit­ten Platz der Rhein­gau­er Grün­dungs­sze­ne beleg­te der Erleb­nis­päd­ago­ge Dani­el Becker mit Out­door Sto­ries. Er bie­tet klei­ne Aben­teu­er unter pro­fes­sio­nel­ler Anlei­tung für Fami­li­en im Rhein­gau an, bei denen es um das gemein­sa­me Erle­ben im Fami­li­en­ver­bund geht.
Das Preis­geld in Höhe von ins­ge­samt 9.000 Euro — gespons­ort von der Rhein­gau­er Volks­bank, Bäcker Dries, Kirch­ner Simon & Co., Per­fect Visi­on und Wachen­dorff Pro­zess­tech­nik — bie­tet allen Teams die Mög­lich­keit ihr Geschäft wei­ter aus­zu­bau­en. Pro Kate­go­rie haben die Fina­lis­ten mit dem 1. Platz 1.500 Euro, mit dem 2. Platz 1.000 Euro und für den 3. Platz 500 Euro erhal­ten.
Ein wei­te­res High­light des Abends war die Ver­lei­hung eines Son­der­prei­ses von je 500 Euro an zwei ugan­di­sche Teams, die auf­grund einer Koope­ra­ti­on mit der EBS an dem Preis teil­ge­nom­men hat­ten. Mit ihren zwei nach­hal­ti­gen Grün­dungs­ideen haben die Teams aus Ugan­da der­art über­zeugt, dass Jury-Mit­glied und Spon­sor Mar­tin Dries kurz­fris­tig das Preis­geld ver­dop­pel­te.
„Mit die­ser Ver­an­stal­tung konn­te somit nicht nur das regio­na­le Grün­dungs­öko­sys­tem unter­stützt wer­den, son­dern auch über die Gren­zen des Rhein­gaus hin­weg Hil­fe zu Selbst­hil­fe gege­ben wer­den,“ so Zei­sel­mai­er.
Die Grün­dungs­fa­brik Rhein­gau plant für nächs­tes Jahr einen drit­ten Durch­lauf des Rhein­gau­er Grün­dungs­prei­ses zusätz­lich zu vie­len ande­ren span­nen­de Pro­gram­men für Grün­den­de. Mehr Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.gruendungsfabrik-rheingau.de .

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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