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Verband deutscher Musikschulen stellt Forderungen zu Digitalisierung und Personalentwicklung

Die Zukunft der fast 1.000 Musikschulen in Deutschland stand am Wochenende in Kassel im Fokus: Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und Herausforderungen durch Corona waren dabei die zentralen Themen der Hauptarbeitstagung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) im Kasseler Kongress Palais.
Ulrich Rademacher, Bundesvorsitzender des VdM, sagte zu dem Problem des wachsenden Fachkräftemangels an den Musikschulen: “Der glücklicherweise spürbare Aufwuchs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen allein schafft nicht die nötigen Anreize, um mehr junge Menschen zu einem künstlerisch-pädagogischen Studium zu bewegen. Es braucht darüber hinaus dringend eine Anpassung der Vergütung, die den gewachsenen Anforderungen des Berufsbildes entspricht.” Hierzu gehören die durch Gruppen- und Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen deutlich erhöhte Schülerzahl, die gezielte Ansprache von Bildungsbenachteiligten, die Herausforderungen der Inklusion und schließlich der erhöhte Fortbildungsbedarf u.a. zur Digitalisierung. “Der Mehrwert von festen Stellen gegenüber dem Einsatz von Honorarkräften für die Träger liegt klar auf der Hand — in Sachen Unterrichtsqualität, Präsenz der Musikschule in der kommunalen Bildungslandschaft, Zugangsoffenheit und Kommunikation, Bürgerfreundlichkeit und als zuverlässige Kooperationspartner”, so Rademacher.
Über die politische Verantwortung für Musikschulen bei der Sicherung der Musikschulstrukturen und der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Aus- und Weiterbildung diskutierten Vertreter des VdM, der Kommunalen Spitzenverbände, der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen, des Kommunalen Arbeitgeberverbandes und von ver.di. Einigkeit bestand darin, dass die Positionierung der Musikschule in der kommunalen Bildungslandschaft als integraler Bestandteil der kulturellen Bildung verbessert werden müsse. Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages betonte: “Wir brauchen ein breites bürgerschaftliches Engagement für musikalische Bildung”, das sich in Gremienbeschlüssen der Kommunen und der Länder niederschlagen solle. Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erklärte: “Kommunen müssen Kooperationen für die Schulen verbindlich machen und vorschreiben. Wir brauchen endlich eine vernünftige Ganztagsschulbildung. Dafür sind die Musikschulen wichtige Partner.”
Angemahnt wurde insbesondere eine Höherbewertung der Elementaren Musikpädagogik in der Hochschulausbildung und bei der Eingruppierung der Lehrkräfte. Die aktuell nochmals deutlich gestiegenen Anmeldezahlen für die Musikalische Früherziehung und weiterer Angebote der Elementaren Musikpädagogik zeigten klar die große Bedeutung dieser grundlegenden Frühförderung für Kinder.
Wichtiges Thema war ebenfalls die während der Corona-Pandemie nochmals deutlich gewordene Notwendigkeit der Digitalisierung von Musikschulen. Friedrich-Koh Dolge, stellvertretender Bundesvorsitzender des VdM, stellte die Forderung des VdM einer Digitalisierungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen für die Musikschulen vor: “Musikschulen dürfen digital nicht abgehängt werden. Transformationsprozesse müssen in der musikalischen Bildung unterstützt werden, um Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Musikschulen digitale Teilhabe zu gewährleisten. Musikalische Kinder- und Jugendbildung ist sonst in Gefahr. Digitalität bringt dabei neue Chancen, neue Zielgruppen zu erreichen.”
Über Digitalisierung als Herausforderung der kulturellen Bildung, Chancen und Erschwernisse der Professions- und Organisationsentwicklung durch digitalisierungsbedingte Veränderungen und die Verantwortung der kulturellen Bildung im Hinblick auf digitale Kultivierung und Bildung referierte Benjamin Jörissen, Pädagogik-Professor an der Universität Erlangen, in seinem Vortrag über “(Post-) Digitale Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen — Herausforderungen und Chancen der Musikpädagogik”. “Kulturelle Bildung ist ein Feld mit unglaublicher Kraft und unglaublicher gesellschaftlicher Bedeutung”, erklärte Jörissen. “Digitalisierung gestaltet Kultur mit, verändert aber auch Kultur.” Digitalität sei immer dann schlecht, wenn sie als Ersatz dienen müsse und dann gut, wenn sie innovativ umgesetzt werde. Als Führungs- oder als Transformationsaufgabe an einer non-formalen Bildungseinrichtung wie der Musikschule könne Digitalisierung aber nur gemeinsam mit allen Akteuren gelingen.
Die Hauptarbeitstagung mit Bundesversammlung wurde vom VdM in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Musikschulen Hessen und der Musikschule Kassel veranstaltet. Sie wurde gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Stadt Kassel und das Land Hessen.
Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der über 930 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen an bundesweit 4.000 Standorten über 1,5 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von rund 39.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung.

Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de