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Kreis­ver­wal­tung rich­tet Erhe­bungs­stel­le für Zen­sus 2022 ein

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Wie vie­le Men­schen leben im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis? Gibt es genü­gend Wohn­raum für alle Bür­ger? Brau­chen wir mehr Kin­der­gär­ten, Schu­len oder Alters­hei­me? Um die­se und ande­re Fra­gen zu beant­wor­ten, fin­det im Jahr 2022 wie­der der Zen­sus statt. Der Rhein­gau-Tau­nus-Kreis sucht zur Durch­füh­rung der Zensus-Erhebungen bereits jetzt Erhe­bungs­be­auf­trag­te. Inter­es­sier­te Bür­ger kön­nen sich ab sofort als Inter­view­er unter EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de vor­mer­ken las­sen. Die Erhe­bungs­be­auf­trag­ten wer­den im Rah­men der Haus­hal­te­be­fra­gung und der Befra­gung in Wohn­hei­men und Gemein­schafts­un­ter­künf­ten ein­ge­setzt. Dazu wird ihnen ein „hei­mat­na­her“ Erhe­bungs­be­zirk zuge­teilt. Dar­auf ver­weist Land­rat Frank Kilian.

Bald ist es wie­der soweit: Zum Stich­tag 15. Mai 2022 fin­det in Deutsch­land der nächs­te Zen­sus statt und genau­so wie in allen Städ­ten und Gemein­den Deutsch­lands wird dabei auch im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis ermit­telt, wie vie­le Men­schen hier leben, wie sie woh­nen und arbei­ten. Vie­le Ent­schei­dun­gen in Bund, Län­dern und Gemein­den beru­hen auf Bevöl­ke­rungs- und Woh­nungs­zah­len. Um ver­läss­li­che Basis­da­ten für Pla­nun­gen zu haben, ist eine regel­mä­ßi­ge Bestands­auf­nah­me der Bevöl­ke­rungs­zahl not­wen­dig. Daher füh­ren die Sta­tis­ti­schen Ämter des Bun­des und der Län­der alle zehn Jah­re den Zen­sus durch. Ursprüng­lich soll­te der nächs­te Zen­sus – zehn Jah­re nach dem Zen­sus 2011 – im Jahr 2021 statt­fin­den. Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie wur­de er um ein Jahr auf 2022 verschoben.

Befra­gung von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern
Obwohl der Zen­sus auch als „gro­ße Volks­zäh­lung“ bekannt ist, muss dafür nicht jeder Ein­woh­ner ein­zeln befragt wer­den – im Gegen­teil: Die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung muss selbst gar kei­ne Aus­kunft leis­ten, da in Deutsch­land ein soge­nann­ter regis­ter­ge­stütz­ter Zen­sus durch­ge­führt wird und die Bevöl­ke­rungs­da­ten somit in ers­ter Linie aus Ver­wal­tungs­re­gis­tern stam­men. Bun­des­weit neh­men nur rund zehn Pro­zent der Bevöl­ke­rung an einem kur­zen Inter­view durch Erhe­bungs­be­auf­trag­te teil.

Die­se Stich­pro­ben­be­fra­gung ist not­wen­dig, um etwa­ige Unge­nau­ig­kei­ten der Mel­de­re­gis­ter fest­zu­stel­len und um Daten zu erhe­ben, die nicht in den Regis­tern vor­lie­gen, wie zum Bei­spiel Anga­ben zu Bil­dung und Aus­bil­dung oder zu Erwerbs­tä­tig­keit. Alle zur Befra­gung aus­ge­wähl­ten Per­so­nen sind zur Aus­kunft ver­pflich­tet. Die Ergeb­nis­se des Zen­sus sind die Grund­la­ge dafür, wie viel Geld Städ­te und Gemein­den in Zukunft durch den Län­der- und den kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich sowie durch EU-För­der­mit­tel zuge­wie­sen bekom­men. Auch die Ein­tei­lung der Wahl­krei­se und die Stim­men­ver­tei­lung im Bun­des­rat ori­en­tie­ren sich an der amt­li­chen – das heißt an der durch den Zen­sus ermit­tel­ten – Einwohnerzahl.

Son­der­fall: Wohn­hei­me und Gemein­schafts­un­ter­künf­te
Son­der­be­rei­che für den Zen­sus sind Wohn­hei­me (zum Bei­spiel Stu­die­ren­den­wohn­hei­me) und Gemein­schafts­un­ter­künf­te (zum Bei­spiel Alters-/Pfle­ge­hei­me und Kin­der-/Ju­gend­hei­me). An die­sen Anschrif­ten müs­sen Anga­ben für alle Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner ein­ge­holt wer­den, da die Mel­de­re­gis­ter, bei­spiels­wei­se auf­grund häu­fi­ger Umzü­ge, oft zu unge­nau sind. Aus­künf­te für Gemein­schafts­un­ter­künf­te wer­den dabei von den Ein­rich­tungs­lei­tun­gen ein­ge­holt, sodass die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner nicht selbst befragt werden.

Woh­nun­gen und Gebäu­de
Neben der Ein­woh­ner­zahl ermit­telt der Zen­sus auch die Zahl der Woh­nun­gen und Gebäu­de in Deutsch­land. Weil es dafür kei­ne flä­chen­de­cken­den Regis­ter gibt, wer­den die Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Woh­nun­gen oder Wohn­ge­bäu­den pos­ta­lisch durch das Hes­si­sche Sta­tis­ti­sche Lan­des­amt ange­schrie­ben und gebe­ten, über einen Online-Fra­gen­bo­gen Anga­ben zur Grö­ße, Hei­zungs­art, Aus­stat­tung und Kalt­mie­te ihrer Woh­nung bzw. ihres Wohn­ge­bäu­des zu machen. Auf Wunsch kann die­ser Fra­ge­bo­gen auch in Papier­form ange­for­dert werden.

Erhe­bungs­stel­len und Erhe­bungs­be­auf­trag­te
Für die Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des Zen­sus 2022 im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis ist eine Erhe­bungs­stel­le ein­ge­rich­tet wor­den. Sie küm­mert sich um die Anwer­bung, Betreu­ung, Schu­lung und Koor­di­na­ti­on von Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­ern, soge­nann­ten Erhe­bungs­be­auf­trag­ten. Die Qua­li­tät der Erhe­bun­gen und der Daten­schutz wer­den von der Erhe­bungs­stel­le fort­lau­fend sicher­ge­stellt.
Erhe­bungs­be­auf­trag­te füh­ren die Befra­gun­gen vor Ort durch. Sie befra­gen die in der Stich­pro­be aus­ge­wähl­ten Bür­ger, erfas­sen die dafür not­wen­di­gen Daten und über­ge­ben die Zugangs­da­ten für die Online-Befragung. Vor ihrem Ein­satz müs­sen sie sich gesetz­lich auf die Wah­rung des Sta­tis­tik­ge­heim­nis­ses und zur Geheim­hal­tung der Erkennt­nis­se, die sie wäh­rend und nach ihrer Tätig­keit gewon­nen haben, schrift­lich ver­pflich­ten. Ein Inter­view­er-Aus­weis in Ver­bin­dung mit einem Per­so­nal­aus­weis bestä­tigt die Recht­mä­ßig­keit ihrer Arbeit.

Aus­schließ­lich anony­me Daten
Alle Daten wer­den aus­schließ­lich anony­mi­siert aus­ge­wer­tet. Beim Zen­sus geht es nicht dar­um, etwas über die indi­vi­du­el­len Lebens­ver­hält­nis­se der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner zu erfah­ren. Viel­mehr bedeu­tet Sta­tis­tik, dass Daten ver­all­ge­mei­nert, Sum­men gebil­det und Durch­schnit­te berech­net wer­den – und gera­de nicht der Ein­zel­fall dar­ge­stellt wird. Ziel und Zweck des Zen­sus ist es aus­schließ­lich, eine ver­läss­li­che Daten­ba­sis für wei­te­re Pla­nun­gen zu erhal­ten. Die Ergeb­nis­se des Zen­sus wer­den vor­aus­sicht­lich ab Ende 2023 vorliegen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Zen­sus 2022 fin­den Inter­es­sier­te auf dem offi­zi­el­len Inter­net­auf­tritt unter www.zensus2022.de sowie bei unse­rer Erhe­bungs­stel­le. Kon­takt: Erhe­bungs­stel­le Rhein­gau-Tau­nus-Kreis, Heim­ba­cher Stra­ße 7 in 65307 Bad Schwal­bach, Tele­fon­num­mern von Chris­ti­na Schil­ler 06124–5109603 und Jen­ni­fer Brötz 06124–5109602 sowie die Mail­adres­se EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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