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72 Prozent der Kommunen sehen Nachholbedarf bei der Digitalisierung der Schulen

Die Corona-Krise hat die Chancen, aber auch die Defizite bei der Digitalisierung der Schulen offengelegt. Und selbst wenn der größte und akute Druck mit Abklingen der Pandemie nachlassen dürfte, wird die Digitalisierung der Schulen die kommunalen Schulträger auch in Zukunft finanziell wie personell fordern. Wie eine aktuelle Studie von KfW Research auf Basis des KfW-Kommunalpanels zeigt, sehen sieben von zehn Städten, Gemeinden und Kreisen einen großen Bedarf an Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen in Schulgebäuden. Nur 4 % der Kommunen gehen dabei davon aus, dass diese Investitionsbedarfe einmaliger Natur sind und in Zukunft wieder abnehmen werden, 96 % erwarten hingegen einen dauerhaften Bedarf. Zudem stimmen 93 % der Aussage zu, dass die Ausgaben in Zukunft sogar steigen werden.
Investitionen in die Digitalisierung machen damit zusammen mit baulichen Maßnahmen an den Schulgebäuden (ebenfalls 72 %) den Bereich im Schulsektor aus, in dem die Kommunen die höchsten Investitionsbedarfe sehen.
Eine ganze Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen haben die Schulträger zu Beginn des neuen Schuljahrs 2021/22 bereits gestartet oder umgesetzt: Ganz vorn liegt dabei die Beschaffung von Endgeräten wie z.B. Tabletts und Notebooks (78 %), gefolgt von der Installation von W‑Lan (73 %) und der Anschaffung von Präsentationstechnik wie Beamer, White- oder Smartboards (67 %). Der größte Handlungsbedarf besteht aktuell bei Lernplattformen und Cloudlösungen, um den digitalen Unterricht zu erleichtern. Hier sind bisher 46 % der Kommunen aktiv geworden. Weitere Maßnahmen geplant haben zudem 38 % und knapp 17 % sehen zwar Bedarf, haben jedoch noch nicht mit der Planung begonnen.
Die Finanzierung der digitalen Maßnahmen im Schulsektor wird die Kommunen nicht nur angesichts der Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Krise fordern. Immerhin jede dritte Kommune (34 %) geht davon aus, dass Haushalts-Prioritäten zugunsten der Schuldigitalisierung geändert werden müssen. Aus Sicht der vom Deutschen Institut für Urbanistik im Auftrag von KfW Research befragten Kämmereien dürfte dies vor allem zulasten anderer Infrastrukturbereiche (34 %) sowie freiwilliger Aufgaben wie Kultur- und Sportangebote (32 %) gehen. Angesichts dieser finanziellen Zwickmühle verwundert es kaum, dass neun von zehn Kommunen die Ansicht vertreten, dass die Investitionsbedarfe für die Digitalisierung nur über zusätzliche Fördermittel oder Zuweisungen finanziert werden können.
Neben der Finanzierung sind vor allem die begrenzten personellen Kapazitäten ein wesentliches Hindernis für eine schnelle Digitalisierung. Der Mangel an qualifiziertem Personal für die Verwaltung wird in der Befragung von 74 % der Kommunen als einer der zentralen Gründe genannt, der sich hemmend bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in den Schulen auswirkt. Die personellen Kapazitäten sind dabei nicht nur bei der Beschaffung, sondern auch bei der Wartung der IT-Ausstattung ein wichtiger Aspekt für die Schulträger. In 67 % der antwortenden Kommunen wird dies durch kommunales IT-Fachpersonal oder aber in 57 % durch externe Dienstleister erledigt. 49 % der Kommunen lassen die IT-Anlagen auch durch einzelne Lehrer betreuen.
„Die Digitalisierung in Schulen war für die kommunalen Schulträger schon vor Corona ein wichtiges Thema. Die Krise hat nun Defizite und Potenziale der Digitalisierung deutlich gemacht und zwingt alle Beteiligten, mehr Tempo an den Tag zu legen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen wird zudem ein Fokus auf der angemessenen Fortbildung für Lehrkräfte liegen müssen. Denn erfolgreiche Schuldigitalisierung erfordert kompetente Anwender. Am Einbinden der Aktivitäten in eine umfassende Digitalisierungsstrategie führt kaum ein Weg vorbei.“
Hintergrund: Als Schulträger sind die Kommunen für die bauliche Ausstattung der meisten der rund 40.000 allgemein- und berufsbildenden Schulen in Deutschland zuständig. Auf den Bereich Schulen entfällt laut KfW-Kommunalpanel 2021 mit 11 Mrd. EUR auch der größte Anteil der geplanten kommunalen Investitionen. Doch diese Mittel sind noch nicht ausreichend, die bereits vorhandene Infrastruktur zu erhalten, denn auf die Schulen entfällt mit 46,5 Mrd. EUR bzw. 31 % zugleich der größte Anteil des wahrgenommenen kommunalen Investitionsrückstands von insgesamt 149 Mrd. EUR.


Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de