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Bau­ern­ver­band: Erneut unter­durch­schnitt­li­che Ernte

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Der Deut­sche Bau­ern­ver­band (DBV) rech­net in die­sem Jahr mit einer Getrei­de­ern­te von 42,4 Mil­lio­nen Ton­nen. Damit bleibt die Getrei­de­ern­te rund eine Mil­li­on Ton­nen bzw. knapp 2 Pro­zent unter Vor­jahr und 4,7 Pro­zent hin­ter dem Mit­tel der Jah­re 2015 bis 2020 (44,2 Mil­lio­nen Ton­nen). Die Win­ter­raps­ern­te bezif­fert der DBV auf 3,4 Mil­lio­nen Ton­nen. Dies geht aus der vor­läu­fi­gen DBV-Ern­te­bi­lanz her­vor, wel­che auf Daten aus den Lan­des­bau­ern­ver­bän­den basiert. Da die Ern­te wit­te­rungs­be­dingt nicht voll­stän­dig abge­schlos­sen ist, kön­nen sich die Zah­len noch gering­fü­gig ändern. “Die dies­jäh­ri­ge Getrei­de­ern­te fällt ins­ge­samt zum wie­der­hol­ten Male unter­durch­schnitt­lich aus. Zahl­rei­che Hagel- und Stark­re­gen­er­eig­nis­se haben uns gezeigt, dass die Land­wir­te die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels direkt zu spü­ren bekom­men”, sagt der Prä­si­dent des Deut­schen Bau­ern­ver­ban­des, Joa­chim Ruk­wied. “Hin­zu kom­men stark gestie­ge­ne Kos­ten bei Betriebs­mit­teln, die die Land­wir­te wirt­schaft­lich belas­ten. Ins­be­son­de­re die Schwei­ne­hal­ter ste­hen mit dem Rücken an der Wand”, so Rukwied.

“Wir sind zunächst zuver­sicht­lich in die Ern­te gestar­tet, aber die ers­ten Dru­sch­er­geb­nis­se ent­täusch­ten. Dies hat sich bestä­tigt. Hin­zu kamen stän­di­ge Ern­te­un­ter­bre­chun­gen durch wie­der­keh­ren­de Nie­der­schlä­ge. Die Ern­te 2021 wur­de zur Zit­ter­par­tie”, stellt Ruk­wied fest.

Kul­tu­ren wie Mais, Zucker­rü­ben und Gemü­se haben von den Som­mer­nie­der­schlä­gen pro­fi­tiert und ste­hen im Moment gut da. Auch der Grün­land­auf­wuchs ist in die­sem Jahr gut. Wir hof­fen auf bes­se­res Wet­ter für die anste­hen­den Herbst­ar­bei­ten. Der Durch­schnitts­er­trag über alle Getrei­de­ar­ten ent­spricht mit sie­ben Ton­nen pro Hekt­ar erneut dem Mit­tel der Jah­re 2015 bis 2019. Die Getrei­de­an­bau­flä­che hat sich im Ver­gleich zum letz­ten Jahr nicht geän­dert, in bei­den Jah­ren betrug sie rund 6 Mil­lio­nen Hektar.

Für die ein­zel­nen Kul­tu­ren legt der DBV die fol­gen­de Bilanz vor:

Win­ter­wei­zen ist wei­ter­hin die bedeu­tends­te Getrei­de­art im deut­schen Acker­bau. Nach der vor­läu­fi­gen Boden­nut­zungs­haupter­he­bung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes wur­de Win­ter­wei­zen zur Ern­te 2021 auf einer Flä­che von rund 2,8 Mil­lio­nen Hekt­ar ange­baut. Dies ent­spricht einer leich­ten Stei­ge­rung zum Vor­jahr von 4,4 Pro­zent. Im Bun­des­durch­schnitt wur­de ein Ertrag von 7,3 Ton­nen pro Hekt­ar erzielt, womit der Vor­jah­res­er­trag in Höhe von 7,8 Ton­nen pro Hekt­ar unter­bo­ten wird. Auf Basis der aktua­li­sier­ten Anbau­flä­che ergibt sich eine Ern­te­men­ge von 21,1 Mil­lio­nen Ton­nen (Vor­jahr: 21,7 Mil­lio­nen Tonnen).

Der Anbau von Win­ter­gers­te erfolg­te auf einer Flä­che von etwas mehr als 1,2 Mil­lio­nen Hekt­ar. Damit fällt die Anbau­flä­che mini­mal klei­ner aus als im Vor­jahr (gut 1,3 Mil­lio­nen Hekt­ar). Der Ertrag liegt im Bun­des­durch­schnitt bei 7,3 Ton­nen pro Hekt­ar (Vor­jahr: 6,7 Ton­nen pro Hekt­ar). Damit schnei­det sie auch bes­ser ab als im 5‑jährigen Mit­tel (6,8 t pro Hekt­ar). In Sum­me wur­den damit in 2021 ca. 9,1 Mil­lio­nen Ton­nen geern­tet, was einer Stei­ge­rung von 3,7 Pro­zent oder etwa 325.000 Ton­nen entspricht.

Der Win­ter­rog­gen hält mit 631.000 Hekt­ar in etwa das Niveau vom Vor­jahr und die Flä­che fällt erneut über­durch­schnitt­lich aus (2015 bis 2020: 587.000 Hekt­ar). Die­ses Jahr wur­de bei wei­tem nicht so viel Rog­gen zur Ganz­pflan­zen­ern­te gehäck­selt wie die letz­ten Jah­re. Die Ern­te­men­ge von rund 3,5 Mil­lio­nen Ton­nen ent­spricht in etwa der des Vor­jah­res, der Ertrag von knapp 5,7 Ton­nen pro Hekt­ar liegt mit 2,8 Pro­zent etwas ober­halb des mehr­jäh­ri­gen Durch­schnitts von 5,1 Ton­nen pro Hektar.

Der Rück­gang der Flä­che des Som­mer­wei­zens fällt mit knapp 30 Pro­zent sehr dras­tisch aus. Die Flä­che lag im Vor­jahr noch bei ca. 420.000 Hekt­ar, die­ses Jahr waren es hin­ge­gen nur noch gut 300.000 Hekt­ar. Da auch der Ertrag mit 5,1 Ton­nen pro Hekt­ar gerin­ger aus­fiel, beträgt die vor­aus­sicht­li­che Ern­te­men­ge nur noch 156.000 Ton­nen und damit gan­ze 34,2 Pro­zent weni­ger als im Vor­jahr. Nicht ganz so stark, aber doch deut­lich, redu­zier­ten die Bau­ern den Anbau der Som­mer­gers­te. Sie wur­de im Jahr 2020 noch auf einer Flä­che von 363.000 Hekt­ar ange­baut, im Jahr 2021 sank die­ser Wert auf 299.000 Tau­send Hekt­ar Die Erträ­ge errei­chen im Bun­des­mit­tel zwar wie in der letzt­jäh­ri­gen Ern­te rund 5,4 Ton­nen pro Hekt­ar, durch den gerin­ge­ren Anbau­um­fang liegt die Ern­te­men­ge aber nur bei 1,9 Mil­lio­nen Ton­nen (Vor­jahr: 1,8 Mil­lio­nen Ton­nen). Da die Som­mer­gers­te tra­di­tio­nell meist als Brau­gers­te genutzt wird, ist es erfreu­lich, dass sich die Erzeu­ger­prei­se mit gut 240 Euro pro Ton­ne deut­lich erholt haben (2020: 162 Euro pro Tonne).

Die wich­tigs­te Ölpflan­ze im deut­schen Anbau ist Win­ter­raps. Nach einem star­ken Rück­gang des Anbaus in den Jah­ren zuvor steigt die Flä­che wie­der kon­ti­nu­ier­lich an. Zur Ern­te 2020 wur­de Raps auf einer Flä­che von 954.000 Hekt­ar ange­baut, die­ses Jahr waren es schon 999.500 Hekt­ar, was einem Anstieg von knapp 5 Pro­zent ent­spricht. Das Fünf-Jah­res­mit­tel von 1,2 Mil­lio­nen Hekt­ar wird zwar immer noch ver­fehlt, die guten Prei­se und die glo­bal knap­pe Ver­sor­gung las­sen jedoch eine wei­te­re Stei­ge­rung der Anbau­flä­che erwar­ten. Die Rap­ser­trä­ge lie­gen mit 3,3 Ton­nen pro Hekt­ar aller­dings leicht unter dem Durch­schnitt der Jah­re 2015 bis 2019 in Höhe von 3,4 Ton­nen pro Hekt­ar. Neben den schwie­ri­gen Wit­te­rungs­be­din­gun­gen liegt dies nach wie vor an den feh­len­den Bekämp­fungs­mög­lich­kei­ten wich­ti­ger Raps­schäd­lin­ge. Die­se las­sen das Ertrags­ri­si­ko anstei­gen und den glei­ten­den mehr­jäh­ri­gen Durch­schnit­ter­trag kon­ti­nu­ier­lich sin­ken. Die Raps­ern­te fällt dem­entspre­chend mit knapp 3,4 Mil­lio­nen Ton­nen etwas nied­ri­ger aus als im Vor­jahr (3,5 Mil­lio­nen Ton­nen) und bleibt deut­lich hin­ter dem mehr­jäh­ri­gen Durch­schnitt von 4,1 Mil­lio­nen Ton­nen zurück.

Erfreu­li­cher­wei­se haben die Prei­se im Gegen­satz zum letz­ten Jahr deut­lich zuge­legt. Der Brot­wei­zen liegt Ende August bei 219 Euro pro Ton­ne (August 2020: 160 Euro pro Ton­ne) und der Preis für die Fut­ter­gers­te klet­ter­te auf 193 Euro pro Ton­ne im Gegen­satz zu nur 142 Euro pro Ton­ne im Vor­jahr. Beim Raps fällt die Stei­ge­rung mit rund 50 Pro­zent noch höher aus, inzwi­schen erlöst die Ton­ne 543 Euro und damit fast 200 Euro mehr als vor 12 Mona­ten. Die knap­pe Ver­sor­gung der Welt­märk­te gibt Anlass zur Hoff­nung, dass sich die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Acker­bau­be­trie­be von den vor­an­ge­gan­ge­nen mage­ren Jah­ren zumin­dest ein wenig erholt.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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