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RTV nimmt Anpas­sun­gen im Fahr­plan vor

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Der im Som­mer tra­di­tio­nell statt­fin­den­de soge­nann­te „klei­ne Fahr­plan­wech­sel“ wird die­ses Jahr zum Schul­start am 30. August 2021 voll­zo­gen, teilt die Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft (RTV) mit. „Die­ses Jahr ste­hen die Ände­run­gen am Fahr­plan vor allem im Zei­chen des geän­der­ten Schul­be­ginns zur 1. Stun­de in Wall­ra­ben­stein. Dies hat enor­me Ver­bes­se­run­gen im Schü­ler­ver­kehr zufol­ge“, erläu­tert Tho­mas Brun­ke, Geschäfts­füh­rer der RTV. Dar­über hin­aus wur­den eini­ge Kor­rek­tu­ren vor­ge­nom­men, die sowohl für Schü­le­rin­nen und Schü­ler in angren­zen­den Gemein­den, als auch für Berufs­pend­ler inter­es­sant sind. „Soll­te es pan­de­mie­be­dingt wie­der nötig sein, wer­den zusätz­li­che Rei­se­bus­se zur Ent­zer­rung des Schü­ler­ver­kehrs ein­ge­setzt“, kün­dig­te Brun­ke an. „Wir haben für den Schul­be­ginn nach den Som­mer­fe­ri­en alles vor­be­rei­tet und kön­nen gut an den Start gehen“, freut sich Ver­kehrs­de­zer­nent Gün­ter F. Döring.

Die Ände­run­gen sind im Ein­zel­nen wie folgt:
Rhein­gau — Linie 181: Neue Ver­bin­dung von Gei­sen­heim, St. Ursu­la-Schu­le, um 13:31 Uhr über Hat­ten­heim Bahn­hof 13:46 Uhr nach Hall­gar­ten. Linie 182 (neu): Frei­ge­stell­ter Schü­ler­ver­kehr in Oestrich-Win­kel zur Pfingst­bach­schu­le wird von der neue Lini­en 182 über­nom­men. Fahr­ten von und nach Schul­zen­trum Elt­ville aus Hall­gar­ten wer­den ab 30. August 2021 von der Linie 182 bedient. Die Abfahrts­zei­ten wur­den zum Fahr­plan­wech­sel ange­passt, sodass die Schü­ler eine gerin­ge­re War­te­zeit auf den Bus haben.

Unter­tau­nus:
Linie 225: Ver­bes­se­rung der Abfahrts­zei­ten zum Schul­stand­ort Wall­ra­ben­stein auf­grund der Schul­zeit­an­pas­sung in Wall­ra­ben­stein. Die Linie 225 aus Rich­tung Idstein star­tet künf­tig um 7:31 Uhr ab dem Tau­ben­berg und um 7:36 Uhr ab dem Bus­bahn­hof. Linie 225 aus Rich­tung Ket­tern­schwal­bach star­tet zukünf­tig um 7:37 Uhr, um 7:44 Uhr ab Becht­heim und um 7:47 Uhr ab Beu­er­bach. Die Rück­fahr­ten ab der 6. Stun­de sind zukünf­tig um 13:15 Uhr (bis Becht­heim), 13:29 Uhr, 13:36 Uhr, 14:16 Uhr, 15:45 Uhr und 16:10 Uhr.
Aus Rich­tung Strinz-Tri­ni­ta­tis star­tet die Linie 225 zukünf­tig um 7:15 Uhr anstatt um 7:06 Uhr. Die Abfahrt ab Wall­bach star­tet zukünf­tig 7:44 Uhr anstatt wie bis­her um 7:29 Uhr. Die Rück­fahr­ten ab der 6. Stun­de sind zukünf­tig um 13:23 Uhr, 13:38 Uhr, 14:15 Uhr, 15:42 Uhr (Linie 277) und 16:10 Uhr.

Linie 235: Ver­bes­se­rung der Abfahrts­zei­ten zum Schul­stand­ort Wall­ra­ben­stein auf­grund der Schul­zeit­an­pas­sung in Wall­ra­ben­stein. Die Fahrt mor­gens aus Wals­dorf star­tet zukünf­tig um 7:17 Uhr ab der Hal­te­stel­le Knall­bach und 7:44 Uhr ab der Hal­te­stel­le Feu­er­wehr. Die Rück­fahr­ten ab der 6. Stun­de erfol­gen ab 30. August um 13:28 Uhr, 14:16 Uhr, 15:37 Uhr und 16:11 Uhr. Linie 226 (neu): Neue Direkt­fahr­ten von Wall­ra­ben­stein nach Esch über Idstein, Heft­rich und Berm­bach um 13:35 Uhr, 14:10 Uhr und 15:38 Uhr sowie an letz­ten Schul­ta­gen nach der 3. Stunde.

Linie 234 (neu): Fahr­ten zur Grund­schu­le Heft­rich und zu den Schul­stand­or­ten in Idstein wer­den zukünf­tig als eigen­stän­di­ge Linie 234 bezeich­net. Dar­über hin­aus gibt es Direkt­fahrt aus Kröf­tel, Nieder‑, Obberod, Heft­rich und Berm­bach zur IGS Wall­ra­ben­stein zur 3 Stun­de. Linie 277: Ver­bes­se­rung der Abfahrts­zei­ten zum Schul­stand­ort Wall­ra­ben­stein auf­grund der Schul­zeit­an­pas­sung in Wall­ra­ben­stein. Fahrt aus Neu­hof star­tet zukünf­tig 15 Minu­ten spä­ter um 6:43 Uhr und erreicht Wall­ra­ben­stein um 7:34 Uhr. Die Rück­fahr­ten ab der 6. Stun­de sind zukünf­tig um 13:17 Uhr, 14:14 Uhr und 15:42 Uhr.

Die Rhein­gau-Tau­nus-Ver­kehrs­ge­sell­schaft mbH (RTV) ist der ser­vice­ori­en­tier­te Mobi­li­täts­dienst­leis­ter im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis. Das Unter­neh­men ver­fügt über kei­ne eige­nen Bus­se oder Bah­nen, son­dern fun­giert als Bestel­le­rin und Steue­rungs­zen­tra­le für die loka­len Ver­kehrs­leis­tun­gen im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) mit aktu­ell 145 Fahr­zeu­gen beauf­trag­ter Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Als Teil der Ver­bund­fa­mi­lie des Rhein-Main-Ver­kehrs­ver­bun­des (RMV) ist die RTV eine 100%ige Toch­ter­ge­sell­schaft des Rheingau-Taunus-Kreises.

www.elektro-lind.de

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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