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Entzerrung des Schülerverkehrs in Wallrabenstein
Ein erster Schritt im Rheingau-Taunus-Kreis / Schulen in Wallrabenstein verändern den Beginn des Unterrichts
Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) hat im Rahmen der Schulzeitstaffelung – Beginn und Ende des Unterrichts –, die gemeinsam mit der „Rabenschule“ und der Integrierte Gesamtschule in Wallrabenstein zum Schulstart nach den Sommerferien beschlossen wurde, die Fahrpläne der Busse angepasst. „Die RTV war mit beiden Schulen und dem Schulamt des Rheingau-Taunus-Kreises bereits seit längerem im gemeinsamen Austausch, um zu klären, wie die Schulfahrten optimiert werden können“, berichtet RTV-Geschäftsführer Thomas Brunke. Es geht dabei um die Staffelung des Unterrichtsbeginns zur ersten Stunde wie des Unterrichtsendes am Mittag.
Sowohl die IGS Wallrabenstein, in der die Schüler den Haupt- und Realschulabschluss, sowie die Versetzung in die Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe erreichen können, als auch die Grundschule Rabenschule haben den Beginn des Unterrichts um 15 Minuten verlegt und starten ab dem neuen Schuljahr um 8 Uhr. „Durch den späteren Unterrichtsbeginn verschieben sich auch die weiteren Schulstunden, so dass der Schülerverkehr ab dem 30. August 2021 auf dem Hin- und Rückweg deutlich verbessert werden kann. Durch die Änderung können nun auch direkte Fahrten von und nach Bermbach, Esch und Heftrich angeboten werden, auch zur 1. Stunde.“, erläutert Thomas Brunke die Verbesserung der Verkehrsanbindung.
„Ich freue mich, dass wir im Rahmen unseres runden Tisches eine gemeinsame Lösung gefunden haben und danke ausdrücklich allen Mitwirkenden“, erklärt Kreis-Verkehrsdezernent Günter F. Döring, „das ist ein erster Schritt zur Optimierung des Schulverkehrs im Kreis.“ Die Schulzeitstaffelung der Schulen in Wallrabenstein war – unabhängig von der Corona-Pandemie – bereits zuvor im Gespräch und zeigt beispielhaft, wie eine Staffelung im Schülerverkehr das Angebot im ÖPNV attraktiver machen kann. Damit wird auch ein Beschluss des Kreistages umgesetzt. Auch Schul-Dezernent Reiner Scholl lobt die Vereinbarung und weist daraufhin, dass „die Umsetzung der Schulzeitenentzerrung somit im Einklang mit der Vorgabe des hessischen Kultusministeriums steht.“
Die Änderungen sind im Einzelnen die folgenden:
Die Linie 225 aus Richtung Idstein startet künftig um 7:31 Uhr ab dem Taubenberg und um 7:36 Uhr ab dem Busbahnhof. Zur 3. Stunde gibt es nun eine Anfahrt mit der Linie 234 um 9:27 Uhr ab Idstein nach Wallrabenstein. Die Rückfahrten nach der 6. Stunde sind zukünftig um 13:14 Uhr (bis Wörsdorf), 13:30 Uhr, 13:35 Uhr (Linie 226), 14:10 Uhr (Linie 226), 14:23 Uhr und 15:38 Uhr (Linie 226).
Die Fahrt aus Richtung Idstein/Waldems startet in Kröftel (Abfahrt 7:04 Uhr) über Oberrod 7:09 Uhr, Niederrod 7:12 Uhr, Heftrich 7:17 Uhr, Bermbach, 7:20 Uhr, Esch, Auf der Lind 7:26 Uhr, Idstein Busbahnhof 7:36 Uhr, Wörsdorf 7:41 Uhr nach Wallrabenstein (Ankunft 7:50 Uhr).
Die Linie 225 aus Richtung Ketternschwalbach startet zukünftig um 7:37 Uhr, um 7:44 Uhr ab Bechtheim und um 7:47 Uhr ab Beuerbach. Die Rückfahrten ab der 6. Stunde sind zukünftig um 13:15 Uhr (bis Bechtheim), 13:29 Uhr, 13:36 Uhr, 14:16 Uhr, 15:45 Uhr und 16:10 Uhr. Die Linie 225 aus Richtung Strinz-Trinitatis startet zukünftig um 7:15 Uhr anstatt um 7:06 Uhr. Die Abfahrt ab Wallbach startet zukünftig 7:44 Uhr anstatt wie bisher um 7:29 Uhr. Die Rückfahrten ab der der 6. Stunde sind zukünftig um 13:23 Uhr, 13:38 Uhr, 14:15 Uhr, 15:42 Uhr (Linie 277) und 16:10 Uhr.
Die Linie 235 startet morgens in Walsdorf zukünftig um 7:17 Uhr ab der Haltestelle Knallbach und 7:44 Uhr ab der Haltestelle Feuerwehr. Die Rückfahrten ab der 6. Stunde sind um 13:28 Uhr, 14:16 Uhr, 15:37 Uhr und 16:11 Uhr. Die Linie 277 startet zukünftig um 6:43 Uhr in Neuhof und erreicht Wallrabenstein um 7:34 Uhr. Die Rückfahrten ab der 6. Stunde sind zukünftig um 13:17 Uhr, 14:14 Uhr und 15:42 Uhr.
Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) ist der serviceorientierte Mobilitätsdienstleister im Rheingau-Taunus-Kreis. Das Unternehmen verfügt über keine eigenen Busse oder Bahnen, sondern fungiert als Bestellerin und Steuerungszentrale für die lokalen Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit aktuell 145 Fahrzeugen beauftragter Verkehrsunternehmen. Als Teil der Verbundfamilie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist die RTV eine 100%ige Tochtergesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises.
Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de