Lokal
Rheingau und Taunus sollen erneut LEADER-Region werden

Wettbewerb für neue Förderperiode 2023–2027 ausgeschrieben
Die Landesregierung hat den Startschuss für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren LEADER 2023–2027 gegeben, das für die weitere Förderung der Regionalentwicklung im Rheingau-Taunus von entscheidender Bedeutung ist. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth hin.
„Der Aufruf ist soeben erfolgt, der Wettbewerb ausgeschrieben. Ab sofort können sich die ländlichen Regionen um die Anerkennung als LEADER-Region bewerben. Wir unterstützen mit Nachdruck, dass sowohl der Rheingau als auch der Taunus erneut ins Rennen gehen wollen, damit die Erfolgsgeschichte der Regionalentwicklung diesseits und jenseits des Gebücks fortgesetzt werden kann. Das stärkt den ländlichen Raum und ganz konkret unsere Heimat“, erklärten die CDU-Politiker.
Ziel sei, dass beide erneut LEADER-Regionen werden und weiterhin das gesamte Kreisgebiet von dem Förderprogramm profitieren könne, das im Wesentlichen von der EU finanziert und durch Landesmittel ergänzt werde. Hierfür seien sowohl vom Verein Regionalentwicklung Rheingau als auch vom Verein Regionalentwicklung Taunus, die erfolgreich als Träger den LEADER-Prozess in den vergangenen Jahren gestaltet hätten, vorausschauend bereits die Weichen gestellt worden. „Beide stehen in den Startlöchern. Sie haben bereits den Beschluss gefasst, sich für die neue Förderperiode zu bewerben. Er kann jetzt umgesetzt werden“, so die Abgeordneten.
Gut gearbeitet – bestens vorbereitet
Rheingau und Taunus seien bestens gerüstet, da mit den beiden Vereinen bereits die Lokalen Aktionsgruppen und somit die erforderlichen Strukturen vorhanden seien. „Sie sind funktions- und leistungsfähig und verfügen über eine umfassende LEADER-Erfahrung.“ In der nun zu Ende gehenden Förderperiode sei von ihnen eine Vielzahl an Projekten auf den Weg gebracht und abgewickelt worden. Im Rheingau habe man bisher 40 Projekte verwirklicht, für die 1,28 Millionen Euro an Zuschüssen geflossen seien. Im Taunus seien 29 Projekte mit einem Zuschussvolumen von knapp 1,5 Millionen Euro umgesetzt worden. Zudem sei in den beiden letzten Jahren das vom Land bereitgestellte Regionalbudget umfassend genutzt worden, um zahlreiche Projekte im Ehrenamt zu unterstützen.
„Dies ist eine großartige Bilanz. Mit den Geldern der EU und des Landes ist ein Schub in der Regionalentwicklung ausgelöst worden.“, betonten Müller-Klepper und Beuth. Sie dankten den Mitgliedern der Vereine Regionalentwicklung Rheingau und Taunus für ihr großes ehrenamtliches Engagement. Das hauptamtliche Regionalmanagement habe hoch motiviert und kompetent gearbeitet. „Die Region war und ist beim Managen des Förderprozesses gut aufgestellt. Sie hat das Rüstzeug, um auch die nächste Förderperiode erfolgreich zu gestalten.“
Lokale Entwicklungsstrategie erarbeiten
Der nächste Schritt, der mit der Bewerbung verbunden sei, sei nun die Erarbeitung einer Lokalen Entwicklungsstrategie für jede der beiden Teilregionen, die dann für die komplette Förderperiode bis Ende 2027 gelte. „Es muss das konzeptionelle Fundament geschaffen und das Drehbuch für die nächsten Schritte der Regionalentwicklung geschrieben werden“, erläuterten Müller-Klepper und Beuth. Die Strategie sei bis 31. Mai 2022 beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzureichen. Mit einer Entscheidung über die Anerkennung der Förderregionen werde bis Jahresende 2022 gerechnet. „Diese Anerkennung ist der Schlüssel zum Fördertopf. Dann können Anträge zur Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung der regionalen Ziele gestellt werden.“
Für die unterschiedlichsten Projekte sei eine Förderung möglich – von der Schaffung touristischer Infrastruktur über die Stärkung regionaler Kleinstunternehmen oder des Gastgewerbes bis zur Schaffung neuer Angebote in der Grundversorgung. So könnten zum Beispiel Dorfläden, kleine Handwerksunternehmen oder die Ausweisung von Wander- und Radwegen über das Programm gefördert werden.
„Ziel dieser Anstrengungen ist es, unsere Region als attraktiven Lebensraum weiter zu entwickeln und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten, indem kulturelle, soziale und wirtschaftliche Potentiale eigenverantwortlich und nachhaltig mobilisiert werden. Diese Zukunftschance wurde bisher intensiv genutzt, sie soll auch künftig offenstehen“, so Müller-Klepper und Beuth.
Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Für die neue Förderperiode ist nach den Worten der Abgeordneten eine neue inhaltliche Akzentuierung vorgesehen. Als zusätzlicher Förderschwerpunkt werde ab 2023 der Bereich „Bioökonomie“ in die nächste Förderrichtlinie aufgenommen, der sich vor allem mit Fragen des nachhaltigen Konsums und der Entwicklung von regionalen Wertschöpfungsketten befasse. Neu sei auch, dass die Orientierung an Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen durch die Förderung gezielter honoriert werde. Auch die Digitalisierung von Dienstleistungen und Prozessen in den jeweiligen Projekten werde eine größere Bedeutung haben, die sich in neuen Förderangeboten wiederspiegele.
Seit dem Beginn der letzten Förderperiode in 2014 wurden den 24 anerkannten LEADER-Regionen in Hessen knapp 80 Millionen Euro Fördermittel bewilligt. Für die neue Förderperiode ab 2023 sollen insgesamt 105 Millionen Euro bereitstehen.


Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de