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KfW refi­nan­ziert im ers­ten Halb­jahr erfolg­reich über 50 Mil­li­ar­den Euro

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„Wir haben das sta­bi­le Kapi­tal­markt­um­feld sehr gut genutzt und bli­cken auf ein erfolg­rei­ches ers­tes Halb­jahr zurück, in dem wir neben einem Refi­nan­zie­rungs­vo­lu­men von 50,5 Mrd. EUR auch den Groß­teil der uns gesteck­ten Zie­le bereits erreicht haben“, erklärt Tim Arm­brus­ter, Tre­asurer der KfW Ban­ken­grup­pe. Im Zuge der gro­ßen Inves­toren­nach­fra­ge hat die KfW die­ses Jahr ihr EUR Bench­mark Pro­gramm um eine Anlei­he mit einer Lauf­zeit von 15 Jah­ren erwei­tert; ins­ge­samt hat sie im ers­ten Halb­jahr bereits drei EUR Bench­mark-Anlei­hen bege­ben. Der Euro macht mit rd. 53 % den größ­ten Wäh­rungs­an­teil der Mit­tel­auf­nah­me in den ers­ten sechs Mona­ten 2021 aus. Auch in der zwei­ten Kern­wäh­rung, dem US-Dol­lar, hat die KfW bereits drei erfolg­rei­che Bench­mark-Anlei­hen in einem stei­gen­den Zins­um­feld plat­ziert. Der Anteil des US-Dol­lar an der Kapi­tal­markt-Refi­nan­zie­rung beläuft sich damit auf rd. 28 %. Bemer­kens­wert war dabei der Anstieg der Inves­toren­nach­fra­ge aus dem Ban­ken­sek­tor.
Nach der erfolg­rei­chen Bege­bung ihrer ers­ten auf €STR (Euro Short-Term Rate) refe­ren­zier­ten Anlei­he im Jahr 2019 hat die KfW die­ses Jahr mit ihren an SOFR (Secu­red Over­night Finan­cing Rate) und an SONIA (Ster­ling Over­night Inter­bank Avera­ge Rate) gekop­pel­ten Anlei­hen die Fami­lie der neu­en Refe­renz-Zins­sät­ze in den Kern­wäh­run­gen ver­voll­stän­digt und sich damit zukunfts­fä­hig auf­ge­stellt. „Mit die­sen Trans­ak­tio­nen unter­stüt­zen wir die Ent­wick­lung der neu­en Märk­te für Refe­renz-Zins­sät­ze. Gleich­zei­tig bie­ten wir unse­ren Inves­to­ren qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und liqui­de Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten an“, so Arm­brus­ter.
 
Ins­ge­samt ist die KfW auch die­ses Jahr wie­der sehr breit diver­si­fi­ziert und hat im ers­ten Halb­jahr bereits 136 Trans­ak­tio­nen in 14 ver­schie­de­nen Wäh­run­gen an den inter­na­tio­na­len Kapi­tal­märk­ten bege­ben; ihr Refi­nan­zie­rungs­vo­lu­men beläuft sich auf 50,5 Mrd. EUR.
 
Star­kes ers­tes Halb­jahr bei Green-Bond-Akti­vi­tä­ten
 
Sehr erfreu­lich ent­wi­ckel­te sich das ers­te Halb­jahr auch bei der Emis­si­on von Green Bonds: so hat die KfW im lau­fen­den Jahr bereits Green Bonds in einem Gesamt­vo­lu­men von 7,6 Mrd. EUR in 11 Wäh­run­gen und damit rd. 76 % ihres für 2021 in die­sem Bereich ange­streb­ten Emis­si­ons­vo­lu­mens emit­tiert. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist dabei die Emis­si­on eines Green Bonds mit einem Volu­men von 4 Mrd. EUR, mit dem die KfW ihrer Stra­te­gie des Auf­baus einer grü­nen liqui­den Bench­mark-Kur­ve Rech­nung getra­gen hat. Die Anlei­he stellt den bis dato größ­ten Green Bond eines nicht-staat­li­chen Emit­ten­ten dar. Das Order­buch von über 18 Mrd. EUR spie­gelt die anhal­tend hohe Nach­fra­ge des Mark­tes nach qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen und liqui­den grü­nen Anlei­hen wider.
Die Bege­bung ihrer ers­ten Off­shore-CNH-Anlei­he in syn­di­zier­ter Form als Green Bond stellt eine wei­te­re wich­ti­ge Trans­ak­ti­on für die KfW dar und spie­gelt die gestie­ge­ne Inves­toren­nach­fra­ge wider. Ihr Wäh­rungs­an­ge­bot hat die KfW durch die erst­ma­li­gen Bege­bun­gen von Green Bonds in Süd­afri­ka­ni­schen Rand, Mexi­ka­ni­schen Peso und Kana­di­schen Dol­lar erwei­tert und so neue Inves­to­ren für sich gewon­nen.
Auch ihre Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit in Green Bonds setzt die För­der­bank fort. Ihr Green-Bond-Port­fo­lio wird auf einem Niveau von 2 bis 2,5 Mrd. EUR ver­ste­tigt, nach­dem die Ziel­mar­ke von 2 Mrd. EUR im Febru­ar 2021 erreicht wur­de. Dabei bezieht die KfW in ihre Anla­ge­ent­schei­dun­gen, neben der Bewer­tung der finan­zier­ten Pro­jek­te und der zu erwar­ten­den Umwelt­wir­kun­gen, auch ver­stärkt die Aus­rich­tung der Emit­ten­ten selbst in punc­to Kli­ma­schutz und Nach­hal­tig­keit mit ein. Der För­der­auf­trag des Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­ums wur­de ent­spre­chend ange­passt und ver­län­gert. Im ers­ten Halb­jahr 2021 sind bereits Green-Bond-Invest­ments in Höhe von rd. 374 Mio. EUR getä­tigt wor­den. Das Port­fo­lio­vo­lu­men beläuft sich aktu­ell auf rd. 2,1 Mrd. EUR.
Die KfW setzt sich wei­ter­hin für eine kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­ent­wick­lung des Green-Bond-Mark­tes im Rah­men von Initia­ti­ven ein und wird sich auch in den nächs­ten zwei Jah­ren inten­siv im Exe­cu­ti­ve Com­mit­tee (ExCom) der „Prin­ci­ples“ (GBP, SBP, SLBP) enga­gie­ren. Zuletzt hat­te sie sich für eine Wei­ter­ent­wick­lung der GBP stark gemacht, die nun eben­falls auf eine stär­ke­re Berück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie auf Emit­ten­ten-Ebe­ne set­zen. Die aktua­li­sier­ten Emp­feh­lun­gen zur Bege­bung von Green Bonds wur­den im Rah­men des Jah­res­tref­fen der Prin­ci­ples im Juni 2021 ver­öf­fent­licht.
 
KfW passt Refi­nan­zie­rungs­vo­lu­men an
 
Auf­grund der star­ken Ent­wick­lung des För­der­ge­schäf­tes im ers­ten Halb­jahr 2021 passt die KfW ihre Mit­tel­auf­nah­me an den inter­na­tio­na­len Kapi­tal­märk­ten für das Jahr 2021 von 70–80 Mrd. EUR auf 75–80 Mrd. EUR an. Der Refi­nan­zie­rungs­be­darf berück­sich­tigt auch auf­ge­nom­me­ne Mit­tel aus dem TLTRO III, deren Hal­te­dau­er wei­ter­hin von rein öko­no­mi­schen Aspek­ten abhän­gig ist.
 
KfW setzt aktiv ihre Rol­le als inno­va­ti­ve, trans­for­ma­ti­ve För­der­bank um
 
Als trans­for­ma­ti­ve För­der­bank unter­stützt die KfW die Bun­des­re­gie­rung aktiv bei der Umset­zung des Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030 zur Errei­chung der Kli­ma­zie­le. Bereits seit 2019 arbei­tet die KfW an ihrem Sus­tainable Finan­ce Kon­zept, mit dem sie die Trans­for­ma­ti­on von Wirt­schaft und Gesell­schaft zur Ver­bes­se­rung der öko­no­mi­schen, öko­lo­gi­schen und sozia­len Lebens­be­din­gun­gen noch stär­ker in ihren stra­te­gi­schen Fokus rückt. Dabei gilt es, Kun­den und Part­ner im Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess gezielt zu unter­stüt­zen, damit der tief­grei­fen­de Struk­tur­wan­del wirt­schaft­lich und gesell­schaft­lich zum Erfolg wird. Um ihre Finan­zie­run­gen im Ein­klang mit dem Pari­ser-Kli­ma­ab­kom­men zu gestal­ten, hat die KfW seit dem 01. Juli 2021 ers­te Sek­tor­leit­li­ni­en für die Sek­to­ren Schiff­fahrt, Auto­mo­bil sowie Eisen- und Stahl­er­zeu­gung imple­men­tiert. Die Paris-kom­pa­ti­blen Sek­tor­leit­li­ni­en legen die Min­dest­an­for­de­run­gen an die Kli­ma­freund­lich­keit finan­zier­ter Tech­no­lo­gien fest und tra­gen mit ihrem suk­zes­siv stei­gen­den Ambi­ti­ons­ni­veau dazu bei, das Finan­zie­rungs­port­fo­lio der KfW in Rich­tung Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät zu steu­ern. Per Sep­tem­ber 2021 wer­den zwei wei­te­re Sek­tor­leit­li­ni­en für die Sek­to­ren Strom­erzeu­gung und Gebäu­de in Kraft tre­ten.
 
Auch für ihre Inves­to­ren sind Rol­le und Agie­ren der KfW als trans­for­ma­ti­ve För­der­bank wich­tig, da die Nach­hal­tig­keits­ak­ti­vi­tä­ten eines Emit­ten­ten bei Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen zuneh­mend in den Fokus rücken und Wir­kun­gen erfragt wer­den. Durch die Bege­bung ihrer „Green Bonds – Made by KfW“ und dem damit ver­bun­de­nen trans­pa­ren­ten Report­ing ist die KfW bereits sehr gut auf­ge­stellt, um ihre Inves­to­ren mit Wir­kungs­da­ten der zu Grun­de geleg­ten Kre­dit­pro­gram­me zu ver­sor­gen. „Mit zuneh­men­dem Fort­schritt des Pro­jekts ‚tranS­Form‘ wird sich die Trans­pa­renz im Hin­blick auf die Nach­hal­tig­keit unse­res gesam­ten Kre­dit­port­fo­li­os noch ver­tie­fen. Ich bin über­zeugt, dass die­ser Mehr­wert auch über die Kapi­tal­märk­te als Kata­ly­sa­tor wir­ken wird, um den welt­wei­ten Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess vor­an­zu­trei­ben“, so Dr. Gün­ther Bräu­nig, Vor­stands­vor­sit­zen­der und Nach­hal­tig­keits­vor­stand der KfW, der über vie­le Jah­re hin­weg wesent­li­che Ent­wick­lun­gen im Kapi­tal­markt – ins­be­son­de­re auch im Bereich Sus­tainable Finan­ce – mit­ge­prägt hat.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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Rezes­si­on in Deutsch­land nur aufgeschoben 

Der Kauf­kraft­schwund, die enor­me Unsi­cher­heit infol­ge von Ukrai­ne-Krieg, Ener­gie­kri­se und Covid-Pan­de­mie, der Zins­an­stieg und die schwa­che Welt­wirt­schaft belas­ten die Kon­junk­tur...